Drucksache - DS/0981/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Der Leiter der Abt. WiImm und die
Leiterin der OE Wirtschaftsförderung haben in Umsetzung des
Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes – VGG – die o.g. Zielvereinbarung
abgeschlossen und bitten die Bezirksverordnetenversammlung, diese in der als
Anlage beigefügten Fassung zur Kenntnis zu nehmen. s. Anlage Berlin,
den
Emmrich Dr.
Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Inhaltsverzeichnis1. Vorbemerkung 2. Aufgaben der Organisationseinheit
2.1 Aufgaben der Organisationseinheit in
zentraler Verantwortung 2.2
Zusammenwirken von Verwaltung und Wirtschaft 3. Organisationsziele der
Organisationseinheit 4. Führungsziele 5. Abbildung der Aufgaben der OE in der K -
L - R Anlage: Arbeitsschwerpunkte der OE für 2004Zielvereinbarungzwischen dem Leiter der Abteilung Wirtschaft und
Immobilien, Herrn Bezirksstadtrat Dr. Andreas Prüfer -
nachfolgend
Bezirksstadtrat genannt - und der Leiterin der Organisationseinheit Wirtschaftsförderung,
Frau Marion Nüske - nachfolgend
Leiterin der OE genannt - 1. Vorbemerkung Diese Zielvereinbarung wird aufgrund § 2 VGG und der internen Rahmenregulierung vom 16. Januar 2001 (BA-Beschluss Nr. 09/01) abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) die Grundlagen, Ziele sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit. Die Beteiligten streben mit der Vereinbarung gemeinsame
Ziele eine planvolle, kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Die Regelungen der Dienst- und Fachaufsicht des Bezirksamtes
Lichtenberg von Berlin und der Status des Bezirksamtes gegenüber den
Organisationseinheiten bleiben hiervon unberührt. Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der Bürger einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung, dass die Organisationseinheit Wirtschaftsförderung aufgabenbedingt – durch Umfang und Intensität ihrer Bürgerkontakte insbesondere zur Unternehmerschaft – einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Berlin leistet. Diese Zielvereinbarung wird im Licht der dezentralen Fach-
und Ressourcenverantwortung für die Organisationseinheit Wirtschaftsförderung
und unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der
Bezirksamtsmitglieder geschlossen. 2. Aufgaben der Organisationseinheit
(OE) Die Wirtschaftsberatung ist als “sonstige Organisationseinheit” der Abteilung Wirtschaft zugehörig.Die OE Wirtschaftsförderung ist Anlauf-, Informations- und Beratungsstelle für Unternehmer, Existenzgründer und an Wirtschaftsfragen interessierte Bürger. Sie unterstützt jedes Bestreben, das dazu dient, die ansässige Wirtschaft zu stärken und zu unterstützen, Existenzgründungen zu befördern und neue Arbeitsplätze in den Bezirk zu holen. Das Aufgabenspektrum umfasst: -
Konzeptionelle
Aufgaben -
Mitwirkung
bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zur wirtschaftlichen Entwicklung -
Stellungnahmen
zu Wirtschaftsthemen -
Beratung
von Existenzgründern und Unternehmern -
Mitwirkung
im Rahmen “Bezirkliches Bündnis für Wirtschaft und Arbeit”, Koordinator -
Akquise
von Unternehmen/Investoren, Bearbeitung von Ansiedlungsbegehren -
Bestandspflege
Unternehmen -
Standortanalysen -
Initiierung,
Mitwirkung, Begleitung, Bewertung und Abrechnung von Projekten zur Stärkung der
regionalen Wirtschaftsstruktur
-
Stellungnahmen
für das Sozialamt nach § 30 BSHG -
Mitwirkung
an der bezirklichen Bauleitplanung -
Initiierung
und Mitwirkung an Aktivitäten im
”Stadtraum Ost/eastside” -
Öffentlichkeitsarbeit,
Imagepflege -
Standortmarketing -
Herausgabe
von Informationsmaterial zum Wirtschaftsstandort -
Vorbereitung
und Durchführung von Veranstaltungen -
Zusammenarbeit
mit Institutionen bei der Vermarktung landeseigener Grundstücke -
Titelverwalter
für Kapitel 4320 -
Ansprechpartner
für Bildungsträger und Unternehmer zum Thema Ausbildung, Mitwirkung in
verschiedenen Gremien dazu -
Koordinierung
von Genehmigungsverfahren Dazu stehen folgende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung: 2004 2005 Ausgaben
gesamt: 169.700 € 169.700 € davon: Personalkosten 129.700 € 129.700 € Sachkosten
40.000 € 40.000 € Die im Haushaltsplan 2004/05 veranschlagten Personalausgaben in Höhe von je 129.700,00 Euro sind mit 3,15 Stellen untersetzt. Der Bezirksstadtrat setzt sich für die Bereitstellung dieser notwendigen Mittel ein. Sollte es zu Reduzierungen bei der Mittelbereitstellung kommen, wird der Bezirksstadtrat im Bezirksamt Entscheidungen einfordern, welche Aufgaben, in welchem Umfang künftig nicht mehr erbracht werden. Um die Ausführung der o.g. Aufgaben stets termingerecht und in gleichmäßig guter Qualität sichern zu können und gemäß den Anforderungen an bezirkliche Wirtschaftsförderung immer wieder Aufgaben entsprechend aktueller Gegebenheiten zusätzlich zu leisten, reichen die finanziellen und personellen Ressourcen jedoch nicht aus. Personal- und Sachkosten sind so eng bemessen, dass das Aufgabenspektrum nicht vollständig und umfassend abgedeckt werden kann. Die Leiterin der OE entscheidet laufend, welche Aufgaben Vorrang haben und welche zeitweise zurückgestellt werden bzw. entfallen. Vorrangig sind in jedem Fall die nachstehend unter 2.1 genannten Aufgaben. Der Bezirksstadtrat setzt sich im Bezirksamt dafür ein, dass die OE Personalkosten für eine weitere Stelle (BAT-O IVb) erhält. 2.1
