Drucksache - DS/1476/V  

 
 
Betreff: Mehr Mitternachtssport in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2005 
47. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.08.2005 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, in Zusammenarbeit mit inte­ressierten Sportvereinen im Bezirk regelmäßig sportliche Mitternachtsveranstaltungen durch­zuführen bzw. den Vereinen bei der Durchführung unterstützend zur Seite zu stehen. Die BVV ist in einer Vorlage zur Kenntnisnahme im Oktober 2005 über die Möglichkeiten der Ausweitung des Mitternachtssports in Lichtenberg zu informieren.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Seit mehreren Jahren führt der Sportjugendclub Hohenschönhausen gemeinsam mit dem freien Träger der Jugendarbeit, dem pad e. V., mit seinem Projekt “Trialog” regelmäßig Mitternachts­veranstaltungen in den Sporthallen der Fritz-Reuter-Oberschule, Prendener Straße durch. Die Fußballnächte oder Streetballnights finden vornehmlich in den Monaten April, August und Dezember statt und erfreuen sich großer Beliebtheit.

 

Auch alle anderen interessierten Sportvereine haben selbstverständlich die Möglichkeit, Mitter­nachtsveranstaltungen durchzuführen. Erfolgt die Nutzung der Sportanlage mittels eines Schlüsselvertrages ist der Sportverein für die ordnungsgemäße Absicherung und Beendigung der Veranstaltung verantwortlich. Werden Sportanlagen durch Platz-/-hallenwarte betreut, sind Ausnahmegenehmigungen durch den Personalrat/-service für den Personaleineinsatz außer­halb des offiziellen Dienstplanes erforderlich. In der Vergangenheit konnte die Verwaltung die Veranstaltungen trotz der Problematik von Mehrarbeitszeit und Nachtzuschlägen entsprechend absichern, letztmalig im Rahmen der Sportveranstaltungen zum Fennpfuhlmeilenfest Anfang September.

 

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit der Ausweitung, wenn es den Wunsch von Veranstaltern oder von Sportvereinen gibt. Die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtes für Schule, Bildung und Sport werden dies entsprechend mit der bezirklichen Sport-Arbeitsgemeinschaft abstimmen.

 

10360 Berlin,               2005

 

 

Emmrich                                                             Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für

                                                                            Jugend, Bildung und Sport

 

 
 

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