Drucksache - DS/1471/V
Gemäß
Geschäftsordnung der BVV § 19 (1) finden im Jahr 2006 die Sitzungen der
Bezirksverordnetenversammlung zu folgenden Terminen statt: Sitzungsfreie
Zeit ist der Monat Juli 2006. Während dieser Zeit dürfen Sitzungen nur bei
außergewöhnlichem Anlass einberufen werden. Begründung: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß Geschäftsordnung der BVV § 19
(6) über Zeitpunkt und Dauer der sitzungsfreien Zeit. Die Termine
für das IV. Quartal werden unter Vorbehalt geplant, da voraussichtlich im
September 2006 Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den
Bezirksverordneten-versammlungen stattfinden. |
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