Drucksache - DS/1449/V  

 
 
Betreff: Änderung des Flächennutzungsplans in Karlshorst-West
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt-Ablauf Wahlperiode
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2005 
42. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Vorberatung
16.11.2005 
47. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2006 
52. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
06.06.2006 
59. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (2. Zwb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde mit DS 1265/V ersucht,

Das Bezirksamt wurde mit DS 1265/V ersucht,

die Planungen zur Trassenführung Sangeallee – Hönower Straße aus den Jahren 2003/2004 wieder aufzunehmen und mit allen Beteiligten weiter zu entwickeln. Dabei geht es insbesondere um Ausbaustandards, mögliche Verkehrsbeschränkungen, verkehrsorganisatorische Maßnahmen und um die Ausgestaltung von Kreuzungen und Einmündungen.

 

Das Bezirksamt wurde mit DS 1449/V ersucht,

sich gegenüber dem Senat für eine Änderung im Flächennutzungsplan im Bereich Karlshorst-West einzusetzen, die die Aufhebung der übergeordneten Hauptverkehrsfläche beinhaltet, Alternativlösungen sind zu prüfen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im November 2005 ist die BVV in einem Zwischenbericht informiert worden, dass die vertiefenden Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind und das Bezirksamt in Abhängigkeit von deren Ergebnissen über das weitere Vorgehen entscheiden wird.

 

Die Abteilung Stadtentwicklung hat Ende 2005 eine ergänzende verkehrliche Untersuchung in Auftrag gegeben, deren Ergebnis die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus dem Jahr 2003 bestätigt und vervollständigt und dem Bezirksamt am 14.03.2006 vorgestellt worden ist.

 

Danach wird aus verkehrlicher Sicht die Wiedererrichtung der Blockdammwegbrücke befürwortet. Ein wesentliches Argument hierfür ist neben der Verbesserung der innerörtlichen Erschließung die Reduzierung notwendiger Umwegfahrten im Falle eine Blockierung der Treskowallee von derzeit 9,3 km auf dann 2,7 km. Die Wiedererrichtung der Brücke dient dem Abbau von strukturellen Netzproblemen und entspricht damit den Zielen des StEP Verkehr.

 

Die künftige Verkehrsbelastung des gesamten Straßenzuges erfordert die Sanierung der nördlich an die Blockdammwegbrücke anschließenden Straßen. Sie entspricht der Belegung in anderen untergeordneten Sammelstraßen des Ortsteils Karlshorst und wird bei Ertüchtigung der betreffenden Straßen als stadtverträglich eingeschätzt. Die Straßenplanung geht zudem von einem Tempolimit von 30 km/h aus. Im Ergebnis wird eine Entlastung von Treskowallee und Ehrlichstraße eintreten. Im auszubauenden Straßenzug sowie in der Dönhoff-, Marksburg- und Cäsarstraße sowie im Römerweg wird eine Zunahme des Verkehrs erwartet.

 

Zur künftigen Führung der Verkehrsströme wird eine veränderte Verkehrsorganisation im nordwestlichen Quartier von Karlshorst vorgeschlagen, die auch Straßenausbauten, vorrangig in der Dönhoffstraße erforderlich macht:

 

?         In der Marksburgstraße erfolgt eine Richtungsänderung der Einbahnstraßenregelung zur Treskowallee (Ausbau von Sangeallee bis Treskowallee).

?         Für die Dönhoffstraße erfolgt eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung (Ausbau von Sangeallee bis Riastraße und Anlage von Parkhäfen zwischen Sangeallee und Treskowallee).

 

Die Maßnahme wird vom Gutachter als wirtschaftlich eingeschätzt. In der Anlage sind Planungsgeschichte, Maßnahmenbeschreibung und Kostenschätzung dargestellt.

