Drucksache - DS/1060/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: a)
Das
Ergebnis der Abwägung der vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Bebauungsplan XXII-40 für die
Hansastr. 4 -Kleinartenanlage “Pflanzerfreunde”. b)
Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans XXII-40 für die Dauer eines Monats
durchzuführen. Mit der Durchführung wird das Amt für Planen und Vermessen,
Fachbereich Stadtplanung, beauftragt. Begründung
siehe Anlage 1 Berlin,
den
Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung BEZIRKSAMT
LICHTENBERG VON BERLIN ABTEILUNG
STADTENTWICKLUNG BEBAUUNGSPLAN XXII-40 AUSWERTUNG
DER BETEILIGUNG DER TRÄGER
ÖFFENTLICHER BELANGE 22. MÄRZ 2OO4 Ergebnisse
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der
Senats- und Bezirksamtsverwaltungen Mit Schreiben vom 28.02.2003 sind
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) 16 Träger öffentlicher
Belange, zwei Nachbargemeinden, 17 Senats- und Bezirksamtsverwaltungen, der
Ausschuss für Stadtentwicklung sowie die Deutsche Telekom AG mit dem
Bebauungsplanentwurf beteiligt worden. Im Ergebnis dieser Beteiligung, in
Verbindung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme, gingen 35
schriftliche Rückäußerungen ein. Diese Rückäußerungen beinhalten zum Teil
Anregungen, die bei der Fortschreibung des Bebauungsplanentwurfes
Berücksichtigung finden. In tabellarischer Form (Abschnitt A)
sind die eingegangenen Rückäußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
aufgeführt. Im Zuge der Prüfung der vorgebrachten Anregungen sind
Auswertungsvorschläge erstellt worden (Abschnitt B). Die nachfolgende Auswertung
berücksichtigt alle bis zum 17.03.2004 eingegangenen Stellungnahmen. (A) Liste
der beteiligten Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Senats- und
Bezirksamtsverwaltungen
(B) Abwägungsvorgang und
Auswertung der Stellungnahmen Zwei Träger
öffentlicher Belage gaben keine Stellungnahme ab, 30 Träger öffentlicher
Belange haben gegen den Entwurf des Bebauungsplanes keine Einwände erhoben (s.
Liste). Senatsverwaltung für Finanzen I E 11 (lfd. Nr. 19) Kurzinhalt der Stellungnahme vom
01.04.2003 1. Bezüglich
dinglicher Grundstücksgeschäfte (Nr. 6 Abs. 2 ZustKat) bestehen keine Bedenken. 2. Aus
Sicht der Haushaltsabteilung wird zu bedenken gegeben, dass etwaige Kosten von
der die Planung zu verantwortenden Stelle abzusichern sind. Dazu gehört auch
die Frage evtl. zu erwerbender Grundstücke als öffentliches Straßenland und
ggf. zu leistender Entschädigungszahlungen an Eigentümer betroffener
Grundstücke. 3. Vor
dem Hintergrund der Ausführungen zu Punkt 1.2.6 Altlasten erschließt sich nicht
die Notwendigkeit, die in Rede stehende Fläche wie oben festzusetzen. Auswertung der Stellungnahme zu 1. Dieser
Teil der Stellungnahme wird ohne Auswirkungen auf die Planinhalte zur Kenntnis
genommen. zu 2. Dieser
Teil der Stellungnahme wird ohne Auswirkungen auf die Planinhalte zur Kenntnis
genommen. Durch
den Bebauungsplan selbst werden bezüglich der bereits jetzt schon öffentlich
genutzten Straßenverkehrsflächen keine Grunderwerbserfordernisse ausgelöst. Er
setzt nur das fest, was schon vorhanden ist.
