Drucksache - DS/1473/V  

 
 
Betreff: Kontingent Sprachförderung ALG II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gleichstellung Entscheidung
14.09.2005 
44. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung vertagt   
12.10.2005 
45. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung vertagt   
09.11.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht auf die ArGe hinzuwirken, dass die Möglichkeiten der Sprachförderung, die das neue Zuwanderungsgesetz bietet, verstärkt auf den Personenkreis der ALG-II-EmpfängerInnen mit Migrationshintergrund und sprachlichem Unterstützungsbedarf genutzt wird.

 

Begründung:

Das Kontingent für die vorgenannten Anspruchsberechtigten beläuft sich Berlin weit auf 1.400 Plätze nach dem Verteilprinzip der Anmeldungen (keine Kontingentaufteilung nach Bezirken). Sofern die ArGe diese Möglichkeit der Sprachförderung nicht nutzt, besteht die Gefahr, dass die Anzahl der Plätze in den Folgejahren reduziert wird. Das Bundesamt für Migration übernimmt bei ALG-II-EmpfängerInnen die vollen Kosten, so dass diese nicht belastet werden.

 

 
 

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