Drucksache - DS/0981/V  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung zwischen dem Leiter der Abt. WiImm und der Leiterin der OE Wirtschaftsförderung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR WiImmBzStR WiImm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2004 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Leiter der Abt. WiImm und die Leiterin der OE Wirtschaftsförderung

haben in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes – VGG – die o.g. Zielvereinbarung abgeschlossen und bitten die Bezirksverordnetenversammlung, diese in der als Anlage beigefügten Fassung zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

s. Anlage

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                                 Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                          Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

29.03.2004

Inhaltsverzeichnis

 

 

 

1.      Vorbemerkung

 

 

 

2.      Aufgaben der Organisationseinheit

 

 

    2.1       Aufgaben der Organisationseinheit in zentraler Verantwortung

 

    2.2      Zusammenwirken von Verwaltung und Wirtschaft          

 

 

 

3.      Organisationsziele der Organisationseinheit

 

 

 

4.      Führungsziele

 

 

 

5.      Abbildung der Aufgaben der OE in der K - L - R

 

 

 

 

 

 

Anlage:     Arbeitsschwerpunkte der OE für 2004

 

 

 


Zielvereinbarung

 

 

zwischen

 

dem  Leiter der Abteilung Wirtschaft und Immobilien, Herrn Bezirksstadtrat Dr. Andreas Prüfer

-          nachfolgend Bezirksstadtrat genannt -

 

und

 

der Leiterin der Organisationseinheit Wirtschaftsförderung, Frau Marion Nüske

 

- nachfolgend  Leiterin der OE genannt -

 

 

1.    Vorbemerkung

 

Diese Zielvereinbarung wird aufgrund § 2 VGG und der internen Rahmenregulierung vom 16. Januar 2001 (BA-Beschluss Nr. 09/01) abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) die Grundlagen, Ziele sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit.

 

Die Beteiligten streben mit der Vereinbarung gemeinsame Ziele eine planvolle, kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit an.

 

Die Regelungen der Dienst- und Fachaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin und der Status des Bezirksamtes gegenüber den Organisationseinheiten bleiben hiervon unberührt.

 

Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der Bürger einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung, dass die Organisationseinheit Wirtschaftsförderung  aufgabenbedingt – durch Umfang und Intensität ihrer Bürgerkontakte insbesondere zur Unternehmerschaft – einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Berlin leistet.

 

Diese Zielvereinbarung wird im Licht der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für die Organisationseinheit Wirtschaftsförderung und unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen.

 

 

2.    Aufgaben der Organisationseinheit (OE)

 

Die Wirtschaftsberatung ist als “sonstige Organisationseinheit” der Abteilung Wirtschaft zugehörig.

 

Die OE Wirtschaftsförderung ist Anlauf-, Informations- und Beratungsstelle für Unternehmer, Existenzgründer und an Wirtschaftsfragen interessierte Bürger. Sie unterstützt jedes Bestreben, das dazu dient, die ansässige Wirtschaft zu stärken und zu unterstützen, Existenzgründungen zu befördern und neue Arbeitsplätze in den Bezirk zu holen.

 

Das Aufgabenspektrum umfasst:

-          Konzeptionelle Aufgaben 

-          Mitwirkung bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zur wirtschaftlichen Entwicklung

-          Stellungnahmen zu Wirtschaftsthemen

-          Beratung von Existenzgründern und Unternehmern       

-          Mitwirkung im Rahmen “Bezirkliches Bündnis für Wirtschaft und Arbeit”, Koordinator

-          Akquise von Unternehmen/Investoren, Bearbeitung von Ansiedlungsbegehren 

-          Bestandspflege Unternehmen                             

-          Standortanalysen             

-          Initiierung, Mitwirkung, Begleitung, Bewertung und Abrechnung von Projekten zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur                                  

-          Stellungnahmen für das Sozialamt nach § 30 BSHG                 

-          Mitwirkung an der bezirklichen Bauleitplanung    

-          Initiierung und Mitwirkung an  Aktivitäten im ”Stadtraum Ost/eastside”              

