Drucksache - DS/1374/V  

 
 
Betreff: Finanzierung von Ausbildungsplätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.04.2005 
40. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag PDS PDF-Dokument
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.04.2005 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der am 27. April 2005 stattfindenden Jugendkonferenz Möglichkeiten anzuregen, um für besonders benachteiligte Jugendliche berufsvorbereitende Maßnahmen und Berufsausbildungen in kombinierter Finanzierung aus Mitteln des Jobcenters und der Jugendberufshilfe durch in Lichtenberg tätige freie Träger zu realisieren.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Integration von jungen Menschen in das Berufs- und Arbeitsleben – co-finanziertes Modellprojekt zwischen dem Jobcenter Lichtenberg und dem Jugendamt Lichtenberg zur Schaffung von überbetrieblichen Ausbildungsplätzen zur Integration benachteiligter Jugendlicher

 

Am 27.4.05 fand im Bezirk Lichtenberg die regionale Jugendkonferenz statt.

Ziel war es, eine Kooperation zwischen den im Bezirk tätigen Institutionen, der Arbeits-agentur, dem JobCenter, den freien Trägern und dem Bezirksamt zu schaffen und auszubauen.

In einer der dort tätigen Arbeitsgruppen zum Thema “Junge Menschen mit Vermittlungs-hemmnissen” wurde deutlich, dass oft eine reine Vermittlung in berufsvorbereitende Maßnahmen  nicht ausreicht, sondern flankierende sozialpädagogische Hilfen notwendig sind. Weiterhin wurde angeregt, dass für benachteiligte junge Menschen berufsvorbereitende Maßnahmen und Berufsausbildungen in kombinierter Finanzierung aus Mitteln des JobCenters und des Jugendamtes Lichtenberg durch freie Träger realisiert wird.

Im Ergebnis dessen gab es eine zeitnahe Kontaktaufnahme zwischen der Arbeitsagentur, dem JobCenter und dem Jugendamt Lichtenberg. In den klärenden Gesprächen wurde deutlich, dass eine kombinierte Finanzierung mit der Arbeitsagentur gesetzlich nicht möglich ist. Die Arbeitsagentur hat nur die Möglichkeit einer gemeinsamen Finanzierung bei den im Stadtbezirk bereits realisierten Aktivierungshilfen, welche mit 3 Monaten auf die Zeitdauer der Berufsvorbereitung angerechnet werden. Für den Erhalt einer geförderten Ausbildung über das SGB II, bzw. SGB III ist es notwendig eine Berufsvorbereitung mit der Dauer von mindestens 6 Monaten mit einer Ausbildungsreife abgeschlossen zu haben.

 

Weiterhin wurde festgestellt, dass berufsvorbereitende Maßnahmen nur über das SGB III (Arbeitsagentur) realisiert werden können. Dieses gilt auch für junge Menschen die Leistungen nach dem SGB II erhalten. Somit wird deutlich, das berufsvorbereitende Maßnahmen generell nicht co-finanziert werden können.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Maßnahmen nach dem SGB II nach den Richtlinien des SGB III auszuschreiben, durchzuführen und zu finanzieren sind. Der Arbeitsagentur obliegt die Verpflichtung diese erforderlichen Maßnahmen über die Regionaldirektion auszuschreiben und die Ausbildungsträger nach fachlichen und kostengünstigsten Aspekten auszuwählen.

 

Im gemeinsamen Gesprächen mit dem JobCenter wurde diese Problematik erörtert und die Übereinstimmung erzielt, dass es auf diesem Weg keine Möglichkeit gibt, für den Personenkreis der jungen Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen eine realistische berufliche Perspektive zu schaffen.

 

Im SGB II bestehen jedoch Möglichkeiten zur Schaffung von Projekten, die den regionalen Gegebenheiten, hier Versorgung junger Menschen mit Vermittlungshemmnissen bei der Eingliederung in die Berufswelt, entsprechen.

So wurde in Kooperation zwischen dem JobCenter und dem Jugendamt Lichtenberg ein Projekt entwickelt, das die Ressourcen der im Bezirk tätigen freien Träger bündelt und darauf abzielt, jungen Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen sozial benachteiligt und individuell beeinträchtigt sind, eine berufliche Perspektive anzubieten. Diese Vorgehensweise entspricht auch der Initiative der Bundesregierung “Jugend in Arbeit”, gemeinsam Wege zu konzipieren, in denen die vielfältigen Erfahrungen verschiedener Bereiche zur Lösung der Problemstellung einfließen. Die Finanzierung dieses Projektes erfolgt durch das JobCenter und das Jugendamt.

