Drucksache - DS/1246/V
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Die BVV hat in der 38. Sitzung am 16.02.2005 beschlossen, das Bezirksamt zu ersuchen, “…die zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des
Ordnungsamtes – ausgehend von der Grundkonzeption des “kleinen
Ordnungsamtes” - so zu qualifizieren, dass hier alle Anträge auf
ordnungsbehördliche Genehmigungen angenommen, Antragsteller qualifiziert
beraten und komplexe Genehmigungen
gesteuert werden können. Es sind dabei insbesondere Vorschläge zur
Effektivierung, Vereinfachung und Transparenz von Genehmigungsverfahren zu
unterbreiten. Ein entsprechendes Konzept soll der BVV bis zum September
2005 vorgelegt werden.” Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: 1. Die Qualifizierung der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes Lichtenberg erfolgt vor dem Hintergrund des 2005/2006 Berlin weit laufenden Projektauftrages des Abgeordnetenhauses von Berlin “Evaluierung der Ordnungsämter”. Eine “Lichtenberger Insellösung” zur Ausgestaltung und Qualifizierung der ZAB – unter dem Aspekt der komplexen Zuständigkeitsbündelung ordnungsrechtlicher Genehmigungsverfahren – soll dabei nicht verfolgt werden. Erste praktikable Ansätze im Sinne
der politischen Zielvorgabe konnten jedoch 2005 bereits im Hinblick auf
realisiert werden. Näheres ergibt sich aus dem
vorliegenden Zwischenbericht. 2. Das BA
hat am 11.10.05 beschlossen: a) die weitere Qualifizierung und
Ausgestaltung der zentralen Anlauf- und
Beratungsstelle (ZAB)
des LUV “Ordnung und
Wirtschaft” (Ordnungsamt) im Sinne einer verzahnten Aufgabenwahrnahme
ordnungsrechtlicher Genehmigungsverfahren in Abhängigkeit: ·
der
Berlin weiten Entwicklung der Ordnungsämter im Kontext des gleichnamigen
Evaluierungsprojekts, ·
der
Verfügbarkeit personeller und räumlicher Ressourcen bis Juni 2007 abschließend zu prüfen und der BVV erneut Bericht zu erstatten. Hierzu ergeht ein adäquater Prüfauftrag an das Ordnungsamt unter kooperativer Mitwirkung anderer Fachämter mit ordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. b) den Status quo der Aufbau- und Ablauforganisation des Ordnungsamtes, insbesondere hinsichtlich der momentanen Ausgestaltung und Aufgabenprofilierung der ZAB (Zwischenbericht) zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Berlin,
den 05.10.2005
Emmrich Dr.
Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Anlage I.
Ausgangslage II.
Status III.
Ausblick / Ansätze I. Mit der Gesetzesbegründung zum
Ordnungsämter-Errichtungsgesetz (OrdÄerrG
- vgl. DrS 15/2843/2004) intendierte der Landesgesetzgeber in Bezug auf
den zu novellierenden / novellierten § 37 Abs.2 Nr. 11 und Abs. 6
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG): “Zu
Artikel I: Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes
Zu Nummer 1: Von allen Bezirksämtern ist eine Organisationseinheit
“Ordnungsamt” einzurichten. Die Aufgaben der Ordnungsämter sollen
insbesondere die Ordnungsaufgaben umfassen, die die Sicherstellung der Ordnung
im öffentlichen Raum betreffen. Inwieweit die Bezirke dem Ordnungsamt darüber
hinaus noch weitere Ordnungsaufgaben zuordnen, bleibt ihnen freigestellt. Des Weiteren soll für Angelegenheiten, für die in
der Regel ordnungsrechtliche Genehmigungen von mehreren Stellen eingeholt
werden müssen, eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle bestehen.
