Drucksache - DS/0975/V  

 
 
Betreff: Übertragung der Kita Massower Straße 21/23, 10315 Berlin, in die freie Trägerschaft der Jugend- und Sozialwerk gGmbH ab 01. Mai 2004
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR JugBilSportBzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2004 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.04.2004 die Übertragung der Kita Massower Straße 21/23, 10315 Berlin in die freie Trägerschaft der Jugend- und Sozialwerk gGmbH ab 01. Mai 2004 beschlossen.

Die Kita Massower Str. 21/23 soll mit 157 vertraglich vergebenen Plätzen übergeben werden.

 

Die Liegenschaft Massower Str. 21/23 verbleibt im Fachvermögen des Jugendamtes. Die Kindertagesstätte nutzt 2.270 m2  Gebäudenutzfläche und 6.432 m2  Freifläche.

 

Der Immobilienservice wird beauftragt, einen Nutzungsvertrag mit der Jugend- und Sozialwerk gGmbH für den für den Betrieb der Kindertagesstätte erforderlichen Gebäudeteil einschließlich der Freiflächen abzuschließen.

 

Entsprechend dem Senatsbeschluß Nr. 4207/93 vom 14.12.1993 zur “Herstellung von Träger - und Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten in den östlichen Bezirken Berlins” wird die Kita für zehn Jahre zur entgeltfreien Nutzung überlassen.

 

Die Kita Massower Str. 21/23 wird mit dem nach der Kindertageseinrichtungspersonalverordnung berechnetem pädagogischen Personal sowie den technischen Kräften gemäß übertragen.

 

Nach § 24 Abs. 1 i.V.m. § 29 KitaG ist die Senatsjugendverwaltung zuständige Jugendhilfebehörde für die Kosterstattung zur Finanzierung der Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe.

Für die Finanzierung der Übertragung von 157 Kitaplätzen in freie Trägerschaft werden die finanziellen Mittel im Bezirkshaushalt Lichtenberg auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Anlage 3 gesperrt. Es handelt sich dabei um Personalmittel und Sachmittel (A02,A04,A05,A07,A08 und A09).

 


Begründung

Entsprechend § 3 KJHG sowie dem Senatsbeschluss Nr. 4207/93 vom 14.12.1993 zur “Herstellung von Träger und Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten in den östlichen Bezirken Berlins” ist beabsichtigt, die Kindertagesstätte Massower Str. 21/23 an den freien Träger Jugend- und Sozialwerk gGmbH zu übertragen.

Die Übertragung wurde im Hinblick auf die im Entwurf vorliegende Übertragungsverfahrensvereinbarung zwischen der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Bezirksämter vorbereitet. Die im Entwurf der Vereinbarung vorgegebenen Prüfkriterien wurden beachtet. 

Die Eltern sind mit dem Trägerwechsel einverstanden und waren am gesamten Entscheidungsprozess beteiligt.

Nach dem Freiwilligkeitsprinzip und unter Einhaltung des Widerspruchsrechts können sich die Mitarbeiterinnen der Kita Massower Str. 21/23 bis zum12.04.2004 entscheiden, ob sie einem Trägerwechsel zustimmen.

Mit der Übertragung auf den freien Träger entfallen für den Bezirk die Ausgaben für diese Kindertagesstätte. Die Summe der Kostensätze zur Finanzierung der Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe, die von der Senatsjugendverwaltung ausgereicht werden, stehen dort nicht zur Verfügung, sondern werden im Bezirkshaushalt gesperrt und der Senatsjugendverwaltung über die Senatsfinanzverwaltung bereitgestellt.

Die Nutzung des Gebäudes und der Freifläche soll auf der Grundlage des § 47 Berliner AG KJHG für zehn Jahre nutzungsentgeltfrei erfolgen. Die laufenden  Bewirtschaftungskosten, die laufende Instandhaltung einschließlich der Schönheitsreparaturen obliegt dem Träger. Für die Anforderungen zur Einhaltung der Brandsicherheit in der Kindertagesstätte sind keine weiteren finanziellen Mittel erforderlich; der 1. und 2. bauliche Rettungsweg sind vorhanden.

Die Kita Massower Str. 21/23 wurde 1982 als Kita errichtet, wird seit diesem Zeitpunkt als Kita genutzt und wird auch künftig (nach dem Trägerwechsel) als Kita betrieben. Ein entsprechender Bedarf an Tagesbetreuungsplätzen scheint in den zu versorgenden Sozialräumen auf lange Sicht gesichert.

 

Mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 25.03.2004 wurde dem Trägerwechsel der Kindertagesstätte Massower Str. 21/23 in Freie Trägerschaft an die Jugend- und Sozialwerk gGmbH zugestimmt.

 

 

 

Emmrich                                                                                             Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                                                      Bezirksstadtrat

 

 
 

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