Drucksache - DS/0835/V  

 
 
Betreff: Werbung auf bezirkseigenen Fahrzeugen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2004 
27. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2004 
29. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, inwieweit durch Werbung an bezirkseigenen Fahrzeugen Einnahmen erzielt werden können und ggf. der BVV ein entsprechendes Konzept bis zum 30.04.2004 vorzulegen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit der Allgemeinen Anweisung über Werbung, Handel, Sammlungen und politische Betätigung in und mit Einrichtungen des Landes Berlin (AllA Werbung) ist die Rechtsgrundlage für das o. g. Anliegen der BVV gegeben. Im Einzelfall wäre zu entscheiden, ob und welche konkrete Werbung an welchem Fahrzeug in Frage kommt.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg unterhält etwa 100 Fahrzeuge, die sich für die Anbringung von Werbung eignen. Entsprechende Preise für Werbeflächen können im Rahmen der Marktlage frei verhandelt werden.

 

Aus Werbung erzielte Einnahmen würden als allgemeine Einnahme der Gesamtdeckung des Haushaltes dienen, eine Zweckbindung ist nicht möglich.

 

Die Akquise von Werbekunden und die Vereinnahmung der Mittel würden allerdings erhebliche Aufwendungen (Personaleinsatz) erfordern. Es ist nicht absehbar, ob der Aufwand gerechtfertigt ist. Das Bezirksamt wird im Ergebnis dieser Vorlage öffentlich auf die Möglichkeit, Werbung auf Fahrzeugen des Bezirksamtes zu platzieren, aufmerksam machen.

 

Im Zusammenhang mit diesem Ersuchen der BVV informiert das Bezirksamt die BVV außerdem über folgendes Verfahren, das mit geringerem Verwaltungsaufwand realisiert wird:

 

Dem Bezirksamt liegen Angebote zur Finanzierung von Neu-Fahrzeugen durch Unternehmen (z.B. für Transportfahrzeuge etc.) durch Gewinnung von Werbepartnern vor. Diese Fahrzeuge werden von den Anbietern beschafft und für 3 bis 5 Jahre kostenfrei (außer Betriebskosten) zur Verfügung gestellt.

 

 

Damit kann es gelingen, i. d. R. sehr alte, damit reparaturanfällige und nicht dem Stand der Umwelttechnik (Verbrauch, Abgas, Kraftstoffart) entsprechende Fahrzeuge des BA zu ersetzen und damit direkt von der Werbepartnerschaft zu profitieren.

 

Der Immobilienservice hat im März 2004 einen solchen Vertrag über ein erdgasbetriebenes Transportfahrzeug abgeschlossen, das ein 12 Jahre altes Fahrzeug ersetzen soll:

 

 

Kostenart

Fahrzeug alt

Fahrzeug neu

Kraftstoffverbrauch

10,4 Liter/100 km

7,2 Liter/100 km

Kraftstoffkosten

Diesel (ca. -,80 €/Liter)

Erdgas (adäquat ca. -,40 €/Liter)

Kfz-Steuer

151,34 €/Jahr

entfällt (E4-Norm)

 

 

Weiterhin besitzt das beabsichtigte Neufahrzeug eine mit 12 m³ bedeutend größere Ladekapazität und ermöglicht damit eine weitaus effizientere Tätigkeit des Transportteams.

 

Ein ähnliches Angebot zur Bereitstellung von zwei Kehrmaschinen wird zur Zeit geprüft.

 

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                               Dr. Andreas Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                         Bezirksstadtrat WiImm

 

 
 

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