Drucksache - DS/1120/V  

 
 
Betreff: Bürgerfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO FDPBVO FDP
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.10.2004 
34. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden Entscheidung
03.11.2004 
32. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden vertagt   
02.03.2005 
36. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden vertagt   
04.05.2005 
38. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden vertagt     

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO FDP PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg wird wie folgt geändert: Der folgende Paragraf wird neu eingefügt. Die Nummern der sich anschließenden Paragrafen verschieben sich entsprechend.

 

§ 27 Worterteilung an Vertreter der “Bürgerfraktion”

 

(1) Bürgerinnen und Bürger, die zu einem Beratungsgegenstand sprechen wollen, geben vor oder auch während der Tagung bei dem/der Vorsteher/-in eine schriftliche Wortmeldung mit der Nennung ihres Namens ab. Der/Die Vorsteher/-in erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Eine vor der Tagung abgegebene Wortmeldung wird nach der Stellungnahme des/der Einreichers/-in aufgerufen.

 

(2) Die Redezeit für einen Sachbeitrag beträgt maximal fünf Minuten. Wird die Redezeit überschritten, entzieht der/die Vorsteher/-in nach einmaliger Mahnung das Wort. Zu jedem Beratungsgegenstand darf die "Bürgerfraktion” zweimal das Wort ergreifen, entweder durch zwei verschiedene Personen oder zweimal durch die selbe.

 

(3) Die BVV kann im Einzelfall Abweichungen von Abs. 2 beschließen.

 

Begründung:

Im Zuge der Einführung des “Bürgerhaushalts” für Lichtenberg ist es sinnvoll und notwendig den Lichtenberger Bürgerinnen und Bürgern nicht nur das Recht auf stille Teilnahme, sondern auf aktives Mitwirken an Beratungen der Bezirksverordnetenversammlungen zu geben. Ein solches Rederecht motiviert unabhängig von Partei- und Fraktionszugehörigkeit politisches Engagement zu entwickeln, an Tagungen der BVV teilzunehmen und sich an Debatten zu beteiligen. In Haushaltsdebatten sollte vom Absatz 3 Gebrauch gemacht werden, um die Anzahl der möglichen Wortbeiträge durch die “Bürgerfraktion” zu erhöhen

Das Bezirksverwaltungsgesetz steht einem Rederecht von Bürgern in der BVV nicht entgegen.

 
 

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