Drucksache - DS/1334/V  

 
 
Betreff: Bürgerjury für Ehrenamtsmittel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.04.2005 
40. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
25.05.2005 
41. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2005 
44. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
Soziales/Mieterinteressen Entscheidung
27.09.2005 
45. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen vertagt   
25.10.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen vertagt   
22.11.2005 
47. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) (erledigt ÄR 29.08.07) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.04.2005 (DS Nr.: 1334/ V) beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ab 2006 eine Bürgerjury über die Vergabe der Sachmittel zur Förderung ehrenamtlichen Engagements entscheiden kann. Über das gewählte Verfahren ist der BVV zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bürgerjury für Ehrenamtsmittel

Abschlussbericht

 

Zum jetzigen Zeitpunkt hält das Bezirksamt die Änderung des Verfahrens bei der auftragsweisen Vergabe der Sachmittel für die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur unter den Vorgaben der Senatverwaltung für Stadtentwicklung für nicht umsetzbar.

 

Das Bezirksamt unterstützt und fordert zwar zum Beispiel im Prozess des Bürgerhaushaltes den Bürgerwillen bei der Mittelverteilung einzubinden, sieht aber zur Zeit bei diesen Mitteln, die lediglich auftragsweise für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verausgabt werden, die Einrichtung einer Bürgerjury nicht als sinnvoll an. Gerade der desolate Zustand von öffentlichen Gebäuden, auch im Bezirk Lichtenberg und hier insbesondere von Schulgebäuden und Kindertagesstätten, hat das Bezirksamt dazu veranlasst, in den letzen Jahren eine direkte Steuerung dieser Mittel als eine Schwerpunktsetzung anzusehen.

 

In der weiteren Entwicklung des Bürgerhaushaltes in Lichtenberg, muss und wird immer überprüft werden, wie Beteilungsverfahren optimiert werden können.

 

Dazu zählt dann selbstverständlich auch das Nachdenken über die Mittelvergabe zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur.

 

Auszug aus dem Schreiben von SenStad vom 26.01.2005

"Ziel: Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur

Die öffentliche Infrastruktur der Bezirke mit einer Vielzahl von Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfes bildet die Voraussetzung für das Funktionieren von städtischen Lebensräumen. Diese bietet Bürgerinnen, Bürgern und gesellschaftlichen Initiativen ein breites Tätigkeitsfeld in den unterschiedlichsten Bereichen (z. B. im Bereich Soziales, Bildung, Kultur, Stadtentwicklung, Umweltschutz, Verkehr etc.). Nicht jeder Bereich ist jedoch gleichermaßen für freiwillige ehrenamtliche Arbeit geeignet.

Bei der Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur empfehle ich daher, dass Anträge in Bezug auf wichtige wohnungsnahe Einrichtungen wie Schulen (Grund- und Oberschulen), Schulstationen, Sportflächen, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinderspielplätze, Senioreneinrichtungen, Stadtteilzentren, Nachbarschaftsheime, Selbsthilfekontaktstellen und Grünflächen bei der Bewilligung der Sachkosten besondere Berücksichtigung finden."

 

Zu berücksichtigen ist haushaltsrechtlich in erster Linie, dass es sich um Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung handelt, die den Bezirken lediglich zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden. Ob und in welcher Höhe diese Mittel zur Verfügung stehen, ist durch die Bezirke nicht zu beeinflussen.

 

Sobald die Mittel dem Bezirk zur Verfügung stehen, wird dies mit einer Pressemitteilung der Öffentlichkeit bekannt gegeben, mit der Aufforderung, sich mit entsprechenden Projekten zu bewerben. Gleichzeitig werden über die Fachabteilungen die Informationen intern zur Verfügung gestellt.

 

Für Lichtenberg standen in den letzen Jahren jeweils 45.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der beantragten Mittel waren bis zum 3 - 4fachen dieser Summe. Um möglichst viele Projekte zu unterstützen und Bürgerinnen und Bürger zu motivieren sich für den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur zu engagieren, hat das Bezirksamt eine Antragsobergrenze von 2000 Euro festgesetzt.

 

Eine Zusammenfassung der gestellten Anträge wird vom Steuerungsdienst des Bezirksamtes dem bezirklichen Infrastrukturgremium vorgelegt. In diesem Gremium sind alle Fachabteilungen sowie die Beauftragten und das Stadtteilmanagement vertreten.

 

In einer Sitzung des Infrastrukturgremiums wird eine Vorlage für das Bezirksamt abgestimmt und diesem dann zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Erst dann wird über den Steuerungsdienst der verwaltungsmäßige Ablauf sichergestellt. Dabei wird immer berücksichtigt, dass ehrenamtliche tätige Menschen sich nicht immer mit den einschlägigen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung auskennen. Mit übersichtlichen Bescheiden und Formularen sowie, wenn gefordert oder erforderlich, persönlicher Beratung wird sichergestellt, dass die Gelder zweckgebunden eingesetzt werden.

 

Durch die umfangreichen Abstimmungen im Infrastrukturgremium wird versucht, so sinnvoll wie möglich den Förderzweck zu erreichen. Dabei werden die Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern mit den Erkenntnissen der Fachabteilungen aber auch anderer fachlichen Betrachtungsweise sichergestellt.

 

 

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich        

Bezirksbürgermeisterin         

 

 

 

 
 

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