Drucksache - DS/1070/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat beschlossen, ein Unterschutzstellungsverfahren für den Bereich
Herzberge als Naturschutzgebiet bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
zu beantragen und mit der Antragstellung das Amt für Umwelt und Natur zu
beauftragen. Für den
Bereich Herzberge, dessen Kernstück das Krankenhausgelände bildet, wurde durch
ein naturschutzfachliches Gutachten die Schutzwürdigkeit als Naturschutzgebiet
bewertet und festgestellt. Das
vorgesehene Naturschutzgebiet zeichnet sich durch eine hohe Biotopvielfalt aus.
Besonders der Wechsel von strukturreichen Waldflächen zu halboffenen Brachen
und Gewässerbiotopen macht den ganzen Bereich zu einem im Stadtgebiet
einzigartig reichhaltigen Lebensraum. Zu den besonders wertvollen und im
Berliner Stadtgebiet seltenen Lebensräumen zählen neben den nach § 26a
NatSchGBln geschützten Biotopen (Röhrichte, Verlandungsbereiche stehender
Gewässer, Eichen-Hainbuchenwälder) weitere besonders schützenswerte Biotope. In
diesem Zusammenhang sind die bewaldete Binnendüne im Norden des Gebietes, der
verwilderte Altobstbestand am Kinderkrankenhaus Lindenhof sowie Kleingewässer
mit zeitweiser Wasserführung zu nennen. Sie stellen die Lebensgrundlage für
eine vielfältige Fauna dar. Der gesamte naturnah ausgeprägte, alt- und totholzreiche Waldbestand stellt einen sehr wertvollen Lebensraum für typische Waldarten der Flora und Fauna dar. Die Eichen-Hainbuchenwaldbestände sind als letzte Relikte einer bis zum Mittelalter weit verbreiteten Waldgesellschaft eine Besonderheit des Berliner Raumes. Hinsichtlich der Fauna des Gebietes sind die Amphibien hervorzuheben.
Mit sieben Amphibienarten zählt der Krankenhauspark Herzberge zu den
herpetologisch bedeutsamsten Gebieten im Siedlungsbereich Berlins. Neben
anderen kommt hier der nach der FFH-Richtlinie geschützte Kammmolch (Triturus
cristatus) in einer stabilen Population vor. Ebenfalls als bedeutsam
einzuschätzen sind die großen Bestände der Erdkröte (Bufo bufo) und des
Teichmolchs (Triturus vulgaris). Insgesamt setzt sich die Amphibienfauna
sowohl aus Arten Waldbiotope (z.B. Molche, Erdkröte) als auch aus Arten die
Offenflächen präferieren (z.B. Knoblauchkröte – Pelobates fuscus und
Wechselkröte – Bufo viridis) zusammen, was auch ein Ausdruck der
vorhandenen Biotopvielfalt ist. Mit fünf Arten wiesen die Amphibien auch die
höchste Anzahl der in der Roten Liste von Berlin geführten Arten auf, zudem
sind alle sieben Arten nach der Bundesartenschutzverordnung (BartSchV)
geschützt. Mit 45 Brutvogelarten wurden im ca. 35 ha großen
Krankenhauspark Herzberge Aufgrund des Strukturreichtums der Flächen im vorgesehenen
Naturschutzgebiet ist auch bei den Wirbellosen, über die noch wenige
Untersuchungen vorliegen, von einer hohen Artenvielfalt auszugehen. Zusammenfassend
lässt sich feststellen, dass die Festsetzung als Naturschutzgebiet zur
Erhaltung von Lebensgemeinschaften sowie seltener und bedrohter Biotope und
wildlebender Tierarten erforderlich ist. Besondere
Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den Wald- und Ruderalbiotopen, den Gewässern
mit ihren Verlandungszonen und den Amphibien zu. Bei dem Gebiet handelt es sich
um einen wertvollen innerstädtischen Lebensraum für diese Artengruppe;
besonders hervorzuheben ist die stabile Population des Kammmolches. Weiterhin
bildet das Gebiet ein wichtiges Reservoir innerhalb des urbanen Raumes für
Arten wechselfeuchter und feuchter Standorte sowie der Laubwälder. Bei der
Abgrenzung des Schutzgebietes ist zu beachten, dass die geschützten Flächen
ausreichend groß sind, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
hinsichtlich seiner besonders schützenswerten Teile zu garantieren. Die
Abgrenzung ist der beiligenden Karte zu entnehmen. Gemäß § 18
NatSchGBln ist das erforderliche Unterschutzstellungsverfahren durch die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchzuführen. 10360
Berlin, den Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Umwelt und Gesundheit Anlage1 Karte
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