Drucksache - DS/1060/V  

 
 
Betreff: Ergebnis der Abwägung der vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.08.2004 
32. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

a)      Das Ergebnis der Abwägung der vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Bebauungsplan XXII-40 für die Hansastr. 4 -Kleinartenanlage “Pflanzerfreunde”.

 

b)      Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans XXII-40 für die Dauer eines Monats durchzuführen. Mit der Durchführung wird das Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.

 

 

 

Begründung siehe Anlage 1

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 


                        BEZIRKSAMT  LICHTENBERG VON BERLIN

                                     ABTEILUNG STADTENTWICKLUNG

 

 

 

BEBAUUNGSPLAN  XXII-40

 

 

                      AUSWERTUNG DER BETEILIGUNG DER

                            TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

                                                                                     

 

22. MÄRZ 2OO4

Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Senats- und Bezirksamtsverwaltungen

 

Mit Schreiben vom 28.02.2003 sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) 16 Träger öffentlicher Belange, zwei Nachbargemeinden, 17 Senats- und Bezirksamtsverwaltungen, der Ausschuss für Stadtentwicklung sowie die Deutsche Telekom AG mit dem Bebauungsplanentwurf beteiligt worden. Im Ergebnis dieser Beteiligung, in Verbindung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stel­lungnahme, gingen 35 schriftliche Rückäußerungen ein. Diese Rückäußerungen beinhalten zum Teil Anregungen, die bei der Fortschreibung des Bebauungsplanentwurfes Berücksichtigung finden.

 

In tabellarischer Form (Abschnitt A) sind die eingegangenen Rückäußerungen zum Vorent­wurf des Bebauungsplanes aufgeführt. Im Zuge der Prüfung der vorgebrachten Anregun­gen sind Auswertungsvorschläge erstellt worden (Abschnitt B). Die nachfolgende Auswer­tung be­rücksichtigt alle bis zum 17.03.2004 eingegange­nen Stellungnahmen.

 

 

(A)          Liste der beteiligten Träger öffentlicher Be­lange, Nachbargemeinden und Senats- und Bezirksamtsverwaltungen

 

lfd.

Nr.

 

Träger öffentlicher Belange

 

Rückäußerung vom:

Inhalt

der Rückäußerung

01

Berliner Feuerwehr

Serviceeinheit Bau und Grundstücke

13625 Berlin

 

21.03.2003

keine Anregungen

02

GASAG

Berliner Gaswerke - Aktiengesellschaft

10769 Berlin

 

19.03.2003

keine Anregungen

Gasanlagen sind im Plangebiet nicht vorhanden, geplante gastechnische Maßnahmen nicht vorgesehen.

 

03

Berliner Stadtreinigungsbetriebe BSR

Ringbahnstraße 96

12103 Berlin

 

20.03.2002

keine Anregungen

Detaillierte Forderungen in straßenreinigungstechnischer Hinsicht können erst mit Vorlage der Bauentwurfszeichnungen gestellt werden.

 

04

Berliner Verkehrsbetriebe BVG

Zentrale Leitungsverwaltung

Trebbiner Straße 6

10963 Berlin

 

19.03.2003

keine Anregungen

Die Hinweise auf Omnibuslinienverkehr und Haltestellen betreffen den Bezirk Treptow-Köpenick.

 

05

Berliner Wasserbetriebe

Postfach 021098

10122 Berlin

 

28.03.2003

keine Anregungen

Die Anlagen enthalten Darstellung von Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen.

 

06

BEWAG Aktiengesellschaft / Grundstücke

Puschkinallee 52

12435 Berlin

 

28.02.2003

keine Anregungen

In dem betrachteten Gebiet befinden sich keine BEWAG-Kabelanlagen.

 

 

 

 

 

BEWAG Aktiengesellschaft / Wärme Berlin

Puschkinallee 52

12435 Berlin

 

28.02.2003

keine Anregungen

In dem betrachteten Gebiet befinden sich keine BEWAG-Fernwärmeanlagen.

 

07

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin

Alt-Friedrichsfelde 60

10315 Berlin

 

14.03.2003

keine Betroffenheit

 

08

Landesbetrieb für Informationstechnik

Berliner Straße 112 - 115

10713 Berlin

 

04.03.2003

keine Anregungen

Es sind keine Anlagen vorhanden.

