Drucksache - DS/1016/V
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Das
Bezirksamt wurde ersucht, Investitionsmittel, die für geplante Maßnahmen nicht ausgeschöpft
werden, für die Sanierung von Kitas einzusetzen. Wenn
Investitionsmittel für die Sanierung von Kitas eingesetzt werden sollen, ist
die BVV über Summen
und Maßnahmen zu informieren. Hierzu
berichtet das Bezirksamt wie folgt:
Insgesamt
werden im Bezirksamt Lichtenberg im Jahr 2004 voraussichtlich
Mittel in Höhe von 420.000 € aus der pauschalen Zuweisung für
Investitionen/Hochbau Aus der
Maßnahme Rathaus wurden 245.000 € im Kapitel 3306 / 715 01 nicht ausgegeben.
20.000 € werden noch für das Hochzeitszimmer im Rathaus benötigt, so dass
225.000 € zur Verfügung stehen. Bei der Investitionsmaßnahme Bernhard-Bästlein-Straße 44/46,
Kapitel 40 21 / 715 01 ergeben sich echte
Einsparungen in Höhe von 175.000 €.
Die Mittel
werden für folgende Sanierungsmaßnahmen in Kitas eingesetzt: -
240.000
€ UEP sollen zur Ergänzung der Sanierungsmaßnahmen im Rahmen UEP für die Kita
Berkenbrücker Steig 9 und Kita Ribbecker Str. 22 eingesetzt werden. -
60.000
€ werden für die Nachrüstung von für außenliegenden Sonnenschutz für folgende Kitas eingesetzt
(Folgemaßnahmen zu Maßnahmen im Rahmen
UEP 2003): Reriker
Str. 18/20 20.000
€ Schulze-Boysen-Str.
22/24 20.000
€ Sewanstr.
197/ 199 20.000
€ -
93.000
€ werden für Maßnahmen der baulichen Unterhaltung für folgende Kitas
eingesetzt: Roedernstr. 14 -
Dachreparaturen und Fliesenarbeiten 3.000
€ Crivitzer Str. 16 -
Dachreparaturen, Maurerarbeiten, Terrasse
Türreparaturen Küche 2.500
€ Honnefer Str, 25 -
Dachklempnerarbeiten 2.000
€ John-Sieg-Str. 1/3 -
Teilerneuerung der Sanitärbereiche 54.000 € Gotlindestr. 3/7 -
Teilerneuerung der Elt-Anlage 8.000 € Hauptstr. 6 T -
Erneuerung des Überspannungs-Schutzes 2.500
€ Neubrandenburger Str. 51/53
- Bodenfliesenerneuerung
Küche 21.000
€ Die
Restsumme von 7.000 € werden als Reservemittel ausgewiesen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat der Umwandlung von investiven Mitteln in Mittel der baulichen Unterhaltung zugestimmt, somit liegen die haushaltswirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahmen vor. Emmrich
Dr. Prüfer Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat für
Wirtschaft und Immobilien
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