Drucksache - DS/0815/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-7d für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7 und 51/57C sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2004 
26. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Ktn. BA PDF-Dokument

 


 


Anlage 2 zur Bezirksamtsvorlage Nr. 05/04

 

 

Verordnung

über die Festsetzung des Bebauungsplanes XVII-7d

im Bezirk Lichtenberg von Berlin,

Ortsteil Rummelsburg

 

Vom                  2004

Auf Grund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850/2852), in Verbindung mit § 6 Absatz 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in der Fassung vom 07. November 1999 (GVBl. S. 578) wird verordnet:

 

 

§ 1

 

Der Bebauungsplan XVII-7d vom 11. Februar 2003 mit Deckblatt vom 20. Oktober 2003 für das Gelände zwischen Hauptstraße, Alice-und-Hella-Hirsch-Ring, (nordwestlicher Abschnitt) und dessen Verlängerung bis zum Rummelsburger See, dem Rummelsburger See, der Verlängerung der Emma-Ihrer-Straße, der Emma-Ihrer-Straße sowie für das Grundstück Hauptstraße 51/57C (teilweise) und für Abschnitte der Hauptstraße, des Alice-und-Hella-Hirsch-Ringes und der Emma-Ihrer-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg, wird festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Die Urschrift des Bebauungsplanes kann beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Vermessung, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplanes können beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, und im Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, kostenfrei eingesehen werden.


 

 

§ 3

 

Auf die Vorschriften über

 

1.    die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche (§ 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuches) und

 

2.    das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 44 Absatz 4 des Baugesetzbuches)

 

wird hingewiesen.

 

§ 4

 

(1)  Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

 

1.    eine Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften, die in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches bezeichnet oder die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches enthalten sind, innerhalb eines Jahres,

 

2.    Mängel der Abwägung innerhalb von sieben Jahren

 

seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuches und nach § 32 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie des Abwägungsgebotes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen unbeachtlich.

 

(2)  Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

 

§ 5

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 


 

 

Berlin, den                     2004

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                              Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                                      Bezirksstadträtin

                                                                                               für Stadtentwicklung

 

 

 


 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:


 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 06. . JanuarNovember 2003 2004 beschlossen,

 

a)

Die Änderung des Titels des Bebauungsplanes XVII-7d. Der Titel des Bebauungsplanes lautet nunmehr:

 

Bebauungsplan XVII-7d

 

Für das Gelände zwischen Hauptstraße, Alice-und-Hella-Hirsch-Ring, (nordwestlicher Abschnitt) und dessen Verlängerung bis zum Rummelsburger See, dem Rummelsburger See, der Verlängerung der Emma-Ihrer-Straße, der Emma-Ihrer-Straße sowie für das Grundstück Hauptstraße 51/57C (teilweise) und für Abschnitte der Hauptstraße, des Alice-und-Hella-Hirsch-Ringes und der Emma-Ihrer-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.

 

Die Änderung des Titels wird im Amtsblatt für Berlin bekannt gegeben.

das Ergebnis, das sich aus der Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 AGBauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 1 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf 11-14a für das Gelände zwischen der Eisenbahn von S-Bahnhof “Berlin-Karlshorst” nach S-Bahnhof “Berlin-Wuhlheide”, der Bezirksgrenze, der nordöstlichen Grenze des Geläufes der Trabrennbahn, der Verlängerung der westlichen Grenze des Grundstückes Treskowallee 117A-117B, der südlichen Grenze des Grundstückes Treskowallee 115 und der Treskowallee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst ergibt. (geänderten Titel beachten)

 

Die generellen Planungsziele des Bebauungsplan-Entwurfes 11-14a sind:

 

-die städtebauliche und landschaftsplanerische Neuordnung eines z.T. untergenutzten und brachliegenden Geländes,

-die Sicherung eines Allgemeinen Wohngebietes nordöstlich des Geläufes der Trabrennbahn,

-die Sicherung eines Kerngebietes am S-Bahnhof “Berlin-Karlshorst”,

-die Sicherung eines Mischgebietes im Rahmen der Entwicklung des Ortsteilzentrums Karlshorst sowie

-die Sicherung öffentlicher bzw. öffentlich nutzbarer Grünflächen.

 

b)

Das Ergebnis, das sich aus der Auswertung der Anregungen der betroffenen Grundstückseigentümer, Bürger und Träger öffentlicher Belange im Rahmen des vereinfachten Beteiligungsverfahrens gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-7d für das Gelände zwischen Hauptstraße, Alice-und-Hella-Hirsch-Ring, (nordwestlicher Abschnitt) und dessen Verlängerung bis zum Rummelsburger See, dem Rummelsburger See, der Verlängerung der Emma-Ihrer-Straße, der Emma-Ihrer-Straße sowie für das Grundstück Hauptstraße 51/57C (teilweise) und für Abschnitte der Hauptstraße, des Alice-und-Hella-Hirsch-Ringes und der Emma-Ihrer-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg ergibt.

den Bebauungsplan-Entwurf 11-14a gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 2 AGBauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

c)

Den Bebauungsplan XVII-7d für das Gelände zwischen Hauptstraße, Alice-und-Hella-Hirsch-Ring, (nordwestlicher Abschnitt) und dessen Verlängerung bis zum Rummelsburger See, dem Rummelsburger See, der Verlängerung der Emma-Ihrer-Straße, der Emma-Ihrer-Straße sowie für das Grundstück Hauptstraße 51/57C (teilweise) und für Abschnitte der Hauptstraße, des Alice-und-Hella-Hirsch-Ringes und der Emma-Ihrer-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg mit Deckblatt vom 20. Oktober 2003 einschließlich der Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB.

