Drucksache - DS/1492/V
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Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zur
Kenntnis zu nehmen: Der Senat hat mit dem Senatsbeschluss Nr.25/01 die
Einrichtung von 30 regelfinanzierten Schulstationen auf Grund der positiven
Erfahrungen mit Schulstationen beschlossen. Auf der Grundlage dieses Senatsbeschlusses stellte die
Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport für den Bezirk Lichtenberg Mittel
für zwei Schulstationen in den Jahren 2002 bis 2005 zur Verfügung. In Lichtenberg wurden Schulstationen an folgenden Schulen eingerichtet: Adam – Ries – Grundschule, Alt – Friedrichsfelde 66, 10315 Berlin Grundschule am Wilhelmsberg, Sandinostr. 8, 13055 Berlin Mit Trägern der freien Jugendhilfe wurden Zuwendungsverträge
über die Einrichtung und Unterhaltung der Schulstationen abgeschlossen. Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Schulstationen
sind § 13 SGB VIII und § 14 AG KJHG. In das Konzept der Schulstationen werden
auch außerschulische Aktivitäten einbezogen. Hieraus ergibt sich die spezielle
Aufgabenstellung, die nicht nur als schulbezogene Jugendsozialarbeit im Sinne
von § 14 Abs. 2 AG KJHG anzusehen ist, sondern auch präventive Leistungen aus
der Jugendhilfe einbezieht. Schulstationen bieten den Schülern direkt in der Schule
Hilfestellung zur Bewältigung ihres Schulalltages und fördern die
Selbständigkeit, Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft. Es werden
Möglichkeiten zur individuellen Unterstützung in Konfliktsituationen angeboten. Schulstationen verfolgen somit einen integrativen und
präventiven Ansatz. Durch die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern der
Jugendhilfe und den Pädagogen der Schule ergänzen sich die verschiedenen
Zugangsweisen und Methoden zum Nutzen einer ganzheitlichen Förderung der
Schüler. Kinder, die häufig eine Fülle von Stresssymptomen aufweisen,
die vor allem durch Verhaltensauffälligkeiten, Lernproblemen, Verweigerung,
Konzentrationsschwierigkeiten u.ä. auffallen, sind in der Vielzahl der Fälle
stark bildungsbenachteiligt. Sie haben teilweise mit einfachsten Anforderungen des
Schulalltages Probleme, sind belastet mit Problemen in Familie und sozialem
Umfeld. Sie können sich nicht auf das Lernen im Unterricht und den Erwerb von
sozialen Kompetenzen konzentrieren. Wenn sich Schüler/innen in dieser Situation dann nicht
emotional entlasten können und auf eine verständnislose Umwelt stoßen, zeigen
sie häufig aggressives Verhalten. Sie brauchen persönliche Zuwendung und Zeit. Gerade diese
Gruppe von Kindern benötigt frühzeitig und umfassend Hilfe und Unterstützung. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport legt in
ihrem Folgebericht 14/1411 “Gesicherte Zukunft für Schulstationen in der
Grundschule 2000” dar, dass eine längerfristige kontinuierliche Durchführung
von schulbezogener Jugendsozialarbeit tatsächlich zur Minderung der Inanspruchnahme
von Hilfen zur Erziehung führen kann. Der Bezirk Steglitz – Zehlendorf hat die Förderung der
schulbezogenen Jugendsozialarbeit seit einigen Jahren sehr intensiv betrieben.