-          Öffentlichkeitsarbeit, Imagepflege

-          Standortmarketing

-          Herausgabe von Informationsmaterial zum Wirtschaftsstandort

-          Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen

-          Zusammenarbeit mit Institutionen bei der Vermarktung landeseigener Grundstücke                      

-          Titelverwalter für Kapitel 4320

-          Ansprechpartner für Bildungsträger und Unternehmer zum Thema Ausbildung, Mitwirkung in verschiedenen Gremien dazu      

-          Koordinierung von Genehmigungsverfahren       

 

Dazu stehen folgende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung:

 

                                                                        2004                                                  2005     

 

Ausgaben gesamt:                                    169.700 €                                           169.700 €

davon: Personalkosten                             129.700 €                                           129.700 €

            Sachkosten                                     40.000 €                                             40.000 €

 

Die im Haushaltsplan 2004/05 veranschlagten Personalausgaben in Höhe von je 129.700,00 Euro sind mit 3,15 Stellen untersetzt.

 

Der Bezirksstadtrat setzt sich für die Bereitstellung dieser notwendigen Mittel ein. Sollte es zu Reduzierungen bei der Mittelbereitstellung kommen, wird der Bezirksstadtrat im Bezirksamt Entscheidungen einfordern, welche Aufgaben, in welchem Umfang künftig nicht mehr erbracht werden.

 

Um die Ausführung der o.g. Aufgaben stets termingerecht und in gleichmäßig guter Qualität sichern zu können und gemäß den Anforderungen an bezirkliche Wirtschaftsförderung immer wieder Aufgaben entsprechend aktueller Gegebenheiten zusätzlich zu leisten, reichen die finanziellen und personellen Ressourcen jedoch nicht aus. Personal- und Sachkosten sind so eng bemessen, dass das Aufgabenspektrum nicht vollständig und umfassend abgedeckt werden kann. Die Leiterin der OE entscheidet laufend, welche Aufgaben Vorrang haben und welche zeitweise zurückgestellt werden bzw. entfallen. Vorrangig sind in jedem Fall die nachstehend unter 2.1 genannten Aufgaben.

 

Der Bezirksstadtrat setzt sich im Bezirksamt dafür ein, dass die OE Personalkosten für eine weitere Stelle (BAT-O IVb) erhält.

 

 

2.1               Aufgaben der Organisationseinheit in zentraler Verantwortung

 

Im Bezirksamt Lichtenberg nimmt die Organisationseinheit Wirtschaftsförderung die Funktion der Bezirklichen Koordinierungsstelle wahr

·         bei Investitionsvorhaben von Wirtschaftsunternehmen, soweit ressortübergreifende Belange der bezirklichen Verwaltung betroffen sind, insbesondere bei komplexen oder streitbefangenen Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben von bezirklicher Bedeutung,

·         als Partner der Zentralen Anlauf- und Koordinierungsstelle (ZAK) bei SenWiArbFrau, soweit im Bezirk Lichtenberg Investitionsvorhaben von besonderer (gesamtstädtischer) wirtschaftspolitischer Bedeutung erfolgen bzw. die Abstimmung mit anderen Bezirken erforderlich ist.

 

Entsprechend der Festlegungen des BezVG ist die OE Wirtschaftsförderung an allen die Aufgabenstellung berührenden wesentlichen Planungen zu beteiligen. Der Bezirksstadtrat schafft die dazu notwendigen Voraussetzungen.

 

 

Die OE ist als Dienstleister Anlauf- und Beratungsstelle für Bürger und Unternehmer zu wirtschaftlichen Fragen.

 

 

Die OE Wirtschaftsförderung koordiniert im “Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit” die Projekte der Aktion 1 “Stärkung der lokalen Wirtschaft und Standortmarketing” und der Aktion 2 “Stadtteilentwicklung URBAN II” (Wirtschaft und Arbeit).

