Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat auf seiner
Sitzung am 07. September 2004 beschlossen,
a)
das Ergebnis, das sich aus der
Auswertung der Anregungen der Bürger/innen, der Träger öffentlicher Belange
und der Fachämter des Bezirkes im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-5a für
Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 5, 5A, 4 und 3 sowie einen Abschnitt
der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg ergibt.
b)
die Änderung des Titels des Bebauungsplanes XVII-5a. Der Titel
des Bebauungsplanes lautet nunmehr:
Bebauungsplan XVII-5a
für die Grundstücke Hauptstraße 4, 4A-4H, 4K, die Flurstücke 347, 350,
377, 384, 387, 391, 393, 394, 395, 396, 397, 398, 400 und einer Teilfläche
des Flurstücks 390, Flur 513 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk
Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.
Die Änderung des Titels wird im Amtsblatt für Berlin
bekannt gegeben.
c)
den Bebauungsplan XVII-5a für die Grundstücke
Hauptstraße 4, 4A-4H, 4K, die Flurstücke 347, 350, 377, 384, 387, 391, 393,
394, 395, 396, 397, 398, 400 und einer Teilfläche des Flurstücks 390, Flur
513 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Rummelsburg mit Deckblatt vom 18. August 2004 einschließlich der Begründung
gemäß § 10 Absatz 1 BauGB.
d)
den Bebauungsplan XVII-5a für die Grundstücke
Hauptstraße 4, 4A-4H, 4K, die Flurstücke 347, 350, 377, 384, 387, 391, 393,
394, 395, 396, 397, 398, 400 und einer Teilfläche des Flurstücks 390, Flur
513 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Rummelsburg mit Deckblatt vom 18. August 2004 nach Beschlussfassung durch die
Bezirksverordnetenversammlung der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6
Absatz 4 AGBauGB anzuzeigen.
e)
mit der Ausführung der Beschlüsse
zu b) und d) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.
Anlage 1:Begründung zu a), b), c) und d)
Berlin,
den. September 2004
Dr. PrüferLompscher
Stellv. BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
für Stadtentwicklung
Anlage 1
Begründung:
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß den
Überleitungsvorschriften des § 233 in Verbindung mit § 244 BauGB nach den
Vorschriften des BauGB in der Fassung vor dem 20. Juni 2004 durchgeführt.
Zu a)
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2
Satz 2 AGBauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit dem Begründungsbericht
oder Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und
Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu
machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist
vorgebracht werden können; bei Bebauungsplänen ist auch anzugeben, ob eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt oder nicht durchgeführt werden
soll. Die nach § 4 Absatz 1 und 4a Absatz 2 Beteiligten sollen von der
Auslegung benachrichtigt werden. Die fristgemäß vorgebrachten Anregungen sind
zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen.
Der Bebauungsplan-Entwurf wurde erstmals vom 08. Dezember
1997 bis einschließlich 23. Januar 1998 im Bezirksamt Lichtenberg, Abteilung
Bau- und Wohnungswesen, Stadtplanungs- und Vermessungsamt, Zimmer 14321,
Frankfurter Allee 187, 10365 Berlin öffentlich ausgelegt und war Montag bis
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.00 bis
18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr einzusehen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist den Bürger/innen
- bezogen auf die Woche - ausreichend Gelegenheit zur Einsichtnahme zu
gewähren. Als Maßstab wird die Wochenarbeitszeit angesehen, die nicht
wesentlich unterschritten werden sollte. Die Einsichtzeit der ersten
öffentlichen Auslegung (30 h/Woche) lag deutlich unter der empfohlenen
Einsichtzeit und hätte zu einem Verfahrensfehler werden können.
Daraufhin wurde der Bebauungsplan-Entwurf erneut vom 19.
Januar 1998 bis einschließlich 20. Februar 1998 im Bezirksamt Lichtenberg,
Abteilung Bau- und Wohnungswesen, Stadtplanungs- und Vermessungsamt, Zimmer
14321, Frankfurter Allee 187, 10365 Berlin öffentlich ausgelegt und war
Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von
16.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr (40 h/Woche) einzusehen.
Die Bekanntmachung erfolgte über eine Anzeige im Amtsblatt
für Berlin Nr. 60, Seite 4393 vom 05. Dezember 1997, durch Information über
die Pressestelle des Bezirksamtes an den Landespressedienst sowie Aushänge
mit entsprechenden Hinweisen innerhalb des Bezirksamtes Lichtenberg.
Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die
Fachämter des Bezirkes wurden mit Schreiben vom 26. November 1997 über die
Durchführung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB informiert.
Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt für
Berlin Nr. 2, Seite 110 vom 09. Januar 1998 bekannt gemacht.
Für schriftliche Bedenken und Anregungen interessierter
Bürger/innen und Träger öffentlicher Belange wurden vorgefertigte Blätter
bereitgehalten.
Die erste öffentliche Auslegung wurde von 9 Bürger/innen
besucht. Kein/e Bürger/in hat sich schriftlich geäußert. Es liegen 3
schriftliche Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange
(Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie, Abt.
IV; Berliner Gaswerke -GASAG- sowie Deutsche Bahn AG, Geschäftsbereich Netz,
Niederlassung Ost, Betriebsstandort Berlin) vor.
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung haben 9
weitere Bürger/innen den Plan eingesehen. Kein/e Bürger/in hat sich schriftlich
geäußert.
Vor der öffentlichen Auslegung haben zwei Bürger
schriftliche Anregungen abgegeben, die bislang nicht berücksichtigt wurden.
Der Abwägungsprozess wurde im Einzelnen in einer
schriftlichen Auswertung dokumentiert. Die Auswertung der Anregungen der
Bürger/innen, Träger öffentlicher Belange und Fachämter des Bezirksamtes
Lichtenberg im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2
BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 2 AGBauGB zum Bebauungsplan-Entwurf
XVII-5a (Stand: 22. August 2004) wird als Anlage 3 der
Bezirksamtsvorlage beigefügt.
Zu b)
Der Titel des Bebauungsplanes
wurde aufgrund der Vergabe von neuen Hausnummern und neuer
Flurstückszuschnitte angepasst.
Zu c)
Gemäß § 6 Absatz 3 AGBauGB in Verbindung
mit § 10 BauGB beschließt das Bezirksamt den sich aus der Abwägung
ergebenden Bebauungsplan-Entwurf und legt diesen der
Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor.
Die Abwägung aller während des
Verfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken ist erfolgt.
Das Verfahren hat somit den Stand gemäß § 6 Absatz 3
AGBauGB in Verbindung mit § 10 BauGB erreicht.
Während der Bezirksamtssitzung lag der Bebauungsplan XVII-5a
mit Deckblatt vom 18. August 2004 und Begründung aus.
Zu d)
Gemäß § 6 Absatz 4 AGBauGB zeigt das
Bezirksamt nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung den
Bebauungsplan der zuständigen Senatsverwaltung an.
Nach Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung wird der
Bebauungsplan XVII-5a der zuständigen Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Abteilung II C angezeigt.