Drucksache - DS/1121/V  

 
 
Betreff: Schließzeiten von Schwimmhallen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.10.2004 
34. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.08.2006 
56. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument
Anlage 1 z. Abb.  
Anlage 2 z. Abb.  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 20

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 20.10.2004 beschlossen (Drs.Nr. V/1121/V):

 

1.                  Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der Senasverwaltung für Jugend, Bildung und Sport und bei den Berliner-Bäder-Betrieben dafür einzusetzen, dass die Schließungszeiten für die Schwimmhallen Sewanstraße, Zingster Straße und Anton-Saefkow-Platz auf die Zeit der Sommerferien vom 27.06. bis 06.08.2005 begrenzt werden. Das Schulschwimmen muss im gesamten Schuljahr möglich sein, da dies durch die Rahmenlehrpläne verbindlich festgelegt ist. Zur kontinuierlichen Trainingsarbeit ist es unbedingt notwendig, dass das Vereinsschwimmen möglichst ganzjährig stattfindet.

2.                  Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob mit erweiterten Schlüsselverträgen für Schwimmhallen den Vereinen die Möglichkeit geboten werden kann die Hallen selbstständig während der Schließzeiten zu betreiben.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Bezirk Lichtenberg sind die Schwimmhallen Sewanstraße 229, Zingster Straße 16 sowie Anton-Saefkow-Platz seit dem Jahr 2004 von den Sommerschließzeiten der Berliner Bäderbetriebe betroffen. Während die Schließzeiten für die Öffentlichkeit regelmäßig durchschnittlich 17 Wochen betrugen, waren dies für das Schul- und Vereinsschwimmen ca. 10 Wochen. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Bäderbetriebe die Schwimmhalle am Anton-Saefkow-Platz als sog. Öffentlichkeitsbad ansehen, während die beiden anderen Schwimmhallen als sog. Mischbäder mit den Nutzergruppen Öffentlichkeit, Schule, Vereine und Kita beschrieben werden.

 

Bereits Anfang des Jahres 2004 hatte sich das Bezirksamt mit einem Schreiben zum Thema Schließzeiten der öffentlichen Schwimmhallen an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, die Bäderbetriebe, den Landessportbund, die sportpolitischen Sprecher der Fraktionen des Abgeordnetenhauses und dessen Unterausschuss Sport gewandt sowie eine Beratung im Rat der Bürgermeister initiiert. Diese Aktivitäten hat das Bezirksamt mit DS/0801/V und DS/0821/V der BVV bereits zur Kenntnis gegeben.

 

Weiterhin hat sich das Bezirksamt mit Schreiben vom 07.12.2004 nochmals an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, den Senator Herrn Böger, gewandt und deutlich gemacht, welche Auswirkungen die ausgedehnten Schließzeiten auf das Schul- und Vereinsschwimmen haben und sich gegen die Umsetzung dieser ausgesprochen (Schreiben siehe Anlage 1) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport hatte im Januar 2005 darauf geantwortet (siehe Anlage 2).

 

 

Allen Verantwortlichen ist in diesem Zusammenhang klar, dass trotz sinkender Zuschüsse an die Bäderbetriebe und laufender Umstrukturierungsprozesse die Rahmenbedingungen für diejenigen, die Schwimmsport treiben oder die Wasserflächen in öffentlichen Bädern benötigen, um ihren Sport auszuüben, gesichert werden müssen. Die Bereitstellung der Wasserflächen insbesondere für das Schul- und Vereinsschwimmen ist eine wichtige soziale Aufgabe. Eine Lösung des Problems kann es deshalb nur gemeinsam mit allen Beteiligten geben.

 

Vor diesem Hintergrund hatte das Bezirksamt Gespräche mit dem Verein Aqua Berlin e.V. und den Berliner Bäderbetrieben zur Überlassung der Schwimmhalle Zingster Straße für die Dauer der Schließzeiten initiiert. Ergebnis war eine vertragliche Regelung zwischen den Berliner Bäder Betrieben und dem Verein Aqua Berlin e.V. zur Überlassung der Halle. Aufgrund dieser Regelung konnte im Mai 2005 ein Vertrag zwischen dem Bezirksamt und dem Verein Aqua Berlin e.V. zur Durchführung des Schulschwimmens abgeschlossen werden. Für den Zeitraum vom 02.05.2005 bis 10.06.2005 sowie 15.08.2005 bis 28.08.2005 konnte das Bezirksamt die Halle für das Schulschwimmen nutzen. Das Bezirksamt hat für diesen Zeitraum die angefallenen Betriebskosten zur Hälfte übernommen. Für das Jahr 2006 ist die gleiche Regelung zustande gekommen.

 

Das Bezirksamt hat sich mit all diesen Maßnahmen gegen eine Schließung der Schwimmhallen und für eine Erweiterung der Verantwortung der Vereine für die Schwimmhallen eingesetzt und damit dem Ersuchen der BVV Rechnung getragen. Wir bitten damit, die Drucksachen für erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Emmrich                                                                     Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

                                                                                    Für den Leiter der Abteilung

 

 

 

 

1.Büro BzBm                  gez. Giesecke-Lußky

2.Kopie BilSp AL

3.Wv BVV / z.d.A.              EU BzStR’in Stadt:

 

 
 

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