Drucksache - DS/0975/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.04.2004 die Übertragung der Kita Massower Straße 21/23, 10315 Berlin in die freie Trägerschaft der Jugend- und Sozialwerk gGmbH ab 01. Mai 2004 beschlossen. Die Kita Massower Str. 21/23 soll mit 157 vertraglich vergebenen
Plätzen übergeben werden. Die Liegenschaft Massower Str. 21/23 verbleibt im
Fachvermögen des Jugendamtes. Die Kindertagesstätte nutzt 2.270 m2 Gebäudenutzfläche und 6.432 m2 Freifläche. Der Immobilienservice wird beauftragt, einen Nutzungsvertrag
mit der Jugend- und Sozialwerk gGmbH für den für den Betrieb der
Kindertagesstätte erforderlichen Gebäudeteil einschließlich der Freiflächen
abzuschließen. Entsprechend dem Senatsbeschluß Nr. 4207/93 vom 14.12.1993
zur “Herstellung von Träger - und Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten in
den östlichen Bezirken Berlins” wird die Kita für zehn Jahre zur entgeltfreien
Nutzung überlassen. Die Kita Massower Str. 21/23 wird mit dem nach der
Kindertageseinrichtungspersonalverordnung berechnetem pädagogischen Personal
sowie den technischen Kräften gemäß übertragen. Nach § 24 Abs. 1 i.V.m. § 29 KitaG
ist die Senatsjugendverwaltung zuständige Jugendhilfebehörde für die
Kosterstattung zur Finanzierung der Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe. Für die Finanzierung der Übertragung von 157 Kitaplätzen in freie Trägerschaft werden die finanziellen Mittel im Bezirkshaushalt Lichtenberg auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Anlage 3 gesperrt. Es handelt sich dabei um Personalmittel und Sachmittel (A02,A04,A05,A07,A08 und A09). Begründung Entsprechend § 3 KJHG sowie dem
Senatsbeschluss Nr. 4207/93 vom 14.12.1993 zur “Herstellung von Träger und
Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten in den östlichen Bezirken Berlins” ist
beabsichtigt, die Kindertagesstätte Massower Str. 21/23 an den freien Träger
Jugend- und Sozialwerk gGmbH zu übertragen. Die Übertragung wurde im Hinblick auf die im Entwurf vorliegende Übertragungsverfahrensvereinbarung zwischen der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Bezirksämter vorbereitet. Die im Entwurf der Vereinbarung vorgegebenen Prüfkriterien wurden beachtet. Die Eltern sind mit dem
Trägerwechsel einverstanden und waren am gesamten Entscheidungsprozess
beteiligt. Nach dem Freiwilligkeitsprinzip und unter Einhaltung des Widerspruchsrechts können sich die Mitarbeiterinnen der Kita Massower Str. 21/23 bis zum12.04.2004 entscheiden, ob sie einem Trägerwechsel zustimmen. Mit der Übertragung auf den freien Träger entfallen für den Bezirk die Ausgaben für diese Kindertagesstätte. Die Summe der Kostensätze zur Finanzierung der Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe, die von der Senatsjugendverwaltung ausgereicht werden, stehen dort nicht zur Verfügung, sondern werden im Bezirkshaushalt gesperrt und der Senatsjugendverwaltung über die Senatsfinanzverwaltung bereitgestellt. Die Nutzung des Gebäudes und der
Freifläche soll auf der Grundlage des § 47 Berliner AG KJHG für zehn Jahre
nutzungsentgeltfrei erfolgen. Die laufenden
Bewirtschaftungskosten, die laufende Instandhaltung einschließlich der
Schönheitsreparaturen obliegt dem Träger. Für die Anforderungen zur Einhaltung
der Brandsicherheit in der Kindertagesstätte sind keine weiteren finanziellen
Mittel erforderlich; der 1. und 2. bauliche Rettungsweg sind vorhanden. Die Kita Massower Str. 21/23 wurde
1982 als Kita errichtet, wird seit diesem Zeitpunkt als Kita genutzt und wird
auch künftig (nach dem Trägerwechsel) als Kita betrieben. Ein entsprechender Bedarf
an Tagesbetreuungsplätzen scheint in den zu versorgenden Sozialräumen auf lange
Sicht gesichert. Mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 25.03.2004
wurde dem Trägerwechsel der Kindertagesstätte Massower Str. 21/23 in Freie
Trägerschaft an die Jugend- und Sozialwerk gGmbH zugestimmt. Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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