Drucksache - DS/0977/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: a) Betragl. Änderungen
Aufgrund des Beschlusses des
Abgeordnetenhauses vom 18.03.2004 über den Haushalt 2004/2005 wurden die als
Anlage 1 beigefügten Änderungen im Bezirkshaushaltsplan 2004/2005 (Stand
BVV-Beschluss) erforderlich. Es handelt sich insbesondere um die titelkonkrete
Untersetzung der Erhöhung der Zuweisungssumme im T- und Z-Teil um 23.193 T€. b) Ergänzung Vorbericht
Die Bezirke wurden mit Schreiben der
Senatsverwaltung für Finanzen – II D – vom 18.12.2003 aufgefordert, die
Überprüfung der Bezirkspläne hinsichtlich ·
Ausgaben
gegenüber der Zuweisung für andere Zwecke oder für gleiche Zwecke in höherem
Umfang veranschlagt wurden und ·
Ausgaben
aus höheren oder neuen Einnahmen gegenüber der Einnahmevorgabe veranschlagt
wurden vorzunehmen. Das Ergebnis dieser
Überprüfungen soll in allen Bezirken einheitlich Bestandteil des Vorberichts
werden. Entsprechend wird der Bezirkshaushaltsplan Lichtenberg um die als
Anlage 2 beigefügte Ergänzung erweitert. c) Ergänzung Vergleichsbeträge im Haushaltsplan
2004/2005 Der Hauptausschuss hat in seiner 68.
Sitzung am 27.02.2004 beschlossen, dass neben der Rechnung 2002 das vorläufige
Ist 2003 als Vergleichsbetrag auszuweisen ist. Der Bezirkshaushaltsplan
Lichtenberg wird um diese Spalte entsprechend ergänzt. Berlin,
den
Emmrich Bezirksbürgermeisterin Anlage 2 Ergänzung des Vorberichts zum
Bezirkshaushaltsplan Lichtenberg 2004/2005 Verfassungsmäßigkeit
Das
Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 31.10.2003 hat
Folgewirkungen auch auf den Haushaltsplan 2004/2005. Der Senat hat den
Haushaltsplanentwurf bereits einer eingehenden Prüfung unterzogen und
festgestellt, dass die Zuweisungsbeträge an die Bezirke den vom
Verfassungsgerichtshof aufgestellten Kriterien entsprechen. Dabei hat der Senat
folgende Teilglobalsummen einer Prüfung unterzogen: ·
Produktsummenbudget (ohne pauschalierbare Produkte) ·
Pauschalierbare Produkte ·
Reform des öffentlichen Gesundheitswesens –
Gesundheitsberichterstattung – Planung – Förderung,
Gesundheitsschutz/-aufsicht, gesundheitliche und soziale Hilfen ·
Investitionen ·
Sonstige Personalausgaben ·
Hilfe in besonderen Lebenslagen (Pflegeleistungen) ·
Tabellenwohngeld ·
Hilfe zum Lebensunterhalt ·
Unfallkasse ·
Jugendpflegemaßnahmen (Hilfe zur Erziehung, ZVK/UVK, Tagespflege,
sozialpädagogische Hilfe in Ausbildungsverhältnissen, betreutes Wohnen,
Schulhelfer, Beförderung behinderter Kinder ·
Psychiatrieentwicklungsprogramm ·
BAFöG Die
vorgenannten Teilglobalsummen wurden aufgrund des Prüfungsergebnisses des
Senates für verfassungskonform erkannt. Eine Nachprüfung hinsichtlich des
Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg ist daher nur insoweit erforderlich, als von
den Globalzuweisungen bei der Veranschlagung abgewichen wird, insbesondere
soweit ·
Ausgaben gegenüber der Zuweisung für andere Zwecke oder für
gleiche Zwecke in höherem Umfang veranschlagt wurden, ·
Ausgaben aus höheren oder neuen Einnahmen gegenüber der
Einnahmenvorgabe veranschlagt wurden. Besonderes
