Drucksache - DS/1248/V  

 
 
Betreff: Wildschäden vorbeugen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR UmGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2005 
38. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Naturschutz Entscheidung
22.03.2005 
20. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Naturschutz vertagt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.04.2005 
40. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2005 
42. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Umw/Nat PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht:

Das Bezirksamt wurde ersucht:

 

Durch die Vergabe von Jagden den Wildbestand im Bezirk auf ein Maß zu mindern, welches dem zur Verfügung stehenden natürlichen Lebensraum angepasst ist. Außerdem sollen insbesondere die Bewohner am Stadtrand und in den Kleingartenanlagen in geeigneter Form darüber aufgeklärt werden, freilebenden Wildtieren keine zusätzlichen Futterquellen im Siedlungsgebiet zu schaffen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur  Kenntnis zu nehmen :

 

Die Jagd im Bezirk Lichtenberg wird durch das Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin ( Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) vom 03. Mai 1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2003, geregelt. Die Ordnungsaufgaben der obersten Jagdbehörde werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wahrgenommen, die der unteren Jagdbehörde durch die Berliner Forsten. Das Bezirksamt Lichtenberg hat als Flächeneigentümer im Eigenjagdbezirk Lichtenberg – der die Parklandschaft Barnim umfasst – die Verpflichtung zur Mitarbeit in der Jagdgenossenschaft gemäß § 10 LJagdG Bln. In diesem Rahmen kann das Bezirksamt Einfluss auf die Vergabe der Jagd ausüben.

 

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Lichtenberg hat am 02.11.2004 den Vorstand beauftragt, eine Ausschreibung der Jagd vorzunehmen. Sie hatte auch die Tätigkeit der Jäger kritisiert, da es seit 2003 zu einem starken Anstieg des Bestandes an Schwarzwild im Eigenjagdbezirk und zu ersten Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen kam. Der Vorstand ist diesem Beschluss gefolgt und hat eine Ausschreibung der Jagd vorgenommen. Zum Jagdjahr 2005/2006, das am 01.04.2005 begann, wurde ein Pachtvertrag mit einer Jagdgemeinschaft abgeschlossen, die aus drei Jägern besteht. Alle drei Jäger sind ortskundig und verfügen über eine hohe Fachkompetenz für die Erledigung ihrer Aufgabe, die über die in der Jägerprüfung ohnehin geforderten Kenntnisse hinausgehen.  

 

Die Oberste Jagdbehörde hat in dem Abschussplan für das Jagdjahr 2005/2006 zwei Stück Rehwild und eine unbegrenzte Zahl Schwarzwild aufgenommen. Der Abschussplan basiert auf den Bestandszahlen des vorhergehenden Jagdjahres. Der Wildbestand in Berlin wird einmal jährlich nach vorgegebenen Kriterien durch die Jäger erfasst. Obwohl im Eigenjagdbezirk Lichtenberg der Bestand an Rehwild durch hohe Verluste im Straßenverkehr und wildernde Hunde reguliert wird (im Jagdjahr 2004/2005 mindestens 13 Stück Rehwild), 

ist die Gesamtzahl nach wie vor sehr hoch, derzeitig wird sie auf etwa 25 Stück geschätzt.

 

 

 

 

Der Abschuss von einzelnen Tieren dient hier vor allem der Hege, da vorzugsweise kranke Tiere geschossen werden. Wildschäden durch Rehwild sind bisher nicht offiziell gemeldet worden, sollen aber z.T. im Feldgemüsebau aufgetreten sein. Hier wurde das Rehwild aber auch durch die Ablagerung von Gemüseabfällen im Winterhalbjahr womöglich angefüttert.

 

Durch die unkontrollierte Vermehrung des Schwarzwildbestandes sind im Winter 2004/2005 die ersten Wildschäden aufgetreten. Die Zielstellung besteht jetzt nicht mehr darin, den Schwarzwildbestand vollständig zu reduzieren, sondern seine weitere Erhöhung zu verhindern und insbesondere das Verhalten der Wildschweine zu beeinflussen, damit  die in anderen Bezirken bereits eingetretene Verstädterung unterbunden wird.

 

Die Jagdgemeinschaft selbst führt dazu vor Ort direkt Gespräche mit Eigentümern und Nutzern von Grundstücken, um über den Wildbestand zu informieren und zu einvernehmlichen

Lösungen zu kommen. Das Amt für Umwelt und Natur unterstützt diese Bemühungen, um vor allem am Rand von Siedlungsgebieten und Kleingartenanlagen die illegale Ablagerung von organischen Abfällen auf Wald- und Feldflächen zu unterbinden. Das Bezirksamt führt hier die Gespräche mit den Kleingartenvereinen und bereitet Presseinformationen vor. 

 

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                               Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                                         Bezirksstadtrat für Umwelt und Gesundheit

 

 

           

 

 

 

 

 
 

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