Drucksache - DS/1359/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-1a
Arbeitstitel: Hohenschönhauser Straße/Pablo-Picasso-Straße
Verfahrensstand: erneute öffentliche Auslegung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.04.2005 
40. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)      den Bebauungsplanentwurf XXII-1a entsprechend den in Anlage 2 dargelegten Inhalten 
zu ändern

 

b)      den Bebauungsplanentwurf XXII-1a vom 19. März 2003 mit Deckblatt vom 01. März    2005 für das Gelände zwischen Pablo-Picasso-Straße, Seehausener Straße, Vincent-van-Gogh-Straße, südöstlicher Grenze der Grundstücke Vincent-van-Gogh-Straße 43 / 47, westlicher Begrenzung der Falkenberger Krugwiesen und der Bezirksgrenze an der Hohenschönhauser Straße mit geänderten Planinhalten gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer von 2 Wochen erneut öffentlich auszulegen.

 

  Anlage 1: geänderter B-Plan XXII-1a

      Anlage 2: Begründung

 

c)      mit der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens in Vorbereitung der erneuten öffentlichen Auslegung.

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                 Anlage 2

 

 

Änderung des Bebauungsplanes XXII-1a / Hohenschönhauser Straße - Pablo-Picasso-Straße

 

Notwendigkeit der erneuten öffentlichen Auslegung

 

Der Bebauungsplan XXII-1a hat vom 28.04.2003 bis 28.05.2003 öffentlich ausgelegen (BA-Beschluss Nr. 5/156/2003 vom 29.07.2003 zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung). Nachdem im Rahmen der Auslegung keine substanziellen Anregungen erfolgten, wurde im Februar 2004 eine Beschlussvorlage zur Festsetzung des Bebauungsplanes ins Bezirksamt eingebracht. Aufgrund zwischenzeitlich veränderter Zielsetzungen bzw. geänderter Rahmenbedingungen wurde den Zielen des Bebauungsplanes im Nachgang zur öffentlichen Auslegung nicht mehr zugestimmt.

 

So wurde durch die Abt. JugBiISp eingeschätzt, dass die geplanten Sportanlagen innerhalb des Geltungsbereiches aufgrund des vorhandenen Versorgungsgrades und der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung nicht mehr notwendig sind. Hohenschönhausen Nord ist mit 68,2 % überdurchschnittlich mit ungedeckten Sportanlagen versorgt (gesamtbezirklicher Durchschnitt 54,4 %). Bei den gedeckten Sportanlagen weist Hohenschönhausen Nord mit 107,5 % Überkapazitäten auf. Diese Überkapazität kompensiert zum Teil das Defizit an ungedeckter Sportfläche. Eine weitere Flächenvorhaltung ist daher an dieser Stelle nicht mehr erforderlich.

 

Das Amt für Umwelt und Natur hat sich zur Übernahme eines Großteils der Gemeinbedarfsflächen (bisher ungedeckte Sportanlagen und pädagogisch betreuter Spielplatz tlw.) bereit erklärt. Neben der Erweiterung der naturnahen Parkanlage (ca. 19.000 m²) ist mit Hilfe des Einsatzes von Fördergeldern ab 2005 beabsichtigt, geeignete Spiel- und Aufenthaltsräume (ca. 12.600 m²), abgeschirmt zur Wohnbebauung, für Kinder von 10–17 Jahren zu errichten. Im Gegenzug können 6 Spielplätze in teilweise desolatem Zustand innerhalb des Wohngebietes (Sozialräume 2 und 3) mit einem derzeit erhöhten Unterhaltungsaufwand abgebaut werden. Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Falkenberger Krugwiesen besteht ein immenser Nutzungsdruck, so dass eine Verlagerung der Spiel- und Aufenthaltsflächen an den Rand des Landschaftsschutzgebietes auch aus naturschutzrechtlichen Belangen zu unterstützen ist.

Das Planungsziel im Landschaftsrahmenplan bekräftigt den Erhalt und die Entwicklung von Parkanlagen und zusammenhängenden Grünflächen.

 

Durch die geplante Erweiterung der öffentlichen Grünfläche, mit Anbindung an die Pablo-Picasso-Straße über die realisierte Planstraße “Zu den Krugwiesen”, kann auf die Festsetzung der bisherigen Grünverbindung zwischen dem LSG und der Pablo-Picasso-Straße südlich des Gewerbegebietes
GE 2 verzichtet werden. Die Grünverbindung wäre durch die oberirdisch verlaufenden Heiztrassen nur eingeschränkt zugänglich und nutzbar gewesen.

