Drucksache - DS/1267/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: vorbehaltlich der Prüfung durch die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung dem Antrag der
Eppler System Development zur Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für das Grundstück Arendsweg 74 und das südlich daran anschließende
Gelände bis zur Schleizer Straße im Bezirk Lichtenberg von Berlin, Ortsteil Alt
– Hohenschönhausen, im Wesentlichen mit Ausnahme des Lebensmittelnahversorgers
zuzustimmen. Anlage 1: räumlicher
Geltungsbereich Anlage 2: Begründung zum Antrag
Berlin, den
____________________ __________________ Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung
Anlage 1 Räumlicher Geltungsbereichdes Antrages zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück Arendsweg 74 und das südlich daran anschließende Gelände bis zur Schleizer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt
- Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000 Anlage
2 Begründung zum Antrag zur Einleitung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
I. PlanungsgegenstandI.1. Veranlassung und Erforderlichkeit Die Firma Eppler System Development
( E.S.D.) beabsichtigt, auf den Grundstücksflächen östlich des Arendsweges Reihenhäuser und einen
Lebensmittelnahversorger mit 800 m² Verkaufsfläche zu errichten. Ein
entsprechendes Konzept wurde dem Fachbereich Stadtplanung im Oktober 2004 zur
Prüfung übergeben. Die betroffenen Grundstücke liegen
im unbeplanten Innenbereich. Sie befinden sich in Randlage zu einem gewerblich
geprägten Bereich und sind Bestandteil des Entwicklungskonzeptes für den
produktionsgeprägten Bereich. Das geplante Vorhaben fügt sich
insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung
ein, so dass das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch nicht genehmigungsfähig ist. Der Vorhabenträger E.S.D. hat am
06.12.2004 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
gestellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung
hat in seiner Sitzung am 07.12.2004 der Errichtung von Reihenhäusern
zugestimmt, aber die Errichtung eines Lebensmittelnahversorgers am geplanten
Standort abgelehnt. Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. I.2 Plangebiet Das Plangebiet umfasst mit dem
Grundstück Arendsweg 74 und dem südlich daran anschließenden Gelände bis zur
Schleizer Straße eine Fläche von ca.
26.000 m² und wird begrenzt: -
im
Norden durch das Grundstück Ferdinand-Schultze Straße 85 -
im
Osten durch das Grundstück Schleizer Straße 67 -
im
Süden durch die Schleizer Straße -
im
Westen durch den Arendsweg, einschließlich der geplanten Erweiterungsfläche. Die Grundstücke des Plangebietes
befinden sich in Privateigentum, im Eigentum des Liegenschaftsfonds und im
Eigentum des Landes Berlin. Geringe Teile dieser Grundstücke (entlang des Arendsweges in einer Breite von 4,50 m) werden vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-5 erfasst. Der Arendsweg und die Erweiterungsfläche sollen als öffentliches Straßenland festgesetzt werden. Das Plangebiet befindet sich in Randlage zu einem gewerblich geprägten Bereich, der sich nördlich der Lichtenauer Straße und Schleizer Straße bis zur Ferdinand-Schultze-Straße erstreckt. Dieses Gewerbegebiet ist Bestandteil des von der Senatsverwaltung für Wirtschaft erarbeiteten Entwicklungskonzeptes für den produktionsgeprägten Bereich in Berlin. Die gewerbliche Nutzung der Grundstücke im Plangebiet wurde schrittweise aufgegeben, die baulichen Anlagen zum Teil abgerissen. Mit der Wiederaufnahme der gewerblichen Nutzung ist nach der Verkehrsauffassung nicht zu rechnen. Das nördlich angrenzende Grundstück Ferdinand-Schultze-Straße 85 wurde bisher durch eine Stahlbaufirma genutzt. Das Bezirksamt Lichtenberg nutzt das Grundstück Schleizer Straße 67 als Verwaltungsstandort. Weiter östlich befinden sich an der Ferdinand-Schultze-Straße die Kfz-Zulassungsstelle und die DEKRA. Westlich des Arendsweges schließt sich eine ein- bis zweigeschossige offene Einzel- bzw. Doppelhausbebauung mit Wohnnutzung an. Südlich der Schleizer Straße befindet sich eine fünfgeschossige, kammartige Wohnbebauung in geschlossener Bauweise. II. Planinhalt
Der Eigentümer des Arendsweges 74
ist an einer schnellen Verwertung seines Grundstückes interessiert. Er hat im
Dezember 2004 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes beim Bezirksamt gestellt. Ziel ist die Errichtung eines
Lebensmittelnahversorgers und einer Reihenhausanlage für 55 bis 60 Wohnungen.
Die unmittelbar südlich des Grundstücks Arendsweg 74 gelegenen Flurstücke an der Schleizer Straße sind aufgrund ihrer
Lage Bestandteil der Planungsüberlegungen. Aus bezirklicher Sicht ist eine
Wohnnutzung im Planungsgebiet aufgrund der Randlage zum gewerblich geprägten
Bereich und der angrenzenden Wohngebiete
vorstellbar. |
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