Drucksache - DS/1395/V  

 
 
Betreff: Verhinderung von Umweltschäden in der Malchower Aue
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR UmGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.05.2005 
41. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) (erledigt ÄR 29.08.07) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Hinweise auf Ablagerungen im Bereich der Malchower Aue wurden nochmals bei einem

Ortstermin geprüft.

Nach Information durch Dritte sollen vor 15 – 20 Jahren Farbfässer vergraben worden sein. Der Augenzeuge der Vorgänge ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Die Flächen liegen im Naturschutzgebiet, sind zugewachsen und schwer zugänglich.

 

Um die genaue Lage der dort vermuteten vergrabenen Farbfässer zu erkunden, wird das Amt für Umwelt und Natur eine geophysikalische Ortung und gegebenenfalls anschließende Erkundung durch eine Fachfirma beauftragen.

 

Dem BA sind derzeit ca. 113 Flächen bekannt, für die es Hinweise auf Altlasten gibt.

Zur Prüfung dieser Verdachtsmomente ist das BA nach Bodenschutzgesetz verpflichtet.

Priorität haben dabei die Fälle, bei denen eine Gefährdung des Grundwassers zu befürchten ist. Dies ist in dem geschilderten Fall weitgehend auszuschließen, da der Grundwasserleiter durch den dort vorhandenen Bodenaufbau geschützt ist.

 

Die Überwachung der Umweltsituation im Bereich Malchower Aue hat bisher ebenfalls keinerlei Anhaltsmomente ergeben, die auf eine akute Gefährdung schließen lassen und einen sofortigen Handlungsbedarf begründen. Die endgültige Klärung der Situation wird entsprechend der Prioritäten und finanziellen Möglichkeiten mittelfristig erfolgen.

 

 

Berlin, den

 

 

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Umwelt und Gesundheit

 

 
 

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