Drucksache - DS/1057/V  

 
 
Betreff: Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre XXII-6d/10 für den Abschnitt der ehemaligen Industriebahntrasse zwischen Degner- und Suermondtstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.08.2004 
32. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zu beschließen:

 

a)      Die Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre XXII-6d/10 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen (s. Anlagen 1 und 2).

 

b)      Das Amt für Planen und Vermessen mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung zu beauftragen.

 

 

Begründung

 

Die Verordnung über die Veränderungssperre XXII-6d/10 für den Abschnitt der ehemaligen Industriebahntrasse zwischen Degner- und Suermondtstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Hohenschönhausen wurde durch die BVV am 19.02.2003 beschlossen und am 25. März 2003 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht.

 

Für das Gelände war ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 6 Mehrfamilienhäusern gestellt worden, der den stadtplanerischen Zielen in diesem Bereich hinsichtlich Art und Maß der Nutzung widerspricht.

 

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Dabei ist die Frist der Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB auf die Zweijahresfrist anzurechnen. Somit endet die Veränderungssperre am 30.09.2004.

 

Die Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-6d ist bis zum Ablauf dieser Frist nicht möglich, (die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen), so dass zur Sicherung des Planungszieles die Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich ist.

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


Anlage 1

 

 

Verordnung

über die Verlängerung der Veränderungssperre XXII-6d/10

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

vom       Juni 2004

 

 

 

 

     Auf Grund des § 16 Abs. 1 und des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850/2852), in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578) wird verordnet:

 

§ 1

 

     Die durch Verordnung vom 25. März 2003 erlassene Veränderungssperre wird um ein Jahr bis zum 30.09.2005 verlängert.

 

§ 2

 

     Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

§ 3

 

     Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

Berlin, den      Juni 2004

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

                              Emmrich                                                           Lompscher

                   Bezirksbürgermeisterin                                           Bezirksstadträtin


Anlage 2

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

7

 

 

Bebauungsplan XXII-6d

 

für den Abschnitt der ehemaligen Industriebahntasse

zwischen Degner- und Suermondtstraße

im Bezirk Lichtenberg,

Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

                                                                                                                                                                                       Maßstab 1:5000

 

Ziel/Zweck: Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche/Parkanlage

 

 

 
 

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