Drucksache - DS/1248/V
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Das Bezirksamt wurde ersucht: Durch die Vergabe von Jagden den Wildbestand im Bezirk auf
ein Maß zu mindern, welches dem zur Verfügung stehenden natürlichen Lebensraum
angepasst ist. Außerdem sollen insbesondere die Bewohner am Stadtrand und in
den Kleingartenanlagen in geeigneter Form darüber aufgeklärt werden,
freilebenden Wildtieren keine zusätzlichen Futterquellen im Siedlungsgebiet zu
schaffen. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen : Die Jagd im Bezirk Lichtenberg wird durch das Gesetz über
den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin ( Landesjagdgesetz
Berlin – LJagdG Bln) vom 03. Mai 1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.
April 2003, geregelt. Die Ordnungsaufgaben der obersten Jagdbehörde werden von
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wahrgenommen, die der unteren
Jagdbehörde durch die Berliner Forsten. Das Bezirksamt Lichtenberg hat als
Flächeneigentümer im Eigenjagdbezirk Lichtenberg – der die Parklandschaft
Barnim umfasst – die Verpflichtung zur Mitarbeit in der Jagdgenossenschaft
gemäß § 10 LJagdG Bln. In diesem Rahmen kann das Bezirksamt Einfluss auf die
Vergabe der Jagd ausüben. Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Lichtenberg
hat am 02.11.2004 den Vorstand beauftragt, eine Ausschreibung der Jagd
vorzunehmen. Sie hatte auch die Tätigkeit der Jäger kritisiert, da es seit 2003
zu einem starken Anstieg des Bestandes an Schwarzwild im Eigenjagdbezirk und zu
ersten Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen kam. Der Vorstand ist
diesem Beschluss gefolgt und hat eine Ausschreibung der Jagd vorgenommen. Zum
Jagdjahr 2005/2006, das am 01.04.2005 begann, wurde ein Pachtvertrag mit einer
Jagdgemeinschaft abgeschlossen, die aus drei Jägern besteht. Alle drei Jäger
sind ortskundig und verfügen über eine hohe Fachkompetenz für die Erledigung
ihrer Aufgabe, die über die in der Jägerprüfung ohnehin geforderten Kenntnisse
hinausgehen. Die Oberste Jagdbehörde hat in dem Abschussplan für das
Jagdjahr 2005/2006 zwei Stück Rehwild und eine unbegrenzte Zahl Schwarzwild
aufgenommen. Der Abschussplan basiert auf den Bestandszahlen des vorhergehenden
Jagdjahres. Der Wildbestand in Berlin wird einmal jährlich nach vorgegebenen
Kriterien durch die Jäger erfasst. Obwohl im Eigenjagdbezirk Lichtenberg der
Bestand an Rehwild durch hohe Verluste im Straßenverkehr und wildernde Hunde
reguliert wird (im Jagdjahr 2004/2005 mindestens 13 Stück Rehwild), ist die Gesamtzahl nach wie vor sehr hoch, derzeitig wird
sie auf etwa 25 Stück geschätzt. Der Abschuss von einzelnen Tieren dient hier vor allem der
Hege, da vorzugsweise kranke Tiere geschossen werden. Wildschäden durch Rehwild
sind bisher nicht offiziell gemeldet worden, sollen aber z.T. im Feldgemüsebau
aufgetreten sein. Hier wurde das Rehwild aber auch durch die Ablagerung von
Gemüseabfällen im Winterhalbjahr womöglich angefüttert. Durch die unkontrollierte Vermehrung des
Schwarzwildbestandes sind im Winter 2004/2005 die ersten Wildschäden
aufgetreten. Die Zielstellung besteht jetzt nicht mehr darin, den
Schwarzwildbestand vollständig zu reduzieren, sondern seine weitere Erhöhung zu
verhindern und insbesondere das Verhalten der Wildschweine zu beeinflussen,
damit die in anderen Bezirken bereits
eingetretene Verstädterung unterbunden wird. Die Jagdgemeinschaft selbst führt dazu vor Ort direkt
Gespräche mit Eigentümern und Nutzern von Grundstücken, um über den Wildbestand
zu informieren und zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen. Das Amt für Umwelt und Natur unterstützt
diese Bemühungen, um vor allem am Rand von Siedlungsgebieten und
Kleingartenanlagen die illegale Ablagerung von organischen Abfällen auf Wald-
und Feldflächen zu unterbinden. Das Bezirksamt führt hier die Gespräche mit den
Kleingartenvereinen und bereitet Presseinformationen vor. Berlin, den Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Umwelt und Gesundheit
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