 

Da sich durch den Verzicht auf die Sportflächen und die Erweiterung der öffentlichen Grünfläche die Planinhalte grundlegend geändert haben und große Teile des Geltungsbereiches betroffen sind, werden die Grundzüge der Planung berührt und eine erneute öffentliche Auslegung notwendig.

 

Die Festsetzung des Bebauungsplanes ist grundsätzlich erforderlich, da innerhalb des Geltungsbereiches bereits eine Genehmigung nach § 21 AGBauGB zur Herstellung der Planstraße erteilt und umgesetzt wurde. Darüber hinaus sind für die Entwicklung der Gewerbegebiete Festsetzungen zur Zulässigkeit von Betrieben/ Nutzungen bzw. zum Maß der baulichen Dichte notwendig.

Die Novellierung des BauGB ermöglicht eine Verfahrensfortführung nach altem Recht, sofern das Verfahren zeitnah abgeschlossen wird. Sofern dies nicht gelingen sollte, müssten Verfahrensschritte nach neuem Recht wiederholt werden.


Beteiligung der Ämter und Senatsverwaltungen

 

Im Vorfeld zur erneuten öffentlichen Auslegung wurde am 15.12.2004 eine Abstimmungsrunde zur Erläuterung der notwendigen Änderungen (vgl. Tabelle der Änderungen) und deren Abstimmung mit den betroffenen Ämtern und Senatsverwaltungen durchgeführt. Die Fachämter wurden um schriftliche Rückäußerung zu den Änderungen bzw. um weitergehende Anregungen und Anmerkungen bis zum 14.01.2005 gebeten.

 

 

Resonanz der Ämter und Senatsverwaltungen

 

Insgesamt liegen 9 Stellungnahmen vor.

 

 

Auswertung der eingegangenen Anregungen und Hinweise

 

Folgende Stellungnahmen gingen dem Stadtplanungsamt zu und wurden wie folgt berücksichtigt bzw. abgewogen:

 

1.   Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I B 2

-           Hinweis: Die in der Besprechung dargelegten und im Protokoll beschriebenen Gründe für eine Überarbeitung des Bebauungsplanes erfordern in der vorliegenden Form keine Flächennutzungsplan (FNP) - Änderung (Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil, gewerbliche Baufläche sowie ein Grünzug in symbolischer Breite). Die Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen, Grünflächen sowie Flächen für gedeckte und ungedeckte Sportanlagen ist mit den Grundzügen des FNP vereinbar. In der Begründung zum Bebauungsplan ist die Entwickelbarkeit aus dem FNP gemäß den Richtlinien zum Darstellungsumfang (RL-FNP) darzulegen.

 

Der Hinweis wird berücksichtigt.

 

-           Hinweis: Hinsichtlich der Erreichbarkeit und Vernetzung der Grünflächen ist der im FNP dargestellte Grünzug zwischen dem nunmehr geplanten größeren Grünbereich und der Pablo-Picasso-Straße in geeigneter Weise zu berücksichtigen.

 

Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Anbindung/ Erreichbarkeit der geplanten öffentlichen Grünfläche an die/ von der Pablo-Picasso-Straße ist über die bereits realisierte Planstraße “Zu den Krugwiesen” sichergestellt. Die Planstraße weist neben der Fahrbahn, dem Parkstreifen mit Baumpflanzungen bzw. einem separaten Baumstreifen jeweils einen 2 m breiten Gehweg und einen einseitigen 2 m breiten unbefestigten Randstreifen auf.

 

 

 

2.       Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I E 1

-           Anregung: Nach Rücksprache mit der Gruppe I E 2 – Schutzgebietsausweisungen – besteht ein großes Interesse an der Fläche zur Erweiterung des LSG Falkenberger Krugwiesen. Vorgeschlagen wird die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen entlang der Seehausener Straße (eine Weiterverpachtung an Sportinteressierte ist nicht ausgeschlossen) und im rückwärtigen Bereich (bisher ungedeckte Sportanlagen) eine Ausweitung der Schutzgebietsfläche.

