Drucksache - DS/1400/V
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Das
Bezirksamt wurde ersucht, Möglichkeiten zu prüfen, wie Graffitischmierereien
auf öffentlichen Spielplätzen auch mit Hilfe von Sponsoren oder anderer
externer Helfer auf schnellstem Wege beseitigt werden können. Außerdem
soll auf öffentlichen Spielplätzen in geeigneter Form und möglichst zerstörungssicher
die Zuständigkeit für die Spielplätze (Adresse und Telefonnummer) bekannt
gegeben werden. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Amt für
Umwelt und Natur ist seit Jahren mit der Problematik Graffitischmierereien
befasst. Dieses Problem betrifft nicht nur die öffentlichen Spielplätze,
sondern viele Objekte im öffentlichen Raum, wie z.B. Kunstwerke,
Treppeneinfassungen, Stützmauern und Immobilien. Verunreinigungen
mit verfassungsfeindlichem Inhalt werden vom Amt nach Bekanntwerden
unverzüglich entfernt. Gegen sonstige Verunreinigungen/Schmierereien wird im
Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten bzw. aus besonderen Anlässen (Jahrestage,
öffentliche Feiern usw.) vorgegangen. Die
Beseitigung dieser Farbschmierereien erfordert Fach- und Sachverstand und wird
meistens durch Fremdfirmen vorgenommen. Die Beauftragung dieser Firmen kostet
Geld, das dann für die Unterhaltung und Sanierung von Spielgeräten nicht mehr
zur Verfügung steht. Zudem ist
eine Graffiti-Beseitigung auf bunten bzw. farbigen Spielgeräten i.d.R. mit
Substanzverlusten (Farbe und/oder Material) bei diesen Spielgeräten verbunden. Aus diesen
Gründen sieht das Bezirksamt davon ab, die regelmäßige Beseitigung von Graffiti
auf öffentlichen Spielplätzen zu beauftragen. Der Wunsch,
die öffentlichen Spielplätze in geeigneter Form und möglichst zerstörungssicher
mit Hinweisen über die Zuständigkeit der Spielplätze (Adresse und
Telefonnummer) zu beschildern, wurde ebenfalls geprüft. In der Regel sind die
öffentlichen Spielplätze als solche durch das Tulpenschild oder weitere
zusätzliche Beschilderung, die auf das Bezirksamt Lichtenberg hinweist,
ausgestattet. Das
Bezirksamt geht davon aus, dass weitere Angaben entbehrlich sind, da
interessierte Bürgerinnen und Bürger vielfältige Möglichkeiten haben und diese
auch nutzen, mit dem zuständigen Amt in Kontakt zu treten. Es ist schwer
vorstellbar, dass Eltern spielender Kinder auf Grund unzureichender
Beschilderung nicht in der Lage sein sollten, Kontakt zum Bezirksamt Lichtenberg
herzustellen und Beschädigungen auf den Spielplätzen zu melden. Im Übrigen
werden die öffentlichen Spielplätze regelmäßig (das heißt, mindestens 1 mal
wöchentlich) von Mitarbeitern des Amtes für Umwelt und Natur auf ihren Zustand
kontrolliert. Berlin, den
.10.2005
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Umwelt und Gesundheit
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