Drucksache - DS/1066/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am
.06.2004 die Übertragung der Kindertagesstätte Dierhagener Str. 1-3,
13051 Berlin in die freie Trägerschaft Kinderhaus Berlin-Mark Brandenburg e.V.
beschlossen. Entsprechend
§ 3 KJHG sowie dem Senatsbeschluß Nr. 4207/93 vom 14.12.93 zur “Herstellung von
Träger und Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten in den östlichen Bezirken
Berlins” ist beabsichtigt, die Kindertagesstätte Dierhagener Str. 1-3 an den
freien Träger Kinderhaus Berlin-Mark Brandenburg e.V. zu übertragen. Die Übertragung wurde im Hinblick auf die im Entwurf vorliegende Übertragungsverfahrensvereinbarung zwischen der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Bezirksämter vorbereitet. Die im Entwurf der Vereinbarung vorgegebenen Prüfkriterien wurden beachtet. Die Eltern sind mit dem
Trägerwechsel einverstanden und waren am gesamten Entscheidungsprozess
beteiligt. Nach dem Freiwilligkeitsprinzip haben 9 Mitarbeiterinnen der Kita Dierhagener Str. 1-3 einem Trägerwechsel zugestimmt. Es werden 7,83 besetzte Erzieher/innen-Stellen übergeben. Dem Betriebsübergang zu diesem Träger haben 10 Erzieherinnen (53% des pädagogischen Personals) widersprochen. Mit der Übertragung auf den freien Träger entfallen für den Bezirk die Ausgaben für diese Kindertagesstätte. Die Summe der Kostensätze zur Finanzierung der Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe, die von der Senatsjugendverwaltung ausgereicht werden, stehen dort nicht zur Verfügung, sondern werden im Bezirkshaushalt gesperrt und der Senatsjugendverwaltung über die Senatsfinanzverwaltung bereitgestellt. Aus der
Verrechnung der zu gewährenden Kostensätze und der eingesparten Ausgaben im
Bezirk ergibt sich eine Differenz in Höhe von 145.203 € zugunsten des Landes Berlin. Dem gegenüber stehen Einnahmeverluste
in Höhe von 76.631 € (Einsparsumme: 68.572 €). Die Nutzung
des Gebäudes und der Freifläche soll auf der Grundlage des § 47 Berliner AG
KJHG für zehn Jahre nutzungsentgeltfrei erfolgen. Die laufenden
Bewirtschaftungskosten, die laufende Instandhaltung einschließlich der
Schönheitsreparaturen obliegt dem Träger. Die Kita Dierhagener Str. 1-3 wurde 1987 als Kita errichtet, wird seit diesem Zeitpunkt als Kita genutzt und wird auch künftig (nach dem Trägerwechsel) als Kita betrieben. Ein entsprechender Bedarf an Tagesbetreuungsplätzen scheint in den zu versorgenden Sozialräumen auf lange Sicht gesichert. Mit dem
Beschluß des Jugendhilfeausschusses Nr. V/15-04 vom 22.04.04 wurde dem
Trägerwechsel der Kindertagesstätte Dierhagener Str. 1-3 in freie Trägerschaft
Kinderhaus Berlin-Mark Brandenburg e.V. zugestimmt. Der vom
Jugendhilfeausschuss beschlossene Übertragungstermin zum 01.09.2004 kann jedoch
nicht umgesetzt werden. Die Kindertagesstätte wird spätestens zum 01.01.2005
übertragen. Bei der
Übertragung der Kindertagesstätten Plonzstr. 22, Dierhagener Str. 1-3 und
Rudolf-Seiffert-Str. 26-28 haben mehrere Erzieherinnen, dem jeweiligen
Betriebsübergang widersprochen, sodass ein Personalüberhang von 34,51 Stellen
entsteht. Allein für das Jahr 2004 entstünden durch diesen Personalüberhang
Mehrausgaben von 424.358 €. Die
Senatsverwaltung für Finanzen hat das Bezirksamt mit Schreiben vom 11. Mai 2004
(hier eingegangen am 24.05.2004) darüber
in Kenntnis gesetzt, dass nach der Rechtsauffassung des Senates eine
Sozialauswahl unter den Erzieherinnen bei einem Betriebsübergang nach § 613 a
BGB weder gegenüber den Betroffenen (Erzieherinnen und Eltern) vertretbar noch
rechtlich geboten sei. Das Bezirksamt Lichtenberg schließt sich dieser
Rechtsauffassung an. Daraus folgt, dass Erzieherinnen, die einem Übergang des
Beschäftigungsverhältnisses auf einen Freien Träger widersprechen, direkt dem
Personalüberhang zuzuordnen und zum Zentralen Personalüberhangmanagement zu
versetzen sind, sofern es nicht anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten
innerhalb des Bezirksamtes Lichtenberg gibt. Derzeit hat
das Bezirksamt keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten für Erzieherinnen, die
dem Betriebsübergang widersprochen haben, so dass diese Erzieherinnen dem
Personalüberhang zugeordnet und zum Zentralen Personalüberhangsmanagement (ZeP)
versetzt werden müssten. Angesichts der Vielzahl noch zu übertragender
Kindertagesstätten allein im Bezirk Lichtenberg werden auch künftig keine
besetzbaren Stellen für Erzieherinnen verfügbar sein. Unter diesen gegebenen
Umständen will das Bezirksamt den betroffenen Erzieherinnen nochmals
Gelegenheit geben, ihre Entscheidung über den Widerspruch zum Betriebsübergang
zu überdenken. Soweit die betroffenen Mitarbeiterinnen bei ihrer Entscheidung
bleiben werden, sind diese schnellstmöglich zum ZeP zu versetzen, um weitere Kostenbelastungen
für den Bezirk so gering wie möglich zu halten. Unter
Beachtung der dafür erforderlichen Verfahren, auch unter Beteiligung der
Beschäftigtenvertretung, ist eine Übertragung der Kindertagesstätte auf einen
freien Träger zum 01.08.2004 nicht mehr, jedoch spätestens zum 01.01.2005 zu
realisieren. 10360
Berlin, 2004 Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Jugend,
Bildung und Sport |
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