 

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und teilweise berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, die bisherigen Gemeinbedarfsflächen “ungedeckte Sportanlagen” und “pädagogisch betreuter Spielplatz” (tlw.) als öffentliche Grünflächen festzusetzen. Damit verbunden ist die Aufgabe kleiner, uneffektiver Spielplatz- und Grünflächen innerhalb des angrenzenden Wohngebietes.

Die Darstellung des LSG im Bebauungsplan kann nur nachrichtlich erfolgen.

Entsprechend der bestehenden Bauten entlang der Seehausener Straße wird hier durch die Festsetzung von gedeckten Sportanlagen am städtebaulichen Ziel der Entwicklung einer – auch hinsichtlich des Immissionsschutzes relevanten – Blockkante festgehalten.

 

3.       Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Abt. IV C

-           Hinweise: Die Reduzierung des großflächig geplanten Sports ist aufgrund der veränderten Bedarfslage nachvollziehbar und wird akzeptiert. Die geplante Festsetzungsart der verbleibenden Flächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als “Flächen für Sport- und Spielanlagen” ist die einzig mögliche. Denn Sportflächen außerhalb von Schulstandorten sind regelmäßig in dieser Weise festzusetzen. Die Frage der Trägerschaft bleibt jedoch offen. Andererseits würde eine Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche die Trägerschaft ggf. auf einen gemeinnützigen Träger beschränken.

-           Die Chancen, hier gewerblich betriebenen Sport anzusiedeln, werden skeptisch gesehen und können nur auf Grundlage einer Tragfähigkeitsstudie beurteilt werden.

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. An den gewerblichen Sportflächen wird festgehalten, obgleich (wie auch bei den geplanten Gewerbeflächen) kein aktuelles Kaufinteresse besteht.

 

4.       BA Lichtenberg, Amt für Umwelt und Natur

-           Anregungen: Einer Erweiterung der öffentlichen Grünfläche um die bisherigen Gemeinbedarfsflächen "ungedeckte Sportanlagen" und "pädagogisch betreuter Spielplatz" (teilweise) wird zugestimmt. Vorgeschlagen wird die Festsetzung von Flächen mit den Zweckbestimmungen "Naturnahe Parkanlage" und “Spiel- und Bewegungsflächen." Durch letztere Zweckbestimmung sollen Bewegungsflächen und Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche der Alterstufe 12-16 Jahre im Randbereich der Wohnsiedlung konzentriert und so das wachsende Defizit an intensiv zu nutzenden Bewegungs- und Spielmöglichkeiten reduziert und gleichzeitig Nutzungskonflikte im Wohngebiet und im Landschaftsschutzgebiet vermieden werden.

-           Auf den Teil der Gewerbefläche GE 2, der sich nördlich des Werkhofes befindet, sollte zu Gunsten der naturnahen Parkanlage verzichtet werden. Hierdurch könnte eine landschaftsgerechte Abflachung der Gewässerböschung vorgenommen werden und eine barrierefreie Biotopverbindung zum Hohenschönhauser See erhalten bleiben.

-           Die bisherige Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft M 4 sollte Bestandteil der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Naturnahe Parkanlage" werden.

-           Eine neue Erfassung von Vegetation und Fauna ist nicht erforderlich. Die eingriffs­relevanten Flächen wurden als ruderale Staudenfluren bewertet. Das faunistische Artenspektrum verschiebt sich zwar mit der Dauer einer Hochstaudenbrache. Eine grundlegende Veränderung der Biotope, die zu einer Änderung des Ausgleichserfordernisses führen würde, ist jedoch bisher nicht eingetreten. Der Ausgleichsumfang ändert sich nur auf Grund der Reduzierung der eingriffsrelevanten Flächen. In Anbetracht der Eingriffsminderung um etwa 47 % gegenüber der alten Fassung des Bebauungsplans sollten die Ausgleichsmaßnahmen M 2 (Alleeartige Baumpflanzung) und M 3 (Schaffung von niedrigwüchsigen Vegetationsstrukturen) vollständig entfallen. Die Maßnahme M 1 "Flächige Gehölzpflanzung" (wird bereits 2005 realisiert) sollte durch die Maßnahme "Schaffung von Vegetationsstrukturen" auf der öffentlichen Grünfläche mit Zweckbestimmung "Spiel- und Bewegungsflächen" ersetzt und neu beschrieben werden. Die erweiterte Maßnahme M 4 "Naturnahe Gestaltung des Kleingewässers" sollte ebenfalls neu beschrieben werden.