09

Landesschulamt

 

 

keine

Rückantwort

 

10

Oberfinanzdirektion Berlin

Postfach 12 01 53

10591 Berlin

 

10.03.2003

keine Betroffenheit

11

Der Polizeipräsident in Berlin

Landespolizeiverwaltungsamt

Straßenverkehrsbehörde

Gothaer Straße 19

10823 Berlin

 

26.03.2003

keine Anregungen

Es bestehen keine verkehrlichen Bedenken.

12

Regulierungsbehörde f. Telekommunikation u. Post

Fehrbelliner Platz 3

10707 Berlin

 

06.03.2003

-   Regulierungsbehörde ist kein Träger öffentlicher Belange

-   Auf Anfragen zum vorsorglichen Ausschließen von Richtfunkstörungen durch Bauwerke kann verzichtet werden.

-   Es wird auf das Telekommunikationsgesetz (TKG) von 1996 hingewiesen.

 

13

Deutsche Post Bauen GmbH / NL Berlin

Postfach 70 04 11

10324 Berlin

 

28.03.2003

keine Anregungen

Im Plangebiet liegen keine posteigenen Grundstücke, Gebäude oder baulichen Anlagen.

 

14

Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8

Berlin-Brandenburg

Postfach 60 07 52

14411 Potsdam

 

14.03.2003

Der Bebauungsplan steht im Einklang mit Ziel 1.0.1 des LEP eV

und entspricht dem Grundsatz aus § 31, Abs. 1 des Landesentwicklungsprogramms.

 

15

Handwerkskammer Berlin

Blücherstraße 68

10961 Berlin

 

10.03.2003

keine Anregungen

16

Industrie- und Handelskammer zu Berlin

Fasanenstraße 85

10623 Berlin

 

 

 

 

 

20.03.2003

keine Anregungen

Nachbargemeinden

 

 

 

17

Bezirksamt Pankow von Berlin

Postfach 730 113

13062 Berlin

 

28.03.2003

keine Betroffenheit

Es bestehen keine Bedenken.

18

Amt Ahrensfelde / Blumberg

Dorfstraße 49

16356 Ahrensfelde

12.03.2003

Die benachbarten Gemeinden Ahrensfelde und Lindenberg werden vom Bebauungsplan nicht berührt.

 

Senatsverwaltungen

 

 

 

19

Senatsverwaltung für Finanzen

I E 11 - Liegenschaften

Klosterstraße 59

10179 Berlin

 

01.04.2003

siehe Seite 6

20

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

IX B - Sport

Beuthstraße 6-8

10117 Berlin

 

 

07.03.2003

siehe Seite 7

21

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

I B

10173 Berlin

 

10.03.2003

keine Anregungen

22

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

I E

10173 Berlin

 

04.03.2003

Es bestehen keine landschaftsplanerischen Bedenken, da B-Plan-Entwurf mit den Ausweisungen des Landschaftsprogramms / Artenschutzprogramms übereinstimmt.

 

23

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

IV D

10702 Berlin

 

21.03.2003

keine Anregungen

24

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

VII B

10173 Berlin

 

20.05.2003

08.10.2003

15.01.2004

23.01.2004

 

siehe Seite 7

25

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

VIII D

10173 Berlin

 

28.03.2003

keine Anregungen

26

Landesdenkmalamt Berlin

Altes Stadthaus, Klosterstraße 47

10179 Berlin

 

02.04.2003

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind in dem beplanten Bereich Bau-, Boden- oder Gartendenkmalpflege nicht bekannt; denkmalpflegerische Belange sind demnach nicht berührt.

 

27

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

IV B 51

10820 Berlin

 

 

 

28.03.2003

siehe Seite 9

Bezirksamtsverwaltungen

 

 

 

28

BzBmin/PersFinKult

Finanzservice

 

11.03.2003

keine Anregungen

29

Abteilung Wilmm

Wirtschaftsförderung / Immobilienservice

 

02.04.2003

keine Bedenken, da die Notwendigkeit des Erwerbs der als öffentliches Straßenland gewidmeten privaten Grundstücksflächen dargelegt ist

 

30

Abteilung JugBilSport

 

28.02.2003

keine Anregungen

 

 

31

Abteilung BüDSoz

 

05.03.2003

keine Anregungen

32

Abteilung UmGes

Amt für Umwelt und Natur

 

