Drucksache - DS/1133/V  

 
 
Betreff: Keine Abschaffung der Jugendberufshilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
  BzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.10.2004 
34. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2005 
39. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung JHA PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der 34. Tagung am 20.10.2004 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich auf der Berliner Landesebene dafür einzusetzen, dass der im Referentenentwurf des Senats vom 07.09.2004 zum AG KJHG § 11 zur Jugendberufshilfe formulierte Text nicht Gesetz wird, sondern der derzeitige Text unverändert bleibt.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit der Änderung des AG KJHG soll eine Anpassung an die bundesrechtlichen Regelungen erfolgen. Weiterhin ist eine Richtlinie der EU zur Anerkennung von Berufsaufbildungen in  Landesrecht umzusetzen. Darüber hinaus sind Leistungsverpflichtungen des bundesrechtlichen Vorgehens anzupassen und die Rahmenbedingungen der Umsetzung flexibel zu gestalten.

Die Rückführung des AG KJHG auf die Vorgaben des Bundesrechts wird die Berliner Jugendämter in ihren Bemühungen unterstützen, die Finanzvorgaben insbesondere im T-Teil einhalten zu können.

 

Die Gegenüberstellung der derzeitigen und der geplanten Fassung  zum  AG KJHG § 11 ist der Anlage zu entnehmen.

 

Entsprechend des Beschlusses der BVV – Ds. V/1133 hat sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 27.10.2004 die Bezirksbürgermeisterin Frau Emmrich an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des RdB  dafür ausgesprochen, dass der § 11 AG KJHG nicht geändert wird. Die Bürgermeisterin hat nochmals darauf hingewiesen, dass den Berliner Jugendämtern wegen der Einführung von Hartz IV sehr an einer schnellen Verabschiedung, möglichst noch in diesem Jahr, gelegen ist.

 

Der Rat der Bürgermeister hat zu diesem Thema in seiner Sitzung am 14.10.2004 laut Beschluss-Nr. 651/04 entschieden, die angekündigte Gesetzesvorlage zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorab den Ausschüssen für Finanzen und Wirtschaft sowie für Bildung, Jugend, Sport und Kultur  zur Stellungnahme zu überweisen.

 

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Sport und Kultur hat in seiner Sitzung am 20.10.2004 folgende Stellungnahme dem federführenden Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des RdB vorgelegt.

 

Danach soll § 11 Abs. 1, 1. Satz AG KJHG wie folgt ergänzt werden:

“Sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen sollen geeignete sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, soweit der Zugang zu schulischer, betrieblicher und außerbetrieblicher Bildung oder die Eingliederung in die Arbeitswelt  nicht durch geeignete Leistungen andere Sozialleistungsträger sichergestellt wird.”

 

Begründung:

 

Im § 11 wird die Nachrangigkeit der Jugendhilfe erneut klargestellt. Zur Sicherung des jugendpolitischen Anspruchs ist es förderlich, dass die anderen Sozialleistungsträger tatsächlich die geeigneten Leistungen erbringen.

 

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen des RdB hat in seiner Sitzung am 5.11.04 dieser Änderung zugestimmt.

 

In seiner Sitzung am 18. November hat der Rat der Bürgermeister diese Änderung als Ergänzungsvorlage per Konsens beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,              2005

                                                       

                                                                                               

 

 

 

Emmrich                                                             Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für

                                                                            Jugend, Bildung und Sport

 


Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                                                                        

 

 

Anlage

 

Gegenüberstellung derzeitige und geplante Fassung

 

 

 

§ 11

Jugendberufshilfe

 

 

§ 11

Jugendberufshilfe

 

(1) Sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen sollen geeignete, sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungs-maßnahmen sowie pädagogische Hilfen angeboten werden, sofern der Zugang zu schulischen, betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird. Sonstige pädagogische Hilfen sind insbesondere Bildungsangebote und sozialpädagogische Betreuung während des Übergangs zwischen Schule und Beruf. Bei diesen angeboten sind die besonderen Interessen, Bedürfnisse und Probleme von Mädchen und jungen Frauen, insbesondere auch der ausländischen jungen Frauen, bei der Berufsorientierung und Ausbildung zu berücksichtigen.

 

 

 

(1) Sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen sollen geeignete sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, soweit der Zugang zu schulischer, betrieblicher und außerbetrieblicher Bildung oder die Eingliederung in die Arbeitswelt nicht durch Leistungen anderer Sozial-leistungsträger sichergestellt wird. Sozialpädagogische Hilfen sind insbesondere Bildungsveran-staltungen, berufsorientierende und berufsvorbereitende Maßnahmen, Beratungsangebote und sozialpädagogische Begleitung oder Betreuung während des Übergangs zwischen Schule und Erwerbsleben. Darüber hinaus können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungs-maßnahmen angeboten werden, soweit diese Leistungen nicht nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch sichergestellt sind.

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen