Drucksache - DS/1196/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-50a für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, Bezirksgrenze, nördlicher Grenze der KGA "Biesenhorst II" in Verlängerung bis zur Bezirksgrenze, westlicher Grenze der KGA "Biesenhorst II, Wiesengrundstraße, nordöstlicher Grenz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2004 
36. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a) )Das Ergebnis, das sich aus der Auswertung der Äußerungen der Bürger in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, Bezirksgrenze, nördlicher Grenze der KGA “Biesenhorst II” in Verlängerung bis zur Bezirksgrenze, westlicher Grenze der KGA “Biesenhorst II”, Wiesengrundstraße, nordöstlicher Grenze der KGA “Rheinstein”, Köpenicker Allee, Rheinsteinstraße und Zwieseler Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst ergibt,

 

b) )das Ergebnis, das sich aus der Auswertung der Äußerungen der Bürger in der erneuten frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, Bezirksgrenze, nördlicher Grenze der KGA “Biesenhorst II” in Verlängerung bis zur Bezirksgrenze, westlicher Grenze der KGA “Biesenhorst II”, Wiesengrundstraße, nordöstlicher Grenze der KGA “Rheinstein”, Köpenicker Allee, Rheinsteinstraße und Zwieseler Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst ergibt,

 

c) )die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 AGBauGB (TÖB) zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, Bezirksgrenze, nördlicher Grenze der KGA “Biesenhorst II” in Verlängerung bis zur Bezirksgrenze, westlicher Grenze der KGA “Biesenhorst II”, Wiesengrundstraße, nordöstlicher Grenze der KGA “Rheinstein”, Köpenicker Allee, Rheinsteinstraße und Zwieseler Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst durchzuführen.

      Die generellen Planungsziele des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50a sind:

 

-die städtebauliche und landschaftsplanerische Neuordnung eines z.T. untergenutzten und brachliegenden Geländes;

-die Sicherung von Allgemeinen Wohngebieten;

-die Sicherung eines Mischgebietes für den Bereich der denkmalgeschützten ehemaligen Festungspionierschule;

-die Sicherung von Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung “Jugendfreizeitstätte”, “Museum” (Deutsch-Russisches Museum) und “Sportplatz”;

-die Sicherung öffentlicher Grünflächen mit der Zeckbestimmung “Öffentliche Parkanlage” sowie

-die Sicherung der öffentlichen und privaten Erschließung.

 

d) )mit der Ausführung der Beschlüsse zu a), b) und c) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen

 

 

 

 

 

a)

das Ergebnis, das sich aus der Auswertung der Äußerungen der Bürger in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, Bezirksgrenze, nördlicher Grenze der KGA “Biesenhorst II” in Verlängerung bis zur Bezirksgrenze, westlicher Grenze der KGA “Biesenhorst II”, Wiesengrundstraße, nordöstlicher Grenze der KGA “Rheinstein”, Köpenicker Allee, Rheinsteinstraße und Zwieseler Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst ergibt,

 

b)

das Ergebnis, das sich aus der Auswertung der Äußerungen der Bürger in der erneuten frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, Bezirksgrenze, nördlicher Grenze der KGA “Biesenhorst II” in Verlängerung bis zur Bezirksgrenze, westlicher Grenze der KGA “Biesenhorst II”, Wiesengrundstraße, nordöstlicher Grenze der KGA “Rheinstein”, Köpenicker Allee, Rheinsteinstraße und Zwieseler Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst ergibt,

 

c)

die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 AGBauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, Bezirksgrenze, nördlicher Grenze der KGA “Biesenhorst II” in Verlängerung bis zur Bezirksgrenze, westlicher Grenze der KGA “Biesenhorst II”, Wiesengrundstraße, nordöstlicher Grenze der KGA “Rheinstein”, Köpenicker Allee, Rheinsteinstraße und Zwieseler Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst durchzuführen.


Die generellen Planungsziele des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50a sind:

 

-          die städtebauliche und landschaftsplanerische Neuordnung eines z.T. untergenutzten und brachliegenden Geländes;

-          die Sicherung von Allgemeinen Wohngebieten;

-          die Sicherung eines Mischgebietes für den Bereich der denkmalgeschützten ehemaligen Festungspionierschule;

-          die Sicherung von Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung “Jugendfreizeitstätte”, “Museum” (Deutsch-Russisches Museum) und “Sportplatz”;

-          die Sicherung öffentlicher Grünflächen mit der Zeckbestimmung “Öffentliche Parkanlage” sowie

-          die Sicherung der öffentlichen und privaten Erschließung.

 

d)

mit der Ausführung des Beschlusses zu c) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 


 

Anlage:       -    Begründung zu a), b) und c)

                   -    Auswertung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 AGBauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a (Stand: 04. November 2004)

                   -    Auswertung der Äußerungen im Rahmen der erneuten frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 AGBauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a (Stand: 22. August 2004)

                   -    Protokoll der Erörterungsveranstaltung zur erneuten frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a am 11. Dezember 2003

Berlin, den       . OSeptember     . DezNovember 2004


 

___________________                                                          _____________________________

Emmrich                                                                 Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                           Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

7

 

 

Bebauungsplan XVII–50a

 

für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, Bezirksgrenze,
nördlicher Grenze der Kleingartenanlage “Biesenhorst II”, Wiesengrundstraße, nordöstlicher Grenze der Kleingartenanlage “Rheinstein”, Köpenicker Allee, Rheinsteinstraße und Zwieseler Straße im

 

Bezirk Lichtenberg,

Ortsteil Karlshorst

 

