Drucksache - DS/1173/V  

 
 
Betreff: Zuschuss zum Sozialticket
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2004 
36. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 15.12.2004 (Drs. 1173/V) Folgendes beschlossen :

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass Teilnehmer/innen an Arbeitsmarktmaßnahmen, insbesondere an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen, durch ihren Arbeitsträger einen Zuschuss zu den Fahrkosten erhalten, der sich aus der Differenz zwischen dem im ALG II enthaltenen Anteil für Mobilität zum Sozialticket ergibt.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die mit o. g. Drucksache angesprochene Problematik fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des JobCenter Berlin-Lichtenberg. Das Bezirksamt Lichtenberg hat sich aus diesem Grund an das JobCenter gewandt und um Unterstützung ersucht. Durch das Job-Center wurde nunmehr abschließend folgende Stellungnahme übermittelt:

 

“Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II wird im Rahmen von Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigungen einerseits eine Maßnahmekostenpauschale an den Träger, andererseits eine Mehraufwandsentschädigung an die Teilnehmer gezahlt.

In der Maßnahmekostenpauschale sind alle Aufwendungen enthalten, die für eine qualifizierte Durchführung erforderlich sind. Dazu gehören u.a. Kosten für Anleitungs- und Betreuungspersonal, für Unfall- und Haftpflichtversicherungen, für Qualifizierung und Arbeitskleidung, für die Berufsgenossenschaft, die sonstigen Kosten (Miete, Wasser, Strom etc.).

 

Mit der Mehraufwandsentschädigung sollen alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Maßnahme entstehen, abgedeckt werden. Sie ist in Berlin auch den Erfordernissen angepasst und beträgt nicht nur 1,- € , sonder 1,50 €. Damit sind durch den Teilnehmer auch die Fahrkosten abzudecken. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist die Höhe angemessen, da sie sowohl einen Anreiz für die Ratsuchenden darstellt, eine Tätigkeit im Rahmen der Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigung aufzunehmen, andererseits aber auch alle notwendigen Kosten für diese Teilnahme abdeckt.

 

Es steht den Trägern jedoch frei, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, Fahrkostenzuschüsse zu zahlen. Sie dürfen jedoch nicht aus der Maßnahmekostenpauschale finanziert werden.

In anderen Bundesländern werden auch die Fahrkosten im Rahmen der Maßnahmekostenpauschale finanziert. Jedoch sind dort die Mehraufwandsentschädigungen niedriger.”

 

Aus den dargelegten Gründen sieht das JobCenter Berlin-Lichtenberg keine Möglichkeit und auch keine Notwendigkeit, von dieser Verfahrensweise abzuweichen.

 

 

 

 

 

Emmrich                                                            

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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