Drucksache - DS/0977/V  

 
 
Betreff: Änderungen bzw. Ergänzungen des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg 2004/2005 (Stand BVV-Beschluss)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2004 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

a) Betragl. Änderungen

Aufgrund des Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 18.03.2004 über den Haushalt 2004/2005 wurden die als Anlage 1 beigefügten Änderungen im Bezirkshaushaltsplan 2004/2005 (Stand BVV-Beschluss) erforderlich. Es handelt sich insbesondere um die titelkonkrete Untersetzung der Erhöhung der Zuweisungssumme im T- und Z-Teil um 23.193 T€.

 

b) Ergänzung Vorbericht

Die Bezirke wurden mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen – II D – vom 18.12.2003 aufgefordert, die Überprüfung der Bezirkspläne hinsichtlich

·         Ausgaben gegenüber der Zuweisung für andere Zwecke oder für gleiche Zwecke in höherem Umfang veranschlagt wurden

 und

·         Ausgaben aus höheren oder neuen Einnahmen gegenüber der Einnahmevorgabe veranschlagt wurden

vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Überprüfungen soll in allen Bezirken einheitlich Bestandteil des Vorberichts werden. Entsprechend wird der Bezirkshaushaltsplan Lichtenberg um die als Anlage 2 beigefügte Ergänzung erweitert.

 

c) Ergänzung Vergleichsbeträge im Haushaltsplan 2004/2005

Der Hauptausschuss hat in seiner 68. Sitzung am 27.02.2004 beschlossen, dass neben der Rechnung 2002 das vorläufige Ist 2003 als Vergleichsbetrag auszuweisen ist. Der Bezirkshaushaltsplan Lichtenberg wird um diese Spalte entsprechend ergänzt.

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Emmrich                                                            

Bezirksbürgermeisterin                                     

 

                                                                           

Anlage 2

 

Ergänzung des Vorberichts zum Bezirkshaushaltsplan

Lichtenberg 2004/2005

 

 

Verfassungsmäßigkeit

 

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 31.10.2003 hat Folgewirkungen auch auf den Haushaltsplan 2004/2005. Der Senat hat den Haushaltsplanentwurf bereits einer eingehenden Prüfung unterzogen und festgestellt, dass die Zuweisungsbeträge an die Bezirke den vom Verfassungsgerichtshof aufgestellten Kriterien entsprechen. Dabei hat der Senat folgende Teilglobalsummen einer Prüfung unterzogen:

 

·         Produktsummenbudget (ohne pauschalierbare Produkte)

 

·         Pauschalierbare Produkte

 

·         Reform des öffentlichen Gesundheitswesens – Gesundheitsberichterstattung – Planung – Förderung, Gesundheitsschutz/-aufsicht, gesundheitliche und soziale Hilfen

 

·         Investitionen

 

·         Sonstige Personalausgaben

 

·         Hilfe in besonderen Lebenslagen (Pflegeleistungen)

 

·         Tabellenwohngeld

 

·         Hilfe zum Lebensunterhalt

 

·         Unfallkasse

 

·         Jugendpflegemaßnahmen (Hilfe zur Erziehung, ZVK/UVK, Tagespflege, sozialpädagogische Hilfe in Ausbildungsverhältnissen, betreutes Wohnen, Schulhelfer, Beförderung behinderter Kinder

 

·         Psychiatrieentwicklungsprogramm

 

·         BAFöG

 

Die vorgenannten Teilglobalsummen wurden aufgrund des Prüfungsergebnisses des Senates für verfassungskonform erkannt. Eine Nachprüfung hinsichtlich des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg ist daher nur insoweit erforderlich, als von den Globalzuweisungen bei der Veranschlagung abgewichen wird, insbesondere soweit

 

·         Ausgaben gegenüber der Zuweisung für andere Zwecke oder für gleiche Zwecke in höherem Umfang veranschlagt wurden,

 

·         Ausgaben aus höheren oder neuen Einnahmen gegenüber der Einnahmenvorgabe veranschlagt wurden.

 

Besonderes Augenmerk ist dabei auf Verstärkungen freiwilliger Leistungen aus anderen Teilen der Globalzuweisungen sowie auf die pauschalierbaren Produkte zu legen.

