Drucksache - DS/1119/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung
wolle beschließen: Die
Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg wird wie folgt
geändert: § 17
Arbeitsweise der Ausschüsse (5) Verordnete,
die dem jeweiligen Ausschuss nicht angehören, können mit Zustimmung des
Ausschusses mit dem Rederecht von Ausschussmitgliedern an Beratungen
teilnehmen. (6) Tagen
Ausschüsse öffentlich haben Bürgerinnen und Bürger Rederecht. Die Redezeit für
einen Sachbeitrag einer Bürgerin/eines Bürgers beträgt maximal fünf Minuten. Zu
jedem Beratungsgegenstand darf jede Bürgerin/jeder Bürger zweimal das Wort
ergreifen. Auf Verlangen können zwei Redezeiten zu einem Beratungsgegenstand
zusammengelegt werden. Begründung: Im Zuge der
Einführung des “Bürgerhaushalts” für Lichtenberg ist es sinnvoll und notwendig
den Lichtenberger Bürgerinnen und Bürgern nicht nur das Recht auf stille
Teilnahme, sondern auf aktives Mitwirken an den Ausschussberatungen zu geben.
Ein solches Rederecht motiviert sich unabhängig von Partei- und
Fraktionszugehörigkeit an der Sacharbeit der Ausschüsse im Bezirk zu
beteiligen. Einige
Ausschüsse der BVV Lichtenberg lassen Wortbeiträge von
betroffenen/interessierten Bürgerinnen und Bürgern bereits zu. Der Antrag soll
diese freiwillige Handhabung in ein verbindliches Recht überführen. Die Frage,
ob eine solche verbindliche Festschreibung im Rahmen des
Bezirksverwaltungsgesetzes möglich ist, wird u.a. von Dr. Petra Brangsch –
Kommunalpolitisches Forum e.V. (Berlin) – bejaht. |
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