Drucksache - DS/1435/V
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht die öffentlichen
Kindertagesstätten in die freie Trägerschaft zu übertragen. Die Bildung eines
Kita-Eigenbetriebes zusammen mit den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Pankow
wird abgelehnt. Begründung: Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder möglichst viele
Wahlmöglichkeiten unterschiedlicher pädagogischer Angebote haben. Dies wird durch die weitere Übertragung von
Kitas in freie Trägerschaft im Gegensatz
zum Kita-Eigenbetrieb sicher gestellt.
Es ist auch nicht Aufgabe des Staates Konkurrenzbetriebe zu privaten Initiativen
aufzubauen. Das vom Senat in Auftrag gegebene Gutachten zur Gründung der Eigenbetriebe schreibt mehreren Eigenbetrieben eindeutig eine geringere Wirtschaftlichkeit gegenüber Kitas in freier Trägerschaft zu. Es ist bereits jetzt klar, dass der Kita-Eigenbetrieb nicht wirtschaftlich arbeiten wird. Ein 7-Millionen-Euro-Defizit steht den drei Bezirken mit der Gründung des Eigenbetriebes bereits heute bevor. Hierbei werden die Bezirke in die Pflicht genommen - eine finanzielle Last, die für Lichtenberg nicht akzeptabel ist. Zu dem heute schon absehbaren Defizit kommen weitere finanzielle Unwägbarkeiten, die derzeit durch das Bezirksamt nicht beziffert werden können. Letztendlich ist bei Einrichtung eines Kita-Eigenbetriebes
zu befürchten, dass auszugleichende
Defizite direkt zur Mittelreduzierung im Bereich der dringend erforderlichen
Sanierung und Instandhaltung sowie der Bereitstellung von Spiel- und
Lernmaterial führen. Dies stellt die Betreuungsqualität in Lichtenberger Kitas
grundlegend in Frage. Vor dem Hintergrund dieser Perspektive für die
Kita-Landschaft ist von der Gründung des Kita-Eigenbetriebes Abstand zu nehmen
und die weitere Übertragung von Kitas in freie Trägerschaft fortzusetzen. Hiermit hat der Bezirk gute Erfahrungen
gemacht. Mittlerweile bestehen für
Eltern und ihre Kinder zahlreiche Wahlmöglichkeiten verschiedenster
pädagogischer Betreuungsangebote für ihre Kinder. Dies gilt es auszubauen statt die
Betreuungsqualität für unsere Kinder durch die
Gründung eines Eigenbetriebes und der heute schon voraussehbaren Risiken
aufs Spiel zu setzen und einem Experimentierfeld zu überlassen, auf das der Bezirk sowie die BVV keinen
Einfluss mehr haben wird. Begründung der Dringlichkeit: Auf Grund der aktuellen Diskussion und der Dringlichkeit des
Verfahrens sollte der Antrag in dieser BVV beraten werden. |
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