Drucksache - DS/0787/V
Das Bezirksamt bittet die BVV, die
nachstehende Vorlage zur Kenntnis zu nehmen Das
Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am
Berlin, den
. November
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4. Begründung: |
Zu a) Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die
Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen
ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 (in 2 Varianten)
wurde vom 15. Juni 2000 bis einschließlich 14. Juli 2000 (ausgenommen 21.
Juni) im Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Bauen und Wohnen, Stadtplanungs- und
Vermessungsamt, Frankfurter Allee 187, Haus 14, Aufgang II, 3. OG erstmals
ausgestellt und war montags bis mittwochs von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
donnerstags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 13.00
Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung einzusehen. Mitarbeiter/innen des
Stadtplanungs- und Vermessungsamtes, Sachgebiet Verbindliche Bauleitplanung,
standen zur Erläuterung sowie für Fragen interessierter Bürger/innen zur
Verfügung. Im Ergebnis der Auswertung dieser ersten
frühzeitigen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung
mit § 6 Absatz 1 AGBauGB und konkretisierter Planungsvorstellungen eines
Investors auf dem Grundstück Rheinsteinstraße 6-10 wurde auf der Grundlage
des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-39 – Variante 2 - der Bebauungsplan
fortgeschrieben. Der Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 wurde vom
02. Juni 2003 bis einschließlich 04. Juli 2003 im Bezirksamt Lichtenberg,
Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich
Stadtplanung, Frankfurter Allee 187, Haus 14, Aufgang C, 3. OG, 10365 Berlin
erneut ausgelegt und war montags bis mittwochs von 9.00 bis 17.00 Uhr,
donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung einzusehen. Mitarbeiter/innen des
Fachbereiches Stadtplanung standen zur Erläuterung sowie für Fragen
interessierter Bürger/innen zur Verfügung. Die Bürger/innen wurden über Anzeigen mit
Planausschnitten in den Tageszeitungen “Berliner Zeitung”, “Berliner
Morgenpost” und “Der Tagesspiegel” am 30. Mai 2003 sowie Aushänge mit
entsprechenden Hinweisen innerhalb des Bezirksamtes Lichtenberg frühzeitig
informiert. Die erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung im
Fachbereich Stadtplanung wurde von 7 Bürgern/innen besucht. Für schriftliche
Stellungnahmen interessierter Bürger/innen wurden vorgefertigte Blätter
bereitgehalten. Zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 liegen 6 Äußerungen
vor, wobei es sich in 3 Fällen um Sammelstellungnahmen mehrerer Bürger/innen
handelt. Am 19. Juni 2003 fand im Kulturhaus Karlshorst,
Treskowallee 112, 10318 Berlin eine Erörterungsveranstaltung statt, die von
ca. 150 Bürgern besucht wurde. Das Protokoll der Veranstaltung ist als Anlage
beigefügt. Der Abwägungsprozess wurde im einzelnen in einer
schriftlichen Auswertung dokumentiert. Die Auswertung der Äußerungen der
Bürger in der erneuten frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1
BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-39
(Stand: 04. November |
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Zu b) Gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird,
möglichst frühzeitig ein. Die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange
sind, wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 1
AGBauGB vom 03. Juni 2003 bei der Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-39
beteiligt. Sämtliche abgegebenen Stellungnahmen zu Bebauungsplan-Entwurf XVII-39
wurden vom Fachbereich Der Abwägungsprozess wurde im einzelnen in einer
schriftlichen Auswertung dokumentiert. Die Auswertung der Beteiligung der
Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gemäß § 4 Absatz
1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 1 AGBauGB (Stand: 05.
November |
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zu c und d) |
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Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sind die Entwürfe der
Bauleitpläne mit dem Erläuterungsbericht oder der Begründung auf die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 hat einen solchen
Bearbeitungsstand erreicht, dass einer Offenlage gemäß § 3 Absatz 2
BauGB nichts mehr entgegensteht. Ort und Dauer der Auslegung
sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mindestens eine Woche vorher ortsüblich
bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Bedenken und Anregungen
während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Der vom Gesetzgeber
geforderten ortsüblichen Bekanntmachung ist durch die Veröffentlichung im
Amtsblatt für Berlin genüge getan. Als zusätzlicher Service für die
öffentliche Auslegung ist in Berlin vereinbart, dass eine Veröffentlichung im
Landespressedienst (Informationsangebot für redaktionelle Berichterstattung)
und eine kostenpflichtige Veröffentlichung in der Abonnements-Tagespresse
stattfindet, und zwar in Zeitungen, die gleichzeitig Börsenpflichtblätter und
Blätter zur Veröffentlichung aus dem Handelsregister sind. Darin dokumentiert
sich bewusst ein qualitativer Anspruch der Berliner Verwaltung und Politik. Während der
Bezirksamtssitzung liegt der Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 (Stand:
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