 

d)

Den Bebauungsplan XVII-7d für das Gelände zwischen Hauptstraße, Alice-und-Hella-Hirsch-Ring, (nordwestlicher Abschnitt) und dessen Verlängerung bis zum Rummelsburger See, dem Rummelsburger See, der Verlängerung der Emma-Ihrer-Straße, der Emma-Ihrer-Straße sowie für das Grundstück Hauptstraße 51/57C (teilweise) und für Abschnitte der Hauptstraße, des Alice-und-Hella-Hirsch-Ringes und der Emma-Ihrer-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg mit Deckblatt vom 20. Oktober 2003 nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Absatz 4 AGBauGB anzuzeigen.

 

e)

Mit der Ausführung der Beschlüsse zu a) und d) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

Anlage 1:         Begründung zu a), b), c) und d)

 

 

 

 

 

Berlin, den       . JanuarNovember 20032004

 


 

 

 

 

 

Emmrich                                                            Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 


Anlage 1

 

 


Begründung:

 

Zu a)

 

Der Titel des Bebauungsplanes wurde aufgrund der Benennung der zukünftigen öffentlichen Straßen angepasst.

 


 

Zu b)

 

Gemäß § 13 BauGB “Vereinfachtes Verfahren” kann bei Änderungen oder Ergänzungen eines Bauleitplans, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,

 

1.      von einer Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB abgesehen werden,

2.      den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt werden,

3.      den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Fristgegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 BauGB durchgeführt werden.

 

Auf Grund von Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-7d nach der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Absatz 2 BauGB war eine erneute Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange erforderlich. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderungen nicht berührt wurden, wurde die Beteiligung gemäß § 13 BauGB auf die betroffenen Grundstückseigentümer, Bürger und berührten Träger öffentlicher Belange beschränkt.

 

Mit Schreiben vom 31. Oktober 2003 wurden die betroffenen Grundstückseigentümer, Bürger und berührten Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um schriftliche Stellungnahme bis zum 14. November 2003 gebeten. Es wurden insgesamt 32 Eigentümer der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-7d gelegenen und der unmittelbar an den Geltungsbereich angrenzenden Grundstücke sowie die durch die Planänderung berührten fünf Träger öffentlicher Belange angeschrieben.

 

Die im Plangebiet und in unmittelbaren Nachbarschaft ansässigen Mieter und Pächter wurden am 03. November 2003 über Briefwurfsendungen informiert und gleichfalls um schriftliche Stellungnahme bis zu 14. November 2003 gebeten.

 

Im Anschreiben und in der Briefwurfssendung wurden die seit Durchführung der öffentlichen Auslegung am Bebauungsplan-Entwurf XVII-7d vorgenommenen Änderungen aufgeführt. Es wurde darüber informiert, dass der geänderte Bebauungsplan-Entwurf im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, Frankfurter Allee 187, Haus 14, Zimmer 14.312, 10365 Berlin montags bis mittwochs 9.00 bis 17.00 Uhr, donnerstags 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags 9.00 bis 15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden kann.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden zwei schriftliche Stellungnahmen abgegeben.

 

Die Deutsche Bahn AG äußerte sich als betroffener Grundstückseigentümer mit Schreiben vom 18. und 21. November 2003. Durch die Stellungnahme sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

Das Amt für Umwelt und Natur äußerte sich als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 12. November 2003. Durch die Stellungnahme sind ebenfalls keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

Eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-7d in Folge der Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer, Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13  BauGB ist nicht erforderlich.

 

 

Zu c)

 

Gemäß § 6 Absatz 3 AGBauGB in Verbindung mit § 10 BauGB beschließt das Bezirksamt den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplan-Entwurf und legt diesen der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vor.

 

Die Abwägung aller während des Verfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken ist erfolgt.

 

Das Verfahren hat somit den Stand gemäß § 6 Absatz 3 AGBauGB in Verbindung mit § 10 BauGB erreicht.

 

Während der Bezirksamtssitzung liegt der Bebauungsplan XVII-7d mit Deckblatt vom 20. Oktober 2003 und Begründung aus.

 

 

 

Zu d)

 

Gemäß § 6 Absatz 4 AGBauGB zeigt das Bezirksamt nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung den Bebauungsplan der zuständigen Senatsverwaltung an.

 

Nach Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung wird der Bebauungsplan XVII-7d der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung I D angezeigt.

 

 

 
 

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