Drucksache - DS/1129/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-5a für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 5, 5A, 4 und 3 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.10.2004 
34. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:


 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 07. September 2004 beschlossen,

 

a)

das Ergebnis, das sich aus der Auswertung der Anregungen der Bürger/innen, der Träger öffentlicher Belange und der Fachämter des Bezirkes im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-5a für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 5, 5A, 4 und 3 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg ergibt.

 

b)

die Änderung des Titels des Bebauungsplanes XVII-5a. Der Titel des Bebauungsplanes lautet nunmehr:

 

Bebauungsplan XVII-5a

 

für die Grundstücke Hauptstraße 4, 4A-4H, 4K, die Flurstücke 347, 350, 377, 384, 387, 391, 393, 394, 395, 396, 397, 398, 400 und einer Teilfläche des Flurstücks 390, Flur 513 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.

 

Die Änderung des Titels wird im Amtsblatt für Berlin bekannt gegeben.

 

c)

den Bebauungsplan XVII-5a für die Grundstücke Hauptstraße 4, 4A-4H, 4K, die Flurstücke 347, 350, 377, 384, 387, 391, 393, 394, 395, 396, 397, 398, 400 und einer Teilfläche des Flurstücks 390, Flur 513 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg mit Deckblatt vom 18. August 2004 einschließlich der Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB.

 

d)

den Bebauungsplan XVII-5a für die Grundstücke Hauptstraße 4, 4A-4H, 4K, die Flurstücke 347, 350, 377, 384, 387, 391, 393, 394, 395, 396, 397, 398, 400 und einer Teilfläche des Flurstücks 390, Flur 513 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg mit Deckblatt vom 18. August 2004 nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Absatz 4 AGBauGB anzuzeigen.

 

 

e)

mit der Ausführung der Beschlüsse zu b) und d) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

 

Anlage 1:         Begründung zu a), b), c) und d)

 

 

 

Berlin, den       . September 2004

 


 

 

 

 

 

Dr. Prüfer                                                          Lompscher

Stellv. Bezirksbürgermeister                              Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 


Anlage 1

 

 


Begründung:

 

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß den Überleitungsvorschriften des § 233 in Verbindung mit § 244 BauGB nach den Vorschriften des BauGB in der Fassung vor dem 20. Juni 2004 durchgeführt.

 

Zu a)

 

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 2 AGBauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit dem Begründungsbericht oder Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können; bei Bebauungsplänen ist auch anzugeben, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt oder nicht durchgeführt werden soll. Die nach § 4 Absatz 1 und 4a Absatz 2 Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. Die fristgemäß vorgebrachten Anregungen sind zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde erstmals vom 08. Dezember 1997 bis einschließlich 23. Januar 1998 im Bezirksamt Lichtenberg, Abteilung Bau- und Wohnungswesen, Stadtplanungs- und Vermessungsamt, Zimmer 14321, Frankfurter Allee 187, 10365 Berlin öffentlich ausgelegt und war Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr einzusehen.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist den Bürger/innen - bezogen auf die Woche - ausreichend Gelegenheit zur Einsichtnahme zu gewähren. Als Maßstab wird die Wochenarbeitszeit angesehen, die nicht wesentlich unterschritten werden sollte. Die Einsichtzeit der ersten öffentlichen Auslegung (30 h/Woche) lag deutlich unter der empfohlenen Einsichtzeit und hätte zu einem Verfahrensfehler werden können.

 

Daraufhin wurde der Bebauungsplan-Entwurf erneut vom 19. Januar 1998 bis einschließlich 20. Februar 1998 im Bezirksamt Lichtenberg, Abteilung Bau- und Wohnungswesen, Stadtplanungs- und Vermessungsamt, Zimmer 14321, Frankfurter Allee 187, 10365 Berlin öffentlich ausgelegt und war Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr (40 h/Woche) einzusehen.

 

Die Bekanntmachung erfolgte über eine Anzeige im Amtsblatt für Berlin Nr. 60, Seite 4393 vom 05. Dezember 1997, durch Information über die Pressestelle des Bezirksamtes an den Landespressedienst sowie Aushänge mit entsprechenden Hinweisen innerhalb des Bezirksamtes Lichtenberg.

 

Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die Fachämter des Bezirkes wurden mit Schreiben vom 26. November 1997 über die Durchführung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB informiert.

 

Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 2, Seite 110 vom 09. Januar 1998 bekannt gemacht.

 

Für schriftliche Bedenken und Anregungen interessierter Bürger/innen und Träger öffentlicher Belange wurden vorgefertigte Blätter bereitgehalten.

 

Die erste öffentliche Auslegung wurde von 9 Bürger/innen besucht. Kein/e Bürger/in hat sich schriftlich geäußert. Es liegen 3 schriftliche Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie, Abt. IV; Berliner Gaswerke -GASAG- sowie Deutsche Bahn AG, Geschäftsbereich Netz, Niederlassung Ost, Betriebsstandort Berlin) vor.

 

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung haben 9 weitere Bürger/innen den Plan eingesehen. Kein/e Bürger/in hat sich schriftlich geäußert.

 

Vor der öffentlichen Auslegung haben zwei Bürger schriftliche Anregungen abgegeben, die bislang nicht berücksichtigt wurden.

 

Der Abwägungsprozess wurde im Einzelnen in einer schriftlichen Auswertung dokumentiert. Die Auswertung der Anregungen der Bürger/innen, Träger öffentlicher Belange und Fachämter des Bezirksamtes Lichtenberg im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 2 AGBauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-5a (Stand: 22. August 2004) wird als Anlage 3 der Bezirksamtsvorlage beigefügt.

 


 

Zu b)

 

Der Titel des Bebauungsplanes wurde aufgrund der Vergabe von neuen Hausnummern und neuer Flurstückszuschnitte angepasst.

 


 

Zu c)

 

Gemäß § 6 Absatz 3 AGBauGB in Verbindung mit § 10 BauGB beschließt das Bezirksamt den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplan-Entwurf und legt diesen der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor.

 

Die Abwägung aller während des Verfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken ist erfolgt.

 

Das Verfahren hat somit den Stand gemäß § 6 Absatz 3 AGBauGB in Verbindung mit § 10 BauGB erreicht.

 

Während der Bezirksamtssitzung lag der Bebauungsplan XVII-5a mit Deckblatt vom 18. August 2004 und Begründung aus.

 

 

Zu d)

 

Gemäß § 6 Absatz 4 AGBauGB zeigt das Bezirksamt nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung den Bebauungsplan der zuständigen Senatsverwaltung an.

 

Nach Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung wird der Bebauungsplan XVII-5a der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung II C angezeigt.

 



 

 
 

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