Drucksache - DS/1492/V  

 
 
Betreff: Einrichtung von vier neuen Schulstationen und Weiterfinanzierung der Schulstationen an der Grundschule am Wilhelmsberg und an der Adam-Ries-Grundschule vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2008
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR JugBilSportBzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Senat hat mit dem Senatsbeschluss Nr.25/01 die Einrichtung von 30 regelfinanzierten Schulstationen auf Grund der positiven Erfahrungen mit Schulstationen beschlossen.

Auf der Grundlage dieses Senatsbeschlusses stellte die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport für den Bezirk Lichtenberg Mittel für zwei Schulstationen in den Jahren 2002 bis 2005 zur Verfügung.

 

In Lichtenberg wurden Schulstationen an folgenden Schulen eingerichtet:

 

Adam – Ries – Grundschule, Alt – Friedrichsfelde 66, 10315 Berlin

Grundschule am Wilhelmsberg, Sandinostr. 8, 13055 Berlin

 

Mit Trägern der freien Jugendhilfe wurden Zuwendungsverträge über die Einrichtung und Unterhaltung der Schulstationen abgeschlossen.

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Schulstationen sind § 13 SGB VIII und § 14 AG KJHG. In das Konzept der Schulstationen werden auch außerschulische Aktivitäten einbezogen. Hieraus ergibt sich die spezielle Aufgabenstellung, die nicht nur als schulbezogene Jugendsozialarbeit im Sinne von § 14 Abs. 2 AG KJHG anzusehen ist, sondern auch präventive Leistungen aus der Jugendhilfe einbezieht.

 

Schulstationen bieten den Schülern direkt in der Schule Hilfestellung zur Bewältigung ihres Schulalltages und fördern die Selbständigkeit, Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft. Es werden Möglichkeiten zur individuellen Unterstützung in Konfliktsituationen angeboten.

Schulstationen verfolgen somit einen integrativen und präventiven Ansatz.

 

Durch die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern der Jugendhilfe und den Pädagogen der Schule ergänzen sich die verschiedenen Zugangsweisen und Methoden zum Nutzen einer ganzheitlichen Förderung der Schüler.

Kinder, die häufig eine Fülle von Stresssymptomen aufweisen, die vor allem durch Verhaltensauffälligkeiten, Lernproblemen, Verweigerung, Konzentrationsschwierigkeiten u.ä. auffallen, sind in der Vielzahl der Fälle stark bildungsbenachteiligt.

Sie haben teilweise mit einfachsten Anforderungen des Schulalltages Probleme, sind belastet mit Problemen in Familie und sozialem Umfeld. Sie können sich nicht auf das Lernen im Unterricht und den Erwerb von sozialen Kompetenzen konzentrieren.

Wenn sich Schüler/innen in dieser Situation dann nicht emotional entlasten können und auf eine verständnislose Umwelt stoßen, zeigen sie häufig aggressives Verhalten.

Sie brauchen persönliche Zuwendung und Zeit. Gerade diese Gruppe von Kindern benötigt frühzeitig und umfassend Hilfe und Unterstützung.

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport legt in ihrem Folgebericht 14/1411 “Gesicherte Zukunft für Schulstationen in der Grundschule 2000” dar, dass eine längerfristige kontinuierliche Durchführung von schulbezogener Jugendsozialarbeit tatsächlich zur Minderung der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung führen kann.

Der Bezirk Steglitz – Zehlendorf hat die Förderung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit seit einigen Jahren sehr intensiv betrieben. In der Jugendhilfeplanung werden verstärkt regional differenzierte Auswertungen vorgenommen, um räumliche Zusammenhänge zu lokalisieren. Der Bezirk zieht ein klares Fazit und stellt fest, das die präventive Wirkung deutlich als “Langzeiteffekt” nach 3 – 4 Jahren auftritt und die Inanspruchnahme kostenaufwändiger Hilfen geändert werden kann.

