Drucksache - DS/1407/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 12.04.2005 die
Übertragung der Kindertagesstätte Hubertusstr. 5 an den freien Träger Kinder im
Kiez gGmbH ab 01. Juli 2005 beschlossen. Die Kita Hubertusstr. 5 wird mit 60
vertraglich vergebenen Plätzen übergeben. Entsprechend § 3 KJHG sowie dem
Senatsbeschluss Nr. 4207/93 vom 14.12.93 zur “Herstellung von Träger und
Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten in den östlichen Bezirken Berlins” ist
beabsichtigt, die Kindertagesstätte Hubertusstr. 5 an den freien Träger Kinder
im Kiez zu übertragen. Die Übertragung wurde im Hinblick auf die im Entwurf
vorliegende Übertragungsverfahrensvereinbarung zwischen der LIGA der
Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Land Berlin,
vertreten durch die Bezirksämter vorbereitet. Die im Entwurf der Vereinbarung
vorgegebenen Prüfkriterien wurden beachtet.
Die Eltern sind mit dem
Trägerwechsel einverstanden und waren am gesamten Entscheidungsprozess
beteiligt. Nach dem Freiwilligkeitsprinzip
haben 6 Mitarbeiterinnen der Kita Hubertusstr. 5 einem Trägerwechsel
zugestimmt. Mit der Übertragung auf den freien Träger entfallen für
den Bezirk die Ausgaben für diese Kindertagesstätte. Die Summe der Kostensätze
zur Finanzierung der Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe, die von der
Senatsjugendverwaltung ausgereicht werden, stehen dort nicht zur Verfügung,
sondern werden im Bezirkshaushalt gesperrt und der Senatsjugendverwaltung über
die Senatsfinanzverwaltung bereitgestellt. Aus der Verrechnung der zu
gewährenden Kostensätze und der eingesparten Ausgaben im Bezirk ergibt sich
eine Differenz in Höhe von 83.479 € zugunsten des
Landes Berlin. Dem gegenüber stehen Einnahmeverluste in Höhe von 50.526 € (Einsparsumme:
32.953 €). Die Nutzung des Gebäudes soll auf
der Grundlage des § 47 Berliner AG KJHG für zehn Jahre nutzungsentgeltfrei
erfolgen. Die laufenden Bewirtschaftungskosten, die laufende Instandhaltung
einschließlich der Schönheitsreparaturen obliegt dem Träger. Für die
Anforderungen zur Einhaltung der Brandsicherheit in der Kindertagesstätte sind
keine weiteren finanziellen Mittel erforderlich. Die Kita Hubertusstr. 5
wurde 1987 als Kita errichtet, wird seit diesem Zeitpunkt als Kita
genutzt und wird auch künftig (nach dem Trägerwechsel) als Kita betrieben. Ein
entsprechender Bedarf an Tagesbetreuungsplätzen scheint langfristig gesichert. Mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses Nr. V/03 – 05
vom 27.01.05 wurde dem Trägerwechsel der Kindertagesstätte Hubertusstr. 5 in
freie Trägerschaft an die Kinder im Kiez gGmbH zugestimmt. 10360
Berlin, 2005 Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Jugend,
Bildung und Sport |
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