03.03.2003

keine Anregungen

33

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

 

17.04.2003

12.05.2003

siehe Seite 9

34

Abteilung Stadtentwicklung

Bau- und Wohnungsaufsichtsamt

 

18.03.2003

keine Anregungen

35

Abteilung Stadtentwicklung

Tiefbauamt

 

24.04.2003

17.03.2004

keine Anregungen

siehe Seite 10

36

Ausschuss für Stadtentwicklung

 

keine

Rückmeldung

 

 

Sonstige Beteiligte

 

 

 

37

Deutsche Telekom AG, T-Com

Postfach 229

14526 Stahnsdorf

10.03.2003

keine Anregungen

Es wird auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom vom 12.10.2001 hingewiesen. Es bestehen keine Einwände, da sich keine Telekommunikationsanlagen im Plangebiet befinden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(B)         Abwägungsvorgang und Auswertung der Stellungnahmen

 

Zwei Träger öffentlicher Belage gaben keine Stellungnahme ab, 30 Träger öffentlicher Belange haben gegen den Entwurf des Bebauungsplanes keine Einwände erhoben (s. Liste).

 

 

Senatsverwaltung für Finanzen I E 11 (lfd. Nr. 19)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 01.04.2003

 

1.           Bezüglich dinglicher Grundstücksgeschäfte (Nr. 6 Abs. 2 ZustKat) bestehen keine Bedenken.

 

2.           Aus Sicht der Haushaltsabteilung wird zu bedenken gegeben, dass etwaige Kosten von der die Planung zu verantwortenden Stelle abzusichern sind. Dazu gehört auch die Frage evtl. zu erwerbender Grundstücke als öffentliches Straßenland und ggf. zu leistender Entschädigungszahlungen an Eigentümer betroffener Grundstücke.

 

3.           Vor dem Hintergrund der Ausführungen zu Punkt 1.2.6 Altlasten erschließt sich nicht die Notwendigkeit, die in Rede stehende Fläche wie oben festzusetzen.

 

Auswertung der Stellungnahme

 

zu 1.      Dieser Teil der Stellungnahme wird ohne Auswirkungen auf die Planinhalte zur Kenntnis genommen.

 

zu 2.      Dieser Teil der Stellungnahme wird ohne Auswirkungen auf die Planinhalte zur Kenntnis genommen.

 

              Durch den Bebauungsplan selbst werden bezüglich der bereits jetzt schon öffentlich genutzten Straßenverkehrsflächen keine Grunderwerbserfordernisse ausgelöst. Er setzt nur das fest, was schon vorhanden ist.  Der Erwerb dieser vorhandenen öffentlich genutzten Straßenverkehrsfläche vom privaten Grundstückseigentümer richtet sich nach dem Gesetz zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken (VerkFlBerG)  vom 26.10.2001.

 

              Ausnahme bildet eine ca. 9 m² große private Grundstücksfläche an der nördlichen Geltungsbereichsgrenze, die zur Zeit nicht als öffentliche Straßenverkehrsfläche genutzt wird. Auslöser für die Festsetzung dieser Fläche als Straßenverkehrsfläche ist die Berücksichtigung der Stellungnahme der Abteilung Verkehr bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die für die übergeordnete Hauptverkehrsstraße "Hansastraße" einen begleitenden Seitenraum von 6,50 m fordert. Um funktionsgerechte und sichere Verkehrsanlagen im Seitenbereich, die hier von einer Trennung von Geh- und Radwegen ausgehen, bereitstellen zu können, ist eine Breite von 6,50 m, gemessen ab der vorhandenen Bordkante, sicherzustellen. Dementsprechend erfolgt eine Änderung des Verlaufs der Straßenbegrenzungslinie an dieser Stelle. Es wird davon ausgegangen, dass hier die für den Grunderwerb von Hauptnetzstraßen zuständige Stelle als Veranlasser für die Kosten des Grunderwerbs aufkommen wird.

 

zu 3.      Dieser Teil der Stellungnahme wird nicht berücksichtigt.

             

              Kleingärten sind eine für Berlin typische Form städtischer Erholungsflächen. Neben ihrer historischen und soziokulturellen Bedeutung für die Berliner haben Kleingärten ihre Berechtigung als Wohnergänzungsflächen, die der notwendigen täglichen Erholung dienen. Ziel der Kleingartenentwicklungsplanung ist es, die bestehenden 80.000 Parzellen zu erhalten und weitere Potentiale zur Gewinnung neuer Parzellen zu aktivieren.

