Drucksache - DS/1068/V  

 
 
Betreff: Übertragung der Kindertagesstätte Plonzstr. 22, 10365 Berlin, in die freie Trägerschaft des Forum Soziale Dienste e.V.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR JugBilSportBzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.08.2004 
32. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am      .06.2004 die Übertragung der Kindertagesstätte Plonzstr. 22, 10365 Berlin in die freie Trägerschaft des Forum Soziale Dienste e.V. zum                 01. September 2004 beschlossen.

Entsprechend § 3 KJHG sowie dem Senatsbeschluß Nr. 4207/93 vom 14.12.93 zur “Herstellung von Träger und Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten in den östlichen Bezirken Berlins” ist beabsichtigt, die Kindertagesstätte Plonzstr. 22 an den freien Träger Forum Soziale Dienste e.V. zu übertragen.

Die Übertragung wurde im Hinblick auf die im Entwurf vorliegende Übertragungsverfahrensvereinbarung zwischen der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Bezirksämter vorbereitet. Die im Entwurf der Vereinbarung vorgegebenen Prüfkriterien wurden beachtet. 

Die Eltern sind mit dem Trägerwechsel einverstanden und waren am gesamten Entscheidungsprozess beteiligt.

Nach dem Freiwilligkeitsprinzip haben 19 Mitarbeiterinnen der Kita Plonzstr. 22 einem Trägerwechsel zugestimmt. Einschließlich des technischen Personals werden 19,0 besetzte Stellen übergeben. Dem Betriebsübergang zu diesem Träger haben 6 Erzieherinnen (27% des pädagogischen Personals) widersprochen.

Mit der Übertragung auf den freien Träger entfallen für den Bezirk die Ausgaben für diese Kindertagesstätte. Die Summe der Kostensätze zur Finanzierung der Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe, die von der Senatsjugendverwaltung ausgereicht werden, stehen dort nicht zur Verfügung, sondern werden im Bezirkshaushalt gesperrt und der Senatsjugendverwaltung über die Senatsfinanzverwaltung bereitgestellt.

Aus der Verrechnung der zu gewährenden Kostensätze und der eingesparten Ausgaben im Bezirk ergibt sich eine Differenz in Höhe von 271.800,00 € zugunsten des Landes Berlin. Dem gegenüber stehen Einnahmeverluste in Höhe von 148.209,00 € (Einsparsumme: 123.591,00 €).

Die Nutzung des Gebäudes und der Freifläche soll auf der Grundlage des § 47 Berliner AG KJHG für zehn Jahre nutzungsentgeltfrei erfolgen. Die laufenden Bewirtschaftungskosten, die laufende Instandhaltung einschließlich der Schönheitsreparaturen obliegt dem Träger. Für die Anforderungen zur Einhaltung der Brandsicherheit in der Kindertagesstätte sind keine weiteren finanziellen Mittel erforderlich.

Die Kita Plonzstr. 22 wurde 1973 als Kita errichtet, wird seit diesem Zeitpunkt als Kita genutzt und wird auch künftig (nach dem Trägerwechsel) als Kita betrieben. Ein entsprechender Bedarf an Tagesbetreuungsplätzen scheint in den zu versorgenden Sozialräumen auf lange Sicht gesichert.

Mit dem Beschluß des Jugendhilfeausschusses Nr. V/14-04 vom 22.04.04 wurde dem Trägerwechsel der Kindertagesstätte Plonzstr. 22 in freie Trägerschaft des Forum Soziale Dienste e.V. zugestimmt. Der vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Übertragungstermin zum 01.09.2004 kann jedoch nicht umgesetzt werden. Die Kindertagesstätte wird spätestens zum 01.01.2005 übertragen.

Bei der Übertragung der Kindertagesstätten Plonzstr. 22, Dierhagener Str. 1-3 und Rudolf-Seiffert-Str. 26-28 haben mehrere Erzieherinnen, dem jeweiligen Betriebsübergang widersprochen, sodass ein Personalüberhang von 34,51 Stellen entsteht. Allein für das Jahr 2004 entstünden durch diesen Personalüberhang Mehrausgaben von 424.358 €.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat das Bezirksamt mit Schreiben vom 11. Mai 2004 (hier eingegangen am 24.05.2004)  darüber in Kenntnis gesetzt, dass nach der Rechtsauffassung des Senates eine Sozialauswahl unter den Erzieherinnen bei einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB weder gegenüber den Betroffenen (Erzieherinnen und Eltern) vertretbar noch rechtlich geboten sei. Das Bezirksamt Lichtenberg schließt sich dieser Rechtsauffassung an. Daraus folgt, dass Erzieherinnen, die einem Übergang des Beschäftigungsverhältnisses auf einen Freien Träger widersprechen, direkt dem Personalüberhang zuzuordnen und zum Zentralen Personalüberhangmanagement zu versetzen sind, sofern es nicht anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten innerhalb des Bezirksamtes Lichtenberg gibt.

Derzeit hat das Bezirksamt keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten für Erzieherinnen, die dem Betriebsübergang widersprochen haben, so dass diese Erzieherinnen dem Personalüberhang zugeordnet und zum Zentralen Personalüberhangsmanagement (ZeP) versetzt werden müssten. Angesichts der Vielzahl noch zu übertragender Kindertagesstätten allein im Bezirk Lichtenberg werden auch künftig keine besetzbaren Stellen für Erzieherinnen verfügbar sein. Unter diesen gegebenen Umständen will das Bezirksamt den betroffenen Erzieherinnen nochmals Gelegenheit geben, ihre Entscheidung über den Widerspruch zum Betriebsübergang zu überdenken. Soweit die betroffenen Mitarbeiterinnen bei ihrer Entscheidung bleiben werden, sind diese schnellstmöglich zum ZeP  zu versetzen, um weitere Kostenbelastungen für den Bezirk so gering wie möglich zu halten.

Unter Beachtung der dafür erforderlichen Verfahren, auch unter Beteiligung der Beschäftigtenvertretung, ist eine Übertragung der Kindertagesstätte auf einen freien Träger zum 01.09.2004 nicht mehr, jedoch spätestens zum 01.01.2005 zu realisieren.

 

10360 Berlin,               2004

                                                      

 

Emmrich                                                             Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für

                                                                            Jugend, Bildung und Sport

 

 

 
 

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