Drucksache - DS/1473/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung
wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht auf die ArGe hinzuwirken, dass die Möglichkeiten der
Sprachförderung, die das neue Zuwanderungsgesetz bietet, verstärkt auf den
Personenkreis der ALG-II-EmpfängerInnen mit Migrationshintergrund und
sprachlichem Unterstützungsbedarf genutzt wird. Begründung: Das Kontingent für die
vorgenannten Anspruchsberechtigten beläuft sich Berlin weit auf 1.400 Plätze
nach dem Verteilprinzip der Anmeldungen (keine Kontingentaufteilung nach
Bezirken). Sofern die ArGe diese Möglichkeit der Sprachförderung nicht nutzt,
besteht die Gefahr, dass die Anzahl der Plätze in den Folgejahren reduziert
wird. Das Bundesamt für Migration übernimmt bei ALG-II-EmpfängerInnen die
vollen Kosten, so dass diese nicht belastet werden. |
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