Aufgaben der Organisationseinheit in zentraler Verantwortung Im Bezirksamt Lichtenberg nimmt die Organisationseinheit
Wirtschaftsförderung die Funktion der Bezirklichen Koordinierungsstelle
wahr ·
bei
Investitionsvorhaben von Wirtschaftsunternehmen, soweit ressortübergreifende Belange
der bezirklichen Verwaltung betroffen sind, insbesondere bei komplexen oder
streitbefangenen Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben von bezirklicher
Bedeutung, ·
als Partner der
Zentralen Anlauf- und Koordinierungsstelle (ZAK) bei SenWiArbFrau, soweit im
Bezirk Lichtenberg Investitionsvorhaben von besonderer (gesamtstädtischer)
wirtschaftspolitischer Bedeutung erfolgen bzw. die Abstimmung mit anderen
Bezirken erforderlich ist. Entsprechend der Festlegungen des BezVG ist die OE Wirtschaftsförderung an allen die Aufgabenstellung berührenden wesentlichen Planungen zu beteiligen. Der Bezirksstadtrat schafft die dazu notwendigen Voraussetzungen. Die OE ist als Dienstleister Anlauf- und
Beratungsstelle für Bürger und Unternehmer zu wirtschaftlichen Fragen. Die OE Wirtschaftsförderung koordiniert im “Bezirklichen
Bündnis für Wirtschaft und Arbeit” die Projekte der Aktion 1 “Stärkung
der lokalen Wirtschaft und Standortmarketing” und der Aktion 2
“Stadtteilentwicklung URBAN II” (Wirtschaft und Arbeit). Darüber hinaus übernimmt die OE die Konzipierung, Mitwirkung, Begleitung, Bewertung und Abrechnung für einzelne Projekte* zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur im Rahmen ihrer Möglichkeiten. * - Regionalmanagement - Frau und Wirtschaft - Regionales Früherkennungssystem (ohne Abrechnung) Sie koordiniert das Berichtswesen für diese Projekte termingerecht. Durch die mit Fördermitteln ermöglichten Maßnahmen und Projekte werden die Potenziale der OE deutlich gesteigert bzw. die o.g. Defizite zu einem Teil kompensiert. Der Bezirksstadtrat unterstützt die Bemühungen der OE durch geeignete Aktivitäten zur Bereitstellung der stets erforderlichen Eigenanteile der Finanzierung. 2.2
Zusammenwirken
von Verwaltung und Wirtschaft Die OE organisiert die Zusammenarbeit mit Verbänden, Institutionen, Arbeits- und Interessengemeinschaften, um die Möglichkeiten der Verwaltung umfassend für die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung des Bezirkes einsetzen zu können. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit in Gremien ist dabei
ebenso von Bedeutung wie der gegenseitige Informationsaustausch. Die OE
organisiert monatlich 2 Betriebsbesuche für den Bezirksstadtrat. Die OE bringt sich ein in die Organisation der alljährlich als gemeinsames Projekt des BA und des WKHL stattfindenden Veranstaltung “Wirtschaftstage”. 3.
Organisationsziele der Organisationseinheit Wirtschaftsförderung ist keine ausschließliche Aufgabe der OE, sie muss zur Philosophie des gesamten Bezirksamtes werden. Die Beteiligten sind übereinstimmend der Auffassung, dass die OE im Bezirksamt Lichtenberg zu einer effizienten Bezirklichen Koordinierungsstelle im Sinne des BezVG § 37 (4) weiterentwickelt werden soll. Dazu sind die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen: - Fixierung von Kompetenzen der OE -
Eingrenzung des unter 2. genannten
Aufgabenspektrums - Schaffung einer zusätzlichen Stelle weitere
Ziele sind: -
Vereinheitlichung
der erfassten Unternehmensdaten, Aufbereitung als Serienbriefdateien - effektive Nutzung der Kosten- und Leistungsrechnung - intensive Gestaltung der Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement, um die Nachhaltigkeit der Ergebnisse zu sichern - aktuelle Präsenz in Medien des Bezirksamtes 4.
Führungsziele Die Führungstätigkeit der Leiterin der OE richtet sich vorrangig auf die Motivation und Förderung der Eigeninitiative und der Eigenverantwortung der Mitarbeiter. Sie sollen ihre Arbeit als Teil, d.h. im Zusammenwirken der Bezirksverwaltung und als Dienstleistung für den Kunden verstehen und entsprechend handeln. Die Leiterin der OE orientiert die Organisation der
Arbeitsabläufe anhand der Arbeitsschwerpunkte für das laufende Jahr, als Voraussetzung
für deren terminkonkrete Erfüllung. Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter sowie eigene werden
trotz personeller Engpässe fachbezogen gewährleistet. 5.
Abbildung der Aufgaben der OE in der K-L-R Die Tätigkeit der OE wird in der K-L-R über folgende Produkte abgebildet: Produkt-Nr. Produktbezeichnung ·
77646 Standortmarketing und
Öffentlichkeitsarbeit ·
76804 Stellungnahmen und die
Mitwirkung/ Teilnahme an Gremien der bezirklichen und überbezirklichen
Wirtschaftsentwicklung ·
78780 Wirtschaftsberatung und
Unternehmensbetreuung Die Daten der K-L-R werden im Rahmen eines Soll/Ist-Vergleichs vierteljährlich ausgewertet. Dr. Andreas Prüfer Marion
Nüske BzStR WiImm WiföL |
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