Da im Bezirk Lichtenberg bisher nur zwei Schulstationen seit dem Jahr 2002 tätig sind, liegen Ableitungen und Untersuchungen dieser Art nicht vor und es kann nur auf das Ergebnis aus dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf verwiesen werden.

 

Schulstationen sind in diesem Zusammenhang eine Möglichkeit, kompetente Ansprechpartner und Bezugspersonen zu finden, die in der konkreten Situation dem einzelnen Kind zuhören, Zeit haben, ihnen Möglichkeiten aufzeigen sich abzureagieren und zu lernen, die Angebote der Schule für sich selbst anzunehmen. Da zu sein für das Kind, sich seine Sorgen anhören und auch ernst nehmen, das sind grundlegende Aufgaben der Mitarbeiter/innen einer Schulstation.

Auch für die Eltern und Pädagogen sind die Mitarbeiter/innen kompetente Gesprächspartner.

Die Erfüllung dieser Aufgaben setzt voraus, dass sich Vertrauen entwickelt. In den Schulstationen wird in starkem Maße Beziehungsarbeit geleistet, die Zeit und Kontinuität  auch beim Einsatz der Mitarbeiter braucht.

 

Dieser Prozess hat sich in den beiden Schulstationen an der Adam-Ries-Grundschule und an der Grundschule am Wilhelmsberg sowohl zwischen Schüler/innen, Pädagogen als auch Eltern in den letzten Jahren mit viel Engagement und Arbeit aller Beteiligten vollzogen.

Auch ist es gelungen, das soziale Umfeld der Schüler in die Arbeit einzubeziehen.

 

Die Schulleiter beider Schulen schätzen ein, dass die Schulstationen sehr dazu beigetragen haben, den Unterricht ruhiger und störungsfreier zu gestalten und sich das Klima in den Schulen verbessert hat.

Die Schüler lernen mit sozialen Problemen und Konflikten konstruktiv umzugehen.

Beide Schulstationen sind zu einen wichtigen Teil des Schullebens geworden und haben sich als fachbezogene Anlaufstelle für Schüler/innen, Eltern und Pädagogen bewährt.

Die präventive Arbeit der Schulstationen trägt dazu bei, Probleme frühzeitig zu erkennen und Kindern und Eltern frühzeitig Hilfe und Unterstützung zu geben. Hilfen sind dann am wirksamsten, wenn sie einsetzen bevor ein Problem entsteht.

 

Auch das Amt für Schule, Bildung und Sport in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht der Außenstelle Lichtenberg weist auf die dringende Notwendigkeit der Weiterführung der beiden Schulstationen und der Kontinuität des Einsatzes des Personals hin.

 Mit der Einrichtung der Schulstationen ist es gelungen, die Zusammenarbeit zwischen Schulstation, Eltern, Schule, Jugendamt, Schulpsychologischen Beratungszentrum und Schulaufsicht zu intensivieren.

 

Im März 2004 berichteten die Leiter/innen der Schulstationen sehr anschaulich über ihre Arbeit und die Evaluation in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Dieser Bericht wurde durch den Jugendhilfeausschuss anerkennend zur Kenntnis genommen.

Die Arbeit der beiden Schulstationen wurde einer Evaluation unterzogen. Die Ergebnisse werden in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vorgelegt.

 

Um die erfolgreiche Arbeit der Schulstationen an der Grundschule am Wilhelmsberg und an der Adam-Ries-Grundschule weiterführen zu können, muss die Finanzierung ab 01.01.2006 durch den Bezirk fortgesetzt werden.

