Drucksache - DS/1255/V
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
16.02.2005 beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich auf Landesebene dafür
einzusetzen, dass bei Änderung des Kita-Gesetzes die Festlegung bzgl. der
Anforderung an die pädagogische Nutzfläche pro Kind dahingehend geändert wird,
dass für Kinder mit Behinderungen in Integrationsgruppen und in Sondergruppen
ein erhöhter Platzbedarf festgeschrieben wird. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Mit
Schreiben vom 06.04.05 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport wird
dargelegt, dass das KitaFöG in seiner Gesamtheit mit den Regelungen für Kinder
mit Behinderungen eine dem Kindeswohl gemäße Förderung – wie bisher – sichert.
(vgl. Anlage) Im §1 Abs. 1 KitaFöG ist in die Zielbestimmung der mögliche
Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und im §12 Abs. 1 die
Barrierefreiheit bei der Neuerrichtung von Tageseinrichtungen ausdrücklich
aufgenommen worden. Die
im §12 Abs. 3 benannte Mindestvorgabe von 3m2 pädagogische
Nutzfläche pro Kind kann nach Konzeption und Möglichkeit des jeweiligen Trägers
ohne Weiteres überschritten werden. Die Besorgnis, dass bei Nichtausweisung
einer höheren pädagogischen Mindestnutzfläche für Kinder mit Behinderungen den
besonderen Bedürfnissen dieser Kinder nicht Rechnung getragen werden könnte,
wird durch SenJugBilSport nicht geteilt. Das
KitaFöG vom 23.06.05 tritt am 01.08.05 in Kraft. Berlin, den
__________________ _____________________________ Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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