Drucksache - DS/1156/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-19
(Geltungsbereich und Ziel siehe Anlage)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.11.2004 
35. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XXII-19 für das Gelände zwischen Konrad-Wolf-Straße, Altenhofer Straße, Straßenbahntrasse bis zur Bezirksgrenze und Landsberger Allee und Weißenseer Weg ist einzustellen. Der Bezirksamtsbeschluss vom 24.01.1995 zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist damit aufgehoben worden.

 

Begründung:

 

Anlass für die Einleitung des B-Planverfahrens war die Absicht von Eigentümern und Investoren auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes “Altenhofer Dreieck” das Plangebiet zu einem Mischgebiet zu entwickeln, wobei der westliche Teil des Plangebietes durch Gewerbenutzung und der östliche Teil durch Wohnnutzung geprägt werden sollte.

Die gewerbliche Nutzung entlang der Hauptverkehrsstraßen sowie die Wohnnutzung an der Konrad-Wolf-Straße konnten auf der Grundlage des § 34 BauGB genehmigt werden.

 

Für eine weitere Wohnnutzung und die damit verbundenen Gemeinbedarfseinrichtungen wird derzeit kein Bedarf gesehen.

 

Das Gebiet ist Bestandteil des Förderprogramms Stadtumbau Ost, Fördergebiet “Fennpfuhl”. Das sogenannte Hinterland des Altenhofer Dreiecks, das sich im Eigentum des Landes Berlin befindet, soll zu einer wohnungsnahen Grünfläche mit Angeboten für Sport- und Spielflächen für Jugendliche und junge Erwachsene neustrukturiert und gestaltet werden.

 

Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.

 

Berlin, den

 

 

 

___________________                                              _____________________________

Emmrich                                                                     Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 


                                                                                                                                                                                                     Anlage

 

 

Räumlicher Geltungsbereich
des Bebauungsplanes XXII-19

für das Gelände zwischen Konrad-Wolf-Straße,

Altenhofer Straße, Straßenbahntrasse bis zur Bezirksgrenze und Landsberger Allee und Weißenseer Weg im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

                                                                                                                                                                         Maßstab 1:5.000

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Kerngebietes, eines allgemeinen Wohngebietes, von Gemeinbedarfsflächen, öffentlicher Grünflächen und öffentlicher Straßenverkehrsflächen

 

 

 

 
 

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