Der Zugang der jungen Menschen zu diesem Projekt kann offen gestaltet werden, z. B. als Übergang aus den Aktivierungsprojekten oder aus der Berufsvorbereitung.

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport wurde bereits frühzeitig in die fachliche Diskussion und Umsetzung einbezogen.

Bei der Erstellung des Projektes hat sich eine hochkooperative Zusammenarbeit zwischen dem JobCenter und dem Jugendamt Lichtenberg entwickelt.

 

 

Zur Ausgestaltung des Projektes:

 

In diesem Projekt werden insgesamt 75 junge Menschen, die im Bezirk Lichtenberg leben, mit einem Ausbildungsplatz versorgt.

Realisiert wird die Ausbildung über einen Trägerverbund, der aus insgesamt 7 Trägern besteht.  In diesem Verbund konnten alle bereits im Bezirk tätigen Jugendberufshilfeträger einbezogen werden. Entsprechend dem Leistungs- und Entwicklungsstand der jungen Menschen werden 2 bis 3,5jährige Ausbildungen in 10 Berufen vorgehalten. Die jungen Menschen werden über die gesamte Zeit der Ausbildung, auch während der Praktika in Betrieben der freien Wirtschaft, sozialpädagogisch durch geeignete Fachkräfte begleitet.

Somit soll die ganzheitliche Betreuung sichergestellt werden.

Schwerpunkt der sozialpädagogischen Arbeit ist es, den jungen Menschen mit Situationen der realen Arbeitswelt vertraut zu machen, das Selbstwertgefühl zu steigern und die Stärken und Schwächen des Einzelnen herauszufinden, um die vorhandenen Unterstützungs-mechanismen gezielt einzusetzen.

Die pädagogische Arbeit bezieht gezielte Stütz- und Fördermaßnahmen sowohl im schulischen als auch im praktischen Bereich ein. Der junge Mensch soll in überschaubaren Teilschritten zu einem erfolgreichen Berufsabschluss geführt werden.

Das JobCenter finanziert umfassend die Ausbildungsleistung und das Jugendamt die sozial-pädagogische Begleitung, sowie den erforderlichen Stützunterricht in ambulanter Form.

 

Ein messbares Kriterium für die erfolgreiche, kontinuierliche, sozialpädagogische und pädagogische Arbeit stellt die erkennbare Verbesserung der Leistungen der Auszubildenden im schulischen Bereich anhand der erreichten Noten und die aktive Teilnahme am praktischen Ausbildungsprozess dar. Durch die kontinuierliche Vermittlung von Schlüssel-qualifikationen und sozialer Kompetenz wird nach dem Prinzip “Fördern und Fordern” den Auszubildenden ein Bild der realen Arbeitswelt vermittelt.

Die jungen Menschen werden befähigt, aktiv an diesem Entwicklungsprozess teilzunehmen.

 

Eine kooperative Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten bildet die Grundvoraussetzung für ein Gelingen des Projekts im Sinne der jungen Menschen.

 

 

10360 Berlin,               2005

 

 

 

 

 

 

Emmrich                                                             Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für

                                                                            Jugend, Bildung und Sport

 

 

 

 

 

Ergänzung zum Punkt “Zur Ausgestaltung des Projektes”

 

Bei den 10 Berufen, die entsprechend dem Leistungs- und Entwicklungsstand der jungen Menschen in 2 bis 3,5jährigen Ausbildungen vorgehalten werden, handelt es sich um folgende Berufe:

 

-          Kaufmann im Einzelhandel

-          Verkäufer

-          Maler und Lackierer

-          Konstruktionsmechaniker

-          Fachkraft im Gastgewerbe

-          Kauffrau für Bürokommunikation

-          Bäcker

-          Restaurantfachmann

-          Koch

-          Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik.

2. Durchschrift von 1. erhält per E-Mail Sekr BzBmin zur weiteren Verwendung

3. Durchschrift von 1. erhält per E-Mail BVV Büro zur weiteren Verwendung

4. WV Jug 4000

 

 
 

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