 

Ausgehend von den guten  Erfahrungen mit den bestehenden Schulstationen und den vielfältigen Problemen auch an anderen Schulen ist es sinnvoll, weitere Schulstationen an folgenden vier Schulen einzurichten:

 

-          Grundschule am Wäldchen ( 11G25), Wustrower Str.28, Region 1

-          10. Grundschule (11G10), Barther Str.27, Region 1

-          Grundschule am Gutspark (11G03), Josef-Orlopp-Str. 20, Region 3

-          Schule an der Viktoriastadt (1 SL), Nöldnerstr.44, Region 4

 

Diese Schulen sind auf Vorschlag des Amtes für Schule, Bildung und Sport in Abstimmung mit der Außenstelle Lichtenberg SenBJS und dem Jugendamt ausgewählt worden.

 

Auch diese Schulstationen sollen von Trägern der freien Jugendhilfe auf der Grundlage von Leistungsverträgen eingerichtet und finanziert werden. Die Trägerauswahl erfolgt wie für die bestehenden Schulstationen u.a. auf Grund folgender Kenntnisse und Erfahrungen :

-          soziale und organisatorische Struktur des Bezirkes Lichtenberg von Berlin und seiner

Sozialräume

-          Vernetzung und Kooperation unterschiedlicher Fachdienste, Institutionen und Einrichtun-

gen im Bezirk

-          Sozialpädagogische Arbeit in Schulen

-          Einbinden von Eltern und Lehrer/innen in die pädagogische Arbeit

-          Nutzen der Ressourcen im Sozialraum und Einbinden unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen

-          Arbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen, z.B. geschlechtsspezifische und interkulturelle Jugendarbeit sowie Arbeit mit Kindern aus sozial benachteiligten Familien

-          Sozialpädagogische Einzelfall – und Gruppenangebote

-          Orientierung an den Grundkonzepten der Schulen

-          Rechtskenntnisse im allgemeinen Jugendhilferecht, den Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie im Schulgesetz.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                         Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                  Bezirksstadtrat

 

           

 


Anlage 1

 

Von der Vorlage betroffene Produkte

 

Produkt Nr. /

ggf.

Produktgruppe

Produktbezeichnung

 

Bezugsgröße

 

 

78 352
Jugendsozialarbeit durch freie Träger

(Spiegelprodukt zum Verwaltungsprodukt: Jugendsozialarbeit)

 

Angebotsstunde

Einreicher der Vorlage

Jugendamt

FB 1 Jugendförderung

 

 

 

 

Beteiligte von der Vorlage

---

 

 

 

 

 

 

 

 

Tendenzielle Auswirkungen auf Produktmengen und Kosten / Erträge

 

Tendenz

Tendenz zum Median

 

Produkt

Nr.:

intern / extern

Produktmenge

Kategorie Planmenge

(A/B/C)

Stückkosten

(bw)

Stückkosten

(buw)

Stückkosten

(Gesamt)

­ oder

 

¯ oder

 

®

Transfer

kosten

Einnahmen

78 352

Extern
C

 

 

 

 

 

 

 

2004   15.813

 

42,21

7,10

49,31

47,54

559.782

 

Erhöhg. um

             9.570

auf      25.383 

 

40,85

7,10

47,94

®

863.782

 

 

Hochgerechnetes Budget (wird vom Steuerungsdienst errechnet)

 

78 352

Budget alt                                                                                Budgetdefizit

15.813 * (47,54 - 7,10) =    639.478                                          27.989 €

Budget neu

25.383 * (47,54 - 7,10) = 1.026.489                                          10.153 €                                                                                                         

 

Durch die Einrichtung von vier neuen Schulstationen würde sich das Budgetdefizit um 17.836 € pro Jahr erhöhen.

Lösung: mehr Angebotsstunden oder weniger Zuwendungen

 

Auswirkungen auf die Produktqualität

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Produktqualität erhöht. Die bisherige Arbeit der Schulstationen wird durch zwei Träger geleistet. Sind sechs Träger beteiligt kann der  Erfahrungsaustausch intensiviert werden, können fachliche Ressourcen gebündelt und Arbeitsergebnisse abgestimmt und den anderen Schulstationen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 
 

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