Drucksache - DS/1395/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die
Hinweise auf Ablagerungen im Bereich der Malchower Aue wurden nochmals bei
einem Ortstermin
geprüft. Nach
Information durch Dritte sollen vor 15 – 20 Jahren Farbfässer vergraben
worden sein. Der Augenzeuge der Vorgänge ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Die
Flächen liegen im Naturschutzgebiet, sind zugewachsen und schwer zugänglich. Um die
genaue Lage der dort vermuteten vergrabenen Farbfässer zu erkunden, wird das
Amt für Umwelt und Natur eine geophysikalische Ortung und gegebenenfalls
anschließende Erkundung durch eine Fachfirma beauftragen. Dem BA sind
derzeit ca. 113 Flächen bekannt, für die es Hinweise auf Altlasten gibt. Zur Prüfung
dieser Verdachtsmomente ist das BA nach Bodenschutzgesetz verpflichtet. Priorität
haben dabei die Fälle, bei denen eine Gefährdung des Grundwassers zu befürchten
ist. Dies ist in dem geschilderten Fall weitgehend auszuschließen, da der
Grundwasserleiter durch den dort vorhandenen Bodenaufbau geschützt ist. Die
Überwachung der Umweltsituation im Bereich Malchower Aue hat bisher ebenfalls
keinerlei Anhaltsmomente ergeben, die auf eine akute Gefährdung schließen
lassen und einen sofortigen Handlungsbedarf begründen. Die endgültige Klärung
der Situation wird entsprechend der Prioritäten und finanziellen Möglichkeiten
mittelfristig erfolgen. Berlin, den
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Umwelt und Gesundheit |
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