Drucksache - DS/1493/V  

 
 
Betreff: Integration von jungen Menschen in das Berufs- und Arbeitsleben - Kooperation zwischen der ARGE, der Agentur für Arbeit und dem Jugendamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR JugBilSportBzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

Text siehe Anlage

 

 

 

 

10360 Berlin,               2005

                                                       

                                                                                               

 

 

 

Emmrich                                                             Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für

                                                                            Jugend, Bildung und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                                                             .06.2005

Abt. Jugend, Bildung und Sport

Bezirksstadtrat

 

 

 

Integration von jungen Menschen in das Berufs- und Arbeitsleben

 – Kooperation zwischen der ARGE, der Agentur für Arbeit und dem Jugendamt

 

 

Ab Januar 2005 gibt es zwei verschiedene Leistungs- und Zugangssysteme mit unterschied- lichen Rechtsansprüchen bei der Eingliederung junger Menschen in das Arbeitsleben.

 

Zum Personenkreis des SGB II gehören alle jungen Menschen ab 15 Jahre, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, d.h. ihren Unterhalt nicht anders decken können. Dadurch findet ein “Splittung” nach dem Einkommen der Eltern und nicht nach persönlichen Voraussetzungen statt.

 

Die jungen Menschen, die zum Personenkreis des SGB II gehören, haben einen Rechtsan- spruch auf Eingliederung in das Arbeitsleben. Für die anderen jungen Menschen bleiben wie bisher die Instrumente des SGB III bestehen, jedoch nach wie vor ohne Rechtsanspruch auf eine Vermittlung.

 

 

Kooperationsprojekt berufliche Integration

 

Am 27.04.2005 fand im Bezirk Lichtenberg die regionale Jugendkonferenz statt. Diese hatte das Ziel, eine bessere Kooperation zwischen den im Bezirk vorhandenen Institutionen (Arbeitsagentur, Bezirksamt, Job-Center) und freien Trägern zu schaffen.

 

Insgesamt konnte eine rege Teilnahme aus den unterschiedlichsten Bereichen festgestellt werden. Deutlich wurde aber auch, dass sich die ansässigen Wirtschaftsbetriebe nicht ange-sprochen fühlten und leider so gut wie kaum der Einladung folgten. Auch von der Schulaufsichtsbehörde konnte niemand teilnehmen.

 

In den 3 Arbeitsgruppen, die den unterschiedlichen Voraussetzungen der jungen Menschen Rechnung tragen, fand ein reger Austausch statt. So wurden verschiedene Vorgehensweisen für die Unterstützung der jungen Menschen besprochen, die zu Beginn einer Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsprozess notwendig sind.   

 

Gerade in der Arbeitsgruppe der jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen wurde deutlich, dass oft eine reine Vermittlung in berufsvorbereitende Maßnahmen nicht ausreicht,         sondern flankierende Hilfen notwendig sind. Weiterhin wurde angeregt, dass für besonders benachteiligte Jugendliche berufsvorbereitende Maßnahmen und Berufsausbildungen in kombinierter Finanzierung aus Mitteln des Jobcenters und der Jugendberufshilfe durch freie Träger realisiert wird.

 

Hierzu gab und gibt es bereits weiterführende Gespräche mit der ARGE und der Agentur für Arbeit. Weiterhin ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport an der fachlichen Umsetzung beteiligt. U. a. werden derzeit die gesetzlichen Grundlagen dafür geprüft und abgestimmt, um ein fachlich fundiertes Konzept erarbeiten zu können.

 

Ziel ist es, zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres mit dem Kooperationsprojekt beginnen zu können, mit dem 50 zusätzliche Plätze zur beruflichen Integration junger Menschen geschaffen werden sollen.

 

...

Aktivierungshilfen

 

Bereits im vergangenen Jahr konnte in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit für besonders benachteiligte junge Menschen ein Jugendhilfeangebot im Bezirk (Aktivierungshilfen) geschaffen werden, das über § 13 Abs. 2 SGB VIII finanziert wird und an der sich die Agentur für Arbeit über § 241 Abs. 3a SGB III an den Kosten beteiligt. Dies ist ein niedrigschwelliges sozialpädagogisch begleitetes Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung. Die Verantwortlichkeit liegt beim Jugendamt.

 

Der Zugang ist sowohl für junge Menschen, die leistungsberechtigt nach dem SGB II oder SGB III sind, möglich und bietet einen einheitlichen Einstieg für die besonders Benachteiligten nach    § 13 Abs. 2 SGB VIII.

 

Die individuellen Biographien der jungen Menschen und die daraus resultierenden Folgen wie z.B. mangelndes Selbstwertgefühl, Orientierungslosigkeit, Schulverweigerung führen dazu, dass ihnen die notwendige Ausbildungsreife fehlt. Weitere Hemmnisse können Perspektivlosigkeit, Drogenmissbrauch, problematisches Sozialverhalten, Delinquenzgefährdung oder              Delinquenz, beruflich schwerwiegende Bildungsdefizite, geringe Belastbarkeit, geringes Durchhaltevermögen und schwankende Motivation oder Obdachlosigkeit sein, welche eine erfolgreiche berufliche Integration verhindern.

 

Die Aktivierungshilfen zielten auf die Ermittlung individueller Voraussetzungen für die berufliche Orientierung und Integration der Teilnehmer/ innen in den Ausbildungs-/ Arbeitsmarkt, auf die Festlegung einer mittel- bis langfristigen Hilfe-, Qualifizierungs- und Berufswegeplanung sowie auf die Umsetzung und Begleitung erster Integrationsschritte.

