Drucksache - DS/1404/V  

 
 
Betreff: Übergabe Kindertagesstättenverbund Gotlindestr. 36/37 an den freien Träger Independent Living - Kindertagesstätten für Berlin gGmbH
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR JugBilSportBzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.05.2005 
41. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 12.04.2005 die Übertragung de Kindertagesstättenverbundes Gotlindestr. 36/37 an den freien Träger Independent Living – Kindertagesstätten für Berlin gGmbH

ab 01. Juli 2005 beschlossen.

 

Der Kitaverbund Gotlindestr. 36/37 wird mit 115 vertraglich vergebenen Plätzen übergeben.

 

Entsprechend § 3 KJHG sowie dem Senatsbeschluss Nr. 4207/93 vom 14.12.93 zur “Herstellung von Träger und Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten in den östlichen Bezirken Berlins” ist beabsichtigt, den Kindertagesstättenverbund Gotlindestr. 36/37 an den freien Träger Independent Living – Kindertagesstätten für Berlin gGmbH zu übertragen.

Die Übertragung wurde im Hinblick auf die im Entwurf vorliegende Übertragungsverfahrensvereinbarung zwischen der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Bezirksämter vorbereitet. Die im Entwurf der Vereinbarung vorgegebenen Prüfkriterien wurden beachtet. 

Die Eltern sind mit dem Trägerwechsel einverstanden und waren am gesamten Entscheidungsprozess beteiligt.

Nach dem Freiwilligkeitsprinzip haben 10 Mitarbeiterinnen des Kitaverbundes Gotlindestr. 36/37 einem Trägerwechsel zugestimmt.

Mit der Übertragung auf den freien Träger entfallen für den Bezirk die Ausgaben für diesen Kindertagesstättenverbund. Die Summe der Kostensätze zur Finanzierung der Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe, die von der Senatsjugendverwaltung ausgereicht werden, stehen dort nicht zur Verfügung, sondern werden im Bezirkshaushalt gesperrt und der Senatsjugendverwaltung über die Senatsfinanzverwaltung bereitgestellt.

 

Aus der Verrechnung der zu gewährenden Kostensätze und der eingesparten Ausgaben im Bezirk ergibt sich eine Differenz in Höhe von 193.997 € zugunsten des Landes Berlin. Dem gegenüber stehen Einnahmeverluste in Höhe von 96.841 € (Einsparsumme: 97.156 €).

Die Nutzung der Gebäude und der Freiflächen sollen auf der Grundlage des § 47 Berliner AG KJHG für zehn Jahre nutzungsentgeltfrei erfolgen. Die laufenden Bewirtschaftungskosten, die laufende Instandhaltung einschließlich der Schönheitsreparaturen obliegt dem Träger. Für die Anforderungen zur Einhaltung der Brandsicherheit in dem Kindertagesstättenverbund sind keine weiteren finanziellen Mittel erforderlich.

Die Kitas Gotlindestr. 36 und 37  wurde 1962 als Kindereinrichtungen errichtet, werden seit diesem Zeitpunkt als Kitas genutzt und werden auch künftig (nach dem Trägerwechsel) als Kitaverbund betrieben. Ein entsprechender Bedarf an Tagesbetreuungsplätzen scheint langfristig gesichert.

 

Mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses Nr. V/04 - 05 vom 27.01.05 wurde dem Trägerwechsel des Kindertagesstättenverbundes Gotlindestr. 36/37 in freie Trägerschaft an die Independent Living – Kindertagesstätten für Berlin  gGmbH zugestimmt.

 

 

10360 Berlin,                      2005

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                     Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadtrat für

                                                                                    Jugend, Bildung und Sport

 

 

 

2. Durchschrift von 1. erhält per E-Mail Sekr BzBmin zur weiteren Verwendung

3. Durchschrift von 1. erhält per E-Mail BVV Büro zur weiteren Verwendung

4. Wv ....................2005

 

 

 
 

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