Der Erwerb dieser vorhandenen öffentlich genutzten Straßenverkehrsfläche
vom privaten Grundstückseigentümer richtet sich nach dem Gesetz zur Bereinigung
der Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten
privaten Grundstücken (VerkFlBerG) vom
26.10.2001. Ausnahme
bildet eine ca. 9 m² große private Grundstücksfläche an der nördlichen
Geltungsbereichsgrenze, die zur Zeit nicht als öffentliche
Straßenverkehrsfläche genutzt wird. Auslöser für die Festsetzung dieser Fläche
als Straßenverkehrsfläche ist die Berücksichtigung der Stellungnahme der
Abteilung Verkehr bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die für die
übergeordnete Hauptverkehrsstraße "Hansastraße" einen begleitenden Seitenraum
von 6,50 m fordert. Um funktionsgerechte und sichere Verkehrsanlagen im
Seitenbereich, die hier von einer Trennung von Geh- und Radwegen ausgehen,
bereitstellen zu können, ist eine Breite von 6,50 m, gemessen ab der
vorhandenen Bordkante, sicherzustellen. Dementsprechend erfolgt eine Änderung
des Verlaufs der Straßenbegrenzungslinie an dieser Stelle. Es wird davon
ausgegangen, dass hier die für den Grunderwerb von Hauptnetzstraßen zuständige
Stelle als Veranlasser für die Kosten des Grunderwerbs aufkommen wird. zu 3. Dieser
Teil der Stellungnahme wird nicht berücksichtigt. Kleingärten sind eine für Berlin typische Form städtischer Erholungsflächen. Neben ihrer historischen und soziokulturellen Bedeutung für die Berliner haben Kleingärten ihre Berechtigung als Wohnergänzungsflächen, die der notwendigen täglichen Erholung dienen. Ziel der Kleingartenentwicklungsplanung ist es, die bestehenden 80.000 Parzellen zu erhalten und weitere Potentiale zur Gewinnung neuer Parzellen zu aktivieren. Da
die nach dem Bau der Hansastraße nördlich gelegenen Parzellen bereits veräußert
und einem gewerblichen Nutzungszweck zugeführt wurden, können weitere Begehren
in dieser Richtung nicht ausgeschlossen werden. Der Bebauungsplan soll die
Nutzung als Dauerkleingärten sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung
gemäß der Räumlichen Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen 2 sichern. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Sport IX B (lfd.
Nr. 20) Kurzinhalt der Stellungnahme vom
07.03.2003 Aus sportfachlicher
Sicht wird darauf hingewiesen, dass bei Festsetzung von Dauerkleingärten in
Nachbarschaft zu Sportstandorten oder Schulen mit Sporteinrichtungen generell
Lärmschutzkonflikte mit der Sportnutzung zu beachten sind. Im vorliegenden Fall
stellt sich die Situation wie folgt dar: Da die Sportfreiflächen der
sportbetonten "Werner-Seelenbinder"-Gesamtschule ausschließlich
schulisch genutzt werden, die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
aber nur auf den außerschulisch betriebenen Sport Anwendung findet, nicht auf
den Schulsport, der von seiner Umgebung prinzipiell zu tolerieren ist, kann
davon ausgegangen werden, dass es zu keinen rechtlich relevanten
Lärmüberschreitungen kommt. Es wird um eine
entsprechende Anmerkung in der Begründung zum Bebauungsplan gebeten. Auswertung der Stellungnahme Die Stellungnahme wird
berücksichtigt. In den Begründungstext
wird im Abschnitt 1.2.7 Lärmimmissionen folgende Ergänzung aufgenommen: "Im Osten des
Plangebietes grenzen unmittelbar an die Kleingartenanlage die Sportfreiflächen
der sportbetonten "Werner-Seelenbinder"-Gesamtschule an. Da diese
Flächen ausschließlich schulisch genutzt werden, kann zur Beurteilung der aus
dem Sport resultierenden Emissionen die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.
BImSchV) nicht herangezogen werden. Der Schulsport ist von seiner Umgebung
jedoch prinzipiell zu tolerieren. Es kann davon ausgegangen werden, dass es zu
keinen rechtlich relevanten Lärmüberschreitungen kommt." Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
VII B 21 (lfd. Nr.
24) Kurzinhalt der Stellungnahme vom
27.03.2003 (per E-Mail am 20.05.2003) In der übergeordneten
Hauptverkehrsstraße "Hansastraße" befindet sich eine Fahrradroute. Im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes, im Abschnitt der Kleingartenanlage, ist
der Seitenraum erheblich unterbemessen, um für eine Hauptnetzstraße begleitend
ordnungsgemäße Funktionsanlagen einzuordnen. Um funktionsgerechte und sichere
Verkehrsanlagen im Seitenbereich, die hier von einer Trennung von Geh- und
Radwegen ausgehen, bereitstellen zu können, ist eine Breite von 6,50 m,
gemessen ab der vorhandenen Bordkante, sicherzustellen. Entsprechend ist die
Straßenbegrenzungslinie einzutragen. Auswertung der Stellungnahme Die Stellungnahme wird wie folgt berücksichtigt: Innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird in einem Abschnitt von ca. 35 m
Länge die erforderliche Breite des Seitenbereiches der Hansastraße von 6,50 m
unterschritten. An seiner schmalsten Stelle beträgt der Seitenraum 6,35 m.
