Drucksache - DS/0727/V  

 
 
Betreff: Kondome schützen - Kondomautomaten in Schulen und Jugendeinrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2003 
24. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2004 
27. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2004 
31. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
18.08.2004 
32. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten des Bezirkes Lichtenberg fortzuschreiben und zu überarbeiten und bei der Erarbeitung des Kita - Entwicklungsprogramms konkrete Kita - Sanierungsaufgab

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der 24. Sitzung am 19.11.2003 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, in wie weit Kondomautomaten in den einzelnen Ober­schulen und Jugendeinrichtungen des Bezirks (evtl. gegen Miete) aufgestellt werden können

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Schulleiter/-innen der Oberschulen im Bezirk Lichtenberg haben im Januar 2004 aus­nahmslos die Aufstel­lung von Kondomautomaten in den Schulen abgelehnt. Mit dieser Mei­nungsäußerung vertreten sie auch die Entscheidung der einzelnen Schulkonferenzen.    

 

Gemäß Schulgesetz § 76 Abs. 2  8. a) entscheidet die Schulkonferenz über “Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung) einschließlich der schul­eigenen Grundsätze über a) das Warenangebot zum Verkauf in der Schule im Rahmen zuge­lassener gewerblicher Tätigkeit ...”.

 

Das Bezirksamt wird diese Problematik im Herbst 2004 mit den neu gewählten bezirklichen Schulgremien beraten.

 

Die BVV wird gebeten, diesen Sachstand zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                                 Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                                          Bezirksstadtrat

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen