Drucksache - DS/0983/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat für den Bereich des zukünftigen Quartiersparkes Ahrenshooper
Straße die Zuordnung der Flächen in die Fachvermögen der zuständigen Fachämter
beschlossen (Begründung und Karte siehe Anlagen 1 und 2). Berlin,
den
Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin der Abteilung
Stadtentwicklung Anlage 1
Das Grundstück der ehemaligen Kindertagestagesstätte
Ahrenshooper Straße 50 / 52 befindet sich inmitten eines Wohnquartiers mit
ausschließlich 11-geschossiger, blockbezogener Bebauung. Das Gebiet gehört zu
den Bereichen mit der höchsten baulichen Dichte in Neu-Hohenschönhausen. Dem
Gebiet fehlen - nicht zuletzt durch die gleichförmigen Bebauungsstrukturen -
Orientierungspunkte im öffentlichen Raum, der im gesamten Quartier im
Wesentlichen auf Verkehrsflächen reduziert ist. Auch aus
wohnungswirtschaftlicher Sicht bestehen hier besondere Defizite. Im Stadtteilentwicklungskonzept ist das Wohnquartier
Ahrenshooper Straße daher als Aufwertungsgebiet und hinsichtlich des Handlungsbedarfs
als Gebiet mit der höchsten Dringlichkeitsstufe dargestellt worden. Für das o.g. Grundstück stehen dem Bezirksamt Mittel zur
Verbesserung des Wohnumfeldes in Höhe von ca. 180.000 € zur Verfügung. Diese
Mittel müssen im Jahr 2004 kassenwirksam werden, ein zeitliches Verschieben ist
nicht mehr möglich. Vorgesehen sind die Einrichtung eines Quartiersplatzes
unter Berücksichtigung der vorhandenen Vegetation sowie punktuelle
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Die Gestaltung des Quartiersplatzes wurde in der
“Bürgerplanung / Planungswerkstatt Zingster Kiez” breit und ergebnisoffen mit
Anwohnern geplant und diskutiert (“Planning-for-Real-Verfahren”).
Zusammenfassend wurden von den Bewohnern folgende Wünsche benannt: ·
Einrichtung
einer öffentlichen Grünfläche, Ruhezonen ó
evtl. private / vereinsmäßige Nutzung der Fläche (Sorge vor Trinkern /
Vandalismusschäden). ·
Erhalt
der Vegetation auf dem Grundstück. ·
Einrichtung
eines Cafés in dem ehem. Kita-Gebäude durch freien Träger ·
Verkehrsberuhigung;
sichere Querungsmöglichkeiten; Lücken im Fußwegenetz ergänzen. Die Realisierbarkeit dieser Ziele wurde innerhalb des BA mit
den Fachämtern in zahlreichen
Lenkungsrunden geprüft. Das SPI als Verfahrensteuerer und Bauherr hat
mit mehreren externen Akteuren Umsetzungsmöglichkeiten ausgelotet. Danach
zeichnen sich für die Umsetzung der Maßnahme folgende Rahmenbedingungen ab: ·
Das
Kita-Gebäude wird voraussichtlich noch bis Ende 2005 durch die Lichtenberger
Werkstätten genutzt. ·
Die
Einrichtung eines öffentlichen Quartiersplatzes ist als Beitrag zur Aufwertung
des Wohnquartiers unverzichtbar; die vorhandene Vegetation sollte so weit wie
möglich erhalten bleiben. ·
Eine
“private” Nutzung der Fläche ist nicht erwünscht und auch aufgrund der
Förderrichtlinien nicht möglich; wünschenswert wäre u.U. die Beibehaltung des
Zaunes und damit die Möglichkeit zur Verschließbarkeit der Fläche während der
Nachtstunden durch ehrenamtlich Tätige (z.B. Verein für ambulante Versorgung). ·
Verkehrsberuhigung
durch punktuelle Aufpflasterungen. ·
Schließung
der Lücken im Fußwegenetz.
Wegen des dringenden Entscheidungsbedarfs wird ein
Flächenzuordnungsvorschlag unterbreitet, der · die Ergebnisse der finanztechnischen
Bewertung des Steuerungsdienstes berücksichtigt. · die wesentlichen Wünsche der
Bewohner und der Anforderungen aus Sicht der Fachämter des Bezirksamtes
aufnimmt. · auf dem vorliegenden Entwurf
(Variante 1) des beauftragten Landschaftsplanungsbüros fußt und · vermeidet, dass die Fördermittel
zurückgegeben werden müssen (wodurch ein erheblicher Imageschaden für das
Bezirksamt in der Öffentlichkeit entstehen würde und darüber hinaus nachhaltige
Auswirkungen beim Fördergeber hinsichtlich weiterer Mittelzuweisungen zu
erwarten wären). Wesentliche Planungsprämissen sind dabei: ·
Einrichtung
eines öffentlichen Quartiersparkes unter Berücksichtigung der vorhandenen Vegetation
mit Aufenthaltsflächen, aber ohne potentiell störende Einrichtungen wie z.B.
Grillplatz. Einzäunung der Grünfläche und Organisation eines Schließdienstes
für die Nachtstunden durch Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements von
Anwohnern für Belange des Gemeinwohls (z.B. Verein für ambulante Versorgung) .
Diese Flächen sollten in das Fachvermögen von UmNat (ca. 3.348m²) übertragen
werden. ·
Einrichtung
von beleuchteten, öffentlichen Fußwegen rund um den (gegenüber der bisherigen
Kita-Freifläche deutlich verkleinerten) zukünftigen Quartierspark, um die
Lücken im bestehenden Fußwegenetz zu schließen. Diese Flächen von ca. 10 m
Breite (ab bestehendem Fahrbahnrand), die den Erhalt der als wertvoll erkannten
und von den Anwohnern geforderten Vegetation ermöglichen, sollten als
öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden und dem Fachvermögen von BauT
zugeordnet werden (ca. 2.404 m²). ·
Die
Fläche des mindestens bis Ende 2005 weiter bestehenden ehem. Kita-Gebäudes
verbleibt einschließlich eines ca. 5 m breiten Streifens rund um das Gebäude
und der Zufahrtstraße zunächst im bezirklichen allgemeinen Finanzvermögen (ca.
2.396 m²). Nach gegenwärtigem Sachstand, wonach seitens des Bezirksamtes keine
längere Nutzung durch freie Träger erwünscht ist und sich keine andere
Wiedernutzungsmöglichkeit abzeichnet, sollte der Rückbau des Kita-Gebäudes ab
dem Jahr 2006 vorgesehen und Stadtumbau-Ost Aufwertungsmittel zur späteren
Erweiterung des Quartiersparkes beantragt werden. |
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