Drucksache - DS/1480/V  

 
 
Betreff: Weg frei machen für Kinderspielplatz am Alice- und Hella-Hirsch-Ring
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR UmGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Naturschutz Entscheidung
27.09.2005 
25. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.08.2006 
56. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Dringl. Beschlussempfehlung UmwNat PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz empfiehlt der BVV die Annahme des Antrages, DS/1480/V, in folgender geänderter Fassung:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den ursprünglich im Entwurf des B-Planes 7 d vorgesehenen öffentlichen Spielplatz im Gebiet des Alice- und Hella-Hirsch-Ringes zu genehmigen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Geltungsbereich des gesamten ursprünglichen B-Planes 7 war tatsächlich innerhalb der öffentlichen Grünfläche am Rummelsburger See, südöstlich des „Schmuckplatzes“, ein Spielplatz  vorgesehen (Aufstellungsbeschluss vom 26.Mai 1992, BA-Beschluss-Nr. 059/92).

Am 04. Dezember 2001 (BA-Beschluss-Nr. 339/01) wurde der B-Plan 7 geteilt, u.a. in die
B-Pläne 7d und 7e. Der Spielplatz blieb Planungsziel im B-Plan 7e (in der Grünfläche am Rummelsburger See, südöstlich des „Schmuckplatzes“).

 

Zum Zeitpunkt der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachämter (TöB) zum
B-Plan 7e konnte auf der Grundlage der Bedarfsermittlung (Bedarf an öffentlichen Spielplätzen laut Einwohnerprognose/Bevölkerungsentwicklung durch den Entwicklungsträger Wasserstadt GmbH der B-Pläne XVII-4 bis 9) kein zusätzlicher Bedarf an notwendigen öffentlichen Spielflächen abgeleitet werden. Im Ergebnis der TöB-Auswertung gemäß § 4 (1) BauGB zum B-Plan XVII-7e entfiel also mit BA-Beschluss-Nr. 95/04 vom 13. April 2004 die Zielsetzung eines weiteren öffentlichen Spielplatzes.

 

Die derzeitige Spielflächenversorgung im betroffenen Sozialraum 27/ neu 29 (Rummelsburger Bucht) beträgt 186,9 %, stellt also ein deutliches Überangebot dar.

Nach der Einwohnerprognose der B-Pläne XVII-4 bis 9 sind 3.463 EW zu erwarten (Stand 31.12.2005 : 1944 EW). Nach geltendem Berliner Spielplatzgesetz (1 qm Nettospielfl. /EW im Sozialraum) bedeutet das einen Spielplatzbedarf von 3.463 qm. Im Bestand stehen zwei Spielplätze mit einer Nettofläche von 3.633 qm zur Verfügung. Also ist auch perspektivisch ein Überangebot von 170 qm Spielfläche zu erwarten.

 

Die Entwicklung und Budgetierung der öffentlichen Spielfläche müssen sich seit 2004 zwingend am Wertausgleichsverfahren der Berliner Bezirke (Planmengen abhängig von sozialräumlichen Faktoren und städtebaulicher Dichte) orientieren.

Danach sind als Zielgruppe nicht die Einwohner (EW) insgesamt, sondern EW im Alter von 0 bis 18 Jahren definiert. Durch dieses Verfahren ist der Bezirk Lichtenberg mit öffentlichen Spielplätzen überversorgt. Auch nach dem Schlüssel der derzeitigen Kinderanzahl von 288 im Sozialraum 27/ neu 29 (0 - 18 Jahre/EW-Stand 31.12.2005) herrscht ein Überangebot von Spielflächen. Mit einem Kinderanteil von 14,8 % entspricht dies dem Lichtenberger Durchschnitt. Erst ab einem Kinderanteil von über 21 % erhöht sich gemäß Stadtentwicklungsplan „Wohnungsbezogener Gemeinbedarf“ als ein Zusatzkriterium die Dringlichkeitsstufe zum Abbau von Spielflächendefizit um eine Stufe.

 

Eine Aktualisierung des B-Planes mit einem zusätzlichen Spielplatz hätte somit keine Auswirkungen auf die Mittelzuweisung. Die Budgetierung erfolgt für den Gesamtbezirk nach dem Planmengenverfahren.

Ein zusätzlicher Spielplatz hätte daher zur Folge, dass andere Spielplätze rückgebaut und geschlossen werden müssten.

Die Bewohner sehen weiterhin besondere Bedarfe.

SenStadt und die Wasserstadt haben einen Alternativstandort vorgeschlagen, der zurzeit geprüft wird.

Weiterhin werden qualitative Verbesserungen der beiden bestehenden Spielflächen angestrebt.

 

 

 

 

10360 Berlin, den

 

 

 

 

 

 

Emmrich                                                         Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                  Bezirksstadtrat für Umwelt und Gesundheit

 

 

 
 

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