 

Das Bezirksamt hat die Ergebnisse des Gutachtens erörtert und beschlossen, an dem Vorhaben festzuhalten und den Senat um eine erneute Prüfung der Förderfähigkeit zu bitten.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

___________________                                          _____________________________

Emmrich              Lompscher

Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


Anlage: Planungsgeschichte, Maßnahmebeschreibung und Kostenschätzung

 

 

Straßenverbindung Blockdammweg – Sangeallee – Hönower Straße und Teilbereiche der Dönhoffstraße

 

 

Planungsgeschichte

Der Bezirk Lichtenberg beabsichtigt seit 1998, die 1984 wegen erheblicher Baumängel im Zuge der Streckenelektrifizierung abgerissene Brücke über die Eisenbahn im Zuge des Blockdammweges in Berlin-Karlshorst und den damit in Verbindung stehenden Straßenzug Blockdammweg – Sangeallee – Hönower Straße unter Inanspruchnahme von GA-Mittel wiederherzustellen bzw. zu sanieren.

Für den gesamten Straßenzug hatte der Bezirk im Jahr 2000 eine Förderzusage als Fördermaßnahme GA-Infra 10/00 Neubau Blockdammweg erhalten. Diese musste zurückgegeben werden, da eine zeitgerechte Realisierung der Baumaßnahme nicht möglich war. Zwischenzeitlich hat der Bezirk eine GA-Förderung für den Neubau des Blockdammwegs zwischen  Köpenicker Chausse und Ehrlichstraße erhalten. Der Abschnitt zwischen Köpenicker Chaussee und Hönower Wiesenweg ist seit 2005 in Bau und wird 2006 fertig gestellt. Der anschließende Bauabschnitt bis zur Ehrlichstraße soll 2008 fertig gestellt werden.

 

Im Jahr 2004 ist die seinerzeit für den Bau der Blockdammwegbrücke zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom Landesrechnungshof aufgefordert worden, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nachzuweisen. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde danach vom Rechnungshof analysiert und eingeschätzt, dass die ermittelte Wirtschaftlichkeit nicht ausreichend sei. SenStadt hat den Bezirk daher aufgefordert, eine andere, für übergeordnete Verkehrsströme attraktivere Trassenführung – zur Sewanstraße - zu untersuchen, um die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz und damit die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Diese Vorplanung ist vom Bezirksamt im Februar 2005 der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Im Juni 2005 lehnte die BVV den Vorschlag ab. Zugleich ist das Bezirksamt ersucht worden, beim Senat den Antrag zu stellen, den o.g. Straßenzug aus dem Netz der übergeordneten Straßen (im Flächennutzungsplan) zu streichen.

 

SenStadt kündigte an, dem Anliegen des Bezirkes zu folgen, den Straßenzug aus dem übergeordneten Straßennetz zu streichen. Dann würde jedoch die Zuständigkeit für die Durchführung der Gesamtmaßnahme, d.h. für Planung, Finanzierung und Wirtschaftlichkeitsbegründung, beim Bezirk liegen. Die Errichtung der Brücke würde dann durch SenStadt im Auftrag des Bezirkes übernommen.

 

Vor diesem Hintergrund ist der Bezirk aufgefordert zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Herstellung/Sanierung des Straßenzuges geschaffen werden können. Nach aktuellem Stand ist ein neuer Antrag auf GA-Förderung für den Straßenzug Blockdammweg (ab Ehrlichstraße) bis Treskowallee sowie Teilbereiche der Dönhoffstraße zu stellen, da eine Gesamtfinanzierung aus bezirklichen Mitteln nicht möglich ist.

 

Maßnahmebeschreibung

Die Wiedererrichtung der Blockdammbrücke kann vom Bezirk nur bei gleichzeitiger Erneuerung des Straßenzuges Sangeallee - Hönower Straße sowie bei Ertüchtigung der zur Treskowallee führenden Dönhoffstraße befürwortet werden. In ihrem derzeitigen Zustand sind diese durch ein Wohngebiet führenden Straßen nicht geeignet, zusätzliche Verkehrsströme aufzunehmen.

 

Der Straßenzug Blockdammweg - Sangeallee - Hönower Straße soll zu einer zweispurigen Verbindungsstraße mit befestigten Gehwegen ausgebaut werden. Der Konfliktpunkt Blockdammweg/Ehrlichstraße (Fahrbahn kreuzt die Gleisanlagen der Straßenbahn) soll mit der Errichtung einer Lichtsignalanlage weitgehend entschärft werden. Im Blockdammweg und im Rampenbereich der Brücke bis zur Kreuzung Sangeallee – Dönhoffstraße wird ein Ausbau mit zwei Fahrspuren und beiseitigen Geh- und Radwegen geplant.

