Drucksache - DS/1316/V
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a)
die notwendigen,
redaktionellen Änderungen der Begründung zum Bebauungsplan XXII-25 und des
Entwurfs der Rechtsverordnung im Ergebnis der Rechtsprüfung der zuständigen
Senatsverwaltung. Anlage 2: Änderungen der Begründung und des Entwurfs der
Rechtsverordnung b) die Festsetzung
des Bebauungsplanes XXII-25 vom 25. August 1998 mit dem Deckblatt vom 5.
Dezember 2000 und dem Deckblatt 2 vom 19. April 2004 für das Gelände zwischen
Kyllburger Weg, Darßer Straße, Hansastraße, den Grundstücken Hansastraße 239
und Kyllburger Weg 24/26 sowie einen Abschnitt des Kyllburger Weges im Bezirk
Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, als Rechtsverordnung. Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich a)
mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung
der Rechtsverordnung das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen. Begründung:
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2004 zur Drucksache
Nr. 1153/V den Bebauungsplan XXII-25 vom 25. August 1998 mit dem Deckblatt vom
5. Dezember 2000 und dem Deckblatt 2 vom 19. April 2004 für das Gelände
zwischen zwischen Kyllburger Weg, Darßer Straße, Hansastraße, den Grundstücken
Hansastraße 239 und Kyllburger Weg 24/26 sowie einen Abschnitt des Kyllburger
Weges im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, und die dazugehörige
Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des
Bebauungsplanes XXII-25 entschieden. Mit
Schreiben vom 25.01.2005 hat die zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass
die vorgenommene Rechtskontrolle des angezeigten Bebauungsplanes XXII-25 keine
Beanstandungen ergeben hat. Die Hinweise der
Senatsverwaltung erforderten Änderungen der Begründung und des Entwurfs der
Rechtsverordnung. Diese Änderungen erfolgten aus redaktionellen Gründen, die
den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern. Gemäß § 6 Abs. 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin. Berlin, den
___________________ __________________________________ Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung Anlage
1 Räumlicher Geltungsbereich
des Bebauungsplanes XXII-25 für das Gelände
zwischen Kyllburger Weg, Darßer Straße, Hansastraße, den Grundstücken
Hansastraße 239 und Kyllburger Weg 24/26 sowie einen Abschnitt des Kyllburger
Weges im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen Maßstab 1:5.000 Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Hansastraße und der Darßer Straße in geschlossener Bauweise Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes entlang des Kyllburger Weges in offener Bauweise Anlage 2 Änderungen der Begründung und der Rechtsverordnung Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gab im Ergebnis der Rechtskontrolle
folgende Hinweise: 1.
Aus
der Begründung muss hervorgehen, ob und inwieweit von den Überleitungsvorschriften
(des neuen BauGB) Gebrauch gemacht wurde. Unter Rechtsgrundlagen sind
demzufolge die jeweiligen Gesetzeszitate aufzuführen. 2.
Sowohl
in der Rechtsverordnung wie auch in der Begründung ist das Zitat des
Baugesetzbuch zu aktualisieren. Folgende
Änderungen wurden aufgrund der Hinweise vorgenommen: 1.
Begründung -
Ergänzung
des Kapitels 4 – Verfahren um den Punkt 4.13 - Anwendung der
Überleitungsvorschriften, -
Ergänzung
des Kapitels 5 – Rechtsgrundlagen um die aktuelle Zitierung des Baugesetzbuches, 2.
Rechtsverordnung -
Aktualisierung
der Zitierung des Baugesetzbuches. Darüber hinaus
ist die Begründung um die nach der öffentlichen Auslegung stattgefundenen
Verfahrensschritte fortgeschrieben worden und sie ist korrigiert (falsche Grundstücksnummer)
bzw. bei der Darstellung von zwei Sachverhalten zum besseren Verständnis
ergänzt worden. |
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