Drucksache - DS/1353/V  

 
 
Betreff: Pressespiegel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.04.2005 
40. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
25.05.2005 
41. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Änderungsantrag CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Ergänzung:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und zu welchen Kosten der Pressespiegel wieder eingeführt werden kann. Die Artikelauswahl ist auf unmittelbaren Bezug zum Bezirk Lichtenberg zu beschränken.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Grundsätzlich ist die Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken, zu denen auch Zeitungsartikel zählen, ohne Zustimmung der Urheber bzw. Verlage nicht möglich. Eine Ausnahme bildet im deutschen Urheberrecht der Pressespiegel-paragraph (§49 UrhG). Er erlaubt die Vervielfältigung von Artikeln gegen eine angemessene Vergütung. Der Paragraph gilt gleichermaßen für Papier- und elektronischen Pressespiegel.

Die Presse-Monitor GmbH (PMG) hat mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, nach der die PMG nicht nur die Artikel der mit ihr vertraglich verbundenen Verlage vermarktet sondern auch elektronische Pressespiegel.
Die PMG ist insofern Partner für den Abschluss eines Vertrages und den Einzug der Lizenzgebühren.

Die Kosten belaufen sich laut Angebot der PMG auf:

1,87 Euro pro Artikel bei einer Leserzahl von 100 Personen,

1,03 Euro pro Artikel bei einer Leserzahl von 30 Personen.

 

Bei einer durchschnittlichen Artikelzahl von acht pro Tag entstünden Kosten von 448,80 € (rund 5500 Euro pro Jahr)  pro Monat resp. 247,20 € pro Monat (rund 3000 Euro pro Jahr).

Die Vervielfältigung und Verteilung von Artikeln der Tagespresse in einer Auflagenhöhe von bis zu 7 Exemplaren ist kostenfrei.

 

Deshalb wird der Pressespiegel im bisherigen Umfang und der Anzahl der Exemplare nicht wieder eingeführt.

Die tagesaktuellen Pressespiegel mit unmittelbarem Bezug zum Bezirk werden ab 01.08.05 in einer Auflage von 7 Expl. an die Mitglieder des BA sowie das Büro der BVV in Papierform verteilt.

Außerdem erhalten die Mitglieder des BA, das Büro der BVV sowie die Fraktionen und die Einzelverordneten die wöchentlich im Bezirk erscheinenden Zeitungen direkt.

 

 

 

 

 

 

Emmrich

 

 
 

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