Drucksache - DS/1173/V
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 15.12.2004 (Drs. 1173/V)
Folgendes beschlossen : Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass Teilnehmer/innen an Arbeitsmarktmaßnahmen, insbesondere an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen, durch ihren Arbeitsträger einen Zuschuss zu den Fahrkosten erhalten, der sich aus der Differenz zwischen dem im ALG II enthaltenen Anteil für Mobilität zum Sozialticket ergibt. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die mit o. g. Drucksache angesprochene Problematik fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des JobCenter Berlin-Lichtenberg. Das Bezirksamt Lichtenberg hat sich aus diesem Grund an das JobCenter gewandt und um Unterstützung ersucht. Durch das Job-Center wurde nunmehr abschließend folgende Stellungnahme übermittelt: “Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II wird im Rahmen
von Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigungen einerseits eine
Maßnahmekostenpauschale an den Träger, andererseits eine
Mehraufwandsentschädigung an die Teilnehmer gezahlt. In der Maßnahmekostenpauschale sind alle
Aufwendungen enthalten, die für eine qualifizierte Durchführung erforderlich
sind. Dazu gehören u.a. Kosten für Anleitungs- und Betreuungspersonal, für
Unfall- und Haftpflichtversicherungen, für Qualifizierung und Arbeitskleidung,
für die Berufsgenossenschaft, die sonstigen Kosten (Miete, Wasser, Strom etc.).
Mit der Mehraufwandsentschädigung
sollen alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer
Maßnahme entstehen, abgedeckt werden. Sie ist in Berlin auch den Erfordernissen
angepasst und beträgt nicht nur 1,- € , sonder 1,50 €. Damit sind durch den Teilnehmer
auch die Fahrkosten abzudecken. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
die Höhe angemessen, da sie sowohl einen Anreiz für die Ratsuchenden darstellt,
eine Tätigkeit im Rahmen der Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigung
aufzunehmen, andererseits aber auch alle notwendigen Kosten für diese Teilnahme
abdeckt. Es steht den Trägern jedoch frei, im
Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, Fahrkostenzuschüsse zu zahlen. Sie
dürfen jedoch nicht aus der Maßnahmekostenpauschale finanziert werden. In anderen Bundesländern werden auch
die Fahrkosten im Rahmen der Maßnahmekostenpauschale finanziert. Jedoch sind
dort die Mehraufwandsentschädigungen niedriger.” Aus den dargelegten Gründen sieht das JobCenter Berlin-Lichtenberg keine
Möglichkeit und auch keine Notwendigkeit, von dieser Verfahrensweise
abzuweichen. Emmrich Bezirksbürgermeisterin |
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