Drucksache - DS/1163/V
Das Bezirksamt informierte darüber, dass durch den
Bebauungsplan 11-14a die Zukunft des Reitvereins nicht gefährdet sei. Das Bezirksamt wird dazu um folgende Auskünfte gebeten: 1.
Wie
wertet das Bezirksamt die Kündigung der Nutzungsvereinbarung zwischen
Reitverein Karlshorst und TLG Projektentwicklung Karlshorst GmbH seitens der
TLG zum 15.10.2004 und die darauf folgende Räumungsklage vom 19.10.2004? 2.
Welchen
Beitrag kann das Bezirksamt zur Deeskalation der Lage und Sicherung der Arbeit
des Reitvereins leisten? |
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