Drucksache - DS/1374/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
20.04.2005 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, auf der
am 27. April 2005 stattfindenden Jugendkonferenz Möglichkeiten anzuregen, um
für besonders benachteiligte Jugendliche berufsvorbereitende Maßnahmen und
Berufsausbildungen in kombinierter Finanzierung aus Mitteln des Jobcenters und
der Jugendberufshilfe durch in Lichtenberg tätige freie Träger zu realisieren. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Integration von jungen
Menschen in das Berufs- und Arbeitsleben – co-finanziertes Modellprojekt zwischen
dem Jobcenter Lichtenberg und dem Jugendamt Lichtenberg zur Schaffung von
überbetrieblichen Ausbildungsplätzen zur Integration benachteiligter
Jugendlicher Am 27.4.05 fand im Bezirk
Lichtenberg die regionale Jugendkonferenz statt. Ziel war es, eine Kooperation
zwischen den im Bezirk tätigen Institutionen, der Arbeits-agentur, dem
JobCenter, den freien Trägern und dem Bezirksamt zu schaffen und auszubauen. In einer der dort tätigen
Arbeitsgruppen zum Thema “Junge Menschen mit Vermittlungs-hemmnissen” wurde
deutlich, dass oft eine reine Vermittlung in berufsvorbereitende Maßnahmen nicht ausreicht, sondern flankierende
sozialpädagogische Hilfen notwendig sind. Weiterhin wurde angeregt, dass für
benachteiligte junge Menschen berufsvorbereitende Maßnahmen und
Berufsausbildungen in kombinierter Finanzierung aus Mitteln des JobCenters und
des Jugendamtes Lichtenberg durch freie Träger realisiert wird. Im Ergebnis dessen gab es eine
zeitnahe Kontaktaufnahme zwischen der Arbeitsagentur, dem JobCenter und dem
Jugendamt Lichtenberg. In den klärenden Gesprächen wurde deutlich, dass eine
kombinierte Finanzierung mit der Arbeitsagentur gesetzlich nicht möglich ist.
Die Arbeitsagentur hat nur die Möglichkeit einer gemeinsamen Finanzierung bei
den im Stadtbezirk bereits realisierten Aktivierungshilfen, welche mit 3
Monaten auf die Zeitdauer der Berufsvorbereitung angerechnet werden. Für den
Erhalt einer geförderten Ausbildung über das SGB II, bzw. SGB III ist es
notwendig eine Berufsvorbereitung mit der Dauer von mindestens 6 Monaten mit
einer Ausbildungsreife abgeschlossen zu haben. Weiterhin wurde festgestellt, dass
berufsvorbereitende Maßnahmen nur über das SGB III (Arbeitsagentur) realisiert
werden können. Dieses gilt auch für junge Menschen die Leistungen nach dem SGB
II erhalten. Somit wird deutlich, das berufsvorbereitende Maßnahmen generell
nicht co-finanziert werden können. Der Gesetzgeber sieht vor, dass
Maßnahmen nach dem SGB II nach den Richtlinien des SGB III auszuschreiben,
durchzuführen und zu finanzieren sind. Der Arbeitsagentur obliegt die
Verpflichtung diese erforderlichen Maßnahmen über die Regionaldirektion
auszuschreiben und die Ausbildungsträger nach fachlichen und kostengünstigsten
Aspekten auszuwählen. Im
gemeinsamen Gesprächen mit dem JobCenter wurde diese Problematik erörtert und
die Übereinstimmung erzielt, dass es auf diesem Weg keine Möglichkeit gibt, für
den Personenkreis der jungen Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen eine
realistische berufliche Perspektive zu schaffen. Im SGB II bestehen jedoch
Möglichkeiten zur Schaffung von Projekten, die den regionalen Gegebenheiten,
hier Versorgung junger Menschen mit Vermittlungshemmnissen bei der
Eingliederung in die Berufswelt, entsprechen. So wurde in Kooperation zwischen dem
JobCenter und dem Jugendamt Lichtenberg ein Projekt entwickelt, das die
Ressourcen der im Bezirk tätigen freien Träger bündelt und darauf abzielt,
jungen Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen sozial benachteiligt und
