Drucksache - DS/1485/V  

 
 
Betreff: Verantwortung in den ARGE`n für die Bezirke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR BüDSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht sich dafür einzusetzen, dass im Land Berlin die Bezirke die Führungs- und Ergebnisverantwortung in den ARGE`n übernehmen

Das Bezirksamt wurde ersucht sich dafür einzusetzen, dass im Land Berlin die Bezirke die Führungs- und Ergebnisverantwortung in den ARGE`n übernehmen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen.

 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 16. August 2005 beschlossen, für die Übernahme von mehr Eigenverantwortung zu plädieren. Voraussetzung ist, dass sich die Rahmenbedingungen nicht verschlechtern.

 

Am 23. August 2005 fand eine Beratung unter Leitung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen statt, an der die bezirklichen Mitglieder der 12 Trägervertretungen sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Agentur für Arbeit teilnahmen.

Gegenstand der Beratung war u. a. die Frage der Übernahme von Führungs- und Ergebnisverantwortung durch die Bezirke. Die Lichtenberger Teilnehmer verdeutlichten in der Beratung ihren Standpunkt, diese Mehrverantwortung übernehmen zu wollen.

 

In der Sitzung der Bezirksstadträte für Soziales wurde durch den Sozialstadtrat nochmals der Standpunkt des Bezirksamtes Lichtenberg in dieser Frage vertreten.

 

Der Senat von Berlin hat sich am 30. August 2005 erstmals mit dieser Frage befasst und eine Reihe von Fragen formuliert (Anlage). Erst nach Beantwortung dieser Fragen könne eine Entscheidung in der Sache selbst getroffen werden.

Die Entscheidung wird für November d. J. avisiert.

 

 

 

Berlin,

 

 

 

Emmrich                                                                     W. Nünthel     

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadtrat  für Bürgerdienste

                                                                                    und Soziales

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Regionaldirektion Berlin-Brandenburg

der Bundesagentur für Arbeit

Vorsitzender der Geschäftsführung

Herrn Rolf Seutemann

Friedrichstraße 34

 

10969 Berlin

 

 

 

 

 

Offene Fragen zur Weiterentwicklung der Strukturen der Arbeitsgemeinschaften und der Stärkung der kommunalen Umsetzungsverantwortung

 

 

 

Sehr geehrter Herr Seutemann,

 

das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), die Bundesagentur für Arbeit (BA), der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben am 1. August 2005 eine Rahmenvereinbarung zur “Weiterentwicklung der Grundsätze der Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44 b SGB II” geschlossen.

 

Mit dieser Rahmenvereinbarung (RV) werden sowohl die am 24. Mai 2005 zwischen BMWA, BA und kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Grundsätze der Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung als auch die am 27. Juni 2005 veröffentlichten Verabredungen zwischen Herrn Bundesminister Clement und dem Vorsitzenden des Vorstandes der BA, Herrn Weise, konkretisiert.

 

Aus Sicht der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen bleiben allerdings auch nach diesen Konkretisierungen noch Fragen zur Weiterentwicklung der Strukturen der Arbeitsgemeinschaften und Stärkung der kommunalen Umsetzungsverantwortung offen.

 

Für dringend klärungsbedürftig halten wir insbesondere folgende Fragen:

 

Stärkung der Geschäftsführung (GF) der Arbeitsgemeinschaften

  1. Welche Entscheidungsbefugnisse soll die GF im Detail in den Bereichen Personal, Verwaltung und Haushalt erhalten? Werden diese Entscheidungsbefugnisse in Geschäftsführerverträgen festgelegt? Wer schließt diese Verträge mit den GF?
  2. Was ist gemeint mit: Entscheidungsbefugnisse  … “im Rahmen des Geschäftsplans der ArGen” und ihrer internen Zielvereinbarung (§ 2 Nr. 1 RV). Wer stellt diesen Geschäftsplan auf? Welchen Inhalt soll er haben?
  3. Wie umfassend ist das Direktionsrecht der GF?

4.      Auf welche Art und Weise erfolgt die Zuweisung des BA-Personals zu den ArGen? Sind eine Übertragung der Dienstherrenfunktion auf die ArGe und eine Veränderung bei den Personalvertretungszuständigkeiten geplant? Wie soll das Verfahren bei Dienstaufsichtsbeschwerden über BA-Mitarbeiter/innen aussehen?

  1. Wer ist Arbeitgeber bei Einstellung von Mitarbeitern/innen mit befristeten Arbeitsverträgen (angesichts der bisherigen Regelung, dass die ArGe kein eigenes Personal hat)? Wer übernimmt die Personalaktenführung? Wer ist zuständig bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten?
  2. Welche Vorstellungen bestehen bzgl. der künftigen Besoldung bzw. tariflichen Eingruppierung der in den ArGen tätigen Mitarbeiter/innen vor dem Hintergrund, dass augenblicklich ein Einkommensgefälle zwischen Bezirksamts- und BA-Mitarbeitern/innen vorliegen soll?