 

Die einzelnen Zuweisungssummen und Einnahmevorgaben werden nachfolgend mit den Ansätzen des Bezirkshaushaltsplanes verglichen mit folgenden Ergebnissen:

 

Übergangsbudget bzw. Produktsummenbudget (Personalausgaben und A-Teil)

 

Zuweisung 2004

157.703,4 T€

Ansätze 2004

 157.280,5 T €

Zuweisung 2005

148.960,5 T€

Ansätze 2005

 147.923,3 T €

 

Die im Haushaltsplan über die vorgenannte Summe hinaus im A-Teil veranschlagten Beträge beziehen sich auf die einnahmeabhängigen Ausgaben des Ausgabenfeldes A 10, die Beköstigung (Ausgabefeld A 07). Darüber hinaus wurden im Jahre 2004 die Mittel für die bauliche Unterhaltung aus der Pauschalzuweisung für Investitionen um 409,0 T € (2005 = 670 T €) aufgestockt. Zulasten des Produktsummenbudgets wurden die Ansätze für freiwillige soziale Leistungen (T 08) in 2004 um 266 T € und in 2005 um 469 T € erhöht.

 

Zuweisungen für sonstige Personalausgaben

 

Zuweisung 2004

4.522,9 T €

Ansätze 2004

4.568,1 T €

Zuweisung 2005

4.522,9 T €

Ansätze 2005

4.551,8 T €

 

Die geringfügigen Abweichungen in Höhe von 45,2 T€ bzw. 28,9 T€ sind in einer höheren Veranschlagung der Mittel für Beschäftigte nach BSHG (HzA) zulasten der Transferausgaben begründet.

 

 

Zuweisung Z-Teil

 

Zuweisung 2004

113.946,5 T€

Ansätze 2004

111.670,6 T€

Zuweisung 2005

94.594,2 T €

Ansätze 2005

94.593,2 T €

 

 

 

Zuweisungen für Transferausgaben (T-Teil)

 

Zuweisung 2004

183.022,0 T€

Ansätze 2004

185.544,0 T€

Zuweisung 2005

175.415,2 T €

Ansätze 2005

175.865,4 T €

 

Die Ansätze für freiwillige soziale Leistungen (T 08) wurden durch Umschichtungen innerhalb des Bezirkshaushaltes zulasten des Produktsummenbudgets in 2004 um 266 T € und in 2005 um 469 T € erhöht.

Die veranschlagten Mittel sind zwingend erforderlich, um einen Minimalumfang wichtiger sozialer Projekte und die damit verbundene sozio-kulturelle Infrastruktur des Bezirkes abzusichern. Sie sichern lediglich ab, dass die im Bezirk bestehenden Einrichtungen (z.B. das Netz der sozio-kulturellen Zentren – Stadtteilarbeit)  erhalten werden können und die Projektförderung im bisherigen Umfang und nur mit den notwendigsten Ausstattungen erfolgen kann. Neue und nicht geförderte Projekte wurden grundsätzlich nicht bedacht.

Die Mittel werden darüber hinaus zur teilweisen Kompensation der Kürzungen bei den Hilfen zur Erziehung eingesetzt, damit soll insbesondere die Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ermöglicht werden.

Rechtliche Grundlage für die Veranschlagung ist die VvB (Artikel 11, 12, 18, 22, 26, 32), §§ 11, 12 SGB VIII, § 17 BSHG.

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen für Investitionen

 

 

Zuweisung 2004

8.661,0 T €

Ansätze 2004

8.252,0 T €

Zuweisung 2005

5.585,0 T €

Ansätze 2005

4.915,0 T €

 

Die Zuweisungen wurden bis auf 409,0 T € in 2004 und 670,0 T € in 2005 (Umsetzung zur baulichen Unterhaltung) in vollem Umfang für Investitionen veranschlagt.