 

              Da die nach dem Bau der Hansastraße nördlich gelegenen Parzellen bereits veräußert und einem gewerblichen Nutzungszweck zugeführt wurden, können weitere Begehren in dieser Richtung nicht ausgeschlossen werden. Der Bebauungsplan soll die Nutzung als Dauerkleingärten sowie eine geordnete städtebauliche Ent­wicklung gemäß der Räumlichen Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen 2 sichern.

 

 

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport IX B (lfd. Nr. 20)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 07.03.2003

 

Aus sportfachlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass bei Festsetzung von Dauerkleingärten in Nachbarschaft zu Sportstandorten oder Schulen mit Sporteinrichtungen generell Lärmschutzkonflikte mit der Sportnutzung zu beachten sind.

 

Im vorliegenden Fall stellt sich die Situation wie folgt dar: Da die Sportfreiflächen der sportbetonten "Werner-Seelenbinder"-Gesamtschule ausschließlich schulisch genutzt werden, die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) aber nur auf den außerschulisch betriebenen Sport Anwendung findet, nicht auf den Schulsport, der von seiner Umgebung prinzipiell zu tolerieren ist, kann davon ausgegangen werden, dass es zu keinen rechtlich relevanten Lärmüberschreitungen kommt.

 

Es wird um eine entsprechende Anmerkung in der Begründung zum Bebauungsplan gebeten.

 

Auswertung der Stellungnahme

 

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

 

In den Begründungstext wird im Abschnitt 1.2.7 Lärmimmissionen folgende Ergänzung aufgenommen:

"Im Osten des Plangebietes grenzen unmittelbar an die Kleingartenanlage die Sportfreiflächen der sportbetonten "Werner-Seelenbinder"-Gesamtschule an. Da diese Flächen ausschließlich schulisch genutzt werden, kann zur Beurteilung der aus dem Sport resultierenden Emissionen die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) nicht herangezogen werden. Der Schulsport ist von seiner Umgebung jedoch prinzipiell zu tolerieren. Es kann davon ausgegangen werden, dass es zu keinen rechtlich relevanten Lärmüberschreitungen kommt."

 

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII B 21 (lfd. Nr. 24)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 27.03.2003 (per E-Mail am 20.05.2003)

 

In der übergeordneten Hauptverkehrsstraße "Hansastraße" befindet sich eine Fahrradroute. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, im Abschnitt der Kleingartenanlage, ist der Seitenraum erheblich unterbemessen, um für eine Hauptnetzstraße begleitend ordnungsgemäße Funktionsanlagen einzuordnen. Um funktionsgerechte und sichere Verkehrsanlagen im Seitenbereich, die hier von einer Trennung von Geh- und Radwegen ausgehen, bereitstellen zu können, ist eine Breite von 6,50 m, gemessen ab der vorhandenen Bordkante, sicherzustellen. Entsprechend ist die Straßenbegrenzungslinie einzutragen.

 

Auswertung der Stellungnahme

 

Die Stellungnahme wird wie folgt berücksichtigt:

 

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird in einem Abschnitt von ca. 35 m Länge die erforderliche Breite des Seitenbereiches der Hansastraße von 6,50 m unterschritten. An seiner schmalsten Stelle beträgt der Seitenraum 6,35 m. Aufgrund der geringen Fußgänger­frequenz der Hansastraße ist eine Abweichung um 15 cm vom vorgesehenen Regelquerschnitt des Seitenraumes vertretbar. Die Aufwendungen für das Versetzen des Zaunes stehen in kei­nem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem dann erreichten geringfügigen Flächengewinn für die konsequente Umsetzung des Regelquerschnittes. Für diesen ca. 35 m langen Abschnitt wird die Anregung nicht berücksichtigt, die Straßenbegrenzungslinie verbleibt am Zaun der Kleingarten­anlage.

 

Kurz vor der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches verspringt infolge des natürlichen Verlaufs der oberen Böschungskante der Grundstückszaun der Kleingartenanlage und die damit verbundene Grenze der öffentlich gewidmeten Straßenverkehrsfläche in Richtung Straßenbord der Hansastraße. Der dadurch verringerte Seitenbereich lässt die Einordnung der für eine Hauptnetzstraße erforderlichen begleitenden Funktionsanlagen nicht mehr vollständig zu. Deshalb wird für diesen Teil des Bebauungsplanes der Stellungnahme gefolgt.