 

Stärkung der dezentralen Verantwortung

  1. Welche Rechte hat die Trägervertretung zukünftig (neben dem Recht zur Quantifizierung der geschäftspolitischen Ziele, der Festlegung der Arbeitsmarktprogramme im Rahmen der Zielvereinbarung des BMWA und der BA und der Zielnachhaltung/dem Controlling), um eine klare Führung und Kontrolle der Geschäftsführung ausüben zu können? Welche Verpflichtungen hat sie? Wem gegenüber muss sie sich verantworten?
  2. Bedeutet der angekündigte Verzicht der BA, Weisungen zur operativen Umsetzung zu erlassen, dass es keine Geschäftsanweisungen und Handlungsempfehlungen seitens der BA mehr geben wird? Falls ja, heißt dies, dass eine bundeseinheitliche Anwendung der Arbeitsförderinstrumente und des Leistungsrechts – soweit nicht gesetzlich geregelt – nicht mehr angestrebt wird oder sie auf andere Art und Weise sichergestellt werden soll?
  3. Welche Leistungen/Dienste (außer den Aufgaben des Haushaltsbeauftragten) werden nicht mehr und welche Leistungen/Dienste werden weiterhin von den Agenturen für Arbeit für die ArGen erbracht werden?
  4. Wer ist für die Qualifizierung der in den ArGen tätigen Mitarbeiter/innen bei Stärkung der kommunalen Umsetzungsverantwortung zuständig. Müssen Qualifizierungsangebote der BA genutzt werden oder kann die Qualifizierung auch durch andere Institutionen erfolgen?
  5. Wenn Möglichkeiten dezentraler Beschaffung vorgesehen sind, welche Rolle wird dann das zentrale Einkaufszentrum der BA künftig spielen?
  6. Bleibt die Zusammenarbeit von Agenturen für Arbeit und ArGen in den Bereichen Vermittlung / Arbeitgeberservice gewährleistet?
  7. Welche Möglichkeiten bestehen bei einer Auseinanderentwicklung des SGB II- und SGB III-Steuerungssystems noch für eine Umsetzung des § 9 Abs. 1a SGB III (Einrichtung einheitlicher Anlaufstellen für alle Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuchenden) und des § 44 b Abs. 1 Satz 1 SGB II (Errichtung der Arbeitsgemeinschaften in den nach § 9 Abs. 1a SGB III eingerichteten Job-Centern)?

 

Trennung von Gewährleistungs- und Umsetzungsverantwortung

  1. Wenn die zwischen BA und BMWA vereinbarten Ziele nicht erreicht werden, welche Maßnahmen können dann durch das BMWA bzw. die BA ergriffen werden? Mögliche Maßnahmen: Fachaufsichtliche Weisungen gegenüber den Arbeitsgemeinschaften? Budgetkürzungen bei den im Ergebnisvergleich schlecht abschneidenden ArGen?
  2. Was geschieht bei Nichteinhaltung der von der BA vorgegebenen “Mindeststandards” durch die ArGen?
  3. Was soll mit dem letzen Satz der Rahmenvereinbarung ausgesagt werden (“Die Träger haben den Handlungsspielraum der Arbeitsgemeinschaften zu respektieren?”) Die Träger sind Mitglieder der Trägervertretung und als solche für die ArGen verantwortlich, insb. der kommunale Träger soll doch Umsetzungsverantwortung übernehmen.
  4. Wie soll der Zielvereinbarungsprozess konkret aussehen? Auf welcher Ebene werden die kommunalen Träger in welcher Art und Weise in den Zielvereinbarungsprozess zwischen BA und BMWA eingebunden?
  5. Wie will die BA durch ihre Mitglieder in der Trägervertretung Gewährleistungsverantwortung wahrnehmen, wenn diese in der Minderheit sind?
  6. Wie kann der kommunale Träger Umsetzungsverantwortung für Probleme übernehmen, die aus einer mangelhaften, von der BA zur Verfügung gestellten Software oder einer budgetbedingten personellen Unterausstattung herrühren?
  7. Wo liegt der Schwerpunkt der Weiterentwicklung der Strukturen der ArGen? Bei der Dezentralisierung der Umsetzungsverantwortung (von der Zentrale in Nürnberg zu den örtlichen Arbeitsgemeinschaften) oder bei der Verlagerung der Umsetzungsverantwortung auf den kommunalen Träger?
  8. Inwieweit übernimmt die BA nach außen (gegenüber Medien, Bürgerbeschwerden etc.) hinsichtlich des Agierens der Arbeitsgemeinschaft noch Verantwortung?
  9. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Umsetzung der Rahmenvereinbarung für die parlamentarischen Gremien der Kommunen und Länder?
  10. Wie ist das Recht der obersten Landesbehörde zur Aufsicht über die ArGen vor dem Hintergrund der angestrebten strukturellen Veränderungen neu zu interpretieren?

 

 

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage und der derzeitigen Umsetzungs­strukturen setzt die Übernahme von mehr Umsetzungsverantwortung durch den kommunalen Träger eine sorgfältige Prüfung voraus.

 

Ich bin Ihnen daher für Ihre Zusage im Koordinierungskreis am 21. Juli 2005 dankbar, dass Sie – soweit es Ihnen möglich ist – das Land Berlin bei der Klärung der für eine Entscheidung wesentlichen Aspekte unterstützen werden.

 

Sehr interessiert bin ich im Übrigen an Hinweisen zum Zeitplan des BMWA und der BA sowie zum beabsichtigten Verfahren (Rechtsverordnung als Grundlage für die Weiterentwicklung der Strukturen der ArGen?).

 

Aufgrund der anstehenden Handlungsnotwendigkeiten wäre ich Ihnen für eine bald mögliche Rückäußerung sehr verbunden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Volkmar Strauch

 

 

 
 

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