Drucksache - DS/1119/V  

 
 
Betreff: Rederecht für Bürgerinnen und Bürger in Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO FDPBVO FDP
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.10.2004 
34. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden Entscheidung
03.11.2004 
32. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden vertagt     
02.03.2005 
36. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden vertagt   
04.05.2005 
38. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden vertagt     

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO FDP PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg wird wie folgt geändert:

 

§ 17 Arbeitsweise der Ausschüsse

(5) Verordnete, die dem jeweiligen Ausschuss nicht angehören, können mit Zustimmung des Ausschusses mit dem Rederecht von Ausschussmitgliedern an Beratungen teilnehmen.

 

(6) Tagen Ausschüsse öffentlich haben Bürgerinnen und Bürger Rederecht. Die Redezeit für einen Sachbeitrag einer Bürgerin/eines Bürgers beträgt maximal fünf Minuten. Zu jedem Beratungsgegenstand darf jede Bürgerin/jeder Bürger zweimal das Wort ergreifen. Auf Verlangen können zwei Redezeiten zu einem Beratungsgegenstand zusammengelegt werden.

 

Begründung:

Im Zuge der Einführung des “Bürgerhaushalts” für Lichtenberg ist es sinnvoll und notwendig den Lichtenberger Bürgerinnen und Bürgern nicht nur das Recht auf stille Teilnahme, sondern auf aktives Mitwirken an den Ausschussberatungen zu geben. Ein solches Rederecht motiviert sich unabhängig von Partei- und Fraktionszugehörigkeit an der Sacharbeit der Ausschüsse im Bezirk zu beteiligen.

 

Einige Ausschüsse der BVV Lichtenberg lassen Wortbeiträge von betroffenen/interessierten Bürgerinnen und Bürgern bereits zu. Der Antrag soll diese freiwillige Handhabung in ein verbindliches Recht überführen. Die Frage, ob eine solche verbindliche Festschreibung im Rahmen des Bezirksverwaltungsgesetzes möglich ist, wird u.a. von Dr. Petra Brangsch – Kommunalpolitisches Forum e.V. (Berlin) – bejaht.

 
 

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