Drucksache - DS/0784/V  

 
 
Betreff: Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplanentwurf XVII-24
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.12.2003 
25. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten des Bezirkes Lichtenberg fortzuschreiben und zu überarbeiten und bei der Erarbeitung des Kita - Entwicklungsprogramms konkrete Kita - Sanierungsaufgab

Das Bezirksamt Lichtenberg bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg nahm das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zustimmend zur Kenntnis und beschloss, gemäß dem Abwägungsergebnis das Bebauungsplanverfahren XVII-24 weiter durchzuführen; mit der Durchführung des Beschlusses wurde das Amt für Planen und Vermessen beauftragt.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1 zur BA-Vorlage 253/03 für die Sitzung am 25.11.2003

 

 

 

 

 

 

 

Bebauungsplan-Entwurf XVII-24

 

 

 

für das Gelände zwischen Emanuelstraße, Lückstraße und Giselastraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

 

 

 

 

Auswertung

der

frühzeitigen Bürgerbeteiligung

 

 

 

 

 

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.Auswertung

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde zum Entwurf des Bebauungsplanes XVII-24 gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB i.V. mit § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

1.      Zeit und Ort der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

 

Der Bebauungsplanentwurf XVII-24 wurde vom 01.April 1996 bis einschließlich 30.April 1996 in den Diensträumen des Stadtplanungsamtes ausgestellt.

Die Bürger hatten die Möglichkeit, den Plan einzusehen, sich diesen von Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes erläutern zu lassen und Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Planung abzugeben.

 

2.      Art der Bekanntmachung

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde als Bekanntmachung am 30.03.1996 in Form einer Anzeige mit Planausschnitt gleichlautend in den Berliner Tageszeitungen “Berliner Zeitung”, “Berliner Morgenpost”, “Der Tagesspiegel” und den Wochenblättern des Bezirkes Lichtenberg veröffentlicht.

 

3.      Das Planungskonzept und die beabsichtigten Festsetzungen im Entwurf zum Bebauungsplan XVII-24

 

Die Grundstücke zwischen Leopold-, Emanuel-, Lück-, und Giselastraße sollen entsprechend den Sanierungszielen der Zehnten Verordnung des Senates vom 18. November 1994 als allgemeines Wohngebiet und als Flächen für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Schule festgesetzt werden.

 

4.      Besucher und Äußerungen

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan XVII-24 wurde von ca. 90 Bürgern besucht. Für schriftliche Äußerungen interessierter Bürger wurden vorgefertigte Blätter bereitgehalten, wobei sich nur 2 Besucher schriftlich zur vorgesehenen Planung geäußert haben (siehe Besucherliste und Liste der Äußerungen in der Anlage).

 

5.      Zusammenfassung der Äußerungen

 

Die vorliegenden Äußerungen ergeben folgendes Meinungsbild:

 

Die  planungsrechtliche  Sicherung  eines  Allgemeinen  Wohngebietes im Sinne von § 4 BauNVO sowie eines Standortes für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Schule wird grundsätzlich begrüßt. Auf einige Probleme im Sanierungsgebiet, die nicht unmittelbar im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegen, diesen aber tangieren, wurde hingewiesen.

 

 

 

 

 

B.Schlussfolgerungen

 

Nach Abwägung aller vorgebrachten Hinweise und Äußerungen des bisherigen Planungsverlaufes zum Bebauungsplanentwurf XVII-24 ergibt sich als vorläufiges Ergebnis:

 

-         An der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für den gesamten Planbereich kann festgehalten werden.

 

-         An der Festsetzung der Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Schule kann festgehalten werden.

 

-         Der Hinweis zur vertikalen Begrünung an der Schulwand kann als textliche Festsetzung umgesetzt werden.

 

Die einzelnen Äußerungen der Bürger und die Gründe für deren Berücksichtigung/ Nichtberücksichtigung im weiteren Bebauungsplanverfahren sind der folgenden Übersicht zu entnehmen.

 

 

 

 

Resultat

 

Grundsätzliches Ziel der Sanierung ist für den vorliegenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-24 die Sicherung der Fläche für den Gemeinbedarfsstandort mit der Zweckbestimmung “Schule” auf dem Grundstück Leopoldstraße 16/ Lückstraße 60/63 und 64. Auf den verbleibenden Grundstücken soll die vorhandene Wohnnutzung erhalten bleiben und das Wohnumfeld aufgewertet werden.

Das kommt zum Ausdruck im Bezirksamtsbeschluß 3/179/00 vom 15.08.2000 des Bezirksamtes Lichtenberg über die “Fortschreibung des Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Weitlingstraße”.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung im Jahr 1992 war das Ziel des o.g. Bebauungsplanes zusätzlich noch die Sicherung des Grundstückes Leopoldstraße 12-13 für schulische Zwecke. Dieses Planerfordernis ist zwischenzeitlich für das Grundstück Leopoldstraße 12-13 entfallen, da es mit einem privaten Mehrfamilienhaus bebaut wurde.

Zwischenzeitlich hatte dieser Bebauungsplan keine Priorität und das Verfahren wurde nicht weiter voran getrieben. Da die Sanierung nicht abgeschlossen werden kann, bevor die planungsrechtlichen Grundlagen für die städtebauliche Ordnung geschaffen ist, besteht jedoch weiterhin Planungsbedarf.


 

 

Äußerungen der Bürger

Stellungnahme des Stadtplanungsamtes

 

Bürger 1

 

Die Planung wird als positiv eingeschätzt. Jedoch sei eine solide Planung nur möglich, wenn in absehbarer Zeit eine realisierbare Verkehrsplanung vom Senat vorgelegt würde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 1

 

Grundsätzlich kann an dem im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgestellten Planungskonzept festgehalten werden.

Die Frage der Verkehrsplanung ist in Umsetzung der Sanierungsziele weiter vordergründig zu verfolgen. Ein Verkehrsgutachten zur Lückstraße incl. Nöldnerplatz wurde durch das Büro Kommunaldata im Sommer 2003 erstellt.

Im Rahmen dieses Bebauungsplanes können diese Probleme allerdings nicht gelöst werden.

Grundsätzliche Berücksichtigung im weiteren Verfahren.

 

 

Bürger 2

 

Die Vertikalbegrünung an der Schule muss wegen Ihrer herausragenden Bedeutung für das Stadtbild erhalten bleiben.

 

Zu 2

 

Grundsätzlich kann an dem im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgestellten Planungskonzept festgehalten werden. Die Forderung wird durch eine textliche Festsetzung im Bebauungsplan gesichert.

Berücksichtigung im weiteren Verfahren.

 

 

Anschriften der Bürger

 

 

Bürger 1

Gorisch, Marie-Curie-Allee 111

10315 Berlin

Bürger 2

Bobsien, Gundelfinger Str. 12, 10318 Berlin

 

 

 

 

 
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

Anlage 2 zum BA-Beschluss 253/03

Geltungsbereich für den

Bebauungsplan XVII-24

für das Gelände zwischen Leopoldstraße, Emanuelstraße, Lückstraße und Giselastraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 


Maßstab 1 : 5000

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung einer Gemeinbedarfsfläche für eine Schule mit Freiflächen sowie ein allgemeines Wohngebiet

 

 
 

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