Drucksache - DS/0838/V
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht sicherzustellen, dass jedem Elternteil im Bezirk, der einen Arbeitsplatz oder sonstigen dringenden Platzbedarf nachweisen kann, ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt wird. Das
Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Erziehungsberechtigte,
die einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege wünschen und
diesen Platz gemäß § 2 Kita- und Tagespflegeverfahrensverordnung (KitaVerfVO)
im Rahmen der Anmeldefrist gemäß § 3 KitaVerfVO anmelden, erhalten durch das
Jugendamt nach Feststellung des Bedarfs einen Bescheid über die Berechtigung
zur Tagesbetreuung. Mit diesem Bescheid haben die Eltern die Möglichkeit, im
Land Berlin einen Kindertagesstättenplatz in einer öffentlichen Kindertagesstätte
oder einer Kindertagesstätte eines freien Trägers in Anspruch zu nehmen. Die
Bescheiderteilung erfolgt im Jugendamt nach Antragstellung innerhalb von 2 bis
3 Wochen. Eltern, die
einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder in geeigneter Weise nachweisen das ein
Betreuungsbedarf aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen gemäß § 2
KitaVerfVO vorliegt, erhalten immer
einen positiven Bescheid. 10360
Berlin, 2004
Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport |
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