 

Die Sicherstellung einer durchgängigen Breite von 6,50 m, gemessen ab der vorhandenen Bordkante, führt jedoch zwangsläufig dazu, dass in Umsetzung des Bebauungsplanes eine nicht als öffentliche Straßenverkehrsfläche gewidmete private Grundstücksfläche von ca. 9 m² vom Verfahrensträger zusätzlich erworben werden muss.

 

Dieser Sachverhalt und Abwägungsvorschlag ist von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII B 21 mit handschriftlichem Vermerk vom 08.10.2003 auf dem Schreiben an diese Senatsstelle vom 04.09.2003 bestätigt worden. Der Abweichung und Reduzierung um einen Betrag von 0,15 m wird zugestimmt. Bezüglich des durch die Führung der Straßenbegrenzungslinie im nördlichen Geltungsbereich erforderlichen Grundstückserwerbs bekräftigt mit Schreiben vom 15.01.2004 die gleiche Senatsstelle ihr Festhalten an der Forderung nach einer Sicherung notwendiger Flächen für einen zukunfts- und funktionsgerechten Seitenraum im öffentlichen Straßenraum. Sie begründet dieses mit der Geringfügigkeit der Flächeninanspruchnahme von ca. 9 m².

 

Von der planaufstellenden Stelle ist daraufhin eine erneute Stellungnahme bezüglich der Sicherung der Finanzierbarkeit des Grundstückserwerbs erbeten worden. In ihrer Antwort (E-Mail vom 23.01.2004) verweist die o.g. Senatsstelle auf die Materialien des Stadtentwicklungsplanes (StEP) Verkehr. In dessen Maßnahmenkatalog des Anhanges ist eine Aussage zum "Grunderwerb in Verbindung mit der planungsrechtlichen Sicherung von Trassenfreihaltungen für längerfristige Infrastrukturerweiterungen" enthalten. Daraus geht hervor, dass ab 2003 jährlich eine begrenzte Summe zur Verfügung steht. Zur Sicherung der Finanzierbarkeit ist der Antrag vom Verfahrensträger an die Finanzverwaltung zu stellen. Das Tiefbauamt des Bezirksamtes Lichtenberg wird gemäß seiner Stellungnahme vom 17.03.2004 (lfd. Nr. 35) diese Finanzierungsmöglichkeit jedoch nicht nutzen, sondern die erforderliche Grundstückskauffinanzierung selbst sichern.

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen IV B (lfd. Nr. 27)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 28.03.2003

 

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass ggf. erforderliche Maßnahmen zur Immissionsschutzvorsorge ausschließlich auf den kleingärtnerisch genutzten Bereichen erfolgen sollten. Die betriebliche Tätigkeit auf dem Betriebshof der Berliner Verkehrsbetriebe darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Auswertung der Stellungnahme

 

Die Stellungnahme wird ohne Auswirkungen auf die Planinhalte zur Kenntnis genommen.

 

Sowohl die Kleingartenanlage als auch der Betriebshof der BVG sind bereits Jahrzehnte an diesen Standorten in unmittelbarer Nachbarschaft ansässig. Diese besondere städtebauliche Situation, vergleichbar mit einer Gemengelage, wo vorhandene Bereiche von unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen, ist die Grundstücksnutzung mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet. Das führt nicht nur zur Pflichtigkeit  dessen, der Belästigungen verbreitet, sondern auch - im Sinne der "Bildung einer Art von Mittelwert" - zu einer die Tatsachen respektierenden Duldungspflicht derer, die sich in der Nähe von - als solchen legalen - Belästigungsquellen ansiedeln. [1]

 

Seitens der Pächter der Kleingartenanlage sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens keine Beschwerden hinsichtlich Belästigungen durch den benachbarten Betriebshof vorgebracht worden. Immissionsrelevante Änderungen auf dem Betriebshof unterliegen den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Dabei ist es unerheblich, dass die Kleingartenanlage in einem Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert ist. Schon ihr alleiniges Bestehen bewirkt Schutzansprüche im Rahmen einer immissionsschutzrechtlichen Bewertung vorgesehener betrieblicher Veränderungen.

