Drucksache - DS/1070/V  

 
 
Betreff: Unterschutzstellungsverfahren von Teilen von Natur und Landschaft im Bereich Herzberge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR UmGesBzStR UmGes,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.08.2004 
32. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Naturschutz Entscheidung
21.09.2004 
14. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Naturschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, ein Unterschutzstellungsverfahren für den Bereich Herzberge als Naturschutzgebiet bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu beantragen und mit der Antragstellung das Amt für Umwelt und Natur zu beauftragen.

Für den Bereich Herzberge, dessen Kernstück das Krankenhausgelände bildet, wurde durch ein naturschutzfachliches Gutachten die Schutzwürdigkeit als Naturschutzgebiet bewertet und festgestellt.

 

Das vorgesehene Naturschutzgebiet zeichnet sich durch eine hohe Biotopvielfalt aus. Besonders der Wechsel von strukturreichen Waldflächen zu halboffenen Brachen und Gewässerbiotopen macht den ganzen Bereich zu einem im Stadtgebiet einzigartig reichhaltigen Lebensraum. Zu den besonders wertvollen und im Berliner Stadtgebiet seltenen Lebensräumen zählen neben den nach § 26a NatSchGBln geschützten Biotopen (Röhrichte, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, Eichen-Hainbuchenwälder) weitere besonders schützenswerte Biotope. In diesem Zusammenhang sind die bewaldete Binnendüne im Norden des Gebietes, der verwilderte Altobstbestand am Kinderkrankenhaus Lindenhof sowie Kleingewässer mit zeitweiser Wasserführung zu nennen. Sie stellen die Lebensgrundlage für eine vielfältige Fauna dar.

Der gesamte naturnah ausgeprägte, alt- und totholzreiche Waldbestand stellt einen sehr wertvollen Lebensraum für typische Waldarten der Flora und Fauna dar. Die Eichen-Hainbuchenwaldbestände sind als letzte Relikte einer bis zum Mittelalter weit verbreiteten Waldgesellschaft eine Besonderheit des Berliner Raumes.

Hinsichtlich der Fauna des Gebietes sind die Amphibien hervorzuheben. Mit sieben Amphibienarten zählt der Krankenhauspark Herzberge zu den herpetologisch bedeutsamsten Gebieten im Siedlungsbereich Berlins. Neben anderen kommt hier der nach der FFH-Richtlinie geschützte Kammmolch (Triturus cristatus) in einer stabilen Population vor. Ebenfalls als bedeutsam einzuschätzen sind die großen Bestände der Erdkröte (Bufo bufo) und des Teichmolchs (Triturus vulgaris). Insgesamt setzt sich die Amphibienfauna sowohl aus Arten Waldbiotope (z.B. Molche, Erdkröte) als auch aus Arten die Offenflächen präferieren (z.B. Knoblauchkröte – Pelobates fuscus und Wechselkröte – Bufo viridis) zusammen, was auch ein Ausdruck der vorhandenen Biotopvielfalt ist. Mit fünf Arten wiesen die Amphibien auch die höchste Anzahl der in der Roten Liste von Berlin geführten Arten auf, zudem sind alle sieben Arten nach der Bundesartenschutzverordnung (BartSchV) geschützt.

Mit 45 Brutvogelarten wurden im ca. 35 ha großen Krankenhauspark Herzberge
34 % der in Berlin regelmäßig brütenden Arten (Otto & Witt 2002) festgestellt. Die Artenzahl muss im Vergleich mit anderen Berliner Waldparks als hoch eingeschätzt werden. Ermöglicht wird die hohe Artenzahl durch die Vielfalt verschiedenster Biotope, wie Gewässer, Röhricht, Wiese, Gehölzbestände, Kraut- und Hochstaudenfluren. Eine Vielzahl der im Krankenhauspark vorkommenden Arten findet gleichfalls günstige Lebensbedingungen in den angrenzenden, einen hohen Bestand an Gehölzen, Büschen, Hecken u.a. aufweisenden Flächen des ehemaliges Zeltlagers, des Zentralfriedhofs und der Kleingärten.

Aufgrund des Strukturreichtums der Flächen im vorgesehenen Naturschutzgebiet ist auch bei den Wirbellosen, über die noch wenige Untersuchungen vorliegen, von einer hohen Artenvielfalt auszugehen.

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Festsetzung als Naturschutzgebiet zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften sowie seltener und bedrohter Biotope und wildlebender Tierarten erforderlich ist.

Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den Wald- und Ruderalbiotopen, den Gewässern mit ihren Verlandungszonen und den Amphibien zu. Bei dem Gebiet handelt es sich um einen wertvollen innerstädtischen Lebensraum für diese Artengruppe; besonders hervorzuheben ist die stabile Population des Kammmolches. Weiterhin bildet das Gebiet ein wichtiges Reservoir innerhalb des urbanen Raumes für Arten wechselfeuchter und feuchter Standorte sowie der Laubwälder.

 

Bei der Abgrenzung des Schutzgebietes ist zu beachten, dass die geschützten Flächen ausreichend groß sind, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes hinsichtlich seiner besonders schützenswerten Teile zu garantieren.

Die Abgrenzung ist der beiligenden Karte zu entnehmen.

 

Gemäß § 18 NatSchGBln ist das erforderliche Unterschutzstellungsverfahren durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

10360 Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                                                 Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadtrat für Umwelt und

                                                                                    Gesundheit

 

 

 

 

Anlage

1 Karte

 

 

 

 

 

 

 


 

 
 

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