Darüber hinaus übernimmt die OE die Konzipierung, Mitwirkung, Begleitung, Bewertung und Abrechnung für einzelne Projekte* zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

    * -    Regionalmanagement

      -    Frau und Wirtschaft

      -    Regionales Früherkennungssystem (ohne Abrechnung)

 

Sie koordiniert das Berichtswesen für diese Projekte termingerecht.

 

 

Durch die mit Fördermitteln ermöglichten Maßnahmen und Projekte werden die Potenziale der OE deutlich  gesteigert bzw. die o.g. Defizite zu einem Teil kompensiert.

 

Der Bezirksstadtrat unterstützt die Bemühungen der OE durch geeignete Aktivitäten zur Bereitstellung der stets erforderlichen Eigenanteile der Finanzierung.

 

 

2.2               Zusammenwirken von Verwaltung und Wirtschaft  

 

Die OE organisiert die Zusammenarbeit mit Verbänden, Institutionen, Arbeits- und Interessengemeinschaften, um die Möglichkeiten der Verwaltung umfassend für die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung des Bezirkes einsetzen zu können.

 

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit in Gremien ist dabei ebenso von Bedeutung wie der gegenseitige Informationsaustausch.

 

Die OE organisiert monatlich 2 Betriebsbesuche für den Bezirksstadtrat.

 

Die OE bringt sich ein in die Organisation der alljährlich als gemeinsames Projekt des BA und des WKHL stattfindenden Veranstaltung “Wirtschaftstage”.

 

 

3.                Organisationsziele der Organisationseinheit

 

Wirtschaftsförderung ist keine ausschließliche Aufgabe der OE, sie muss zur Philosophie des gesamten Bezirksamtes werden.

 

Die Beteiligten sind übereinstimmend der Auffassung, dass die OE im Bezirksamt Lichtenberg zu einer effizienten Bezirklichen Koordinierungsstelle im Sinne des BezVG § 37 (4) weiterentwickelt werden soll. Dazu sind die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen:

 

-     Fixierung von Kompetenzen der OE

-           Eingrenzung des unter 2. genannten Aufgabenspektrums

-          Schaffung einer zusätzlichen Stelle

 

 

weitere Ziele sind:

 

-          Vereinheitlichung der erfassten Unternehmensdaten, Aufbereitung als Serienbriefdateien

 

 

-          effektive Nutzung der Kosten- und Leistungsrechnung

 

-          intensive Gestaltung der Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement, um die

Nachhaltigkeit der Ergebnisse zu sichern

 

-    aktuelle Präsenz in Medien des Bezirksamtes

 

 

 

4.                Führungsziele

 

Die Führungstätigkeit der Leiterin der OE richtet sich vorrangig auf die Motivation und Förderung der Eigeninitiative und der Eigenverantwortung der Mitarbeiter. Sie sollen ihre Arbeit als Teil, d.h. im Zusammenwirken der Bezirksverwaltung und als Dienstleistung für den Kunden verstehen und entsprechend handeln.

 

Die Leiterin der OE orientiert die Organisation der Arbeitsabläufe anhand der Arbeitsschwerpunkte für das laufende Jahr, als Voraussetzung für deren terminkonkrete Erfüllung.

 

Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter sowie eigene werden trotz personeller Engpässe fachbezogen gewährleistet.

 

 

5.                Abbildung der Aufgaben der OE  in der K-L-R

 

Die Tätigkeit der OE wird in der K-L-R über folgende Produkte abgebildet:

 

       Produkt-Nr.         Produktbezeichnung

 

·            77646                   Standortmarketing und Öffentlichkeitsarbeit

·            76804                   Stellungnahmen und die Mitwirkung/ Teilnahme an Gremien der  

bezirklichen und überbezirklichen Wirtschaftsentwicklung

·            78780                   Wirtschaftsberatung und Unternehmensbetreuung  

 

Die Daten der K-L-R werden im Rahmen eines Soll/Ist-Vergleichs vierteljährlich ausgewertet.

 

 

 

Dr. Andreas Prüfer                                                                              Marion Nüske

BzStR WiImm                                                                                     WiföL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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