 

Die Anregungen werden berücksichtigt und in die Planzeichnung und den Begründungstext übernommen.

 

-           Anregung: Die Kosten sollten nach der "zu erwartenden Versiegelung" den jeweiligen Eingriffsverursachern zugeordnet werden - anstelle des bisherigen Verteilungsmaßstabs nach der zulässigen Grundfläche.

 

Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Kosten wurden in der Zuordnungstabelle bereits entsprechend der zu erwartenden Neuversiegelung den Flächen zugeordnet. Die Ausführungen im Begründungstext werden entsprechend überprüft.

 

-           Hinweis: Die Kosten wurden entsprechend neu kalkuliert.

 

Der Hinweis wird berücksichtigt. Die geänderten Kosten werden in den Begründungstext, Kap. III/ 3.5 übernommen.

 

5.       BA Lichtenberg, BauTE 1

-           Hinweis: Der parallele Streifen zwischen Planstraße und Grundstück Pablo-Picasso-Straße 45 wird nicht als Straßenland benötigt.

 

Der Hinweis ist berücksichtigt, der Streifen wird als Gewerbegebiet festgesetzt.

 

-           Hinweis: Die Erweiterung der Straßenverkehrsfläche Seehausener Straße im Einmündungsbereich wird vorbehaltlich der Zustimmung durch das Amt für Umwelt und Natur mitgetragen.

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Durch das Amt für Umwelt und Natur erfolgte diesbezüglich keine Äußerung. Es wird daher davon ausgegangen, dass sie der Änderung zustimmen.

 

-           Hinweis: Das Benennungsverfahren der Planstraße “Zu den Krugwiesen” ist eingeleitet und wird in Kürze veröffentlicht.

-           Der eingemessene Bestand der Planstraße nach Fertigstellung ist entsprechend zu übernehmen.

 

Die Hinweise werden berücksichtigt, die Planung entsprechend angepasst.

 

-           Hinweis: Das Gelände angrenzend an den Werkhof UmNat wird nicht von Bauen und Verkehr benötigt.

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auf die Festsetzung der Fläche als Gewerbegebiet wird verzichtet. Die Fläche wird auf Anregung des Amtes für Umwelt und Natur als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Naturnahe Parkanlage” festgesetzt, um eine barrierefreie Biotopanbindung der Gewässerfläche an den Hohenschönhauser See sicherzustellen (siehe Anregung UmNat).

 

6.       BA Lichtenberg, BilSP B

-           Hinweise: Aufgrund der guten Versorgungslage im Mittelbereich Hohenschönhausen Nord kann auf die Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen für Sportzwecke verzichtet werden.

-           Nach Übertragung der Teilfläche des ehemaligen Schulgrundstückes in das allgemeine Finanzvermögen wird ein separates Grundstück für die Sporthalle gebildet. Die Grundstücksbildung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2005 abgeschlossen.

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

7.       BA Lichtenberg, Jugendamt

-           Hinweise: Bei der Gemeinbedarfsfläche “pädagogisch betreuter Spielplatz” handelt es sich um einen Bolzplatz. Die Fläche entspricht nicht der Definition und den Richtlinien eines pädagogisch betreuten Spielplatzes. Der Bolzplatz ist mit seinem Nutzungszweck zu erhalten. Im Einzugsbereich des B-Planes besteht kein Bedarf an einem zusätzlichen pädagogisch betreuten Spielplatz.

 

Die Hinweise werden berücksichtigt. Auf die Festsetzung eines pädagogisch betreuten Spielplatzes wird verzichtet.

 

8.       BA Lichtenberg, Wirtschaftsförderung

-           Hinweis: Die geänderten textlichen Festsetzungen entsprechen den Vorstellungen der gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten. Den Änderungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

9.        BA Lichtenberg, Immobilienservice

-           Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass für die Sporthalle Seehausener Straße noch kein separates Grundstück gebildet wurde. Ebenso wurde der Zuschnitt des Grundstücks Pablo-Picasso-Straße 45 noch nicht an den Entwurf des Bebauungsplanes angepasst.

-           Bei einer Erweiterung der Straßenverkehrsfläche im Einmündungsbereich Seehausener Straße/ Pablo-Picasso-Straße sollten die Festsetzungen grundstückskonkret umgesetzt werden. Eine Vermessung wird zur Übertragung in das entsprechende Fachvermögen als notwendig angesehen.

