Drucksache - DS/0983/V  

 
 
Betreff: Quartierspark Ahrenshooper Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2004 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat für den Bereich des zukünftigen Quartiersparkes Ahrenshooper Straße die Zuordnung der Flächen in die Fachvermögen der zuständigen Fachämter beschlossen (Begründung und Karte siehe Anlagen 1 und 2).

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher  Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin der Abteilung Stadtentwicklung   Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


Anlage 1

 

 

Das Grundstück der ehemaligen Kindertagestagesstätte Ahrenshooper Straße 50 / 52 befindet sich inmitten eines Wohnquartiers mit ausschließlich 11-geschossiger, blockbezogener Bebauung. Das Gebiet gehört zu den Bereichen mit der höchsten baulichen Dichte in Neu-Hohenschönhausen. Dem Gebiet fehlen - nicht zuletzt durch die gleichförmigen Bebauungsstrukturen - Orientierungspunkte im öffentlichen Raum, der im gesamten Quartier im Wesentlichen auf Verkehrsflächen reduziert ist. Auch aus wohnungswirtschaftlicher Sicht bestehen hier besondere Defizite.

 

Im Stadtteilentwicklungskonzept ist das Wohnquartier Ahrenshooper Straße daher als Aufwertungsgebiet und hinsichtlich des Handlungsbedarfs als Gebiet mit der höchsten Dringlichkeitsstufe dargestellt worden.

 

Für das o.g. Grundstück stehen dem Bezirksamt Mittel zur Verbesserung des Wohnumfeldes in Höhe von ca. 180.000 € zur Verfügung. Diese Mittel müssen im Jahr 2004 kassenwirksam werden, ein zeitliches Verschieben ist nicht mehr möglich. Vorgesehen sind die Einrichtung eines Quartiersplatzes unter Berücksichtigung der vorhandenen Vegetation sowie punktuelle Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.

 

Die Gestaltung des Quartiersplatzes wurde in der “Bürgerplanung / Planungswerkstatt Zingster Kiez” breit und ergebnisoffen mit Anwohnern geplant und diskutiert (“Planning-for-Real-Verfahren”). Zusammenfassend wurden von den Bewohnern folgende Wünsche benannt:

 

·         Einrichtung einer öffentlichen Grünfläche, Ruhezonen ó evtl. private / vereinsmäßige Nutzung der Fläche (Sorge vor Trinkern / Vandalismusschäden).

·         Erhalt der Vegetation auf dem Grundstück.

·         Einrichtung eines Cafés in dem ehem. Kita-Gebäude durch freien Träger

·         Verkehrsberuhigung; sichere Querungsmöglichkeiten; Lücken im Fußwegenetz ergänzen.

 

Die Realisierbarkeit dieser Ziele wurde innerhalb des BA mit den Fachämtern in zahlreichen  Lenkungsrunden geprüft. Das SPI als Verfahrensteuerer und Bauherr hat mit mehreren externen Akteuren Umsetzungsmöglichkeiten ausgelotet. Danach zeichnen sich für die Umsetzung der Maßnahme folgende Rahmenbedingungen ab:

 

·         Das Kita-Gebäude wird voraussichtlich noch bis Ende 2005 durch die Lichtenberger Werkstätten genutzt.

·         Die Einrichtung eines öffentlichen Quartiersplatzes ist als Beitrag zur Aufwertung des Wohnquartiers unverzichtbar; die vorhandene Vegetation sollte so weit wie möglich erhalten bleiben.

·         Eine “private” Nutzung der Fläche ist nicht erwünscht und auch aufgrund der Förderrichtlinien nicht möglich; wünschenswert wäre u.U. die Beibehaltung des Zaunes und damit die Möglichkeit zur Verschließbarkeit der Fläche während der Nachtstunden durch ehrenamtlich Tätige (z.B. Verein für ambulante Versorgung).

·         Verkehrsberuhigung durch punktuelle Aufpflasterungen.

·         Schließung der Lücken im Fußwegenetz.

 

Strittig ist aber nach wie vor, in welches Fachvermögen die Fläche übernommen werden soll, da alle betroffenen Fachämter aus fachlichen und/oder finanziellen Gründen in ihren Möglichkeiten beschränkt sind.

 


Wegen des dringenden Entscheidungsbedarfs wird ein Flächenzuordnungsvorschlag unterbreitet, der

 

·       die Ergebnisse der finanztechnischen Bewertung des Steuerungsdienstes berücksichtigt.

·       die wesentlichen Wünsche der Bewohner und der Anforderungen aus Sicht der Fachämter des Bezirksamtes aufnimmt.

·       auf dem vorliegenden Entwurf (Variante 1) des beauftragten Landschaftsplanungsbüros fußt und

·       vermeidet, dass die Fördermittel zurückgegeben werden müssen (wodurch ein erheblicher Imageschaden für das Bezirksamt in der Öffentlichkeit entstehen würde und darüber hinaus nachhaltige Auswirkungen beim Fördergeber hinsichtlich weiterer Mittelzuweisungen zu erwarten wären).

 

Wesentliche Planungsprämissen sind dabei:

 

·         Einrichtung eines öffentlichen Quartiersparkes unter Berücksichtigung der vorhandenen Vegetation mit Aufenthaltsflächen, aber ohne potentiell störende Einrichtungen wie z.B. Grillplatz. Einzäunung der Grünfläche und Organisation eines Schließdienstes für die Nachtstunden durch Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements von Anwohnern für Belange des Gemeinwohls (z.B. Verein für ambulante Versorgung) . Diese Flächen sollten in das Fachvermögen von UmNat (ca. 3.348m²) übertragen werden.

·         Einrichtung von beleuchteten, öffentlichen Fußwegen rund um den (gegenüber der bisherigen Kita-Freifläche deutlich verkleinerten) zukünftigen Quartierspark, um die Lücken im bestehenden Fußwegenetz zu schließen. Diese Flächen von ca. 10 m Breite (ab bestehendem Fahrbahnrand), die den Erhalt der als wertvoll erkannten und von den Anwohnern geforderten Vegetation ermöglichen, sollten als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden und dem Fachvermögen von BauT zugeordnet werden (ca. 2.404 m²).

·         Die Fläche des mindestens bis Ende 2005 weiter bestehenden ehem. Kita-Gebäudes verbleibt einschließlich eines ca. 5 m breiten Streifens rund um das Gebäude und der Zufahrtstraße zunächst im bezirklichen allgemeinen Finanzvermögen (ca. 2.396 m²). Nach gegenwärtigem Sachstand, wonach seitens des Bezirksamtes keine längere Nutzung durch freie Träger erwünscht ist und sich keine andere Wiedernutzungsmöglichkeit abzeichnet, sollte der Rückbau des Kita-Gebäudes ab dem Jahr 2006 vorgesehen und Stadtumbau-Ost Aufwertungsmittel zur späteren Erweiterung des Quartiersparkes beantragt werden.

 

 
 

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