 

Einnahmen

 

 

Zuweisung 2004

68.020,6 T€

Ansätze 2004

71.620,8 T €

Zuweisung 2005

67.585,0 T €

Ansätze 2005

71.741,0 T €

 

Außerhalb der Einnahmevorgabe hat der Bezirk höhere bzw. neue Einnahme im Haushaltsjahr 2004 in Höhe von 3.600 T € und im Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 4.156 T € veranschlagt. In Höhe dieser Einnahmen waren Ausgaben in gleicher Höhe, insbesondere für Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen ( A 10) und Beköstigung an Grundschulen sowie in Kindertagesstätten (A 07) zu veranschlagen. Die mit 400 T € in 2004 veranschlagten Einnahmen aus Grundstücksverkäufen wurden für den Ausgleich des Verlustvortrages 2002 veranschlagt.

 

Pauschalierbare Produkte

 

Der Senat hat die Zuweisung für pauschalierbare Produkte für 2004 um 5  v.H. und für 2005 um 10 v.H. abgesenkt. Für Lichtenberg bedeutete dies eine Kürzung der Zuweisung um 218,1 T € für das Haushaltsjahr 2004 und 436,3 T € für das Haushaltsjahr 2005. Das Bezirksamt sieht sich außer Stande, diese Kürzungen, die insbesondere den Kulturbereich betreffen, produktkonkret vorzunehmen. Begründung:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg hat die Produktkosten für den Bereich Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung bereits deutlich durch Schließung von Einrichtungen und Personalabbau reduziert. Die budgetwirksamen Kosten für die Kulturarbeit wurden von 8,93 € im Jahre 2002 auf 6,31 € je Einwohner im Jahre 2004 abgesenkt. Gleichzeitig hat das Bezirksamt eine inhaltliche Neuausrichtung der Kulturarbeit im Bezirksamt eingeleitet.

 

Im Bezirk sind rechtsextreme, rassistische und antisemitische Orientierungen in verschiedenen Lebensbereichen des Alltags nicht zu übersehen, die sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen teilweise im Zusammenhang mit konkreten Verhaltensweisen wie Ausgrenzung, Diskriminierung oder Gewaltbilligung stehen. Die rechtsextreme Szene verfügt nach einer von Bezirksamt und Senat in Auftrag gegebenen Untersuchung über eine funktionierende Infrastruktur in Lichtenberg, die aus Treffpunkten, Kneipen, Veranstaltungsorten und Geschäften besteht. Zahlreiche rechtsextreme Organisationen haben sich in Lichtenberg niedergelassen.

Das Bezirksamt unternimmt alle ihm möglichen Anstrengungen zur Aufklärung, Prävention und Intervention im Rahmen der Jugendarbeit in Freizeiteinrichtungen und Schulen, durch Aktivitäten in Wohnumfeld und Nachbarschaft sowie im öffentlichen Raum. Ein wesentlicher Schwerpunkt im Rahmen des lokalen Aktionsplanes wird aber auch auf zivilgesellschaftliches Engagement gelegt. Um die Basis dafür zu erweitern, sollen zivilgesellschaftliche Arbeit, demokratische Kultur und lokalverankertes Kulturleben verschränkt werden. Angesichts der wenig entwickelten kulturellen Infrastruktur in Lichtenberg orientieren sich die Bürgerinnen und Bürger verschiedener Altersgruppen in ihrem Freizeitverhalten oft an den Innenstadtbezirken. Um Kommunikationspunkte zu entwickeln, müssen jedoch Angebote vor Ort geschaffen werden, um langfristig eine eigene Identität als demokratischer Stadtteilkultur herauszubilden.

Die bezirklichen Kultureinrichtungen müssen in Zusammenarbeit mit freien Trägern und engagierten Bürgern ihre inhaltliche Arbeit auf diese neuen Ziele ausrichten, offen sein für eine sinnvolle Vernetzung von Bündnissen mit Initiativen, Kirchen und sonstigen freien Trägern in den jeweiligen Sozialräumen, Angebote für einen lokalen Diskurs erarbeiten und vorhalten.

Es handelt sich dabei zwar um einen lokalen Aktionsplan, der aber  Konsequenzen für die Berlin und das Umland, ob Erfolg oder Misserfolg,  haben wird.

Verfassungsrechtliche Grundlage für die Veranschlagung dieser Mittel sind insoweit:

Art. 3 GG, Art. 10 VvB.

 

Ergebnis

 

Insgesamt wird der Bezirkshaushaltsplan Lichtenberg für die Haushaltsjahre 2004/05 als verfassungskonform erkannt.

 

 

 

 
 

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