-           Der Bolzplatz hinter der Jugendfreizeitstätte sollte als “Fläche für Gemeinbedarf” festgesetzt und in das Fachvermögen übertragen werden.

-           Im Bereich des Gewerbegebietes GE 3 hat entlang der Pablo-Picasso-Straße eine Neuvermessung stattgefunden.

-           Die drei mobilen Unterrichtscontainer an der Seehausener Straße sind bereits abgerissen und sollten durchgestrichen markiert werden.

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. In der Planzeichnung sind die Nutzungen/ Flächenabgrenzungen so vermaßt, dass eine Übertragung in die Örtlichkeit, als Voraussetzung für den Neuzuschnitt von Grundstücken, einwandfrei möglich ist. Die Bemaßung wird vor der erneuten öffentlichen Auslegung mit dem Vermessungsamt abgestimmt. Änderungen in der Planzeichnung und der Plangrundlage werden entsprechend im Deckblatt gekennzeichnet. Entlang der Pablo-Picasso-Straße, im Bereich des Gewerbegebietes GE 3, wird die Planzeichnung mit der Neuvermessung abgeglichen und Änderungen werden entsprechend kenntlich gemacht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderung des Bebauungsplanes XXII-1a

 

bisherige Nutzung →

geänderte Nutzung, sonstige Änderung

Änderungen

 

1.        Flächen für den Gemeinbedarf, gedeckte und ungedeckte Sportanlagen, Gewerbegebiet GE 2 (tlw.)

      

Fläche für Sport- und Spiel­anlagen, öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung “Spiel- und Bewegungsflächen” und “naturnahe Parkanlage”

Änderung:

-           Verzicht auf die Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen “gedeckte und ungedeckte Sportanlagen”, da nach Aussage der Abt. Bildung und Sport aufgrund des vorhandenen Versorgungsgrades und der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung weitere Sportflächen an dieser Stelle nicht mehr erforderlich sind.

Dafür Erweiterung der Fläche für Sport- und Spielanlagen entlang der Seehausener Straße sowie der öffentlichen Grünfläche im rückwärtigen Bereich zur Schaffung von Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche im Randbereich der Wohnsiedlung sowie zur Erweiterung der Parkanlage “Falkenberger Krugwiesen”.

-           Reduzierung der Gewerbefläche GE 2, nördlich der Straße “Zu den Krugwiesen” und des Werkhofes, zu Gunsten der ”naturnahen Parkanlage”, um die barrierefreie Biotopverbindung zwischen dem Kleingewässer (Fläche für Maßnahmen M 2) und dem Hohenschönhauser See zu erhalten.

 

2.        Fläche für den Gemeinbedarf ”pädagogisch betreuter Spielplatz”

      

Fläche für den Gemeinbedarf ”Jugendfreizeitheim”, Fläche für Sport- und Spielanlagen

 

Änderung:

-           Reduzierung der Fläche für den Gemeinbedarf analog der bisherigen Nutzung (Jugendfreizeitheim mit angrenzendem Bolzplatz). Erweiterungsflächen für einen pädagogisch betreuten Spielplatz werden nicht mehr vorgehalten.

 

3.        Fläche für den Gemeinbedarf ”gedeckte Sportanlage” 

      

Fläche für Sport- und Spiel­anlagen

 

Änderung:

-           Die öffentliche Sporthalle Seehausener Straße wird in die Fläche für Sport- und Spielanlagen integriert. Die bisherige Nutzung wird hierdurch nicht beeinträchtigt.

4.        “öffentliche Grünverbindung”

      

Gewerbegebiet GE 2

 

5.        Gewerbegebiet GE 1 (tlw.)

      

öffentliche Straßenverkehrsfläche (Seehausener Straße)

Änderung:

-           Verzicht auf die Festsetzung einer öffentlichen Grünverbindung zwischen dem Gewerbegebiet GE 2 und der Fläche für Versorgungsanlagen, da ihre Fortführung südlich der Pablo-Picasso-Straße nicht sichergestellt werden kann und die Grünverbindung durch die oberirdisch verlaufenden Heizleitungen nur eingeschränkt zugänglich ist.