Augenmerk ist dabei auf Verstärkungen freiwilliger Leistungen aus anderen
Teilen der Globalzuweisungen sowie auf die pauschalierbaren Produkte zu legen. Die
einzelnen Zuweisungssummen und Einnahmevorgaben werden nachfolgend mit den
Ansätzen des Bezirkshaushaltsplanes verglichen mit folgenden Ergebnissen: Übergangsbudget bzw. Produktsummenbudget (Personalausgaben und
A-Teil)
Die
im Haushaltsplan über die vorgenannte Summe hinaus im A-Teil veranschlagten
Beträge beziehen sich auf die einnahmeabhängigen Ausgaben des Ausgabenfeldes A
10, die Beköstigung (Ausgabefeld A 07). Darüber hinaus wurden im Jahre 2004 die
Mittel für die bauliche Unterhaltung aus der Pauschalzuweisung für
Investitionen um 409,0 T € (2005 = 670 T €) aufgestockt. Zulasten des
Produktsummenbudgets wurden die Ansätze für freiwillige soziale Leistungen (T
08) in 2004 um 266 T € und in 2005 um 469 T € erhöht. Zuweisungen für sonstige Personalausgaben
Die
geringfügigen Abweichungen in Höhe von 45,2 T€ bzw. 28,9 T€ sind in einer höheren
Veranschlagung der Mittel für Beschäftigte nach BSHG (HzA) zulasten der
Transferausgaben begründet. Zuweisung Z-Teil
Zuweisungen für Transferausgaben (T-Teil)
Die
Ansätze für freiwillige soziale Leistungen (T 08) wurden durch Umschichtungen
innerhalb des Bezirkshaushaltes zulasten des Produktsummenbudgets in 2004 um
266 T € und in 2005 um 469 T € erhöht. Die
veranschlagten Mittel sind zwingend erforderlich, um einen Minimalumfang
wichtiger sozialer Projekte und die damit verbundene sozio-kulturelle
Infrastruktur des Bezirkes abzusichern. Sie sichern lediglich ab, dass die im
Bezirk bestehenden Einrichtungen (z.B. das Netz der sozio-kulturellen Zentren –
Stadtteilarbeit) erhalten werden können
und die Projektförderung im bisherigen Umfang und nur mit den notwendigsten
Ausstattungen erfolgen kann. Neue und nicht geförderte Projekte wurden
grundsätzlich nicht bedacht. Die
Mittel werden darüber hinaus zur teilweisen Kompensation der Kürzungen bei den
Hilfen zur Erziehung eingesetzt, damit soll insbesondere die Jugendsozialarbeit
nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ermöglicht werden. Rechtliche
Grundlage für die Veranschlagung ist die VvB (Artikel 11, 12, 18, 22, 26, 32),
§§ 11, 12 SGB VIII, § 17 BSHG. Zuweisungen für Investitionen
Die
Zuweisungen wurden bis auf 409,0 T € in 2004 und 670,0 T € in 2005 (Umsetzung
zur baulichen Unterhaltung) in vollem Umfang für Investitionen veranschlagt. Einnahmen
Außerhalb
der Einnahmevorgabe hat der Bezirk höhere bzw. neue Einnahme im Haushaltsjahr
2004 in Höhe von 3.600 T € und im Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 4.156 T €
veranschlagt. In Höhe dieser Einnahmen waren Ausgaben in gleicher Höhe,
insbesondere für Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen ( A 10) und Beköstigung
an Grundschulen sowie in Kindertagesstätten (A 07) zu veranschlagen. Die mit
400 T € in 2004 veranschlagten Einnahmen aus Grundstücksverkäufen wurden für
den Ausgleich des Verlustvortrages 2002 veranschlagt. Pauschalierbare Produkte
Der
Senat hat die Zuweisung für pauschalierbare Produkte für 2004 um 5 v.H. und für 2005 um 10 v.H. abgesenkt. Für
