Drucksache - DS/0974/V
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Bezirksamt bittet die BVV, die
nachstehende Vorlage zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 13. April 2004 beschlossen,
Berlin,
den . April 2003
Emmrich LompscherBezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung Anlage 1 Begründung: Zu a) Gemäß § 4 Absatz 1 BauGB holt die
Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, möglichst
frühzeitig ein. Die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange
sind sowie der bezirklichen Fachämter, wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in
Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 1 AGBauGB mit Schreiben vom 24. Oktober 2003,
11 Betreiber von Richtfunkanlagen mit Schreiben vom 02. Dezember 2003 bei der
Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-7e beteiligt. Sämtliche abgegebenen
Stellungnahmen zu Bebauungsplan-Entwurf XVII-7e wurden vom Fachbereich
Stadtplanung gesammelt, aufbereitet und untereinander und gegeneinander
abgewogen. Der Abwägungsprozess wurde im einzelnen in einer
schriftlichen Auswertung dokumentiert. Die Auswertung der Beteiligung der
Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind sowie der
bezirklichen Fachämter gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2
Satz 1 AGBauGB (Stand: 05. November 2003) wird als Anlage 2 der
Bezirksamtsvorlage beigefügt. zu b) und c) Gemäß
§ 3 Absatz 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit dem
Erläuterungsbericht oder der Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen. Der Bebauungsplan-Entwurf XVII-7e hat einen solchen Bearbeitungsstand erreicht, dass einer Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB nichts mehr entgegensteht. Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3
Absatz 2 BauGB mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es
ist darauf hinzuweisen, dass Bedenken und Anregungen während der
Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Der vom Gesetzgeber geforderten ortsüblichen
Bekanntmachung ist durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin genüge
getan. Als zusätzlicher Service für die öffentliche Auslegung ist in Berlin
vereinbart, dass eine Veröffentlichung im Landespressedienst
(Informationsangebot für redaktionelle Berichterstattung) und eine
kostenpflichtige Veröffentlichung in der Abonnements-Tagespresse stattfindet,
und zwar in Zeitungen, die gleichzeitig Börsenpflichtblätter und Blätter zur
Veröffentlichung aus dem Handelsregister sind. Darin dokumentiert sich bewusst
ein qualitativer Anspruch der Berliner Verwaltung und Politik. Während der Bezirksamtssitzung liegt der
Bebauungsplan-Entwurf XVII-7e (Stand: März 2004) sowie die
Auslegungsbegründung zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-7e (Stand: 22. März
2004) zur Einsichtnahme aus. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |