Drucksache - DS/1316/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-25
Arbeitstitel: Kyllburger Weg, Darßer Straße, Hansastraße
Verfahrensstand: Festsetzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2005 
39. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)   die notwendigen, redaktionellen Änderungen der Begründung zum Bebauungsplan XXII-25 und des Entwurfs der Rechtsverordnung im Ergebnis der Rechtsprüfung der zuständigen Senatsverwaltung.

Anlage 2: Änderungen der Begründung und des Entwurfs der Rechtsverordnung

b)  die Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-25 vom 25. August 1998 mit dem Deckblatt vom 5. Dezember 2000 und dem Deckblatt 2 vom 19. April 2004 für das Gelände zwischen Kyllburger Weg, Darßer Straße, Hansastraße, den Grundstücken Hansastraße 239 und Kyllburger Weg 24/26 sowie einen Abschnitt des Kyllburger Weges im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, als Rechtsverordnung.

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

a)   mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2004 zur Drucksache Nr. 1153/V den Bebauungsplan XXII-25 vom 25. August 1998 mit dem Deckblatt vom 5. Dezember 2000 und dem Deckblatt 2 vom 19. April 2004 für das Gelände zwischen zwischen Kyllburger Weg, Darßer Straße, Hansastraße, den Grundstücken Hansastraße 239 und Kyllburger Weg 24/26 sowie einen Abschnitt des Kyllburger Weges im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-25 entschieden.

Mit Schreiben vom 25.01.2005 hat die zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass die vorgenommene Rechtskontrolle des angezeigten Bebauungsplanes XXII-25 keine Beanstandungen ergeben hat. Die Hinweise der Senatsverwaltung erforderten Änderungen der Begründung und des Entwurfs der Rechtsverordnung. Diese Änderungen erfolgten aus redaktionellen Gründen, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern.

Gemäß § 6 Abs. 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 

 

Berlin, den

 

 

___________________                                          __________________________________

Emmrich                                                                 Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                           Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


                                                                                                                                                                                          Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes XXII-25

für das Gelände zwischen Kyllburger Weg, Darßer Straße, Hansastraße, den Grundstücken Hansastraße 239 und Kyllburger Weg 24/26 sowie einen Abschnitt des Kyllburger Weges im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

                                                                                                                                                                      Maßstab 1:5.000

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Hansastraße und der Darßer Straße in geschlossener Bauweise

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes entlang des Kyllburger Weges in offener Bauweise


                                                                                                                                                                                       Anlage 2

 

Änderungen der Begründung und der Rechtsverordnung

 

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gab im Ergebnis der Rechtskontrolle folgende Hinweise:

 

1.      Aus der Begründung muss hervorgehen, ob und inwieweit von den Überleitungsvorschriften (des neuen BauGB) Gebrauch gemacht wurde. Unter Rechtsgrundlagen sind demzufolge die jeweiligen Gesetzeszitate aufzuführen.

 

2.      Sowohl in der Rechtsverordnung wie auch in der Begründung ist das Zitat des Baugesetzbuch zu aktualisieren.

 

 

Folgende Änderungen wurden aufgrund der Hinweise vorgenommen:

 

1.      Begründung

-          Ergänzung des Kapitels 4 – Verfahren um den Punkt 4.13 - Anwendung der Überleitungsvorschriften,

-          Ergänzung des Kapitels 5 – Rechtsgrundlagen um die aktuelle Zitierung des Baugesetzbuches,

 

2.      Rechtsverordnung

-          Aktualisierung der Zitierung des Baugesetzbuches.

 

 

Darüber hinaus ist die Begründung um die nach der öffentlichen Auslegung stattgefundenen Verfahrensschritte fortgeschrieben worden und sie ist korrigiert (falsche Grundstücksnummer) bzw. bei der Darstellung von zwei Sachverhalten zum besseren Verständnis ergänzt worden.

 

 
 

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