Drucksache - DS/1493/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Text siehe Anlage 10360
Berlin, 2005
Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Jugend,
Bildung und Sport Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin .06.2005 Abt.
Jugend, Bildung und Sport Bezirksstadtrat Integration
von jungen Menschen in das Berufs- und Arbeitsleben – Kooperation zwischen der ARGE, der Agentur
für Arbeit und dem Jugendamt Ab Januar 2005 gibt es zwei verschiedene Leistungs- und Zugangssysteme
mit unterschied- lichen Rechtsansprüchen bei der Eingliederung junger Menschen
in das Arbeitsleben. Zum Personenkreis des SGB II gehören alle jungen Menschen ab
15 Jahre, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, d.h. ihren Unterhalt nicht anders
decken können. Dadurch findet ein “Splittung” nach dem Einkommen der Eltern und
nicht nach persönlichen Voraussetzungen statt. Die jungen Menschen, die zum Personenkreis des SGB II
gehören, haben einen Rechtsan- spruch auf Eingliederung in das Arbeitsleben.
Für die anderen jungen Menschen bleiben wie bisher die Instrumente des SGB III
bestehen, jedoch nach wie vor ohne Rechtsanspruch auf eine Vermittlung. Kooperationsprojekt berufliche IntegrationAm 27.04.2005 fand im Bezirk Lichtenberg die regionale
Jugendkonferenz statt. Diese hatte das Ziel, eine bessere Kooperation zwischen
den im Bezirk vorhandenen Institutionen (Arbeitsagentur, Bezirksamt,
Job-Center) und freien Trägern zu schaffen. Insgesamt konnte eine rege Teilnahme aus den unterschiedlichsten
Bereichen festgestellt werden. Deutlich wurde aber auch, dass sich die
ansässigen Wirtschaftsbetriebe nicht ange-sprochen fühlten und leider so gut
wie kaum der Einladung folgten. Auch von der Schulaufsichtsbehörde konnte
niemand teilnehmen. In den 3 Arbeitsgruppen, die den unterschiedlichen
Voraussetzungen der jungen Menschen Rechnung tragen, fand ein reger Austausch
statt. So wurden verschiedene Vorgehensweisen für die Unterstützung der jungen
Menschen besprochen, die zu Beginn einer Eingliederung in den Ausbildungs- und
Arbeitsprozess notwendig sind. Gerade in der Arbeitsgruppe der jungen Menschen mit
Vermittlungshemmnissen wurde deutlich, dass oft eine reine Vermittlung in
berufsvorbereitende Maßnahmen nicht ausreicht, sondern flankierende Hilfen notwendig
sind. Weiterhin wurde angeregt, dass für besonders benachteiligte Jugendliche
berufsvorbereitende Maßnahmen und Berufsausbildungen in kombinierter
Finanzierung aus Mitteln des Jobcenters und der Jugendberufshilfe durch freie Träger
realisiert wird. Hierzu gab und gibt es bereits weiterführende Gespräche mit
der ARGE und der Agentur für Arbeit. Weiterhin ist die Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Sport an der fachlichen Umsetzung beteiligt. U. a. werden
derzeit die gesetzlichen Grundlagen dafür geprüft und abgestimmt, um ein
fachlich fundiertes Konzept erarbeiten zu können. Ziel ist es, zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres mit dem
Kooperationsprojekt beginnen zu können, mit dem 50 zusätzliche Plätze zur
beruflichen Integration junger Menschen geschaffen werden sollen. ... Aktivierungshilfen
Bereits im vergangenen Jahr konnte in Zusammenarbeit mit der
Agentur für Arbeit für besonders benachteiligte junge Menschen ein
Jugendhilfeangebot im Bezirk (Aktivierungshilfen) geschaffen werden, das über §
13 Abs. 2 SGB VIII finanziert wird und an der sich die Agentur für Arbeit über
§ 241 Abs. 3a SGB III an den Kosten beteiligt. Dies ist ein niedrigschwelliges
sozialpädagogisch begleitetes Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung
und Beschäftigung. Die Verantwortlichkeit liegt beim Jugendamt. Der Zugang ist sowohl für junge Menschen, die
leistungsberechtigt nach dem SGB II oder SGB III sind, möglich und bietet einen
einheitlichen Einstieg für die besonders Benachteiligten nach § 13 Abs. 2 SGB VIII. Die individuellen Biographien der jungen Menschen und die
daraus resultierenden Folgen wie z.B. mangelndes Selbstwertgefühl,
Orientierungslosigkeit, Schulverweigerung führen dazu, dass ihnen die
notwendige Ausbildungsreife fehlt. Weitere Hemmnisse können
Perspektivlosigkeit, Drogenmissbrauch, problematisches Sozialverhalten,
Delinquenzgefährdung oder
Delinquenz, beruflich schwerwiegende Bildungsdefizite, geringe
Belastbarkeit, geringes Durchhaltevermögen und schwankende Motivation oder
Obdachlosigkeit sein, welche eine erfolgreiche berufliche Integration
verhindern. Die Aktivierungshilfen zielten auf die Ermittlung
individueller Voraussetzungen für die berufliche Orientierung und Integration
der Teilnehmer/ innen in den Ausbildungs-/ Arbeitsmarkt, auf die Festlegung
einer mittel- bis langfristigen Hilfe-, Qualifizierungs- und Berufswegeplanung
sowie auf die Umsetzung und Begleitung erster Integrationsschritte. Ziel dieser Aktivierungshilfen ist es, die besonderen
sozialen Schwierigkeiten der Jugendlichen und jungen Volljährigen abzubauen und
überwinden zu helfen. Primäres Ziel ist die Hinführung der Jugendlichen zu
einer strukturierten Alltagsbewältigung. Fähigkeiten wie Eigeninitiative,
Selbstständigkeit, Entscheidungsfreudigkeit, Kreativität, Pünktlichkeit,
Verantwortungsbewusstsein, Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit werden
unter Berücksichtigung der individuell vorhandenen Ressourcen weiter entwickelt
und gefestigt. Durch die
koordinierte Zusammenarbeit aller Beteiligten sollen vor allem folgende
Zielsetzungen umgesetzt werden: -Entwicklung
bzw. Verbesserung sozialer Handlungskompetenzen -Hilfe und
Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen -Überwindung sozialer und
individueller Beeinträchtigungen -Aufarbeitung schulischer Defizite -Förderung des gesamten Spektrums
der beruflichen Handlungskompetenzen -Verbesserung der
Eingliederungschancen in die Arbeitswelt -Erhöhung der Ausbildungsreife bzw.