 

 

Bezirksamt Lichtenberg / Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Vermessung (lfd. Nr. 33)

 

Kurzinhalt der Stellungnahmen vom 17.04.2003 und 12.05.2003

 

1.           Es werden Hinweise zum Maßstab und zur Lesbarkeit der Planzeichnung, zur Legende und zur Planunterlage gegeben.

 

2.           Es wird folgender Vorschlag zur Änderung der Abgrenzung des Geltungsbereiches unterbreitet: Die südwestliche Begrenzung des Geltungsbereiches sollte um ca. 23 m weiter nach Südwesten verschoben werden. Hier befindet sich für die Festsetzung der Straßenbegrenzungslinie ein eindeutig festgestellter Grenzpunkt. Die vorgeschlagene Fläche wird von der Kleingartenanlage sowie als öffentliche Straßenverkehrsfläche genutzt.

 

Auswertung der Stellungnahme

 

zu 1.      Dieser Teil der Stellungnahme wird berücksichtigt.

 

              Die Hinweise betreffen nicht die Planinhalte, sondern ihre Darstellung. Die Änderungen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanes vorgenommen.

 

zu 2.      Dieser Teil der Stellungnahme wird nicht berücksichtigt.

 

              Die Grenze des Geltungsbereiches ist vor Ort eindeutig bestimmbar. Sie verläuft an einer Einfriedung entlang. Für die Vergrößerung des Geltungsbereiches besteht derzeit kein Anlass. Die vorgeschlagene, hinzukommende Fläche wird derzeit und auch künftig nicht für eine kleingärtnerische Nutzung in Anspruch genommen. Es besteht für die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes kein Planungserfordernis.

 

 

Bezirksamt Lichtenberg / Abteilung Stadtentwicklung

Bauen-Tiefbauamt (lfd. Nr. 35)

 

Kurzinhalt der Stellungnahmen vom 17.03.2004

 

Bezüglich des erforderlichen Flächenankaufs für die geplante Straßenerweiterung wird mitgeteilt, dass die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beschriebene Finanzierungsmöglichkeit zum Grunderwerb vom Tiefbauamt nicht genutzt wird. Unter Beibehaltung der im Bebauungsplanverfahren ermittelten Grundstücksteilfläche von ca. 9 m², für die ein Kaufpreis von ca. 225,- € veranschlagt wird, sichert das Tiefbauamt die Finanzierung.

 

Auf mündliche Nachfrage wurde vom Tiefbauamt mitgeteilt, dass auch die Grunderwerbssteuer und die Notarkosten finanziert werden. Es sei auch klar, dass die beim Vermessungsamt anfallenden Vermessungskosten dem Tiefbauamt in Rechnung gestellt werden.

 

Auswertung der Stellungnahme

 

Die Stellungnahme wird ohne Auswirkungen auf die Planinhalte zur Kenntnis genommen.

 

 

Fazit:

 

In Auswertung der vorgebrachten Anregungen konnten keine prinzipiell neuen Erkenntnisse vorgebracht werden. Die Planung wird auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weiter verfolgt.

 

Die teilweise Berücksichtigung von Stellungnahmen führen jedoch zu Änderungen an der Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes. Dieses betrifft die Führung der Straßenbegrenzungslinie in ihrem nordöstlichen und in ihrem südwestlichen Abschnitt sowie eine ergänzende Vermaßung.

 

Darüber hinaus wird zur eindeutigeren planzeichnerischen Festsetzung der Beginn der westlichen Begrenzung des Geltungsbereiches auf den Schnittpunkt des westlichen Zaunes der Kleingartenanlage mit der Grenze der Flurstücke 6145 und 6147 gesetzt. Die Begrenzung des Geltungsbereiches verschiebt sich an dieser Stelle um ca. 1 m in westliche Richtung. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die Planinhalte.

Anlage 2

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

7

 

Bebauungsplan XXII-40

für die Hansastr. 4 -      

Kleingartenanlage “Pflanzerfreunde”

im Bezirk Lichtenberg

Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

                                                                                                                                                                                       Maßstab 1:5000

Ziel/Zweck: Festsetzung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Dauerkleingärten”

 



[1]         BVerwG v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BVerwGE 50, 49 = BRS 29 Nr. 135 = BauR 76, 100 = DVBl. 76, 214; "Tunnelofenurteil"

 
 

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