Alternativ ist die Aufwertung des Grünstreifens in der Seehausener Straße und deren Fortführung bis an die Bahntrasse geplant. Zu diesem Zweck erfolgt im Einmündungsbereich Seehausener Straße/ Pablo-Picasso-Straße eine Erweiterung der Straßenverkehrsfläche um 4 m zugunsten von straßenbegleitendem Grün (verbunden mit der Reduzierung der Gewerbefläche GE 1). Darüber hinaus besteht durch die Erweiterung der öffentlichen Grünfläche nördlich des Werkhofes mit Anbindung an die Straße “Zu den Krugwiesen” eine weitere fußläufige Verbindung zwischen dem Wohngebiet und der Pablo-Picasso-Straße.

Im Bereich der ehemaligen Grünverbindung ist die Erweiterung des Gewerbegebietes GE 2 vorgesehen.

 

6.        Flächen zum Anpflanzen

      

       entfallen

 

Änderung:

-           Da die Realisierung des Großspielfeldes nicht mehr geplant ist, kann die Fläche zum Anpflanzen M 5, welche die Modellierung und Bepflanzung eines 2 m hohen Walls östlich des Spielfeldes zum Ziel hatte, entfallen.

-           Darüber hinaus wird, da die Grünverbindung entfällt (siehe Pkt. 4), auf die Fortführung der Pflanzflächen zwischen dem Gewerbegebiet GE 1 und der Fläche für Sport- und Spielanlagen bis an die ehemalige Grünverbindung verzichtet.

 

7.        Eingriff, Ausgleich

      

Neubilanzierung

 

Änderung:

-           Der Ausgleichsumfang ändert sich aufgrund der Reduzierung der eingriffsrelevanten Flächen. Eingriffe durch ungedeckte und gedeckte Sportanlagen, durch Gewerbeflächen und durch den pädagogisch betreuten Spielplatz entfallen ganz oder teilweise. Das bisher geplante Großspielfeld nahm hierbei die ökologisch wertvollsten Flächen innerhalb des Geltungsbereiches in Anspruch (ruderale Hochstaudenflur und Bodenbrütervorkommen). Bei der nunmehr geplanten Festsetzung von öffentlichen Grünflächen reduziert sich der Eingriff um ca. 47 % gegenüber der alten Fassung des Bebauungsplanes. Die bisher vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen

▪ M 2 – alleeartige Baumpflanzung und

▪ M 3 – Schaffung von niedrigwüchsigen Vegetationsstrukturen

können daher vollständig entfallen.

Die Maßnahme M 1 (flächige Gehölzpflanzung – wird bereits 2005 realisiert) wird durch die Maßnahme “Schaffung von Vegetationsstrukturen” auf der öffentlichen Grünfläche mit Zweckbestimmung “Spiel- und Bewegungsfläche” ersetzt und neu beschrieben.

Die erweiterte Maßnahme M 2 “naturnahe Gestaltung des Klein­gewässers” ersetzt die bisherige Maßnahme M 4 und wird
ebenfalls neu beschrieben.

-           Die Kosten für die Maßnahmen werden neu kalkuliert.

 

8.        Planstraße /

      Straße “Zu den Krugwiesen”

Änderung:

Die Straße “Zu den Krugwiesen” wurde zwischenzeitlich realisiert. Die Straßenverkehrsfläche, die Gewerbefläche GE 2 und die Geltungsbereichsgrenze im Einmündungsbereich werden an die Neuvermessung angepasst (geringfügige Verschiebung bis max. 0,5 m).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verzeichnis der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes XXII-1a

(die fettgedruckten Überschriften sind nicht Bestandteil der Festsetzungen)

 

Art der Nutzung

 

TF 1                                                                                                                   Zulässige Betriebe und Anlagen im Gewerbegebiet GE 1

Im Gewerbegebiet GE 1 sind nur Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, betriebsabhängige Lagerhäuser und Lagerplätze sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig; die Ausnahmen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 der Baunutzungsverordnung, Schank- und Speisewirtschaften, sowie Läden und Einzelhandelsbetriebe sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Davon ausgenommen sind Einzelhandelsnutzungen, sofern es sich um Verkaufsstellen handelt, die einem Produktions-, Verarbeitungs- oder Reparaturbetrieb zugehörig sind und diesem vom Umfang untergeordnet sind.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 5, 6, 8 und 9 BauNVO)

 