Lichtenberg bedeutete dies eine Kürzung der Zuweisung um 218,1 T € für das
Haushaltsjahr 2004 und 436,3 T € für das Haushaltsjahr 2005. Das Bezirksamt
sieht sich außer Stande, diese Kürzungen, die insbesondere den Kulturbereich
betreffen, produktkonkret vorzunehmen. Begründung: Das
Bezirksamt Lichtenberg hat die Produktkosten für den Bereich Kultur im Rahmen
der Haushaltsplanaufstellung bereits deutlich durch Schließung von
Einrichtungen und Personalabbau reduziert. Die budgetwirksamen Kosten für die
Kulturarbeit wurden von 8,93 € im Jahre 2002 auf 6,31 € je Einwohner im Jahre
2004 abgesenkt. Gleichzeitig hat das Bezirksamt eine inhaltliche Neuausrichtung
der Kulturarbeit im Bezirksamt eingeleitet. Im
Bezirk sind rechtsextreme, rassistische und antisemitische Orientierungen in
verschiedenen Lebensbereichen des Alltags nicht zu übersehen, die sowohl bei
Jugendlichen als auch bei Erwachsenen teilweise im Zusammenhang mit konkreten
Verhaltensweisen wie Ausgrenzung, Diskriminierung oder Gewaltbilligung stehen.
Die rechtsextreme Szene verfügt nach einer von Bezirksamt und Senat in Auftrag
gegebenen Untersuchung über eine funktionierende Infrastruktur in Lichtenberg,
die aus Treffpunkten, Kneipen, Veranstaltungsorten und Geschäften besteht.
Zahlreiche rechtsextreme Organisationen haben sich in Lichtenberg
niedergelassen. Das
Bezirksamt unternimmt alle ihm möglichen Anstrengungen zur Aufklärung,
Prävention und Intervention im Rahmen der Jugendarbeit in Freizeiteinrichtungen
und Schulen, durch Aktivitäten in Wohnumfeld und Nachbarschaft sowie im
öffentlichen Raum. Ein wesentlicher Schwerpunkt im Rahmen des lokalen Aktionsplanes
wird aber auch auf zivilgesellschaftliches Engagement gelegt. Um die Basis
dafür zu erweitern, sollen zivilgesellschaftliche Arbeit, demokratische Kultur
und lokalverankertes Kulturleben verschränkt werden. Angesichts der wenig
entwickelten kulturellen Infrastruktur in Lichtenberg orientieren sich die
Bürgerinnen und Bürger verschiedener Altersgruppen in ihrem Freizeitverhalten
oft an den Innenstadtbezirken. Um Kommunikationspunkte zu entwickeln, müssen
jedoch Angebote vor Ort geschaffen werden, um langfristig eine eigene Identität
als demokratischer Stadtteilkultur herauszubilden. Die
bezirklichen Kultureinrichtungen müssen in Zusammenarbeit mit freien Trägern
und engagierten Bürgern ihre inhaltliche Arbeit auf diese neuen Ziele
ausrichten, offen sein für eine sinnvolle Vernetzung von Bündnissen mit
Initiativen, Kirchen und sonstigen freien Trägern in den jeweiligen
Sozialräumen, Angebote für einen lokalen Diskurs erarbeiten und vorhalten. Es
handelt sich dabei zwar um einen lokalen Aktionsplan, der aber Konsequenzen für die Berlin und das Umland,
ob Erfolg oder Misserfolg, haben wird. Verfassungsrechtliche
Grundlage für die Veranschlagung dieser Mittel sind insoweit: Art.
3 GG, Art. 10 VvB. Ergebnis
Insgesamt
wird der Bezirkshaushaltsplan Lichtenberg für die Haushaltsjahre 2004/05 als
verfassungskonform erkannt. |
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