Drucksache - DS/1485/V
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Das Bezirksamt wurde ersucht sich dafür einzusetzen, dass im
Land Berlin die Bezirke die Führungs- und Ergebnisverantwortung in den ARGE`n
übernehmen. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen. Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 16. August 2005
beschlossen, für die Übernahme von mehr Eigenverantwortung zu plädieren.
Voraussetzung ist, dass sich die Rahmenbedingungen nicht verschlechtern. Am 23. August 2005 fand eine Beratung unter Leitung der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen statt, an der die
bezirklichen Mitglieder der 12 Trägervertretungen sowie die Regionaldirektion
Berlin-Brandenburg der Agentur für Arbeit teilnahmen. Gegenstand der Beratung war u. a. die Frage der Übernahme
von Führungs- und Ergebnisverantwortung durch die Bezirke. Die Lichtenberger
Teilnehmer verdeutlichten in der Beratung ihren Standpunkt, diese
Mehrverantwortung übernehmen zu wollen. In der Sitzung der Bezirksstadträte für Soziales wurde durch
den Sozialstadtrat nochmals der Standpunkt des Bezirksamtes Lichtenberg in
dieser Frage vertreten. Der Senat von Berlin hat sich am 30. August 2005 erstmals
mit dieser Frage befasst und eine Reihe von Fragen formuliert (Anlage). Erst
nach Beantwortung dieser Fragen könne eine Entscheidung in der Sache selbst
getroffen werden. Die Entscheidung wird für November d. J. avisiert. Berlin, Emmrich W.
Nünthel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und
Soziales Regionaldirektion
Berlin-Brandenburg der
Bundesagentur für Arbeit Vorsitzender
der Geschäftsführung Herrn Rolf
Seutemann Friedrichstraße
34 10969
Berlin Offene
Fragen zur Weiterentwicklung der Strukturen der Arbeitsgemeinschaften und der
Stärkung der kommunalen Umsetzungsverantwortung Sehr
geehrter Herr Seutemann, das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), die Bundesagentur für
Arbeit (BA), der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund
haben am 1. August 2005 eine Rahmenvereinbarung zur “Weiterentwicklung der
Grundsätze der Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den
Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44 b SGB II” geschlossen. Mit dieser
Rahmenvereinbarung (RV) werden sowohl die am 24. Mai 2005 zwischen BMWA, BA und
kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Grundsätze der Zusammenarbeit der
Träger der Grundsicherung als auch die am 27. Juni 2005 veröffentlichten Verabredungen
zwischen Herrn Bundesminister Clement und dem Vorsitzenden des Vorstandes der
BA, Herrn Weise, konkretisiert. Aus Sicht
der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen bleiben allerdings auch
nach diesen Konkretisierungen noch Fragen zur Weiterentwicklung der Strukturen
der Arbeitsgemeinschaften und Stärkung der kommunalen Umsetzungsverantwortung
offen. Für
dringend klärungsbedürftig halten wir insbesondere folgende Fragen: Stärkung
der Geschäftsführung (GF) der Arbeitsgemeinschaften
4. Auf welche Art und Weise erfolgt die Zuweisung des BA-Personals zu den ArGen? Sind eine Übertragung der Dienstherrenfunktion auf die ArGe und eine Veränderung bei den Personalvertretungszuständigkeiten geplant? Wie soll das Verfahren bei Dienstaufsichtsbeschwerden über BA-Mitarbeiter/innen aussehen?
Stärkung der dezentralen
Verantwortung
Trennung von Gewährleistungs- und
Umsetzungsverantwortung
Vor dem
Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage und der derzeitigen Umsetzungsstrukturen
setzt die Übernahme von mehr Umsetzungsverantwortung durch den kommunalen
Träger eine sorgfältige Prüfung voraus. Ich bin
Ihnen daher für Ihre Zusage im Koordinierungskreis am 21. Juli 2005 dankbar,
dass Sie – soweit es Ihnen möglich ist – das Land Berlin bei der Klärung der
für eine Entscheidung wesentlichen Aspekte unterstützen werden. Sehr
interessiert bin ich im Übrigen an Hinweisen zum Zeitplan des BMWA und der BA
sowie zum beabsichtigten Verfahren (Rechtsverordnung als Grundlage für die
Weiterentwicklung der Strukturen der ArGen?). Aufgrund
der anstehenden Handlungsnotwendigkeiten wäre ich Ihnen für eine bald mögliche
Rückäußerung sehr verbunden. Mit
freundlichen Grüßen Volkmar
Strauch |
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