Drucksache - DS/1267/V  

 
 
Betreff: Antrag der Eppler System Development zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Arbeitstitel: östlich Arendsweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2005 
38. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

vorbehaltlich der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung dem Antrag der Eppler System Development zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück Arendsweg 74 und das südlich daran anschließende Gelände bis zur Schleizer Straße im Bezirk Lichtenberg von Berlin, Ortsteil Alt – Hohenschönhausen, im Wesentlichen mit Ausnahme des Lebensmittelnahversorgers zuzustimmen.

 

Anlage 1:   räumlicher Geltungsbereich

 

Anlage 2:   Begründung zum Antrag

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

____________________                               __________________

 

Emmrich                                                            Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                   Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                    Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Antrages zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück Arendsweg 74 und das südlich daran anschließende Gelände bis zur Schleizer Straße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


                                                                                                                                                      Maßstab 1:5000

 

 

 

 

                                                                                                                                         Anlage 2

 

Begründung zum Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

 

I.                    Planungsgegenstand

 

I.1.       Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Die Firma Eppler System Development ( E.S.D.) beabsichtigt, auf den Grundstücksflächen östlich des Arendsweges  Reihenhäuser und einen Lebensmittelnahversorger mit 800 m² Verkaufsfläche zu errichten. Ein entsprechendes Konzept wurde dem Fachbereich Stadtplanung im Oktober 2004 zur Prüfung übergeben.

Die betroffenen Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich. Sie befinden sich in Randlage zu einem gewerblich geprägten Bereich und sind Bestandteil des Entwicklungskonzeptes für den produktionsgeprägten Bereich.

Das geplante Vorhaben fügt sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, so dass das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch nicht genehmigungsfähig ist.

Der Vorhabenträger E.S.D. hat am 06.12.2004 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 07.12.2004 der Errichtung von Reihenhäusern zugestimmt, aber die Errichtung eines Lebensmittelnahversorgers am geplanten Standort abgelehnt.

Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

I.2        Plangebiet

 

Das Plangebiet umfasst mit dem Grundstück Arendsweg 74 und dem südlich daran anschließenden Gelände bis zur Schleizer Straße  eine Fläche von ca. 26.000 m² und wird begrenzt:

-          im Norden durch das Grundstück Ferdinand-Schultze Straße 85

-          im Osten durch das Grundstück Schleizer Straße 67

-          im Süden durch die Schleizer Straße

-          im Westen durch den Arendsweg, einschließlich der geplanten Erweiterungsfläche.

 

Die Grundstücke des Plangebietes befinden sich in Privateigentum, im Eigentum des Liegenschaftsfonds und im Eigentum des Landes Berlin.

Geringe Teile dieser Grundstücke (entlang des Arendsweges in einer Breite von 4,50 m) werden vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-5 erfasst. Der Arendsweg und die Erweiterungsfläche sollen als öffentliches Straßenland festgesetzt werden.

 

Das Plangebiet befindet sich in Randlage zu einem gewerblich geprägten Bereich, der sich nördlich der Lichtenauer Straße und Schleizer Straße bis zur Ferdinand-Schultze-Straße erstreckt. Dieses Gewerbegebiet ist Bestandteil des von der Senatsverwaltung für Wirtschaft erarbeiteten Entwicklungskonzeptes für den produktionsgeprägten Bereich in Berlin.

Die gewerbliche Nutzung der Grundstücke im Plangebiet wurde schrittweise aufgegeben, die baulichen Anlagen zum Teil abgerissen. Mit der Wiederaufnahme der gewerblichen Nutzung ist nach der Verkehrsauffassung nicht zu rechnen.

 

Das nördlich angrenzende Grundstück Ferdinand-Schultze-Straße 85 wurde bisher durch eine Stahlbaufirma genutzt. Das Bezirksamt Lichtenberg nutzt das Grundstück Schleizer Straße 67 als Verwaltungsstandort. Weiter östlich befinden sich an der Ferdinand-Schultze-Straße die Kfz-Zulassungsstelle und die DEKRA.

 

Westlich des Arendsweges schließt sich eine ein- bis zweigeschossige offene Einzel- bzw. Doppelhausbebauung mit Wohnnutzung an. Südlich der Schleizer Straße befindet sich eine fünfgeschossige, kammartige Wohnbebauung in geschlossener Bauweise.

 

II.         Planinhalt

 

Der Eigentümer des Arendsweges 74 ist an einer schnellen Verwertung seines Grundstückes interessiert. Er hat im Dezember 2004 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beim Bezirksamt gestellt. Ziel ist die Errichtung eines Lebensmittelnahversorgers und einer Reihenhausanlage für 55 bis 60 Wohnungen. Die unmittelbar südlich des Grundstücks Arendsweg 74 gelegenen Flurstücke  an der Schleizer Straße sind aufgrund ihrer Lage Bestandteil der Planungsüberlegungen.

 

Aus bezirklicher Sicht ist eine Wohnnutzung im Planungsgebiet aufgrund der Randlage zum gewerblich geprägten Bereich  und der angrenzenden Wohngebiete vorstellbar.

 

 

 

 

 
 

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