TF 2     Zulässige Betriebe und Anlagen im Gewerbegebiet GE 2

Im Gewerbegebiet GE 2 sind nur Gewerbebetriebe, öffentliche Betriebe, betriebsabhängige Lagerhäuser und Lagerplätze sowie betriebsabhängige Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig; die Ausnahmen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 der BauNVO, Schank- und Speisewirtschaften sowie Läden und Einzelhandelsbetriebe sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Davon ausgenommen sind Einzelhandelsnutzungen, sofern es sich um Verkaufsstellen handelt, die einem Produktions-, Verarbeitungs- oder Reparaturbetrieb zugehörig sind und diesem vom Umfang untergeordnet sind.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 5, 6, 8 und 9 BauNVO)

 

TF 3                                                                                                                   Ausschluss von Betrieben und Anlagen in den Gewerbegebieten GE 1 und GE 2

In den Gewerbegebieten GE 1 und GE 2 sind Anlagen, die nach der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Spalte 1 und 2 Nr. 8 – Verwertung und Beseitigung von Reststoffen und Abfällen – genehmigungspflichtig sind, nicht zulässig.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 5, 6, 8 und 9 BauNVO)

 

TF 4                                                                                                                   Zulässige Betriebe und Anlagen im Gewerbegebiet GE 3

Im Gewerbegebiet GE 3 sind nur Gewerbebetriebe, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe und betriebsabhängige Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig; die Ausnahmen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 der BauNVO, Schank- und Speisewirtschaften sowie Läden und Einzelhandelsbetriebe sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Davon ausgenommen sind Einzelhandelsnutzungen, sofern es sich um Verkaufsstellen handelt, die einem Produktions-, Verarbeitungs- oder Reparaturbetrieb zugehörig sind und diesem vom Umfang untergeordnet sind.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 5, 6, 8 und 9 BauNVO)

 

 

Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen

 

TF 5                                                                                                                   Bauhöhenbeschränkung

Die im Gewerbegebiet und auf der Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzten Höhen gelten nicht für technische Aufbauten wie Schornsteine und Lüftungsrohre.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 16 Abs. 2 und 3 BauNVO)

 

 

Versorgungsleitungen

 

TF 6                                                                                                                   Festsetzung von Leitungsrechten

Die Flächen E1, E2, EFGHIJKLMN ...E und OPQRST ...O sind mit einem Leitungsrecht zugunsten des zuständigen Unternehmensträgers zu belasten. Es ist sicherzustellen, dass die Leitungen innerhalb der überbaubaren Flächen nicht durch Fundamente und Stützen beeinträchtigt werden. Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen sind tiefwurzelnde bzw. wertvolle Pflanzen nicht zulässig.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)

Verkehr und Erschließung

 

TF 7                                                                                                                   Straßenverkehrsfläche

Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.

(§ 9 Abs.1 Nr.11 BauGB)

 

 

Weitere Arten der Nutzung

 

TF 8    Einschränkung der Zulässigkeit von Garagen, Stellplätzen sowie Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung

Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Garagen, Stellplätze sowie Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung unzulässig, davon ausgenommen sind Anlagen der Außenwerbung an der Stätte der Leistung.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 2, 4 BauGB i.V. mit § 23 Abs. 5 BauNVO und § 11 BauO Bln)

 

TF 9                                                                                                                   Verlauf der Straßenbegrenzungslinie

Die Geltungsbereichsgrenze zwischen den Punkten A...B und C...D ist zugleich Straßenbegrenzungslinie.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)

 

 

Immissionsschutz

 

TF 10                                                                                                                 Beschränkung der zulässigen Brennstoffe

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Verwendung von Stadtgas bzw. Erdgas oder Heizöl EL als Brennstoff zugelassen. Die Verwendung anderer Brennstoffe ist dann zulässig, wenn sichergestellt wird, dass die Emissionswerte von Schwefeloxid (SOx), Stickstoffoxid (NOx) und Staub in Kilogramm Schadstoff pro Tera Joule Energiegehalt (kg/TJ) des eingesetzten Brennstoffs vergleichbar höchstens denen von Heizöl EL entsprechen.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB)

 

 

Grünfestsetzungen, Wasserschutz, Naturschutz

 

TF 11 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

Die Flächen zum Anpflanzen sind mit hochwachsenden Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten. Die Verpflichtung zum Anpflanzen gilt nicht für Wege und Zufahrten.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchst. a und b BauGB)

 

TF 12                                                                                                                 Begrünung von Stellplätzen

Bei ebenerdigen Stellplätzen ist je vier Stellplätze ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 i.V. mit Nr. 25 Buchst. a BauGB)