In der Jugendhilfeplanung werden verstärkt regional differenzierte Auswertungen
vorgenommen, um räumliche Zusammenhänge zu lokalisieren. Der Bezirk zieht ein
klares Fazit und stellt fest, das die präventive Wirkung deutlich als
“Langzeiteffekt” nach 3 – 4 Jahren auftritt und die Inanspruchnahme
kostenaufwändiger Hilfen geändert werden kann. Da im Bezirk Lichtenberg bisher nur zwei Schulstationen seit
dem Jahr 2002 tätig sind, liegen Ableitungen und Untersuchungen dieser Art
nicht vor und es kann nur auf das Ergebnis aus dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf
verwiesen werden. Schulstationen sind in diesem Zusammenhang eine Möglichkeit,
kompetente Ansprechpartner und Bezugspersonen zu finden, die in der konkreten
Situation dem einzelnen Kind zuhören, Zeit haben, ihnen Möglichkeiten aufzeigen
sich abzureagieren und zu lernen, die Angebote der Schule für sich selbst
anzunehmen. Da zu sein für das Kind, sich seine Sorgen anhören und auch ernst
nehmen, das sind grundlegende Aufgaben der Mitarbeiter/innen einer
Schulstation. Auch für die Eltern und Pädagogen sind die Mitarbeiter/innen
kompetente Gesprächspartner. Die Erfüllung dieser Aufgaben setzt
voraus, dass sich Vertrauen entwickelt. In den Schulstationen wird in
starkem Maße Beziehungsarbeit geleistet, die Zeit und Kontinuität auch beim Einsatz der Mitarbeiter braucht. Dieser Prozess hat sich in den beiden Schulstationen an der
Adam-Ries-Grundschule und an der Grundschule am Wilhelmsberg sowohl zwischen
Schüler/innen, Pädagogen als auch Eltern in den letzten Jahren mit viel
Engagement und Arbeit aller Beteiligten vollzogen. Auch ist es gelungen, das soziale Umfeld der Schüler in die
Arbeit einzubeziehen. Die Schulleiter beider Schulen schätzen ein, dass die
Schulstationen sehr dazu beigetragen haben, den Unterricht ruhiger und
störungsfreier zu gestalten und sich das Klima in den Schulen verbessert hat. Die Schüler lernen mit sozialen Problemen und Konflikten
konstruktiv umzugehen. Beide Schulstationen sind zu einen wichtigen Teil des
Schullebens geworden und haben sich als fachbezogene Anlaufstelle für
Schüler/innen, Eltern und Pädagogen bewährt. Die präventive Arbeit der Schulstationen trägt dazu bei,
Probleme frühzeitig zu erkennen und Kindern und Eltern frühzeitig Hilfe und
Unterstützung zu geben. Hilfen sind dann am wirksamsten, wenn sie einsetzen
bevor ein Problem entsteht. Auch das Amt für Schule, Bildung und Sport in Abstimmung mit
der örtlichen Schulaufsicht der Außenstelle Lichtenberg weist auf die dringende
Notwendigkeit der Weiterführung der beiden Schulstationen und der Kontinuität
des Einsatzes des Personals hin. Mit der Einrichtung
der Schulstationen ist es gelungen, die Zusammenarbeit zwischen Schulstation,
Eltern, Schule, Jugendamt, Schulpsychologischen Beratungszentrum und
Schulaufsicht zu intensivieren. Im März 2004 berichteten die Leiter/innen der Schulstationen
sehr anschaulich über ihre Arbeit und die Evaluation in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses. Dieser Bericht wurde durch den Jugendhilfeausschuss
anerkennend zur Kenntnis genommen. Die Arbeit der beiden Schulstationen wurde einer Evaluation
unterzogen. Die Ergebnisse werden in einer der nächsten Sitzungen des
Jugendhilfeausschusses vorgelegt. Um die erfolgreiche Arbeit der Schulstationen an der
Grundschule am Wilhelmsberg und an der Adam-Ries-Grundschule weiterführen zu
können, muss die Finanzierung ab 01.01.2006 durch den Bezirk fortgesetzt
werden. Ausgehend
von den guten Erfahrungen mit den
bestehenden Schulstationen und den vielfältigen Problemen auch an anderen
Schulen ist es sinnvoll, weitere Schulstationen an folgenden vier Schulen
einzurichten: -
Grundschule am Wäldchen ( 11G25), Wustrower Str.28, Region 1 -
10. Grundschule (11G10), Barther Str.27, Region 1 -
Grundschule am Gutspark (11G03), Josef-Orlopp-Str. 20, Region 3 -
Schule an der Viktoriastadt (1 SL), Nöldnerstr.44, Region 4 Diese Schulen sind auf Vorschlag des Amtes für Schule, Bildung und Sport in Abstimmung mit der Außenstelle Lichtenberg SenBJS und dem Jugendamt ausgewählt worden. Auch diese Schulstationen sollen von Trägern der freien Jugendhilfe auf der Grundlage von Leistungsverträgen eingerichtet und finanziert werden. Die Trägerauswahl erfolgt wie für die bestehenden Schulstationen u.a. auf Grund folgender Kenntnisse und Erfahrungen : - soziale und organisatorische Struktur des Bezirkes Lichtenberg von Berlin und seiner Sozialräume - Vernetzung und Kooperation unterschiedlicher Fachdienste, Institutionen und Einrichtun- gen im Bezirk - Sozialpädagogische Arbeit in Schulen - Einbinden von Eltern und Lehrer/innen in die pädagogische Arbeit - Nutzen der Ressourcen im Sozialraum und Einbinden unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen - Arbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen, z.B. geschlechtsspezifische und interkulturelle Jugendarbeit sowie Arbeit mit Kindern aus sozial benachteiligten Familien - Sozialpädagogische Einzelfall – und Gruppenangebote - Orientierung an den Grundkonzepten der Schulen - Rechtskenntnisse im allgemeinen Jugendhilferecht, den Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie im Schulgesetz. Berlin, den
___________________ _____________________________ Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Anlage 1 Von der
Vorlage betroffene Produkte
Tendenzielle
Auswirkungen auf Produktmengen und Kosten / Erträge
Hochgerechnetes
Budget (wird vom Steuerungsdienst errechnet)
Auswirkungen
auf die Produktqualität
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