Die Brücke wird nach Angaben von SenStadt eine Gesamtbreite von 17,20 m haben und entspricht damit den Mindestanforderungen der künftigen Verkehrsfunktion.

 

Für die Sangeallee von Dönhoffstraße bis Marksburgstraße ist ein Ausbau von 2 Fahrstreifen mit je 3,25 m Breite und beidseitigen Gehwegen und Grünstreifen vorgesehen. Entsprechend den örtlichen Verhältnisse werden Parkbuchten eingeplant.

 

Der Abschnitt Sangeallee von Marksburgstraße bis Hönower Straße setzt sich aus einer Fahrbahn mit je zwei Fahrstreifen von 3,25 m Breite, beidseitigen Parkbuchten und Gehwegen zusammen. Die Bäume werden in Baumscheiben oder Grünstreifen entsprechend den örtlichen Verhältnissen (Zufahrten, Baumbestand) angeordnet. Im Kreuzungsbereich der Marksburgstraße ist ein kleiner Kreisverkehr eingeplant.

 

Die Hönower Straße wird mit einer 6,50 m breiten Fahrbahn hergestellt. Einseitig werden Parkbuchten, teilweise in Senkrechtaufstellung angeordnet. Beidseitig wird ein 2,50 m breiter Gehweg geplant. Die Einmündung der Hönower Straße in die Treskowallee wird im Zusammenhang mit der Lichtsignalanlage Waldowallee betrachtet, die im Rahmen von Maßnahmen der BVG geplant wird.

 

Die Gesamtmaßnahme soll in 3 Teilabschnitten realisiert werden.

 

1.      Ausbau der Dönhoffstraße

2.      Ausbau des Straßenzuges Sangeallee – Hönower Straße

3.      Brückenbau (ggf. zeitgleich mit Abschnitt 2, bei Vorliegen der planungsrechtlichen Grundlagen)

 

Es wird von einer Gesamtbauzeit von 5 Jahren ausgegangen. Für den 1. Bauabschnitt ist ein Baubeginn ab 2008 möglich.

 

 

Kostenschätzung (ohne Teilausbau Dönhoffstraße)

Für die betroffenen Straßenabschnitte liegen dem Bezirk Vorplanungsunterlagen vor, nach denen für den Straßenbau mit Kosten von ca. 5,5 Mio. € zu rechnen ist.

Für die Brücke liegen erste Variantenuntersuchungen (Vorplanungsstudie) bei SenStadt X vor. Danach betragen die Kosten für den Brückbau ca. 6 bis 7 Mio. €.

Für die Brücke muss wegen der Veränderung der Höhenlage und Rampen eine planungsrechtliche Sicherung erfolgen. Dies erfordert ein Bebauungsplanverfahren. Die Kosten hierfür werden ca. 35.000 € (mit Fachgutachten Umweltprüfung, Luftschadstoffuntersuchung, Verkehrsgutachten) betragen.

Für den GA-Förderantrag muss eine von SenStadt geprüfte Bauplanungsunterlage vorliegen. Die Erstellung dieser Planungen, einschließlich der lt. LHO (für Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von mehr als 1 Mio. € geforderten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 335.000 € verursachen. Gemäß § 24.2.2 LHO dürfen die Planungsunterlagen erst aufgestellt werden, wenn die Maßnahme in der Investitionsplanung enthalten ist. D.h. die Eigenanteile sind in die I-Planung einzustellen.

 

Die förderfähigen Gesamtkosten betragen nach jetzigem Kenntnisstand ca. 11,9 bis 12,9 Mio. €. Der bezirkliche Eigenanteil von 10% würde danach 1,19 bis 1,29 Mio. € betragen und müsste im Rahmen der Investitionsplanung in mindestens 5 Jahresscheiben bereitgestellt werden.

 

 
 

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