 

Ziel dieser Aktivierungshilfen ist es, die besonderen sozialen Schwierigkeiten der Jugendlichen und jungen Volljährigen abzubauen und überwinden zu helfen. Primäres Ziel ist die Hinführung der Jugendlichen zu einer strukturierten Alltagsbewältigung. Fähigkeiten wie Eigeninitiative, Selbstständigkeit, Entscheidungsfreudigkeit, Kreativität, Pünktlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit werden unter Berücksichtigung der individuell vorhandenen Ressourcen weiter entwickelt und gefestigt.

 

Durch die koordinierte Zusammenarbeit aller Beteiligten sollen vor allem folgende Zielsetzungen umgesetzt werden:

 

            -Entwicklung bzw. Verbesserung sozialer Handlungskompetenzen

            -Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen

-Überwindung sozialer und individueller Beeinträchtigungen

-Aufarbeitung schulischer Defizite

-Förderung des gesamten Spektrums der beruflichen Handlungskompetenzen

-Verbesserung der Eingliederungschancen in die Arbeitswelt

-Erhöhung der Ausbildungsreife bzw. Arbeitsbereitschaft.

 

Zum Leistungsangebot der Träger gehören:

 

            -qualifizierte Profilings (Falleingangsphase)

            -Berufsorientierung und Bewerbungstraining

            -Schulische Bildung (Förderunterricht)

            -Erwerb von Schlüsselqualifikationen und beruflichen Grundfertigkeiten (theoretisch

 und praktisch)

            -Praktika in verschiedenen Bereichen (auch in Betrieben)

            -Sonstige Gruppenangebote im Kontext der beruflichen Orientierung

            -Begleitung durch ein multiprofessionelles Team und Einzelfallhilfe

            -Vermittlung in Anschlussangebote.                                                                                     ...

 

Diese Aktivierungshilfen sind für ein halbes Jahr begrenzt. Die Ein- und Ausstiege sind für die Teilnehmer/innen kurzfristig möglich. Die Schulpflicht müssen die jungen Menschen bereits erfüllt haben.

 

Mit der Agentur für Arbeit konnte vereinbart werden, dass bereits während dieser Maßnahme ein Maßnahmebetreuer diese Hilfen begleitet, um die Übergänge in weiterführende Berufsvorbereitungen bzw. Ausbildungen besser vorzubereiten. Es gibt somit für die einzelnen jungen Menschen klare Absprachen, was durch dieses Projekt erreicht werden kann und welche Mitwirkung von ihnen erwartet wird, wobei sie der Unterstützung des Trägers sicher sein können.

 

In Einzelgesprächen mit Sozialarbeitern wird den jungen Menschen Gelegenheit gegeben, über die jeweiligen berufliche Perspektive, aber auch über persönliche Probleme zu sprechen. Es wird berücksichtigt, dass sich junge Menschen nicht auf ihre berufliche Perspektive konzentrieren können, wenn deren soziales Umfeld ungeklärt ist.

 

Diese Aktivierungshilfen werden mit Trägern der Jugendberufshilfe im Bezirk durchgeführt.

 

Das Projekt wurde durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit (Bekanntgabe in den Rathausnachrichten, im Wegweiser Ausbildung, in der AG nach §78 SGB VIII: Integration junger Menschen in das Berufs- und Arbeitsleben, in den verschiedenen Fachbereichen des Jugendamtes) begleitet und unterstützt.

 

Mit den Aktivierungshilfen wurde am 01.11.2004 begonnen. Da der Einstieg in das Projekt               laufend möglich ist, wurde je nach Bedarf und Anfrage erst später begonnen. Für diese jungen Menschen ist das Projekt noch nicht beendet. Bisher haben/nehmen 38 junge Menschen daran teil.

 

Am ersten Durchgang haben 6 jungen Menschen seit dem 01.11.2004 teilgenommen. Diese       haben ihn, durch die begrenzte Laufzeit von einem halben Jahr, Ende April 2005 erfolgreich be-

endet. Von diesen 6 Teilnehmern haben 4 eine Berufsvorbereitung angeboten bekommen und einer eine Überleitung in eine Ausbildung. Ein Jugendlicher verblieb im Projekt, da er nach      jahrelanger Drogenabhängigkeit eine längere Zeit der Stabilisierung benötigt.

 

Zwei junge Menschen konnten bereits vorzeitig in eine Berufsvorbereitung bzw. Reha-ausbildung übergeleitet werden. Für mehrere Teilnehmer gibt es bereits die Zusage sie zum Sommer 2005 in eine Ausbildung zu übernehmen.

 

Bei den bisher vorzeitig beendeten Hilfen haben zwei junge Mütter die Maßnahmen auf eigenen Wunsch beendet, da sie sich eher ihrer Mutterrolle widmen wollen. Eine Teilnehmerin gab an, die Maßnahme beenden zu wollen, da sie kein Geld für diese Hilfe bekommt und daher lieber ein MAE-Angebot annehmen wollte. Bei zwei jungen Menschen musste die Maßnahme auf Grund fehlender Mitwirkung beendet werden.

 

Von der Agentur für Arbeit, den beteiligten Trägern, den jungen Menschen und den Mitarbeitern des Jugendamtes wird diese Hilfeform als geeignete Maßnahme gesehen, um den Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsprozess für diese jungen Menschen zu unterstützen.

 

In Gesprächen mit der Agentur für Arbeit und der ARGE wurde vereinbart, dass diese            Aktivierungshilfen weiterhin für junge Menschen angeboten werden, die sowohl  dem Personen-kreis des SGB II als auch des SGB III angehören.

 

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass auf Grund der guten kooperativen Zusammen-arbeit und der Weiterfinanzierung der Aktivierungshilfen über die ARGE ab 01.09.2005, für die Umsetzung des Kooperationsprojektes, der Berufsausbildung in kombinierter Finanzierung, gute Vorraussetzungen gegeben sind.

 

 

 

 
 

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