Drucksache - DS/1133/V
Die Bezirksverordnetenversammlung
hat in der 34. Tagung am 20.10.2004 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, sich
auf der Berliner Landesebene dafür einzusetzen, dass der im Referentenentwurf
des Senats vom 07.09.2004 zum AG KJHG § 11 zur Jugendberufshilfe formulierte
Text nicht Gesetz wird, sondern der derzeitige Text unverändert bleibt. Das
Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Mit der Änderung des AG KJHG soll
eine Anpassung an die bundesrechtlichen Regelungen erfolgen. Weiterhin ist eine
Richtlinie der EU zur Anerkennung von Berufsaufbildungen in Landesrecht umzusetzen. Darüber hinaus sind
Leistungsverpflichtungen des bundesrechtlichen Vorgehens anzupassen und die
Rahmenbedingungen der Umsetzung flexibel zu gestalten. Die Rückführung des AG KJHG auf die
Vorgaben des Bundesrechts wird die Berliner Jugendämter in ihren Bemühungen
unterstützen, die Finanzvorgaben insbesondere im T-Teil einhalten zu können. Die Gegenüberstellung der
derzeitigen und der geplanten Fassung
zum AG KJHG § 11 ist der Anlage
zu entnehmen. Entsprechend des Beschlusses der BVV
– Ds. V/1133 hat sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 27.10.2004 die
Bezirksbürgermeisterin Frau Emmrich an den Ausschuss für Finanzen und
Wirtschaft des RdB dafür ausgesprochen,
dass der § 11 AG KJHG nicht geändert wird. Die Bürgermeisterin hat nochmals
darauf hingewiesen, dass den Berliner Jugendämtern wegen der Einführung von
Hartz IV sehr an einer schnellen Verabschiedung, möglichst noch in diesem Jahr,
gelegen ist. Der Rat der Bürgermeister hat zu
diesem Thema in seiner Sitzung am 14.10.2004 laut Beschluss-Nr. 651/04
entschieden, die angekündigte Gesetzesvorlage zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorab den Ausschüssen für
Finanzen und Wirtschaft sowie für Bildung, Jugend, Sport und Kultur zur Stellungnahme zu überweisen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Sport und Kultur hat in seiner Sitzung am 20.10.2004 folgende Stellungnahme dem federführenden Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des RdB vorgelegt. Danach soll § 11 Abs. 1, 1. Satz AG
KJHG wie folgt ergänzt werden: “Sozial benachteiligten und
individuell beeinträchtigten jungen Menschen sollen geeignete
sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, soweit der Zugang zu schulischer,
betrieblicher und außerbetrieblicher Bildung oder die Eingliederung in die
Arbeitswelt nicht durch geeignete
Leistungen andere Sozialleistungsträger sichergestellt wird.” Begründung: Im § 11 wird die Nachrangigkeit der
Jugendhilfe erneut klargestellt. Zur Sicherung des jugendpolitischen Anspruchs
ist es förderlich, dass die anderen Sozialleistungsträger tatsächlich die geeigneten
Leistungen erbringen. Der federführende Ausschuss für
Wirtschaft und Finanzen des RdB hat in seiner Sitzung am 5.11.04 dieser
Änderung zugestimmt. In seiner Sitzung am 18. November
hat der Rat der Bürgermeister diese Änderung als Ergänzungsvorlage per Konsens
beschlossen. Berlin, 2005
Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Jugend,
Bildung und Sport Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin AnlageGegenüberstellung derzeitige und geplante Fassung
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