Drucksache - DS/1400/V  

 
 
Betreff: Für ein familienfreundliches Lichtenberg - Attraktivität der Spielplätze in Lichtenberg erhöhen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR UmGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.05.2005 
41. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Naturschutz Entscheidung
28.06.2005 
23. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung UmNat PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss für Umwelt/Naturschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, den Antrag in folgender veränderter Form zu beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, Möglichkeiten zu prüfen, wie Graffitischmierereien auf öffentlichen Spielplätzen auch mit Hilfe von Sponsoren oder anderer externer Helfer auf schnellstem Wege beseitigt werden können.

 

Außerdem soll auf öffentlichen Spielplätzen in geeigneter Form und möglichst zerstörungssicher die Zuständigkeit für die Spielplätze (Adresse und Telefonnummer) bekannt gegeben werden.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Amt für Umwelt und Natur ist seit Jahren mit der Problematik Graffitischmierereien befasst. Dieses Problem betrifft nicht nur die öffentlichen Spielplätze, sondern viele Objekte im öffentlichen Raum, wie z.B. Kunstwerke, Treppeneinfassungen, Stützmauern und Immobilien.

 

Verunreinigungen mit verfassungsfeindlichem Inhalt werden vom Amt nach Bekanntwerden unverzüglich entfernt. Gegen sonstige Verunreinigungen/Schmierereien wird im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten bzw. aus besonderen Anlässen (Jahrestage, öffentliche Feiern usw.) vorgegangen.

 

Die Beseitigung dieser Farbschmierereien erfordert Fach- und Sachverstand und wird meistens durch Fremdfirmen vorgenommen. Die Beauftragung dieser Firmen kostet Geld, das dann für die Unterhaltung und Sanierung von Spielgeräten nicht mehr zur Verfügung steht.

Zudem ist eine Graffiti-Beseitigung auf bunten bzw. farbigen Spielgeräten i.d.R. mit Substanzverlusten (Farbe und/oder Material) bei diesen Spielgeräten verbunden.

Aus diesen Gründen sieht das Bezirksamt davon ab, die regelmäßige Beseitigung von Graffiti auf öffentlichen Spielplätzen zu beauftragen.

 

Der Wunsch, die öffentlichen Spielplätze in geeigneter Form und möglichst zerstörungssicher mit Hinweisen über die Zuständigkeit der Spielplätze (Adresse und Telefonnummer) zu beschildern, wurde ebenfalls geprüft. In der Regel sind die öffentlichen Spielplätze als solche durch das Tulpenschild oder weitere zusätzliche Beschilderung, die auf das Bezirksamt Lichtenberg hinweist, ausgestattet.

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass weitere Angaben entbehrlich sind, da interessierte Bürgerinnen und Bürger vielfältige Möglichkeiten haben und diese auch nutzen, mit dem zuständigen Amt in Kontakt zu treten. Es ist schwer vorstellbar, dass Eltern spielender Kinder auf Grund unzureichender Beschilderung nicht in der Lage sein sollten, Kontakt zum Bezirksamt Lichtenberg herzustellen und Beschädigungen auf den Spielplätzen zu melden.

 

Im Übrigen werden die öffentlichen Spielplätze regelmäßig (das heißt, mindestens 1 mal wöchentlich) von Mitarbeitern des Amtes für Umwelt und Natur auf ihren Zustand kontrolliert.

 

Berlin, den   .10.2005

 

 

 

 

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Umwelt und Gesundheit

 

 

                                                                                                    

 

 

 

 

 

 
 

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