Drucksache - DS/1483/V  

 
 
Betreff: Verkehrsspiegel an der Einmündung des Fennpfuhlweges auf die Dorfstraße in Wartenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2005 
47. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

an der Einmündung des Fennpfuhlweges auf die Dorfstraße in Wartenberg einen

Verkehrsspiegel anzubringen, der das Einbiegen auf die Dorfstraße erleichtert.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Fennpfuhlweg befindet sich in einer Tempo-30-Zone und mündet in die Dorfstraße, für die die Geschwindigkeit ebenfalls auf 30 Km/h begrenzt ist.

Verkehrsspiegel gehören zu den Leiteinrichtungen, die dem Wartepflichtigen das Hineintasten in

eine Kreuzung erleichtern sollen. Sie befreien ihn jedoch nicht davon, sich unmittelbar vor der Einfahrt in die Vorfahrtsstraße über die Verkehrslage zu orientieren.

Es ist bekannt, dass die spiegelbildliche Wiedergabe des Verkehrsgeschehens die Verkehrsteil-

nehmer irritieren kann. Das Anbringen eines Verkehrsspiegels durch das Bezirksamt kann an dieser Stelle zu einer Irritation der Verkehrsteilnehmer führen und somit nicht befürwortet werden.

 

Zurzeit wird der nördliche Abschnitt des Fennpfuhlweges als verkehrsberuhigter Bereich bis zur

Dorfstraße ausgebaut. Die Einmündung wird als Aufpflasterung ausgebildet, so dass der Fahrzeug-führer zur Reduzierung seiner Geschwindigkeit gezwungen wird.

Die Verkehrssicherheit ist an dieser Einmündung auch ohne Anbringen eines Verkehrsspiegels unter Berücksichtigung des Vorgenannten  und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht gewährleistet.

 

Berlin, den

 

 

 

Emmrich                                                                        Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                                 Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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