Drucksache - DS/1334/V
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Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.04.2005 (DS Nr.: 1334/
V) beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass ab 2006 eine Bürgerjury über die Vergabe der Sachmittel zur Förderung
ehrenamtlichen Engagements entscheiden kann. Über das gewählte Verfahren ist
der BVV zu berichten. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Bürgerjury
für Ehrenamtsmittel Abschlussbericht Zum
jetzigen Zeitpunkt hält das Bezirksamt die Änderung des Verfahrens bei der
auftragsweisen Vergabe der Sachmittel für die Unterstützung der ehrenamtlichen
Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen
Infrastruktur unter den Vorgaben der Senatverwaltung für Stadtentwicklung für
nicht umsetzbar. Das
Bezirksamt unterstützt und fordert zwar zum Beispiel im Prozess des
Bürgerhaushaltes den Bürgerwillen bei der Mittelverteilung einzubinden, sieht
aber zur Zeit bei diesen Mitteln, die lediglich auftragsweise für die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verausgabt werden, die Einrichtung einer
Bürgerjury nicht als sinnvoll an. Gerade der desolate Zustand von öffentlichen
Gebäuden, auch im Bezirk Lichtenberg und hier insbesondere von Schulgebäuden
und Kindertagesstätten, hat das Bezirksamt dazu veranlasst, in den letzen
Jahren eine direkte Steuerung dieser Mittel als eine Schwerpunktsetzung
anzusehen. In der
weiteren Entwicklung des Bürgerhaushaltes in Lichtenberg, muss und wird immer
überprüft werden, wie Beteilungsverfahren optimiert werden können. Dazu zählt
dann selbstverständlich auch das Nachdenken über die Mittelvergabe zur
Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Auszug aus dem
Schreiben von SenStad vom 26.01.2005 "Ziel:
Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur Die
öffentliche Infrastruktur der Bezirke mit einer Vielzahl von Anlagen und
Einrichtungen des Gemeinbedarfes bildet die Voraussetzung für das Funktionieren
von städtischen Lebensräumen. Diese bietet Bürgerinnen, Bürgern und
gesellschaftlichen Initiativen ein breites Tätigkeitsfeld in den
unterschiedlichsten Bereichen (z. B. im Bereich Soziales, Bildung, Kultur,
Stadtentwicklung, Umweltschutz, Verkehr etc.). Nicht jeder Bereich ist jedoch
gleichermaßen für freiwillige ehrenamtliche Arbeit geeignet. Bei der
Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur
Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur empfehle ich daher, dass Anträge in
Bezug auf wichtige wohnungsnahe Einrichtungen wie Schulen (Grund- und
Oberschulen), Schulstationen, Sportflächen, Kindertagesstätten,
Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinderspielplätze, Senioreneinrichtungen,
Stadtteilzentren, Nachbarschaftsheime, Selbsthilfekontaktstellen und
Grünflächen bei der Bewilligung der Sachkosten besondere Berücksichtigung
finden." Zu berücksichtigen
ist haushaltsrechtlich in erster Linie, dass es sich um Mittel der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung handelt, die den Bezirken lediglich zur
auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden. Ob und in welcher Höhe diese
Mittel zur Verfügung stehen, ist durch die Bezirke nicht zu beeinflussen. Sobald die
Mittel dem Bezirk zur Verfügung stehen, wird dies mit einer Pressemitteilung
der Öffentlichkeit bekannt gegeben, mit der Aufforderung, sich mit
entsprechenden Projekten zu bewerben. Gleichzeitig werden über die
Fachabteilungen die Informationen intern zur Verfügung gestellt. Für
Lichtenberg standen in den letzen Jahren jeweils 45.000 Euro zur Verfügung. Die
Höhe der beantragten Mittel waren bis zum 3 - 4fachen dieser Summe. Um
möglichst viele Projekte zu unterstützen und Bürgerinnen und Bürger zu
motivieren sich für den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur zu engagieren,
hat das Bezirksamt eine Antragsobergrenze von 2000 Euro festgesetzt. Eine
Zusammenfassung der gestellten Anträge wird vom Steuerungsdienst des
Bezirksamtes dem bezirklichen Infrastrukturgremium vorgelegt. In diesem Gremium
sind alle Fachabteilungen sowie die Beauftragten und das Stadtteilmanagement
vertreten. In einer
Sitzung des Infrastrukturgremiums wird eine Vorlage für das Bezirksamt
abgestimmt und diesem dann zur Beschlussfassung vorgelegt. Erst dann
wird über den Steuerungsdienst der verwaltungsmäßige Ablauf sichergestellt.
Dabei wird immer berücksichtigt, dass ehrenamtliche tätige Menschen sich nicht
immer mit den einschlägigen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung auskennen.
Mit übersichtlichen Bescheiden und Formularen sowie, wenn gefordert oder
erforderlich, persönlicher Beratung wird sichergestellt, dass die Gelder
zweckgebunden eingesetzt werden. Durch die umfangreichen
Abstimmungen im Infrastrukturgremium wird versucht, so sinnvoll wie möglich den
Förderzweck zu erreichen. Dabei werden die Anregungen von Bürgerinnen und
Bürgern mit den Erkenntnissen der Fachabteilungen aber auch anderer fachlichen
Betrachtungsweise sichergestellt. ___________________ _____________________________ Emmrich Bezirksbürgermeisterin |
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