Aufgrund der geringen Fußgängerfrequenz der Hansastraße ist eine Abweichung um
15 cm vom vorgesehenen Regelquerschnitt des Seitenraumes vertretbar. Die
Aufwendungen für das Versetzen des Zaunes stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis
zu dem dann erreichten geringfügigen Flächengewinn für die konsequente
Umsetzung des Regelquerschnittes. Für diesen ca. 35 m langen Abschnitt wird die
Anregung nicht berücksichtigt, die Straßenbegrenzungslinie verbleibt am Zaun
der Kleingartenanlage. Kurz vor der
nördlichen Grenze des Geltungsbereiches verspringt infolge des natürlichen
Verlaufs der oberen Böschungskante der Grundstückszaun der Kleingartenanlage
und die damit verbundene Grenze der öffentlich gewidmeten Straßenverkehrsfläche
in Richtung Straßenbord der Hansastraße. Der dadurch verringerte Seitenbereich
lässt die Einordnung der für eine Hauptnetzstraße erforderlichen begleitenden
Funktionsanlagen nicht mehr vollständig zu. Deshalb wird für diesen Teil des
Bebauungsplanes der Stellungnahme gefolgt. Die Sicherstellung
einer durchgängigen Breite von 6,50 m, gemessen ab der vorhandenen Bordkante,
führt jedoch zwangsläufig dazu, dass in Umsetzung des Bebauungsplanes eine
nicht als öffentliche Straßenverkehrsfläche gewidmete private Grundstücksfläche
von ca. 9 m² vom Verfahrensträger zusätzlich erworben werden muss. Dieser Sachverhalt und
Abwägungsvorschlag ist von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII B 21
mit handschriftlichem Vermerk vom 08.10.2003 auf dem Schreiben an diese
Senatsstelle vom 04.09.2003 bestätigt worden. Der Abweichung und Reduzierung um
einen Betrag von 0,15 m wird zugestimmt. Bezüglich des durch die Führung der
Straßenbegrenzungslinie im nördlichen Geltungsbereich erforderlichen
Grundstückserwerbs bekräftigt mit Schreiben vom 15.01.2004 die gleiche
Senatsstelle ihr Festhalten an der Forderung nach einer Sicherung notwendiger
Flächen für einen zukunfts- und funktionsgerechten Seitenraum im öffentlichen
Straßenraum. Sie begründet dieses mit der Geringfügigkeit der
Flächeninanspruchnahme von ca. 9 m². Von der planaufstellenden Stelle ist
daraufhin eine erneute Stellungnahme bezüglich der Sicherung der
Finanzierbarkeit des Grundstückserwerbs erbeten worden. In ihrer Antwort
(E-Mail vom 23.01.2004) verweist die o.g. Senatsstelle auf die Materialien des
Stadtentwicklungsplanes (StEP) Verkehr. In dessen Maßnahmenkatalog des Anhanges
ist eine Aussage zum "Grunderwerb in Verbindung mit der
planungsrechtlichen Sicherung von Trassenfreihaltungen für längerfristige
Infrastrukturerweiterungen" enthalten. Daraus geht hervor, dass ab 2003
jährlich eine begrenzte Summe zur Verfügung steht. Zur Sicherung der
Finanzierbarkeit ist der Antrag vom Verfahrensträger an die Finanzverwaltung zu
stellen. Das Tiefbauamt des Bezirksamtes Lichtenberg wird gemäß seiner
Stellungnahme vom 17.03.2004 (lfd. Nr. 35) diese Finanzierungsmöglichkeit
jedoch nicht nutzen, sondern die erforderliche Grundstückskauffinanzierung
selbst sichern. Senatsverwaltung
für Wirtschaft, Arbeit und Frauen IV B (lfd. Nr. 27) Kurzinhalt der Stellungnahme vom 28.03.2003 Es wird vorsorglich
darauf hingewiesen, dass ggf. erforderliche Maßnahmen zur
Immissionsschutzvorsorge ausschließlich auf den kleingärtnerisch genutzten
Bereichen erfolgen sollten. Die betriebliche Tätigkeit auf dem Betriebshof der
Berliner Verkehrsbetriebe darf nicht beeinträchtigt werden. Auswertung der Stellungnahme Die Stellungnahme wird
ohne Auswirkungen auf die Planinhalte zur Kenntnis genommen. Sowohl die
Kleingartenanlage als auch der Betriebshof der BVG sind bereits Jahrzehnte an
diesen Standorten in unmittelbarer Nachbarschaft ansässig. Diese besondere
städtebauliche Situation, vergleichbar mit einer Gemengelage, wo vorhandene
Bereiche von unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen,
ist die Grundstücksnutzung mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur
Rücksichtnahme belastet. Das führt nicht nur zur Pflichtigkeit dessen, der Belästigungen verbreitet, sondern
auch - im Sinne der "Bildung einer Art von Mittelwert" - zu einer die
Tatsachen respektierenden Duldungspflicht derer, die sich in der Nähe von - als
solchen legalen - Belästigungsquellen ansiedeln. [1] Seitens der Pächter
der Kleingartenanlage sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens keine
Beschwerden hinsichtlich Belästigungen durch den benachbarten Betriebshof
vorgebracht worden. Immissionsrelevante Änderungen auf dem Betriebshof
unterliegen den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Dabei ist es
unerheblich, dass die Kleingartenanlage in einem Bebauungsplan planungsrechtlich
gesichert ist. Schon ihr alleiniges Bestehen bewirkt Schutzansprüche im Rahmen
einer immissionsschutzrechtlichen Bewertung vorgesehener betrieblicher
Veränderungen. Bezirksamt Lichtenberg / Abteilung Stadtentwicklung Amt für Planen und Vermessen Fachbereich
Vermessung (lfd. Nr. 33) Kurzinhalt der
Stellungnahmen vom 17.04.2003 und 12.05.2003 1. Es
werden Hinweise zum Maßstab und zur Lesbarkeit der Planzeichnung, zur Legende
und zur Planunterlage gegeben. 2. Es
wird folgender Vorschlag zur Änderung der Abgrenzung des Geltungsbereiches
unterbreitet: Die südwestliche Begrenzung des Geltungsbereiches sollte um ca.
