Drucksache - DS/1414/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.05.2005
die Übertragung der Kindertagesstätte Gensinger Str. 58 an den freien
Träger Albert – Schweitzer – Kinderdorf Berlin e.V. ab 01. Juli 2005
beschlossen. Die Kita Gensinger Str. 58 wird mit
145 vertraglich vergebenen Plätzen übergeben. Entsprechend § 3 KJHG sowie dem Senatsbeschluss Nr. 4207/93 vom 14.12.93 zur “Herstellung von Träger und Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten in den östlichen Bezirken Berlins” ist beabsichtigt, die Kindertagesstätte Gensinger Str. 58 an den freien Träger Albert – Schweitzer – Kinderdorf Berlin e.V. zu übertragen. Die Übertragung wurde im Hinblick auf die im Entwurf vorliegende Übertragungsverfahrensvereinbarung zwischen der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Bezirksämter vorbereitet. Die im Entwurf der Vereinbarung vorgegebenen Prüfkriterien wurden beachtet. Die Eltern sind mit dem Trägerwechsel
einverstanden und waren am gesamten Entscheidungsprozess beteiligt. Nach dem Freiwilligkeitsprinzip
haben 18 Mitarbeiterinnen der Kita Gensinger Str. 58 einem Trägerwechsel
zugestimmt. Mit der Übertragung auf den freien Träger entfallen für den Bezirk die Ausgaben für diese Kindertagesstätte. Die Summe der Kostensätze zur Finanzierung der Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe, die von der Senatsjugendverwaltung ausgereicht werden, stehen dort nicht zur Verfügung, sondern werden im Bezirkshaushalt gesperrt und der Senatsjugendverwaltung über die Senatsfinanzverwaltung bereitgestellt. Aus der Verrechnung der zu
gewährenden Kostensätze und der eingesparten Ausgaben im Bezirk ergibt sich
eine Differenz in Höhe von 168.551 € zugunsten des
Landes Berlin. Dem gegenüber stehen Einnahmeverluste in Höhe von 122.104 €
(Einsparsumme: 46.447 €). Die Nutzung des Gebäudes und der
Freifläche soll auf der Grundlage des § 47 Berliner AG KJHG für zehn Jahre
nutzungsentgeltfrei erfolgen. Die laufenden Bewirtschaftungskosten, die
laufende Instandhaltung einschließlich der Schönheitsreparaturen obliegt dem
Träger. Für die Anforderungen zur Einhaltung der Brandsicherheit in der
Kindertagesstätte sind keine weiteren finanziellen Mittel erforderlich. Die Kita Gensinger Str. 58 wurde 1974 als Kita errichtet, wird seit diesem Zeitpunkt als Kita genutzt und wird auch künftig (nach dem Trägerwechsel) als Kita betrieben. Ein entsprechender Bedarf an Tagesbetreuungsplätzen scheint langfristig gesichert. Mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses Nr. V/09 – 05
vom 24.02.05 wurde dem Trägerwechsel der Kindertagesstätte Gensinger Str. 58 in
freie Trägerschaft an den Albert – Schweitzer – Kinderdorf Berlin e.V.
zugestimmt. 10360
Berlin, 2005 Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Jugend,
Bildung und Sport |
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