Drucksache - DS/1480/V
Das
Bezirksamt wurde ersucht, zu prüfen,
ob die Möglichkeit besteht, den ursprünglich im Entwurf des B-Planes 7 d
vorgesehenen öffentlichen Spielplatz im Gebiet des Alice- und
Hella-Hirsch-Ringes zu genehmigen. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Im
Geltungsbereich des gesamten ursprünglichen B-Planes 7 war tatsächlich
innerhalb der öffentlichen Grünfläche am Rummelsburger See, südöstlich des
„Schmuckplatzes“, ein Spielplatz
vorgesehen (Aufstellungsbeschluss vom 26.Mai 1992, BA-Beschluss-Nr.
059/92). Am 04.
Dezember 2001 (BA-Beschluss-Nr. 339/01) wurde der B-Plan 7 geteilt, u.a. in die Zum
Zeitpunkt der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachämter (TöB)
zum Die derzeitige Spielflächenversorgung im betroffenen
Sozialraum 27/ neu 29 (Rummelsburger Bucht) beträgt 186,9 %, stellt also ein
deutliches Überangebot dar. Nach der
Einwohnerprognose der B-Pläne XVII-4 bis 9 sind 3.463 EW zu erwarten (Stand
31.12.2005 : 1944 EW). Nach geltendem Berliner Spielplatzgesetz (1 qm
Nettospielfl. /EW im Sozialraum) bedeutet das einen Spielplatzbedarf von 3.463
qm. Im Bestand stehen zwei Spielplätze mit einer Nettofläche von 3.633 qm zur
Verfügung. Also ist auch perspektivisch ein Überangebot von 170 qm Spielfläche
zu erwarten. Die
Entwicklung und Budgetierung der öffentlichen Spielfläche müssen sich seit 2004
zwingend am Wertausgleichsverfahren der Berliner Bezirke (Planmengen abhängig
von sozialräumlichen Faktoren und städtebaulicher Dichte) orientieren. Danach sind
als Zielgruppe nicht die Einwohner (EW) insgesamt, sondern EW im Alter von 0
bis 18 Jahren definiert. Durch dieses Verfahren ist der Bezirk Lichtenberg mit
öffentlichen Spielplätzen überversorgt. Auch nach dem Schlüssel der derzeitigen
Kinderanzahl von 288 im Sozialraum 27/ neu 29 (0 - 18 Jahre/EW-Stand
31.12.2005) herrscht ein Überangebot von Spielflächen. Mit einem Kinderanteil
von 14,8 % entspricht dies dem Lichtenberger Durchschnitt. Erst ab einem
Kinderanteil von über 21 % erhöht sich gemäß Stadtentwicklungsplan
„Wohnungsbezogener Gemeinbedarf“ als ein Zusatzkriterium die
Dringlichkeitsstufe zum Abbau von Spielflächendefizit um eine Stufe. Eine
Aktualisierung des B-Planes mit einem zusätzlichen Spielplatz hätte somit keine
Auswirkungen auf die Mittelzuweisung. Die Budgetierung erfolgt für den
Gesamtbezirk nach dem Planmengenverfahren. Ein
zusätzlicher Spielplatz hätte daher zur Folge, dass andere Spielplätze
rückgebaut und geschlossen werden müssten. Die
Bewohner sehen weiterhin besondere Bedarfe. SenStadt
und die Wasserstadt haben einen Alternativstandort vorgeschlagen, der zurzeit
geprüft wird. Weiterhin
werden qualitative Verbesserungen der beiden bestehenden Spielflächen
angestrebt. 10360
Berlin, den Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Umwelt und Gesundheit |
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