Drucksache - DS/0974/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-7e für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7 und 27-47 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2004 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zu beschließen:

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:


 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 13. April 2004 beschlossen,

 

a)

das Ergebnis, das sich aus der Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der bezirklichen Fachämter  gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 AGBauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-7e für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7 und 27-47 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg ergibt.

 

Die generellen Planungsziele des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-7e sind:

 

-          die Neuordnung eines untergenutzten und z.T. brachliegenden Geländes,

-          die Sicherung von Allgemeinen Wohngebieten,

-          die Sicherung der Verbreiterung der Hauptstraße sowie die Sicherung der inneren Erschließung durch Ausweisung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie,

-          die Sicherung eines Ufergrünzuges und des historischen “Schmuckplatzes” als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Öffentliche Parkanlage”.

 

b)

den Bebauungsplan-Entwurf XVII-7e gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 2 AGBauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

c)

Zeit und Ort der öffentlichen Auslegung in den Tageszeitungen “Berliner Zeitung”, “Berliner Morgenpost” und “Der Tagesspiegel”, im Amtsblatt für Berlin sowie im Landespressedienst zu veröffentlichen.

 

d)

mit der Ausführung der Beschlüsse zu b) und c) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen;

 

 

Berlin, den       . April 2003

 

 

 

Emmrich                                                            Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


Anlage 1

 

 

 

Begründung:

 

 

Zu a)

 

Gemäß § 4 Absatz 1 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, möglichst frühzeitig ein.

 

Die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind sowie der bezirklichen Fachämter, wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 1 AGBauGB mit Schreiben vom 24. Oktober 2003, 11 Betreiber von Richtfunkanlagen mit Schreiben vom 02. Dezember 2003 bei der Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-7e beteiligt. Sämtliche abgegebenen Stellungnahmen zu Bebauungsplan-Entwurf XVII-7e wurden vom Fachbereich Stadtplanung gesammelt, aufbereitet und untereinander und gegeneinander abgewogen.

 

Der Abwägungsprozess wurde im einzelnen in einer schriftlichen Auswertung dokumentiert. Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind sowie der bezirklichen Fachämter gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 1 AGBauGB (Stand: 05. November 2003) wird als Anlage 2 der Bezirksamtsvorlage beigefügt.

 

 

zu b) und c)

 

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit dem Erläuterungsbericht oder der Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf XVII-7e hat einen solchen Bearbeitungsstand erreicht, dass einer Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB nichts mehr entgegensteht.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

Der vom Gesetzgeber geforderten ortsüblichen Bekanntmachung ist durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin genüge getan. Als zusätzlicher Service für die öffentliche Auslegung ist in Berlin vereinbart, dass eine Veröffentlichung im Landespressedienst (Informationsangebot für redaktionelle Berichterstattung) und eine kostenpflichtige Veröffentlichung in der Abonnements-Tagespresse stattfindet, und zwar in Zeitungen, die gleichzeitig Börsenpflichtblätter und Blätter zur Veröffentlichung aus dem Handelsregister sind. Darin dokumentiert sich bewusst ein qualitativer Anspruch der Berliner Verwaltung und Politik.

 

Während der Bezirksamtssitzung liegt der Bebauungsplan-Entwurf XVII-7e (Stand: März 2004) sowie die Auslegungsbegründung zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-7e (Stand: 22. März 2004) zur Einsichtnahme aus.

 

 
 

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