individuell beeinträchtigt sind, eine berufliche Perspektive anzubieten. Diese Vorgehensweise entspricht auch der Initiative
der Bundesregierung “Jugend in Arbeit”, gemeinsam Wege zu konzipieren, in denen
die vielfältigen Erfahrungen verschiedener Bereiche zur Lösung der
Problemstellung einfließen. Die Finanzierung dieses Projektes erfolgt durch das
JobCenter und das Jugendamt. Der Zugang der jungen Menschen zu
diesem Projekt kann offen gestaltet werden, z. B. als Übergang aus den
Aktivierungsprojekten oder aus der Berufsvorbereitung. Die Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Sport wurde bereits frühzeitig in die fachliche Diskussion und
Umsetzung einbezogen. Bei der Erstellung des Projektes hat sich eine hochkooperative Zusammenarbeit zwischen dem JobCenter und dem Jugendamt Lichtenberg entwickelt. Zur Ausgestaltung des Projektes: In diesem Projekt werden insgesamt 75 junge Menschen, die im Bezirk Lichtenberg leben, mit einem Ausbildungsplatz versorgt. Realisiert wird die Ausbildung über einen Trägerverbund, der aus insgesamt 7 Trägern besteht. In diesem Verbund konnten alle bereits im Bezirk tätigen Jugendberufshilfeträger einbezogen werden. Entsprechend dem Leistungs- und Entwicklungsstand der jungen Menschen werden 2 bis 3,5jährige Ausbildungen in 10 Berufen vorgehalten. Die jungen Menschen werden über die gesamte Zeit der Ausbildung, auch während der Praktika in Betrieben der freien Wirtschaft, sozialpädagogisch durch geeignete Fachkräfte begleitet. Somit soll die ganzheitliche
Betreuung sichergestellt werden. Schwerpunkt der sozialpädagogischen
Arbeit ist es, den jungen Menschen mit Situationen der realen Arbeitswelt
vertraut zu machen, das Selbstwertgefühl zu steigern und die Stärken und
Schwächen des Einzelnen herauszufinden, um die vorhandenen
Unterstützungs-mechanismen gezielt einzusetzen. Die pädagogische Arbeit bezieht
gezielte Stütz- und Fördermaßnahmen sowohl im schulischen als auch im
praktischen Bereich ein. Der junge Mensch soll in überschaubaren Teilschritten
zu einem erfolgreichen Berufsabschluss geführt werden. Das JobCenter finanziert umfassend
die Ausbildungsleistung und das Jugendamt die sozial-pädagogische Begleitung,
sowie den erforderlichen Stützunterricht in ambulanter Form. Ein messbares Kriterium für die
erfolgreiche, kontinuierliche, sozialpädagogische und pädagogische Arbeit
stellt die erkennbare Verbesserung der Leistungen der Auszubildenden im
schulischen Bereich anhand der erreichten Noten und die aktive Teilnahme am
praktischen Ausbildungsprozess dar. Durch die kontinuierliche Vermittlung von
Schlüssel-qualifikationen und sozialer Kompetenz wird nach dem Prinzip “Fördern
und Fordern” den Auszubildenden ein Bild der realen Arbeitswelt vermittelt. Die jungen Menschen werden befähigt,
aktiv an diesem Entwicklungsprozess teilzunehmen. Eine kooperative Zusammenarbeit
zwischen allen Beteiligten bildet die Grundvoraussetzung für ein Gelingen des
Projekts im Sinne der jungen Menschen. 10360
Berlin, 2005 Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Jugend,
Bildung und Sport Ergänzung zum Punkt “Zur Ausgestaltung des Projektes” Bei den 10 Berufen, die
entsprechend dem Leistungs- und Entwicklungsstand der jungen Menschen in 2 bis
3,5jährigen Ausbildungen vorgehalten werden, handelt es sich um folgende
Berufe: -
Kaufmann
im Einzelhandel -
Verkäufer -
Maler
und Lackierer -
Konstruktionsmechaniker -
Fachkraft
im Gastgewerbe -
Kauffrau
für Bürokommunikation -
Bäcker -
Restaurantfachmann -
Koch -
Elektroniker
für Energie und Gebäudetechnik. 2. Durchschrift von 1. erhält per E-Mail Sekr BzBmin zur
weiteren Verwendung 3. Durchschrift von 1. erhält per E-Mail BVV Büro zur
weiteren Verwendung 4. WV Jug 4000 |
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