Drucksache - DS/1120/V
Die Bezirksverordnetenversammlung
wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg wird wie folgt geändert: Der folgende Paragraf wird neu eingefügt. Die Nummern der sich anschließenden Paragrafen verschieben sich entsprechend. § 27
Worterteilung an Vertreter der “Bürgerfraktion” (1) Bürgerinnen und Bürger, die zu einem Beratungsgegenstand sprechen wollen, geben vor oder auch während der Tagung bei dem/der Vorsteher/-in eine schriftliche Wortmeldung mit der Nennung ihres Namens ab. Der/Die Vorsteher/-in erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Eine vor der Tagung abgegebene Wortmeldung wird nach der Stellungnahme des/der Einreichers/-in aufgerufen. (2) Die
Redezeit für einen Sachbeitrag beträgt maximal fünf Minuten. Wird die Redezeit
überschritten, entzieht der/die Vorsteher/-in nach einmaliger Mahnung das Wort.
Zu jedem Beratungsgegenstand darf die "Bürgerfraktion” zweimal das Wort ergreifen,
entweder durch zwei verschiedene Personen oder zweimal durch die selbe. (3) Die BVV kann im Einzelfall Abweichungen von Abs. 2 beschließen. Begründung: Im Zuge der
Einführung des “Bürgerhaushalts” für Lichtenberg ist es sinnvoll und notwendig
den Lichtenberger Bürgerinnen und Bürgern nicht nur das Recht auf stille
Teilnahme, sondern auf aktives Mitwirken an Beratungen der
Bezirksverordnetenversammlungen zu geben. Ein solches Rederecht motiviert
unabhängig von Partei- und Fraktionszugehörigkeit politisches Engagement zu
entwickeln, an Tagungen der BVV teilzunehmen und sich an Debatten zu
beteiligen. In Haushaltsdebatten sollte vom Absatz 3 Gebrauch gemacht werden,
um die Anzahl der möglichen Wortbeiträge durch die “Bürgerfraktion” zu erhöhen Das Bezirksverwaltungsgesetz
steht einem Rederecht von Bürgern in der BVV nicht entgegen. |
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