 

 

                                                                                                                                                                                                 (unmaßstäblich)

 

Bebauungsplan XVII–50a

 

 

 


Anlage 1:

 

 

 

Begründung

 

Zu a) und b)

 

Der Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a wurde vom 27. November 2000 bis einschließlich 22. Dezember 2000 im Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, Frankfurter Allee 187, Haus 14, Aufgang II, 3. OG, 10365 Berlin ausgelegt und war montags bis mittwochs von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung einzusehen. Mitarbeiter/innen des Fachbereiches Stadtplanung standen zur Erläuterung sowie für Fragen interessierter Bürger/innen zur Verfügung. Die Bürger/innen wurden über Anzeigen mit Planausschnitten in den Tageszeitungen “Der Tagesspiegel”, “Berliner Morgenpost” am 25. November 2000 und Berliner Zeitung” am 25./26. November 2000 sowie Aushänge mit entsprechenden Hinweisen innerhalb des Bezirksamtes Lichtenberg frühzeitig informiert.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Fachbereich Stadtplanung wurde von 63 Bürgern/innen besucht. Für schriftliche Stellungnahmen interessierter Bürger/innen wurden vorgefertigte Blätter bereitgehalten. Zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a liegen 6 schriftliche Äußerungen vor.

 

Der Abwägungsprozess wurde im einzelnen in einer schriftlichen Auswertung dokumentiert. Die Auswertung der Äußerungen der Bürger in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a (Stand: August 2004) ist als Anlage 2 der BVV-Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Nach einer Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes durch den Entwurfsverfasser Springer Architekten aufgrund geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurde der geänderte Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a vom 24. November 2003 bis einschließlich 30. Dezember 2003 im Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, Frankfurter Allee 187, Haus 14, Aufgang C, 3. OG, 10365 Berlin erneut ausgelegt und war montags bis mittwochs von 9.00 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung einzusehen. Mitarbeiter/innen des Fachbereiches Stadtplanung standen zur Erläuterung sowie für Fragen interessierter Bürger/innen zur Verfügung.


 

Darüber hinaus fand am 11. Dezember 2003 eine Erörterungsveranstaltung im Kulturhaus Karlshorst, Treskowallee 112 in 10318 Berlin statt, die von ca. 90 Bürger/innen besucht wurde. Das Protokoll der Veranstaltung ist als Anlage 4 der BVV-Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Die Bürger/innen wurden über Anzeigen mit Planausschnitten in den Tageszeitungen “Berliner Zeitung”, “Berliner Morgenpost” und “Der Tagesspiegel” am 21. November 2003 sowie Aushänge mit entsprechenden Hinweisen innerhalb des Bezirksamtes Lichtenberg frühzeitig informiert.

 

Die erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung wurde von 91 Bürgern/innen besucht. Für schriftliche Stellungnahmen interessierter Bürger/innen wurden vorgefertigte Blätter bereitgehalten. Zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a liegen 18 schriftliche Äußerungen vor.

 

Der Abwägungsprozess wurde im einzelnen in einer schriftlichen Auswertung dokumentiert. Die Auswertung der Äußerungen der Bürger in der erneuten frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-50a (Stand: 22. August 2004) ist als Anlage 3 der BVV-Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Zu c)

 

Gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 1 AGBauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.


 

Es ist seitens des durchführenden Amtes für Planen und Vermessen eine frühzeitige Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und Fachämter des Bezirkes ab Januar 2005 vorgesehen.Anlage 1 zur Bezirksamtsvorlage Nr.      /04

 


 


Verfügung zur Bezirksamtsvorlage Nr.       /04 für die Sitzung am 14      . NovemberSeptember 2004

 

 

3.1 Kopie fertigen und zur EU an BzStR’in Stadt

 

4.         MS-Word-Datei der BA-Vorlage parallel zu 3. an das Büro der BzStR’in Stadt per E-Mail (mit Anlagen )

 

5.         Nach Unterschrift der BzStR’in Stadt vom BzBm-Büro, Tel.: 5504-3301, die Nr. der Beschlussfassung geben lassen und für die Leiterin der Abteilung 1 Kopie von dem EU-Original fertigen

 

6.         MS-Word-Datei der BA-Vorlage mit eingetragener Nr. und Anlagen (ohne Verfügung!) (schreibgeschützt) an das Büro der BzBm’in per E-Mail (erfolgt in der Regel durch das Büro der BzStR’in Stadt)

 

7.         1 Kopie und das EU-Original an das Büro der BzBm’in bis zum Donnerstag (10.00 Uhr) vor der BA-Sitzung am darauffolgenden Dienstag

 

8.         Nach erfolgter Beschlussfassung ist folgendes zu veranlassen:

 

            eine Kopie des BA-Beschlusses mit Anlage ist als Ämterumlauf an

 

            - Verm FBL

            - BWA AL

            - UmNat AL

            - Bau AL

 

            zK zu senden.

 

9.         Stapl E 1         zK

 

            Stapl B 1         zK

 

101.     ZdA 6142/XVII-50a, Grundakte Bezirksamt, BA/BVV

 

 

 

BzStR‘in Stadt EU zu 1. und 2.

 

 

 

 

 

            Stapl AL

 

            Stapl E

 

            Stapl E 2

 

 

 

 

N:\WinWord.DAT\Lichtenberg\Bebauungspläne\XVII-50a\erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung\BA-BVV-Vorlage AW-fr.+ ern. fr. BB, 26.8.04.doc

Stapl E 2

 

 

 
 

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