Arbeitsbereitschaft. Zum Leistungsangebot der Träger gehören: -qualifizierte
Profilings (Falleingangsphase) -Berufsorientierung
und Bewerbungstraining -Schulische
Bildung (Förderunterricht) -Erwerb von
Schlüsselqualifikationen und beruflichen Grundfertigkeiten (theoretisch und praktisch) -Praktika
in verschiedenen Bereichen (auch in Betrieben) -Sonstige
Gruppenangebote im Kontext der beruflichen Orientierung -Begleitung
durch ein multiprofessionelles Team und Einzelfallhilfe -Vermittlung
in Anschlussangebote. ... Diese Aktivierungshilfen sind für ein halbes Jahr begrenzt.
Die Ein- und Ausstiege sind für die Teilnehmer/innen kurzfristig möglich. Die
Schulpflicht müssen die jungen Menschen bereits erfüllt haben. Mit der Agentur für Arbeit konnte vereinbart werden, dass
bereits während dieser Maßnahme ein Maßnahmebetreuer diese Hilfen begleitet, um
die Übergänge in weiterführende Berufsvorbereitungen bzw. Ausbildungen besser
vorzubereiten. Es gibt somit für die einzelnen jungen Menschen klare Absprachen,
was durch dieses Projekt erreicht werden kann und welche Mitwirkung von ihnen
erwartet wird, wobei sie der Unterstützung des Trägers sicher sein können. In Einzelgesprächen mit Sozialarbeitern wird den jungen
Menschen Gelegenheit gegeben, über die jeweiligen berufliche Perspektive, aber
auch über persönliche Probleme zu sprechen. Es wird berücksichtigt, dass sich
junge Menschen nicht auf ihre berufliche Perspektive konzentrieren können, wenn
deren soziales Umfeld ungeklärt ist. Diese Aktivierungshilfen werden mit Trägern der
Jugendberufshilfe im Bezirk durchgeführt. Das Projekt wurde durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit
(Bekanntgabe in den Rathausnachrichten, im Wegweiser Ausbildung, in der AG nach
§78 SGB VIII: Integration junger Menschen in das Berufs- und Arbeitsleben, in
den verschiedenen Fachbereichen des Jugendamtes) begleitet und unterstützt. Mit den Aktivierungshilfen wurde am 01.11.2004 begonnen. Da
der Einstieg in das Projekt
laufend möglich ist, wurde je nach Bedarf und Anfrage erst später
begonnen. Für diese jungen Menschen ist das Projekt noch nicht beendet. Bisher
haben/nehmen 38 junge Menschen daran teil. Am ersten Durchgang haben 6 jungen Menschen seit dem 01.11.2004 teilgenommen. Diese haben ihn, durch die begrenzte Laufzeit von einem halben Jahr, Ende April 2005 erfolgreich be- endet. Von diesen 6 Teilnehmern haben 4 eine Berufsvorbereitung angeboten bekommen und einer eine Überleitung in eine Ausbildung. Ein Jugendlicher verblieb im Projekt, da er nach jahrelanger Drogenabhängigkeit eine längere Zeit der Stabilisierung benötigt. Zwei junge Menschen konnten bereits vorzeitig in eine
Berufsvorbereitung bzw. Reha-ausbildung übergeleitet werden. Für mehrere
Teilnehmer gibt es bereits die Zusage sie zum Sommer 2005 in eine Ausbildung zu
übernehmen. Bei den bisher vorzeitig beendeten Hilfen haben zwei junge
Mütter die Maßnahmen auf eigenen Wunsch beendet, da sie sich eher ihrer
Mutterrolle widmen wollen. Eine Teilnehmerin gab an, die Maßnahme beenden zu
wollen, da sie kein Geld für diese Hilfe bekommt und daher lieber ein
MAE-Angebot annehmen wollte. Bei zwei jungen Menschen musste die Maßnahme auf
Grund fehlender Mitwirkung beendet werden. Von der Agentur für Arbeit, den beteiligten Trägern, den
jungen Menschen und den Mitarbeitern des Jugendamtes wird diese Hilfeform als
geeignete Maßnahme gesehen, um den Einstieg in den Ausbildungs- und
Arbeitsprozess für diese jungen Menschen zu unterstützen. In Gesprächen mit der Agentur für Arbeit und der ARGE wurde
vereinbart, dass diese
Aktivierungshilfen weiterhin für junge Menschen angeboten werden, die
sowohl dem Personen-kreis des SGB II als
auch des SGB III angehören. Zusammenfassend ist festzustellen, dass auf Grund der guten
kooperativen Zusammen-arbeit und der Weiterfinanzierung der Aktivierungshilfen
über die ARGE ab 01.09.2005, für die Umsetzung des Kooperationsprojektes, der
Berufsausbildung in kombinierter Finanzierung, gute Vorraussetzungen gegeben
sind. |
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