Inwieweit die Bezirke dieser Stelle auch Anlauf- und Beratungszuständigkeiten
für weitere Ordnungsangelegenheiten zuordnen, bleibt ihnen überlassen. Die Anlauf-
und Beratungsstelle mit den o.g. Zuständigkeiten kann in Verbindung mit den
Beratungsstellen der Bürgerämter (wobei die Art der Verbindung und die
organisatorische Zuordnung den Bezirken überlassen bleibt) oder unabhängig
davon (wobei es sich dann anbietet, sie den Ordnungsämtern zuzuordnen)
eingerichtet werden. Sie soll sowohl Bürgern und Bürgerinnen als auch für
Unternehmen offen stehen und unter anderem die zügige Bearbeitung fördern
und die Einhaltung der – rechtlich vorgesehenen, mit dem
Bürger/Unternehmen vereinbarten oder diesen mitgeteilten - Bearbeitungsfristen
überwachen. Das Bezirksamt Lichtenberg hat mit
den vorstehenden bezirklichen Beschlusslagen die strukturellen und
organisatorischen Weichen für den Aufbau des Ordnungsamtes gestellt. Ganz
bewusst – wie übrigens das Gros der übrigen Bezirke auch –
entschied sich das BA zunächst für einen pragmatischen “kleinen
Ansatz” der OE “Ordnungsamt”, jedoch im Kontext des durch das
Abgeordnetenhaus Berlin gefassten Evaluierungsbeschlusses mit der
ausdrücklichen Option einer inhaltlichen und strukturellen Neubewertung ab dem
Jahre 2005. Die ZAB und das ihr
angeschlossene erweiterte front-office (Team II –
“Genehmigen” – vgl. aktuelles Organigramm im Zwischenbericht
- beim Ordnungsamt wurde mit einer primären Zuständigkeitskonzentration in
punkto wirtschafts- bzw. veranstaltungsrelevanter Genehmigungs-verfahren
(“Lebenslagenprinzip”) – einschließlich
“abgeschichteter” Ordnungsaufgaben der Hauptverwaltung -
ausgestattet. Nicht zuletzt wegen der Fachbezogenheit und außerordentlichen
Regulierungsdichte majorisierte das BA ausdrücklich den Verbleib aller
sonstigen (nicht in den v.g. BA-Beschlüssen dezidiert aufgeführten) ordnungsrechtlichen
Genehmigungsverfahren bei den Fach – bzw. Bürgerämtern. Die BVV
hat diese Intention zustimmend zur Kenntnis genommen (Drs. 938/V und 1031/V
2005). II. a) Die strukturelle Differenziertheit in der Aufbauorganisation
der Berliner Ordnungsämter widerspiegelt nachstehende Übersicht –
zugleich aber auch Ausdruck des schon beschriebenen Prozesscharakters:
X – in allen OÄ vorhanden, ¬ – in fast allen OÄ vorhanden, ! – in einzelnen OÄ vorhanden Abkürzungen: OWI –
Ordnungswidrigkeit, Vw.-Verf. – Verwaltungsverfahren, AOD –
Allgemeiner Ordnungsdienst, VÜD – Verkehrsüberwachungsdienst, AZ-Lärm
– Ausnahmezulassung Lärm, GewerbeAbfVO – Gewerbeabfallverordnung,
BIMSch – Bundes-Immissionschutzgesetz, SVB - Straßenverkehrsbehörde,
VetLeb – Veterinär- und Lebensmíttelamt, JuSchG - Jugendschutzgesetz Hierbei sehen die personelle Ausstattung und das
Aufgabenprofil der ZAB’en in den Bezirken noch höchst unterschiedlich
aus. Homogen ist zurzeit nur, dass diese
jeweils in allen Bezirken den Ordnungsämtern zugeordnet wurden. Das primäre
Aufgabenprofil in allen Berliner ZAB’en wird momentan von der
Kanalisierung und Bearbeitung von Anzeigen und Bürgerbeschwerden im
Zusammenhang mit Rechtsverstößen im öffentlichen Raum dominiert. Ansatzweise
wird die vom Gesetzgeber avisierte ganzheitliche Konzentration von
ordnungsbehördlichen Genehmi-gungsverfahren mit der Bearbeitungstiefe
“qualifizierte Antragsbearbeitung” in den Bezirken Friedrichshain -
Kreuzberg, Marzahn - Hellersdorf, Neukölln und Reinickendorf (zum Teil aber noch nach dem
“Markthallenprinzip”) umgesetzt.