23 m weiter nach Südwesten verschoben werden. Hier befindet sich für die
Festsetzung der Straßenbegrenzungslinie ein eindeutig festgestellter
Grenzpunkt. Die vorgeschlagene Fläche wird von der Kleingartenanlage sowie als
öffentliche Straßenverkehrsfläche genutzt. Auswertung der Stellungnahme zu 1. Dieser
Teil der Stellungnahme wird berücksichtigt. Die
Hinweise betreffen nicht die Planinhalte, sondern ihre Darstellung. Die
Änderungen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanes vorgenommen. zu 2. Dieser
Teil der Stellungnahme wird nicht berücksichtigt. Die
Grenze des Geltungsbereiches ist vor Ort eindeutig bestimmbar. Sie verläuft an
einer Einfriedung entlang. Für die Vergrößerung des Geltungsbereiches besteht
derzeit kein Anlass. Die vorgeschlagene, hinzukommende Fläche wird derzeit und
auch künftig nicht für eine kleingärtnerische Nutzung in Anspruch genommen. Es
besteht für die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes kein
Planungserfordernis. Bezirksamt Lichtenberg / Abteilung Stadtentwicklung Bauen-Tiefbauamt
(lfd. Nr. 35) Kurzinhalt der
Stellungnahmen vom 17.03.2004 Bezüglich des
erforderlichen Flächenankaufs für die geplante Straßenerweiterung wird
mitgeteilt, dass die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beschriebene
Finanzierungsmöglichkeit zum Grunderwerb vom Tiefbauamt nicht genutzt wird.
Unter Beibehaltung der im Bebauungsplanverfahren ermittelten Grundstücksteilfläche
von ca. 9 m², für die ein Kaufpreis von ca. 225,- € veranschlagt wird, sichert
das Tiefbauamt die Finanzierung. Auf mündliche
Nachfrage wurde vom Tiefbauamt mitgeteilt, dass auch die Grunderwerbssteuer und
die Notarkosten finanziert werden. Es sei auch klar, dass die beim
Vermessungsamt anfallenden Vermessungskosten dem Tiefbauamt in Rechnung
gestellt werden. Auswertung der Stellungnahme Die Stellungnahme wird
ohne Auswirkungen auf die Planinhalte zur Kenntnis genommen. Fazit: In Auswertung der
vorgebrachten Anregungen konnten keine prinzipiell neuen Erkenntnisse
vorgebracht werden. Die Planung wird auf der Grundlage des
Bebauungsplanentwurfs zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weiter
verfolgt. Die teilweise Berücksichtigung
von Stellungnahmen führen jedoch zu Änderungen an der Planzeichnung des
Bebauungsplanentwurfes. Dieses betrifft die Führung der Straßenbegrenzungslinie
in ihrem nordöstlichen und in ihrem südwestlichen Abschnitt sowie eine
ergänzende Vermaßung. Darüber hinaus wird
zur eindeutigeren planzeichnerischen Festsetzung der Beginn der westlichen
Begrenzung des Geltungsbereiches auf den Schnittpunkt des westlichen Zaunes der
Kleingartenanlage mit der Grenze der Flurstücke 6145 und 6147 gesetzt. Die Begrenzung
des Geltungsbereiches verschiebt sich an dieser Stelle um ca. 1 m in westliche
Richtung. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die Planinhalte. Anlage 2
Bebauungsplan XXII-40 für die Hansastr. 4 - Kleingartenanlage “Pflanzerfreunde” im Bezirk Lichtenberg Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Maßstab
1:5000 Ziel/Zweck: Festsetzung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Dauerkleingärten” [1] BVerwG v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BVerwGE 50, 49 = BRS 29 Nr. 135 = BauR 76, 100 = DVBl. 76, 214; "Tunnelofenurteil" |
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