 

TF 13                                                                                                                 Außenwandbegrünung

Die Außenwandflächen mit einer Ausdehnung von mehr als 40 m² sind mit selbstklimmenden / rankenden / schlingenden Pflanzen zu begrünen. Dies gilt auch für Wandflächen, die nicht in einer Ebene verlaufen.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchst. a BauGB)

 

TF 14          Maßnahmen zur Kompensation der Neuversiegelung und der Biotopverluste

Auf den Flächen M 1 und M 2 sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

·           M 1            Schaffung von Vegetationsstrukturen:

Pflanzung von 40 Bäumen und weiteren Gehölzen auf einer Fläche von insgesamt ca. 3.200 m². Die übrige Fläche ist mit Rasen zu bepflanzen, die ruderalen Hochstauden- und Wiesensäume sind teilweise zu erhalten.

·           M 2            Naturnahe Gestaltung des Kleingewässers:

Die Uferböschung des Kleingewässers ist durch Landschaftsrasen zu befestigen. Die nördliche Böschungsseite ist bis zu einer Böschungsneigung von 1:5 abzuflachen. Durch Gehölzpflanzungen ist das Kleingewässer landschaftlich zu kennzeichnen.

 

Diese Maßnahmen werden einschließlich der Kosten für die dreijährige Entwicklungspflege den Baugrundstücken im Außenbereich nach den Verhältnissen der auf den Ausgleich anzurechnenden Flächen zugeordnet.

 

 

 

Gebietsbezeichnung / Bereiche unterschiedlicher Nutzung

 

zu erwartende Neuversiegelung in m²

Anteil an der Sammelkompensationsmaßnahme in %

 

1

GE 2

1.560

10,5

 

2

GE 2 (Werkhof UmNat)

--

--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Fläche für Sport- und Spielanlagen

9.490

64,0

 

4

Fläche für den Gemeinbedarf

Jugendfreizeitheim

--

--

 

5

öffentliche Grünfläche

Spiel- und Bewegungsfläche

3.790

25,5

 

6

öffentliche Grünfläche

naturnahe Parkanlage

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Gesamt

14.840

 

100

(§ 135 Buchst. a und b BauGB)

 

TF 15                                                                                                                 Befestigung von Flächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau

Auf den Baugrundstücken ist eine Befestigung von Wegen, Stellflächen und Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen oder Betonierungen sind unzulässig.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

 

 

Hinweis:

Bei Anwendung der textlichen Festsetzungen Nr. 11 und 12 wird die Verwendung von Arten der nachfogenden Pflanzliste empfohlen.

 

 

Pflanzliste A

 

Laubbäume

 

Acer campestre                                                                    Feld-Ahorn

Acer platanoides                                                  Spitz-Ahorn

Acer pseudoplatanus                                                          Berg-Ahorn

Betula pendula                                                                     Hänge-Birke

Carpinus betulus                                                  Hainbuche

Fraxinus excelsior                                                 Gemeine Esche

Populus alba                                                                         Silber-Pappel

Populus nigra                                                                       Schwarz-Pappel

Prunus padus                                                                       Trauben-Kirsche

Quercus petraea                                                   Trauben-Eiche

Quercus robur                                                                      Stiel-Eiche

Ulmus glabra                                                                         Berg-Ulme

Ulmus minor                                                                          Feld-Ulme

Salix caprea                                                                           Sal-Weide

Sorbus aucuparia                                                 Eberesche

Tilia cordata                                                                          Winter-Linde

Tilia platyphyllos                                                 Sommer-Linde

 

 

Pflanzliste B

 

Sträucher

 

Cornus sanguinea                                                                Blutroter Hartriegel

Corylus avellana                                                  Haselnuss

Crataegus laevigata                                                             Zweigriffliger Weißdorn

Crataegus monogyna                                                          Eingriffliger Weißdorn

Euonymus europaeus                                                         Europäisches Pfaffenhütchen

Ligustrum vulgare                                                                Gemeiner Liguster

Prunus spinosa                                                                    Schlehdorn

Rosa canina                                                                          Hunds-Rose

Rosa corymbifera                                                 Hecken-Rose

Rubus fruticosus                                                 Brombeere

Sambucus nigra                                                    Schwarzer Holunder

Syringa vulgaris                                                   Gemeiner Flieder

Viburnum opulus                                                 Gemeiner Schneeball

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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