II. b) Analog der zuvor beschriebenen Situation fungiert die ZAB
Lichtenberg in ihrem Rollenverständnis zurzeit fast ausschließlich als “Drehscheibe” für Anzeigen
und Beschwerden zu allen möglichen Problemlagen in Sachen Ordnung, Sicherheit
& Sauberkeit. Hintergrund hierfür ist
die mit Einrichtung der
Ordnungsämter prognostizierte Erwartungshaltung der Bürger und reflektiert sich
in dem stetig steigenden Beschwerdeaufkommen (vgl. Fallzahlen ZAB). Im Kontext des politischen Auftrags wurde jedoch parallel
auch in Lichtenberg der Konzentration ordnungsbehördlicher
Genehmigungsverfahren innerhalb der Ordnungsämter Rechnung ge-tragen –
allerdings nach Maßgabe der vorhandenen bzw. abrufbaren personellen &
räumlichen Ressourcen. Schwerpunkte sind (und bleiben vorerst) wirtschafts-
bzw. veranstaltungsrelevante Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren. Bewährt hat sich 2005 insbesondere die Offerte des
Ordnungsamtes zur Koordinierung von erforderlichen Genehmigungsverfahren –
Sondernutzungserlaubnis Straßenland, AZ Lärm, Pyrotechnik, Gewerbegenehmigungen
u.a. - im Zusammenhang mit der Durchführung von Volksfesten und größeren
Events im Bezirk. Gewerbliche Veranstalter, Stadtteilmanagement bzw. Kulturamt
(als Veranstalter) haben die koordinierende Zusammenarbeit der ZAB als sehr
konstruktiv und effizient empfunden, wenngleich die Mitwirkungsverpflichtung
anderer Fachbereiche zum Teil nachhaltig eingefordert werden musste. Im Zuge einer optimierten Aufbau- und Ablauforganisation des
Ordnungsamtes Lichtenberg seit Juli 2005 erfolgte die Bündelung der ZAB und des
zugeordneten “front-offices” in einem Team – auch lokal
konzentriert in den Räumen des Ordnungsamtes, Frankfurter Allee 187, Haus 12,
2. Etage (allerdings nicht behindertengerecht!). Das Team besteht (seit August aus 2 Dienstkräften (ZAB)
sowie weiteren 6 Dienstkräften für das Genehmigungswesen. Die Sprech- und Öffnungszeiten der ZAB bzw. des Bereiches
“Genehmigen” stellen sich in Lichtenberg im Berliner Vergleich als
durchaus bürgerfreundlich dar: - Telefonische Erreichbarkeit ZAB 6
Wochentage = 77
h Erreichbarkeit (Durchschnitt der OrdÄ
Berlins:36 h) - Persönliche Vorsprache in der ZAB 5
Wochentage = 45
h - Sprechzeiten Team Genehmigen 5
Wochentage = 17
h (Durchschnitt der OrdÄ Berlins:15 h) Die Angebotspalette des
Ordnungsamtes und seiner ZAB ist sehr umfassend und öffent-lichkeitswirksam
abrufbar (Flyer, Homepage: http://www.berlin.de/ba-lichtenberg-/verwaltung/wirtschaft/wirtschaft.html, Email: Ordnungsamt-ZAB@libg.verwalt-berlin.de). III. Die maßgeblichen Dimensionen im ordnungsrechtlichen
Genehmigungswesen des Bezirks Lichtenberg zeigt nachstehende
“Erlaubnismatrix”:
Quelle: KLR – Berichte
SenFin bzw. Jahresbericht des BA 2004 1 Hierin enthalten sind
auch die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen nach Artenschutz- und Die relevante
Schnittmengenlage ordnungsbehördlicher Genehmigungsverfahren ist hinsichtlich
tatsächlicher Nachfrage durch Bürger und Unternehmen sowie
Verfahrenssynergien nach Lebenslagenprinzip eher als marginal zu bewerten. Unter dem Aspekt der
(Wirtschafts-) Bürgerorientierung und paralleler Rechtszuständigkeiten sind
perspektivisch allenfalls die Bündelung von Genehmigungsverfahren aus den
Fach-bereichen UmNat und BauVerkehr im Rahmen der ZAB zu evaluieren –
unter Priorisierung der schon erwähnten Bearbeitungstiefe: “qualifizierte
Antragsentgegennahme” (abschließende Bearbeitung verbleibt im
Fachamt), d.h. Beratung, Unterstützung bei Antragsstellung, Vorprüfung des
Antrages und der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und
Plausibilität, Identitätsprüfung des Antragstellers, Gebühreneinzug (Splitting
im Rahmen der KLR muss geprüft werden) und Weiterleitung zur abschließenden
Bearbeitung an das Fachamt. Eine diesbezügliche
Betrachtung der Produkte der Bürgerämter und der Bau- und Wohnungsaufsicht ist
nach Maßgabe der vorgenannten Kriterien nicht opportun. Optional ist aber auch
eine variable “niederschwelligere” Bearbeitungstiefe von Anträgen
oder eine “verzahnte Aufgabenwahrnahme” nach dem
“Markthallenprinzip” in Abhängigkeit von einer räumlichen
Konzentration denkbar. Im Wege einer Berlin
einheitlichen Deregionalisierung wurde seit August des Jahres die
Genehmigungszuständigkeit nach Straßenreinigungsgesetz (Genehmigung zur
Verteilung von Werbematerial bereits den Ordnungsämtern zugeordnet.
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* autarke Fachbereiche (z. B. VetLeb, Gewerbe, SVB o.a.) – nur soweit nicht schon ausdrücklich in Binnenstruktur nach Spalten 2+3 oder 7 implementiert |
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